Stenkienen: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 8. August 2019, 08:19 Uhr
Stenkienen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Stenkienen (Begriffserklärung). |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Allenstein > Landkreis Allenstein > Stenkienen
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
- 19.03.1343: Der Bischof Hermann bestimmt 30 Hufen im Felde Sculpain zur Dorfsgründung.[1]
- 15.04.1858: Jakob Ziemetzki ist für den Fall einer Armee-Mobilmachung auf 6 Monate wegen häuslicher Verhältnisse berücksichtigt.
- 04.07.1865: Der Wirthssohn Johann Waschitta in Stenkienen ist als Schulzenamts-Verwalter gewählt und bestätigt worden.
- 20.01.1866: Die Dorfschaft sammelt 1 Thlr 1 Sgr 2 Pf zum Bau einer katholischen Kirche in Liebstadt.
- 14.12.1867: Die Dienstbotin Elisabeth Schipper erhält eine Prämie von 3 Thlr vom Gesinde-Prämien-Verein.
- 07.05.1874: Bildung des Amtsbezirks Schöneberg Nr. 5 aus den Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken sowie dem Gutsbezirk Stenkienen Forst.[2]
- Okt. 1878: Besitzer Waschetta in Stenkienen wird Amtsvorsteher von Schöneberg für 6 Jahre.
- 01.01.1883: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken und den Gutsbezirk Stenkienen Forst.
- 15.08.1884: Besitzer Waschetta in Stenkienen wird Amtsvorsteher für weitere 6 Jahre.
- 10.10.1907: Der Besitzer Ernst Schiekowski in Pulsnick [Kr. Osterode] beabsichtigt auf seinem in Stenkienen belegenen Grundstück, eine Ansiedlung zu begründen.
- 01.01.1908: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken sowie Teile des Gutsbezirks Kudippen Oberförsterei (Forsthaus Stenkienen).
- 01.09.1931: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Landgemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken.
- 01.01.1945: Der Amtsbezirk Schöneberg umfasst die Gemeinden Alt Schöneberg, Ballingen, Gedaithen, Gottken, Neu Schöneberg, Stenkienen, Warkallen und Windtken.
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Bibliografie
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
Archive und Bibliotheken
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Verschiedenes
Weblinks
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>STENENKO03CT</gov>
Fußnoten
- ↑ Grunenberg, S. 20
- ↑ http://territorial.de/ostp/allenst/schoeneb.htm