Windtken
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Allenstein > Landkreis Allenstein > Windtken
Einleitung
Allgemeine Information
Windtken war bis 1935 eine Landgemeinde bzw. 1935-1945 eine Gemeinde im ehemaligenn [[Landkreis Allenstein in Ostpreußen. Im Jahre 1905 gehörte der Wohnplatz Windtken (Bahnhof) zur Landgemeinde. Seit 1945 gehört der Ort zu Polen und heißt auf polnisch Wołówno.
Politische Einteilung
- 1861: Erbpachtsdorf im Landkreis Allenstein
- 1874: Landgemeinde im Amtsbezirk Schöneberg, Landkreis Allenstein
- 1905: Landgemeinde im Amtsbezirk und Standesamtsbezirk Schöneberg, Landkreis Allenstein
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
- 1847: Der Schulzensohn Joachim Keuchel ist zum Schulz bestellt und vereidigt worden.
- 23.02.1853: Im Allensteiner Kreisblatt erscheint folgende Anzeige: "Mein in Windtken, Kreises Allenstein belegenes Grundstück bestehend aus 3 Hufen kulmisch Land nebst Wald und Wiesen, bin ich Willens aus freier Hand zu verkaufen. Kaufliebhaber können sich bei mir melden. Stanislaus Falk."
- 22.03.1859: Im Ort ist die Krätzkrankheit ausgebrochen.
- 12.06.1863: Die Krätzkrankheit hat im Ort aufgehört.
- 07.05.1874: Bildung des Amtsbezirks Schöneberg Nr. 5 aus den Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken sowie dem Gutsbezirk Stenkienen Forst.[1]
- 01.01.1883: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken und den Gutsbezirk Stenkienen Forst.
- 01.01.1908: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken sowie Teile des Gutsbezirks Kudippen Oberförsterei (Forsthaus Stenkienen).
- 07.01.1908: Termin zur Feststellung der Entschädigung der Eheleute Keuchel für die Flächen, welche zur Verlängerung der Kreuzungsschleife des Bahnhofs Windtken benötigt werden.
- 01.09.1931: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken.
- 01.09.1939: Eingliederung von Teilen der Gemeinde Groß Gemmern (0,4576 ha) aus dem Amtsbezirk Kockendorf in die Gemeinde Windtken.
- 01.01.1945: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Gemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
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Historische Bibliografie
Archive und Bibliotheken
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Verschiedenes
Weblinks
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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