Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/E-Book
zur
Genealogie der adligen Geschlechter
von
Joseph Strange.
Zweites Heft.
Cöln 1865.
Bei J. M. Heberle (Heinrich Lempertz).
Inhalts-Verzeichniss.
Seite. | |||
Die Lehenträger der Herrschaft Dreyborn von Werner von Vlatten bis auf Daem von Harff den Aeltern: | |||
I. | Werner von Vlatten und sein Sohn Wilhelm von Vlatten Ritter | 3. | |
II. | Die Herren von Eynenberg | 15. | |
III. | Rabolt von Plettenberg | 23. | |
IV. | Friedrich von Eltz | 25. | |
Anhang oder Notizen für eine künftige Genealogie der Herren von Plettenberg | 27. | ||
Genealogie der Herren von Harff: | |||
Erster Abschnitt oder Linie Geilenkirchen | 33. | ||
Zweiter Abschnitt oder Linie Dreyborn | 45. |
Beilagen:
A. Urkunden betreffend die Herrschaft Dreyborn, die Herren von Vlatten, und verschiedene Höfe und Güter so in der Folge Appertinentien des Rittersitzes Nörvenich bilden: | |||
1. | Kaufbrief über einen Benden zwischen Hochkirchen und Nörvenich gelegen für Wilhelm von Vlatten v. J. 1376 | 58. | |
2. | Kauf- und Erbpachtbrief über Busch und vier und zwanzig Morgen Land im Felde von Irresheim und Eggersheim v. J. 1381 | 59. |
3. | Rentbrief über zwei Malter Roggen für Wilhelm von Vlatten v. J. 1395 | 61. | |
4. | Rentbrief über fünf Malter Roggen für Wilhelm von Vlatten und Frau Johanna Eheleute v. J. 1397 | 63. | |
5. | Werner von Torre genannt von der Zyntzelsmair verkauft dem Werner von Vlatten seinen Hof zu Nörvenich im J. 1400 | 65. | |
6. | Werner von Irresheim verkauft dem Werner von Vlatten seinen Hof zu Frauwüllesheim im J. 1402 | 66. | |
7. | Johann von Vlatten verkauft seinem Vetter Reynart von Vlatten Pastor zu Buir seinen Hof zu Pissenheim im J. 1406 | 68. | |
8. | Stiftung des Altars zu Pissenheim v. J. 1407 | 70. | |
9. | Erbtausch zwischen Wilhelm von Vlatten Ritter und Werner von Vlatten v. J. 1416 | 73. | |
10. | Beatrix von Mulenarck Wittwe Arnolds Luschanen von Goltzheim verkauft dem Werner von Vlatten ihren Hof zu Wollersheim im J. 1418 | 74. | |
11. | Lehenbrief des Herzogs Reynalt über Schloss Dreyborn für Werner von Vlatten v. J. 1420 | 76. | |
12. | Pachtbrief des Werner von Vlatten über seinen Hof zu Wollersheim, lautend auf 99 Jahre, v. J. 1420 | 78. | |
13. | Pachtbrief des Werner von Vlatten über einen halben Morgen Weingarten zu Embken, lautend auf 99 Jahre, v. J. 1420 | 80. | |
14. | Weissthum über die Curmüthigen Güter zu Mauwel v. J. 1425 | 82. | |
15. | Reversale des Erzbischofs Diederich für Werner von Vlatten in Betreff des verpfändeten Schlosses Altenahr v. J. 1426 | 84. | |
16. | Pachtbrief des Werner von Vlatten über seinen Hof zu Merscheim, lautend auf 91 Jahre, v. J. 1429 | 85. | |
17. | Carselis von Meroetgen verkauft dem Werner von Vlatten eine jährliche Rente von sieben Malter Korn aus seinem Zehenden zu Buir im J. 1429 | 88. |
18. | Evarthyn von Slenderhaen verkauft dem Werner von Vlatten circa vierzig Morgen Artland, fünf Morgen Busch und drei und ein halb Viertel Benden bei Nörvenich gelegen im J. 1437 | 91. | |
19. | Erbtheilung des vom Ritter Andreas Smeych von Liessingen hinterlassenen Vermögens[GWR 1] v. J. 1440 | 92. | |
20. | Erbtheilung der vom Ritter Andreas Smeych von Liessingen hinterlassenen Schulden v. J. 1440 | 95. | |
21. | Die Gebrüder vom Geisbusch verpfänden ihrer Schwägerin Adelheid von Schoenrode für den ihr zurückgebührenden Heirathspfenning von 2000 Goldgulden ihren halben Theil der Burg Zievel im J. 1451 | 98. | |
22. | Reversale des Herrn zur Schleiden für Werner von Vlatten v. J. 1444 | 99. | |
23. | Lehenbrief des Johann von Loen über den halben Hof zu Merscheim für Werner von Vlatten v. J. 1444 | 100. | |
24. | Kaufbrief des Hofs zu Ginnick für Wilhelm von Vlatten Ritter v. J. 1446 | 101. | |
25. | Anerbung an den Hof zu Pissenheim für Diederich von Vlatten v. J. 1459 | 104. | |
26. | Fundation der Kapelle zu Dreyborn v. J. 1461 | 106. | |
27. | Kaufbrief über das Dorf Rohr für Johann von Deynsbur v. J. 1464 | 109. | |
28. | Spruch des Vincentius Grafen zu Moers und seines Sohnes Friedrich in streitiger Angelegenheit der Höfe zu Gladbach und Merscheim v. J. 1466 | 110. | |
29. | Weissthum der Herrlichkeit Dreyborn | 112. | |
B. Urkunden betreffend die Reichsherrschaft Landscron und die Herren von Eynenberg. | |||
1. | Lehenbrief des Kaisers Rudolph über Königsfeld und Heckenbach für Ritter Gerart Herrn zur Landscron v. J. 1276 | 116. |
2. | Kaiser Ludwig verleiht dem Ritter Gerart Herrn zur Landscron das Patronatsrecht der Kirche zu Königsfeld im J. 1335 | 117. | |
3. | Documentum sine dato, enthaltend was dem Gerart von Eynenberg auf der obern Burg zu Landscron zugetheilt worden | 118. | |
4. | Lehenbrief des Erzbischofs Adolph zu Mainz für Ritter Hilger von Langenau v. J. 1385 | 119. | |
5. | Ludwig Burggraf zu Hammerstein verpfändet dem Johann von Eynenberg seine Leute von Königsfeld und Kaldenborn im J. 1412 | 119. | |
6. | Vertrag zwischen Ritter Johann Romlian von Cobern und Johann von Eynenberg, betreffend Schloss Holenfels v. J. 1412 | 120. | |
7. | Ehevertrag zwischen Wynrich von Langenau und Conegunt von Eynenberg v. J. 1420 | 120. | |
8. | Ehevertrag zwischen Johann von Helffenstein und Hille von Eynenberg v. J. 1423 | 124. | |
9. | Vertrag zwischen Adolph Quad Ritter und seinem Schwiegersohne Johann von Eynenberg Ritter v. J. 1460 | 127. | |
10. | Ehevertrag zwischen Coen von Eynenberg und Margaretha von Nesselrode v. J. 1470 | 129. | |
11. | Vereinbarung zwischen Johann von Eynenberg Ritter und den Gebrüdern Claes und Goedart Herren zu Drachenfels und Olbrück v. J. 1470 | 139. | |
12. | Pachtbrief des Ritters Johann von Eynenberg über seinen Hof zu Wallenthal bei Heistert v. J. 1472 | 141. | |
C. Documente zur Genealogie der Herren von Harff. | |||
1. | Theilung der Geschwister Gerhart von Hoemen[GWR 2] und Johanna von Hoemen Frau von Harff zu Alsdorf v. J. 1492 | 143. | |
2. | Lehenbrief über das Haus Geilenkirchen für Johann von Harff v. J. 1500 | 146. |
3. | Attest der Karmeliter zu Cöln über das Begräbniss des Damian von Harff v. J. 1799 | 150. | |
4. | Etwas über das Haus Mauwel bei Gemünd | 151. | |
5. | Diplom der Cour d'Amour für Clara Elisabeth Freifrau von Harff geb. Freyin von Kerpen | 153. | |
Berichtigungen | 154. |
Die Lehenträger der Herrschaft Dreyborn von Werner von Vlatten bis auf Daem von Harff den Aeltern.
Dreyborn war wenigstens vom J. 1351 bis zum J. 1420 eine Jülicher Pfandherrschaft. Die Nachrichten über diesen Zeitraum sind indess so dürftig, dass man kaum im Stande ist, die verschiedenen Pfandherren mit Sicherheit namhaft machen zu können. Der Pfandherr kam und ging wieder ab, oder er kam gar nicht und gab die Herrschaft in Pachtung. Aus diesem Verhältniss folgt, dass das Dreyborner Archiv keine alte Nachrichten besitzen kann, und dass, wenn sich auch Urkunden aus der Zeit der Pfandherren erhalten haben, diese vielmehr anderswo zu suchen sind.
Daem von Harff Herr zu Dreyborn erhielt im J. 1604 von Christophel von Rolshausen Herrn zu Trimporten und Türnich, Amtmann zu Monjoye, einen sogenannten Extract (Eintragung eines Reversals ins Lehenbuch), mit der Versicherung, dass derselbe aus dem in Düsseldorf vorhandenen Original copirt sei. Er führt das Datum 1351 und lautet wie folgt[1]: „Reversal Johanns Herrn zu der Schleiden, in welchem er bekennt, dass ihm Gerart ältester Sohn zu Jülich Graf von dem Berg versetzt hat seine Burg in Dreyborn mit dem Gericht hoch und nieder, und mit den Dörfern die in das Land von Dreyborn gehören, mit Namen Malsbenden, Gemünd, Mauwel, Nierfeld, Oleff, Herhahn, Berrescheid, Morsbach, Hellenthal[2], Heistert, Wiltz, Muer, Dottel und Scheven mit allem was dazu
gehört, und überdies noch 25 Morgen Benden um die Burg daselbst, für drei tausend alte Schildgulden.“ Demgemäss konnte Dreyborn schon damals eine grosse Herrschaft genannt werden. Sie wurde noch grösser, da in der Folge noch mehrere andere Ortschaften hinzukamen, nämlich Dorf Dreyborn, Ettelscheid, Anstos[3], Scheuren, Dieffenbach,Call und Wallenthal. Indess würde man sehr irren, wenn man glaubte, dass die genannten Ortschaften ganz und ausschliesslich in die Herrschaft Dreyborn gehört hätten. Einzelne Häuser und ganze Gassen sortirten etwa nach Schleiden. Selbst im Dorf Dreyborn besassen die Herren zur Schleiden bedeutende Gerechtigkeiten[4]. Umgekehrt aber hatte Haus Dreyborn, wenigstens zu einer gewissen Zeit, auch in der Stadt Schleiden verschiedene May- und Herbstschatzungen zu erheben.
Nach Johann Herrn zur Schleiden schweigt die Geschichte bis zum J. 1398, wo wir gleichfalls durch ein Reversale die wahrscheinlich zunächst nach ihm folgenden beiden Pfandherren kennen lernen. Der erste von ihnen ist Wilhelm von Muysbach, ein Name, der in mehrern Urkunden bei Lacomblet vorkommt, bei Fahne aber in einen Wilhelm von Mirbach verwandelt erscheint. Baudewyn von Muysbaich, den ich im J. 1377 finde, ist wohl ein Bruder desselben. Wann Wilhelm in den Besitz der Herrschaft Dreyborn gekommen, gelingt vielleicht einem Andern noch zu ermitteln. Sein nächster Nachfolger ist Gumprecht von Neuenar. Dieser bekennt in seinem Reversale v. J. 1398, dass er mit Vergunst des Herrn Wilhelm Herzogs zu Jülich das Schloss und Land von Dreyborn mit seinem Zubehör, so wie dies in Händen Herrn Wilhelms von Muysbach Ritters versetzt war sein Leben lang, von demselben gelöst und ihm sein Recht und seine Leibzucht daran abgekauft, und dass ihn dann sein gnädiger Herr mit Schloss und Land belehnt habe, dasselbige zu gebrauchen und zu behalten sein Leben
lang, jedoch so, dass es allewege ein offen und ledig Haus seines gnädigen Herrn sein und bleiben, und nach seinem Tode wieder an denselben zurückfallen solle. So geschah es denn auch; denn nach Gumprechts Tode ward Dreyborn an den Ritter Diederich von Endelstorp verpfändet. Von diesem, wie von seinen Vorgängern, weiss man gerade nur zu sagen, dass er Pfandherr zu Dreyborn gewesen, und wahrscheinlich bis zum J. 1419. Nach seinem Tode hat Werner von Vlatten im J. 1420 mit Wissen und Willen des Herzogs Reynolt die Herrschaft aus der Pfandschaft gelöst, und ist derselbe mit Schloss, Vorgeburg, Weiern, Graben, mit den Dörfern, Gerichten, Mannen, Scheffen, Landleuten, mit Artland, Büschen, Benden, Kirchgifften, Fischereien, Schatzung und Gefällen und all seinem Zubehör zu einem rechten Mannlehen erblich belehnt worden.
I. Werner von Vlatten und sein Sohn Wilhelm von Vlatten Ritter.
Ein Rittersmann von altem Schrot und Korn war Werner von Vlatten wohl nicht. In seinen Jugendjahren mag er manche Fehde mit durchgefochten haben; aber späterhin wandte sich sein Sinn ganz dem Landwirthschaftlichen zu; und wer sich ihn als einen umsichtigen und wohl bemittelten Oeconomen oder Landedelmann denkt, der mag wohl die richtigste Vorstellung von ihm haben. Von seinen Einsichten lässt es sich erwarten, dass er in seiner neuen Herrschaft manche zweckmässige Einrichtung traf und alte Uebelstände beseitigte. Allein nur eine kurze Reihe von Jahren wendete er derselben sein Augenmerk zu. Man muss nämlich wissen, dass er bei dieser neuen Erwerbung einzig und allein an seinen ritterlichen Sohn dachte; diesem wollte er einen rechten Rittersitz verschaffen. Ihm selbst genügten seine Höfe; und wir dürfen annehmen, dass er, nachdem er alle nöthige Einrichtungen in der Herrschaft getroffen, mehr in den Gefilden von Nörvenich, als auf den luftigen Höhen von Dreyborn geweilt habe. Von seinem Wohlstande und den reichen Mitteln, über die er zu verfügen hatte, geben viele Urkunden Nachricht. Ich habe alle die noch vollständig lesbar waren, selbst auch solche, die nur von örtlichem Interesse sind, in den Beilagen mitgetheilt. Von denen
die sich nicht copiren liessen, verzeichne ich hier einige nach ihrem Hauptinhalt.
Im J. 1400 verkaufen Arnold Graf zu Blanckenheim und Margaretha von Waldeck dem Werner von Vlatten all ihr Gut zu Poll, mit Namen 18 Malter Roggen. — Es ist dies die einzige Urkunde, worin Werner von Vlatten mit einem ritterlichen Prädikat, nämlich als Knape von den Wapen, erscheint. Im J. 1411 verkauft Lysebeth von den Wyer[5] Wittwe Wilhelms von Vlodorp mit Rath ihrer beiden Schwäger Goedert von Vlodorp Dechant zu Aachen und Gerart von Vlodorp Vogt zu Roermunde, für sich und ihre beiden unmündigen Söhne Goedert und Wilhelm von Vlodorp dem Werner von Vlatten 38 Morgen Busch bei Embken. — Diese Urkunde ist für die Genealogie Flodorf von Wichtigkeit. Der jetzt noch minderjährige Goedert von Vlodorp erscheint in der Folge als Herr zu Leuth, verh. mit Catharina Tochter von Herwinands-rode. Von ihm stammt Ritter Wilhelm von Flodorf Herr zu Leuth und Dahlenbroich, welchem Hermann und Diederich von Bronckhorst und Battenberg, Vater und Sohn, im J. 1493 ihren Antheil an der Herrlichkeit Rykelt übertrugen. Aus seiner Ehe mit Alverade von Harff, Gotschalcks Tochter, stammt endlich jener Wilhelm von Flodorf, welcher mit Odilia von Hoemen verheirathet war.
Im J. 1420 verkauft Emont von Meroetgen aus seinem Erbe und Gut und Zehenden zu Buir den Gebrüdern Wilhelm von Vlatten Ritter und Werner von Vlatten eine Rente von 10 Malter Roggen zum Behuf der Kapelle zu Pissenheim. — Dass beide Brüder früher schon aus einem Legat, welches ihr Vater derselben Kapelle vermacht hatte, eine Fundation errichteten, ist aus den Beilagen zu ersehen. Da nun auch eine Palandische Stiftung von 10 Gulden Jahresrenten bestand, so lässt sich leicht denken, dass diese Familie auch zur Collatio Altaris S. Barbarae Berechtigung zu haben glaubte. Und so finde ich, dass namentlich der Ex-Domherr Reinhart von Palant desswegen einen, wiewohl erfolglosen Prozess anfing.
Im J. 1432 kaufte Werner von Vlatten von dem Abt und
Convent des Gotteshauses zu Heisterbach einen Hof zu Pingsheim, wovon die Abtei bisher auf dem Churfürstlichen Amte zu Lechenich jährlichs vier Rheinische Gulden hatte entrichten müssen. Von diesem Census ward der Hof befreit, indem Werner von Vlatten denselben dem Erzbischof Diederich als ein Mannlehen auftrug, womit er am 12. Februar selbigen Jahrs belehnt wurde.
Im J. 1432 verkaufte Werner von Merode dem Werner von Vlatten eine Jahresrente von 31 Malter Roggen, und verpfändete ihm zur Sicherheit seinen Zehenden zu Mertzenich. — Vor mehr als vierzig Jahren, nämlich 1388 hatte Wilhelm von dem Bongart genannt von Bergerhausen seinen Zehenden zu Mertzenich dem Ritter Werner von Merode Sohn Philips von Merode Ritters selig verkauft.
Im J. 1436 verkaufte Wilhelm Luyschhain von Godelsheim dem Werner von Vlatten alle seine Pfenningsgelder, Zinsen und Pachten zu Nörvenich.
Nach den mir vorliegenden Hülfsmitteln will ich jetzt die verwandschaftlichen Verhältnisse des Werner von Vlatten zu ordnen und eine Genealogie zu entwerfen versuchen[6]. In der ersten Hälfte des vierzehnten Jahrhunderts finden wir einen Ritter Werner von Vlatten, welcher der Vater der folgenden fünf Brüder gewesen zu sein scheint:
- Johann von Vlatten Ritter, welcher im J. 1385 dem Herzog von Jülich sein Haus Vlatten als ein offenes Haus aufträgt. Sybgyn von dem Bongart war vielleicht sein Schwiegersohn und Erbe. Das Haus Vlatten kommt dann im sechzehnten Jahrhundert an die Herren von Gymnich.
- Werner von Vlatten.
- Goedert von Vlatten, welcher einen Sohn Johann von Vlatten hinterlässt.
- Reynart von Vlatten Knape von den Wapen.
(6 ≡)
- Wilhelm von Vlatten Knape von den Wapen, dessen Gattin Adelheid eine geborne von Mulenarck gewesen zu sein scheint. Verschiedene Umstände, jedoch keine sprechende Beweise, bestimmen mich diese Eheleute als die Eltern der nachfolgenden drei Brüder zu betrachten:
- Wilhelm von Vlatten Ritter verh. mit Johanna Schwester der beiden Brüder Johann und Arnolt Muyllart von Hoylhoven oder Hülhoven[7].
- Werner von Vlatten Lehenträger zu Dreyborn.
- Reynart von Vlatten Pastor zu Buir.
Die Gebrüder Wilhelm von Vlatten Ritter und Junker Reynart von Vlatten Pastor geben im J. 1420 all ihr Erbe und Gut zu Irresheim, nämlich Hof, Haus und 156 Morgen Artland nebst den Weiden den Eheleuten Hencken von Meroetgen und Metza in Erbpacht. Da dieses Gut in der Folge in Händen der Erben des Werner von Vlatten sich befindet, so ist man wohl zu der Annahme berechtigt, dass Ritter Wilhelm ohne Leibeserben geblieben, und seine Güter an seinen Bruder übergegangen sind.
Die Gattin des Werner von Vlatten finden wir in folgender Darstellung. Die Eheleute Johann Smeych von Liessingen Ritter Herr zu Zievel der Junge[8] und Fya von Rede hatten folgende fünf Kinder:
- Andreas Smeych von Liessingen Ritter Herr zu Zievel, verh. mit Guitgyn[9].
- Lette von Liessingen heirathete 1390 den Ritter Gilys von den Wyer, und nach dessen Tode den Werner von Vlatten.
- Mene von Liessingen verh. mit Gerlach von Wunnenberg[10].
(7 ≡)
- Fya von Liessingen heirathete 1403 Daniel von Mulenarck, und erhielt zur Mitgift den Hof zu Gladbach, darzu 25 Malter Roggen zu Sevenich bei Jülich, und 25 Malter Roggen zu Poll. Sie muss früh und kinderlos gestorben sein; denn in der Aussteuer ihrer folgenden Schwester finden sich die 50 Malter, und der Hof zu Gladbach wird wohl derselbe sein, den wir im Verfolg als Besitzthum des Werner von Vlatten kennen lernen.
- Metza von Liessingen verh. mit Roilman vom Geysbusch zu Bolheim, womit sie ausser etwa einer Tochter drei Söhne hatte, Johann, Roilman und Heinrich vom Geysbusch, alle drei Ritter. Da Metza noch im J. 1473 im Leben ist, so muss sie unter ihren Geschwistern nothwendig die jüngste gewesen sein.
Der gemeinsame Bruder und Schwager Andreas von Liessingen starb ohne Leibeserben, und seine nächsten Verwandten theilten sich, wie aus den in den Beilagen mitgetheilten Documenten zu ersehen, im J. 1440 in seine Hinterlassenschaft an Hab und Gut, so wie in gleicher Weise in seine zurückgelassenen Schulden. — Ich verweile hier noch einen Augenblick bei Ritter Andreas und seiner Gattin Guitgen. Im J. 1422 verwendeten beide Eheleute eine Erbrente von sechs Malter Roggen, die ihnen Johann von Gymnich das Jahr vorher aus den Einkünften seines Hofs zu Risdorf verkauft hatte, zu einer Fundation zu Lessenich. Dem dasigen Pastor überweisen sie nämlich ein Malter, mit der Verpflichtung, jährlichs des Donnerstags nach den heiligen Tagen mit zwei andern Priestern zu ihrem und ihrer Verwandten Seelenheil ein Jahrgedächtniss mit einer Sing- und zwei Lesemessen mit den herkömmlichen Ceremonien zu halten, und den beiden Priestern nebst Speise und Trank einem jeden vier Schillinge zu zahlen. Von zwei andern Maltern sollen ferner die Kirchmeister Brot backen und dieses an selbigem Tage nach vollendetem Gottesdienste an die Armen vertheilen. Zum dritten sollen jährlichs anderthalb Malter zur Unterhaltung und
Beleuchtung einer Ampel ober ihrem Begräbnisse in der Kirche zu Lessenich verwendet werden, und solle diese Ampel Tag und Nacht brennen an den Festen unserer Lieben Frauen, auf Aller Heiligen und Aller Seelen und auf den Kirchweihungen, ferner Tag und Nacht von Christabend bis Dreizehn Tag zu Abend, von Palm-Abend bis des Donnerstags nach Ostern, von Pfingst-Abend bis des Samstags darnach, und von des Heiligen Sacraments-Abend zur Vesper bis alle die guten Tage um sind. Sodann sollen die Kirchmeister von diesen anderthalb Maltern noch jährlichs bei ihrem Jahrgedächtniss vier gewöhnliche Grabkerzen auf ihrem Grabe brennen lassen. Für Anzünden der Ampel, so wie für Läuten an dem Jahrgedächtnisse erhält der Offermann jährlichs ein halb Malter, und die Kirchmeister für ihre Mühe jeder ein Sümmer. — Das Haus Dreyborn besass zu Lessenich das Patronatsrecht, und erwähne ich in dieser Beziehung nur, dass Margaretha von Plettenberg Wittwe von Eltz im J. 1567 nach Tod des Pastors Diederich den Trierischen Domkapitular Wilhelm Quad (Bruder des Daem Quad Herrn zu Landscron) zur dortigen Pfarrstelle präsentirte. Diese Berechtigung ist allerdings aus der Erbschaft des Ritters Andreas herzuleiten. Werner von Vlatten, welchem das halbe Schloss Zievel zufiel, scheint mit demselben zugleich die Lessenicher Kirchengifft erhalten zu haben; und wiewohl diese Halbscheid bei Dreyborn nicht verblieben ist, so hat doch der Verkäufer (ohne Zweifel Werners Sohn) die Gifft für sich reservirt. Nur auf diese Weise kann ich mir die Berechtigung des Hauses Dreyborn erklären.
Ich komme jetzt auf Werner von Vlatten zurück, und bemerke, dass er mit seiner Gattin Lette von Liessingen zwei Kinder hatte: Wilhelm von Vlatten Ritter, und Adelheid von Vlatten, die im J. 1425 den Ritter Gerart von Eynenberg Herrn zu Landscron heirathete. In selbigem Jahr scheint Werner seinem Sohn Wilhelm den Rittersitz Dreyborn überlassen zu haben, wiewohl erst eine Urkunde v. J. 1429 denselben als Herrn zu Dreyborn bezeichnet. Bekanntlich war dieser mit Elisabeth Tochter des Diederich von der Brohl verheirathet; seit wann, bin ich nicht im Stande anzugeben. Ueberhaupt fehlt es mir an Stoff zu einer Geschichte desselben, was ich um so mehr bedaure, da ich jetzt die ans Fabelhafte grenzenden
Anekdoten, die über ihn im Umlauf sind, auf sich beruhen lassen muss. So viel mag indess sicher sein, dass er nicht seine meiste Zeit auf Dreyborn zugebracht hat, sei es nun dass er bei Hof weilte, oder sich bei nahen und fernen Fehden betheiligte. So trat denn im J. 1444 die Nothwendigkeit ein, dass sein Vater, der unterdess alt und schwach geworden, und Dreyborn nicht zu schützen vermochte, die Hälfte von Haus, Hof, Land und Leuten in die Hände des Herrn zur Schleiden übergeben musste, damit dieser das Ganze in seinen Schutz und Schirm nehme. Das Reversale das der Graf ihm in dieser Angelegenheit ausstellt, habe ich in den Beilagen mitgetheilt. Das Jahr nachher ist Werner von Vlatten gestorben. Nach Tod seines Vaters mag Wilhelm sich eine Zeit lang des Landwirthschaftlichen etwas mehr angenommen haben, und wir finden sogar, dass er im J. 1446 seinen Besitzstand durch Erwerbung eines bedeutenden Hofes zu Ginnick vermehrte. Allein wie früher, so hat er auch wohl in der Folge die grössere Zeit von seinen Gütern fern gelebt, und die Verwaltung derselben seiner Gattin überlassen. Wir hören überhaupt nichts mehr von ihm, bis eine Urkunde meldet, dass er „buysen landz doitzhaluen affgegangen is". Kurz vor seinem Tode ward ihm ein Document ausgestellt, das jetzt vielleicht nicht mehr existirt, das aber in dem Inventarium der Urkunden, die nach Absterben des Ferdinand Frh. von Geyr in dessen Archiv zu Cöln sich vorfanden, unter diesem Titel aufgezeichnet wurde: „Rescriptum Prioris generalis ordinis Fratrum S. Crucis F. Georgii de Brugis, in quo Wilhelmum de Vlatten militem propter devotionem quam ad eum ordinem gerit, omnium orationum, missarum, psalmorum, jejuniorum &c. participem facit. Datum 1457. die 3. Julii“.
Wilhelm von Vlatten hat nur einen unehelichen Sohn, Diederich von Vlatten, hinterlassen. Uneheliche Kinder sind immer eine missfällige Erscheinung, in welcher Region sie auch zum Vorschein kommen mögen. Aber so gern man sich auch einen alten Ritter ohne Makel vorstellen möchte, so wollen wir dem Wilhelm von Vlatten doch nicht zürnen, schon darum nicht, weil seine Gattin ihm nicht gezürnt zu haben scheint. Hat es doch sogar den Anschein, dass ihr Verwandter, Diederich von Braunsberg, der Pathe jenes Diederich geworden. Derselbe
mochte wohl mit allen liebenswürdigen Tugenden ausgestattet gewesen sein, so dass er nicht blos die Freude seines Vaters, sondern der ganzen Familie war. Daher dieselbe denn auch nach Tod seines Vaters — dem er bis zu seinem letzten Augen, blick treulich beigestanden — allen Bedacht darauf nahm, ihm ein anständiges Auskommen zu verschaffen. Auf Verwendung der beiden Bitter Gerart und Johann von Eynenberg, Vater und Sohn, ward er vom Erzbischof Diederich im J. 1458 mit Hof und Gut zu Pingsheim belehnt. In selbigem Jahr übergaben ihm Elisabeth von der Brohl, Gerart von Eynenberg, Adelheid von Vlatten und Johann von Eynenberg ihren Hof zu Pissenheim[11] und damit er denselben ganz frei gebrauchen könne, so übertrugen sie eine Rente von hundert Mark, womit der Hof an Johann von Blens beschwert war, auf die Dreyborner Gefälle. Ohne Zweifel wurde ihm noch manches andere, worüber sich keine Nachricht erhalten, überwiesen. Ueberdies scheinen sich seine Vermögensumstände noch durch eine vortheilhafte Heirath, vielleicht mit einer Cölnerin, um ein Bedeutendes verbessert zu haben; denn im J. 1466 bekennen Johann von Eynenberg Ritter und Irmgart seine eheliche Hausfrau, dass sie dem Diederich von Vlatten und Beelchen seiner ehelichen Hausfrau eine Rente von vierzig Rheinischen Gulden verkauft, und ihnen zur Sicherheit ihre Güter zu Ahrweiler verpfändet haben. Seine beiden Höfe verpachtete Diederich im J. 1464 dem Johann von Palant zu Laurenzberg, welcher aber nicht accurat war, so dass er sich veranlasst fand, im J. 1472 den Johann von Oyss zur Einforderung des Rückstandes zu bevollmächtigen. Indess blieb er ohne Leibeserben, und so sind denn die beiden Höfe wieder an das Haus Dreyborn zurückgefallen. Wie es mir scheinen will, so hat er in Cöln gewohnt, und ist dort gewiss auch gestorben ; daher erklärt es sich, wie das oben erwähnte lateinische Document, das von ihm getreulich aufbewahrt nach seinem Tode in seinem Nachlass sich befand, in Cölner Familien-Archive übergegangen ist[12].
Von der Hinterlassenschaft des Ritters Wilhelm von Vlatten hatte seine Wittwe Elisabeth von der Brohl die Leibzucht. In den ersten Jahren scheint sie die Güter, etwa unter Beistand des Diederich von Braunsberg und des Diederich von Vlatten selbst verwaltet zu haben. Aber wie letzterer seine beiden Höfe verpachtet hat, so verpachtet sie in selbigem Jahr 1464 ihre Güter, nämlich Dreyborn und Heistert[13] mit ihren Hochgerichten, Nutzen und Gefällen, ferner Nörvenich, Gladbach, Merscheim, Mertzenich, Buir, Eggersheim, und alle andere Erbschaft— ihrer Schwägerin Adelheid von Vlatten, die inzwischen gleichfalls Wittwe geworden, für vierhundert Rheinische Gulden, mit dem Zusatz, dass diese Güter nach ihrem Tod auf Adelheid übergehen sollen. Gleichzeitig verkauft sie dem Johann von Deynsburg das Dorf Rohr, das sie einst ihrem Gatten zur Mitgift gebracht hatte, mit all seiner Herrlichkeit und Freiheit, mit Pachten, Zinsen und Curmöden. Nicht lange nachher vernehmen wir von einer Gräflichen Fehde. Die Veranlassung dazu geben die erwähnten Höfe zu Gladbach und Merscheim; aber in wiefern, das ist nicht ganz klar. Ich will indess meine Vermuthung hierüber vortragen. Werner von Vlatten hatte im J. 1444 die Hälfte seines Hofs zu Merscheim bei Johann von Loen Herrn zu Heinsberg und Lewenberg mit fünfhundert Rheinischen Gulden beschwert, und dann diese Hälfte von demselben zu Lehen empfangen. Es wäre nun möglich, dass der Pfandbrief in der Folge in den Besitz des Vincentius Grafen zu Moers und Sarwerden[14] gekommen ; und da Ritter Wilhelm von Vlatten vielleicht alle die Jahre seine Verpflichtungen nicht erfüllt hatte, so begnügte sich der Graf nicht mit dem Hofe zu Merscheim, er griff auch den zu Gladbach an, und übergab dann beide seinen beiden Natürlichen, nämlich den jungen Grafen Diederich und Walrave von Moers Bastarden. Diese beiden Hauptleute der Fehde scheinen dann nicht blos die Pächter der Höfe verdrängt, sondern auch selbst das Haus Dreyborn beunruhigt zu haben, sei es nun, dass ihre Kampflust sie dorthin führte, oder dass die
Leute der Adelheid von Vlatten sie wieder aus den Höfen zu vertreiben gesucht, und sie auf diese Weise zur Rache gereizt hatten. Frau Adelheid glaubt gerechten Grund zur Klage zu haben; die Angelegenheit wird Vincenz dem alten Grafen und Friedrich dem jungen Grafen zur Entscheidung übergeben, und diese thun im J. 1466 auf St. Johannes Abend einen Spruch worin sie bekennen: im Falle Frau Elisabeth mit Tod abginge noch ehe sie mit ihnen vereinigt, geschieden und gesöhnt wäre, dass alsdann Frau Adelheid von Stund an in den Besitz der beiden Höfe treten solle. Daraus folgt also klar, dass die Grafen an Frau Elisabeth[15] eine Forderung hatten, die aber, wenn meine Praemissen richtig sind, vielmehr Frau Adelheid ins Reine bringen musste: denn sie ist die Erbin ihres Bruders und hat also auch die Verpflichtung die Schulden desselben zu berichtigen. Daher ist es als eine offenbare Unbilligkeit zu betrachten, dass Elisabeth der beiden Höfe wegen an ihrer Leibrente einen Abzug erleiden musste, wie dies noch aus einer Quittung v. J. 1471 zu ersehen ist. In diesem Jahre sind übrigens die Höfe wieder frei gegeben worden. Aber mit dem zu Gladbach hat es noch seine besondere Bewandniss. Ritter Wilhelm von Vlatten und seine Gattin hatten im J. 1455 dem Steffen Gelos von Nyswylre[16] eine Erbrente von vierzig Rheinischen Gulden verkauft und ihm den Hof zu Gladbach zum Unterpfande gesetzt. Nachdem dieser wohl seit Jahren seine Rente entbehrt hatte, sah er sich 1474 veranlasst, den Hof an sich zu schlagen. Indess nahm sich Johann von Nesselrode,
der damals Namens seines unmündigen Schwiegersohns die Verwaltung von Dreyborn leitete, der Sache an; er zahlte dem Steffen die rückständigen Pensionen, und befriedigte denselben zuletzt im J. 1480. Die Rentverschreibung scheint dann in andere Hände gekommen zu sein; ein Viertel davon brachten die Scheffen von Schleiden an sich, welches Coen von Eynenberg im J. 1513 einlöste.
Elisabeth von der Brohl Wittwe von Vlatten scheint ihre letzten Tage zu oder bei Dreyborn verlebt zu haben. Ich schliesse dies aus einem Document v. J. 1471, worin sie den Bartholomaeus Clockener aus Meyen „mynen cappelain“ nennt[17]. Dieser mochte ihr wohl aus ihrer Heimath als ein tüchtiger Priester empfohlen worden sein. Um ihm eine anständige Existenz zu Dreyborn zu verschaffen, ward wie in den Beilagen zu ersehen, im J. 1461 das Beneficium der dortigen Kapelle durch einen Zusatz von acht Malter Roggen verbessert. Die letzte Dreyborner Nachricht über Elisabeth ist von obigem Jahr 1471; wenn sie wie angegeben wird, erst 1476 gestorben, so ist anzunehmen, dass die letzten Quittungen über Empfang ihrer Leibrente verschleudert worden sind. Sie setzte Herrn Clockener und Heinrich von Steynen Propst zu Niedeggen zu ihren Testamentsexecutoren ein, und bestimmte wenigstens einen Theil ihres Vermögens zu frommen Zwecken. Aus diesem Stiftungsfonds nahmen die Eheleute Coen von Eynenberg und Margaretha von Nesselrode ein Kapital von etwa tausend Rheinischen Gulden auf, und verschrieben zu Behuf „der armen Melaten vnd siechluden zu Marien Holtz adir anderszwo“ ihren Hof zu Merscheim mit Pachten, Zinsen, Curmoeden, Weiern, Fischereien und allem Zubehör, und verpflichteten sich überdies noch zu einer Erbrente von zwanzig Malter Roggen aus ihrem Gut zu Frauwüllesheim: welcher Contrakt im J. 1489 dahin abgeändert ward, dass genannte Eheleute den Hof. und die Erbrente an sich behalten, und statt dessen jährlichs fünfzig Rheinische Gulden zu gleichem Behuf zu zahlen verbunden sein sollten. Pastor Clockener bedachte in seinem Testament die Armen zu Dreyborn, Landscron und Eynenburg mit einer jährlichen
Spende, und bestimmte ferner noch eine zu Leudesdorf fallende Rente von vier Gulden zu Behuf der Kapelle zu Loirstorff, nämlich zur Unterhaltung einer ewigen Memorie für Wilhelm von Vlatten Ritter, Elisabeth seine Gattin und für ihn Clockener selbst: welche Fundation im J. 1535 ins Werk gesetzt ward.
Um nochmal zu Frau Adelheid von Vlatten Wittwe von Eynenberg zurückzukommen, so gab diese kurz vor ihrem Tode und einige Monate nach dem Gräflichen Spruch, nämlich auf St. Michaelstag 1466, Dreyborn mit all seinem Zubehör in Pachtung. In dem betreffenden Pachtbriefe bekennt der Anpächter Carselis von Palant Herr zu Breidenbent, dass er von Adelheid Wittwe von Eynenberg „dat Sloss ind heirlicheiden Drynborn ind Heisstart vort die guede zo Norfenych Bure Eirsem Eckersem ind Sefenych mit allen yren heirlicheiden hogerichten nutzen ind gefellen“ auf sechs Jahre, jährlichs für 318 Rheinische Gulden in Pachtung genommen habe, mit dem fernern Bemerken: „Ind ouch van dem veye myr zo Drynborn bleuen ind ouerleuert is.“ Dabei verpflichtet er sich „die vndersaissen der vurg. heirlicheiden by yren alden herkomen lantrichten ind scheffen oirdell zo laissen.“ Diese Verpachtung hat etwas Befremdendes. Mit Recht fragt man wohl, warum Adelheid ihre Güter nicht vielmehr ihrem Sohne übertrug, Hierauf weiss ich nicht befriedigend zu antworten. Es wäre möglich, dass die Herrschaft Landscron und anderweitige Verhältnisse, etwa zu Eller, ihn zu sehr in Anspruch nahmen, als dass er die Verwaltung der Dreyborner Güter hätte übernehmen können. Es wäre aber auch möglich, und es ist sogar wahrscheinlich, dass man die Verpachtung nur darum vornahm, weil sich in der Eynenbergischen Casse ein grosser Geldmangel eingestellt hatte. Aus dieser Verpachtung ersehen wir übrigens, dass Elisabeth von der Brohl an ihrer Leibrente eine Einbusse von 82 Gulden erlitt.
Dreyborn war, wie der Lehenbrief für Werner von Vlatten zeigt, ein Mannlehen. Da nun Werners Sohn keine eheliche Mannsleibserben hinterliess, so war das Lehen eigentlich dem Lehensherrn anheimgefallen, so dass er nach Belieben darüber verfügen konnte. Indess scheint die Belehnung für den Ritter Johann von Eynenberg, die im J. 1460 erfolgte, nicht die
Schwierigkeit gefunden zu haben, die in gleichem Falle eine spätere Belehnung findet.
II. Die Herren von Eynenberg.
Bei dieser Darstellung habe ich die zu Dreyborn noch erhaltenen Documente und das bekannte Archivum de Landscron bei Gudenus (Cod. Diplom. II.)[GWR 3] zum Grunde gelegt.
Ritter Gerart von Landscron, der dritte dieses Namens, der im J. 1276 von Kaiser Rudolph mit Königsfeld und Heckenbach belehnt wurde, und in selbigem Jahr oder kurz vorher Blancflors Tochter des Diederich Raitz Scheffen zu Cöln heirathete, hinterliess einen unmündigen Sohn, gleichfalls Gerart und in der Folge Ritter genannt, den sein Oheim und Vormund Otto von Landscron im J. 1298 an Beatrix Tochter des Johann Burggrafen von Hammerstein verlobte. Aus dieser Ehe stammen sechs Kinder, nämlich:
- Gerart von Landscron Ritter, heir. 1341 Cunegunt Tochter des Grafen Diederich von Moers, und hinterliess bei seinem etwa 1345 erfolgten Tode (Guden. p. 1098) eine Tochter Cunegunt, die im J. 1357 Johann von Waldeck, und 1366 Friedrich Herrn zu Thomberg heirathete.
- Johann von Landscron, Anfangs Regent der Kirche zu Königsfeld, heirathete dann 1351 Sophia Tochter des Conzen Schenck von Aer. In einer Urkunde v. J. 1354 wird er Ritter genannt. Er hinterliess einige Töchter, die nach Gudenus unverehelicht starben.
- Cunegunt von Landscron heirathete Gerart von Eynenberg Ritter (A).
- Bomzette von Landscron heir. Diederich von Schonenberg.
- Zwei Töchter Elisabeth und Margaretha von Landscron Nonnen im Stift Diethkirchen zu Bonn.
Kurz vor seinem Tode, im Jahre 1366 vertheilte Ritter Gerart von Landscron sein Erbe und Gut an seine beiden Schwiegersöhne und an den Gatten seiner Enkelin (Guden. p. 1157). Dieselben schlossen dann gleich nachher einen Landscroner Burgfrieden. Gerarts Tochter Bomzette blieb indess ohne Leibeserben. Am 25. April 1397 übertrug sie ihr Erbtheil an Landscron und Königsfeld dem Friedrich Herrn zu
Thomberg und Landscron und seinem Sohne Gerart, und dem Gerart von Eynenberg Herrn zu Landscron und seinem Sohne Johann (Guden. p. 1198): welche Partheien sich am 20. May selbigen Jahrs unter Vermittelung ihrer beiderseitigen Freunde in diese Donation theilten. Von Friedrichs beiden Kindern Gerart und Elisabeth überlebte ihn nur letztere[18]. Dieselbe heir. im J. 1404 Crafft von Saffenberg, dem sie die Herrschaften Thomberg und Landscron zubrachte. Indem ich nun noch bemerke, dass ihre Tochter Elisabeth von Saffenberg im J. 1441 den Ritter Lutter Quad heirathete, verweile ich jetzt ausschliesslich bei den Herren von Eynenberg, und zwar in ihrer Reihenfolge von Anfang bis zu ihrem Aussterben.
A.
Gerart von Eynenberg Ritter Herr zu Landscron[19], Sohn des Ritters Hermann von Eynenberg und der Cunegunt. Seine Gattin nannte ich oben Cunegunt von Landscron, zwar nicht nach Urkunden, aber doch nach Dreyborner Briefschaften, Bei Gudenus und seinen Nachschreibern heisst sie Jutta, ohne alle Autorität. Mit dieser seiner ersten Gattin hatte er keine Söhne, sondern höchstens nur eine Tochter Beatrix oder Peterse von Eynenberg Klosterjungfrau zu Wenau[20]. So war er also zur Landscroner Erbschaft nicht berechtigt. Aber wir dürfen hier einen wichtigen Umstand nicht ausser Acht lassen, nämlich dass Gerarts Eltern mit der Theilung, die Ritter Gerart von
Landscron im J. 1366 vornahm, sich einverstanden erklären (Guden. p. 1161). Letzterer muss also durch besondere Verträge mit Hermann von Eynenberg so gebunden gewesen sein, dass er dessen Sohn Gerart auch ohne männliche Leibserben zur Erbschaft zulassen musste. — Aus dem in den Beilagen mitgetheilten Document sine dato, worin Gerart von Landscron dem Gerart von Eynenberg sein Theil auf der obern Burg zutheilt, ersieht man, dass schon früher eine Theilung vorgekommen worden, wahrscheinlich um das Jahr 1357, nämlich als Gerarts Enkelin Cunegunt mit Johann von Waldeck sich verehelichte. Bald nach diesem Jahr mag wohl die Gattin des Gerart von Eynenberg gestorben sein. Derselbe schritt 1361 zur zweiten Ehe mit Jutta vom Hayn Tochter des Ritters Wilhelm vom Hayn Drosten des Lands von dem Berge[21], die in erster Ehe mit Diederich von Elner[22] verheirathet gewesen. Dass übrigens der Gatte der Jutta vom Hayn nicht ein zweiter Gerart von Eynenberg sei, sondern noch immer der Sohn des Hermann, ersieht man aus Guden. p. 1154. Mit Jutta hatte er folgende Kinder:
- Johann von Eynenberg der Alte (B).
- Johann von Eynenberg der Junge wohnhaft zu Lovenberg.
- Johanna von Eynenberg verh. mit Heinrich Voiss zu Lechenich.
- Margaretha von Eynenberg verh. mit Johann von Monreal, sodann mit Richart von Eltz.
Gerart von Eynenberg ist wohl Anfangs 1400 gestorben. Eine Quittung für ihn v. J. 1391 gibt Zeugniss, dass sich damals nicht nur in grossen, sondern auch in kleinern Städten die Lombarden angesiedelt hatten. Nach dem Namen des Quittirenden — „Drache Alian diener der Lombarden van Sinziche zerzyt“ — sollte man schliessen, dass die Sintziger Lombarden Juden gewesen; allein die Quittung ist in echt römisch katholischem Styl abgefasst.
B.
Johann von Eynenberg Herr zu Landscron, heirathete 1399 Lysa Tochter des Ritters Hilger von Langenau und der Hille von dem Vorst. In den Beilagen habe ich einen Lehenbrief für Hilger von Langenau mitgetheilt, gemäss welchem er von Adolph Erzbischof zu Mainz im J. 1385 mit den Mannlehen, so bis dahin Ritter Wynand Schenck getragen, belehnt wird. Auf seinen alten Tag mochte sich Herr Hilger wohl an einem guten Glas Ahrwein laben; im J. 1406 liess er sich nämlich von Friedrich von der Schleiden Abt zu Prüm mit einem Fuder Wein, so der Abtei in ihrem Hof zu Ahrweiler zu Herbste fällig war, belehnen. Da er keine Söhne hatte, so kam sein Erbe und Gut an den Herrn zu Landscron und an den Ritter Johann Romlian von Cobern, der mit Hilgers zweiter Tochter, Agnes, verehelicht war. Sein Schloss Holenfels erbten seine beiden Schwiegersöhne gemeinschaftlich, wie aus dem mitgetheilten Vertrag v. J. 1412 zu ersehen.
Die Herren zu Landscron wurden, wie wir schon wissen, vom Kaiser mit Königsfeld belehnt. In dieser Belehnung war indess nicht der ganze Ort mit all seinem Zubehör inbegriffen; einzelne Theile desselben gehörten zu andern Herrschaften, und ein Theil namentlich zur Burggrafschaft von Hammerstein. So ersehen wir aus einer Urkunde vom J. 1307, dass die Hammersteiner einen besondern Hof zu Königsfeld besassen. Wiederum verpfändet Gerart Burggraf zu Hammerstein im J. 1338 seinem Schwager Gerart Herrn zu Landscron all sein Gut zu Königsfeld, an dem Gerichte und an Leuten allda (Guden. p. 990. 1073). Und endlich verschreibt Ludwig Burggraf zu Hammerstein und Herr zu Linz im J. 1412 dem Johann von Eynenberg seine Leute zu Königsfeld und Kaldenborn für hundert Rheinische Gulden[23]. Eben so besassen, gemäss Urkunde v. J. 1352, auch die Herren zu Olbrück einen Theil der Leute von Königsfeld (Guden. p. 1128). In wiefern diese Herren zur Königsfelder Kirchengifft berechtigt waren, lässt sich jetzt wohl nicht mehr erklären; nur so viel sieht man, dass sie dem Herrn zu Landscron gegenüber, welchen
das dortige Jus Patronatus von Kaiser Heinrich, und im J. 1335 von Kaiser Ludwig verliehen worden, gleiche Berechtigung in Anspruch nehmen. Gerart Herr zu Landscron und sein ältester Sohn Gerart schliessen nämlich im J. 1344 mit Pauwils von Eych Vogt von Zissen Herrn zu Olbrück einen Vertrag, worin sie demselben vergönnen, dass, wenn ihr Sohn und Bruder Johann von Landscron mit Tod abginge und die Kirche zu Königsfeld erledigt sei, er Pauwils dieselbe mit seinem Sohne wieder besetzen könne (Guden. p. 1097). Wie es in der Landscroner Theilung v. J. 1366 mit der Königsfelder Kirchengifft gehalten worden, ist aus den Gedankenstrichen des Gudenus nicht zu errathen; nach spätern Documenten könnte man geneigt sein anzunehmen, dass diese dem Herrn zu Thomberg allein zugetheilt worden (Guden. p. 1178. 1218. 1276). Allein die Folge zeigt, dass die Herren von Eynenberg davon nicht ausgeschlossen waren. So finden wir im fünfzehnten Jahrhundert die Gebrüder Claes und Goedert Herren zu Drachenfels und zu Olbrück mit dem Ritter Johann von Eynenberg in einem Zwiespalt, der wahrscheinlich dadurch hervorgerufen wurde, das dieser den Dreyborner Kaplan Bartholomaeus Clockener, ohne sich um den Consens jener Herren zu kümmern, eigenmächtig zum Pastor zu Königsfeld gemacht hatte. Im J. 1470 kam dann zwischen beiden Theilen eine Vereinigung zu Stande, gemäss welcher bei der nächsten Vacanz die beiden Brüder,in der Folge aber beide Theile gemeinschaftlich den Pastor ernennen sollten. Coen von Eynenberg scheint mit seinen Königsfelder Mitherren ein Abkommen getroffen zu haben; denn Kaiser Carl erneuert ihm im J. 1521 das alte Diplom v. J. 1335, und ernennt ihn also zum alleinigen Patron.
Johann von Eynenberg, den ich im J. 1436 zuletzt genannt finde, hatte ausser seinem Sohne und Nachfolger Gerart zwei Töchter:
- Cunegunt von Eynenberg, die 1420 den Wynrich von Langenau heirathete, und mit demselben wenigsten zwei Söhne hatte: Eckhart und Hilger von Langenau. Sie schritt zur zweiten Ehe mit Emmerich von Reiffenberg, Godfrieds Sohn.
- Hille von Eynenberg, die 1423 Johann von Helffenstein den Alten, Trierischen Erbmarschall, heirathete.
C.
Gerart von Eynenberg Ritter Herr zu Landscron, heirathete am 20. December 1425 Adelheid Tochter des Werner von Vlatten zu Dreyborn. Dieselbe erhielt als Mitgift zwei tausend Rheinische Gulden, eine Rente von fünfzig Gulden haftend auf einem Hofe zu Hertten, die Korngülde zu Sevenich[24] und darum gelegen, und nach Werners Tode nochmal zwei tausend Gulden. Dahingegen geben die Eheleute Johann von Eynenberg und Lysa von Langenau ihrem Sohn Gerart eine Wohnung zu Landscron, nämlich ihr neues Haus in der untersten Burg; ihren Hof zu Ahrweiler (ein Lehen der Abtei Prüm); aus ihrem Gut zu Heppingen jährlichs vier Fuder Wein; item vier Fuder aus ihrem Hof zu Sintzig; item zu Langenau vier Fuder; item all ihr Gut zu Bassenheim[25] und zu Königsfeld mit der Herrlichkeit und ihr Theil der „Stat mit den luden ind allen anderen zobehoeren nutz ind geuelle wie sy dat da gehat hant Id sy van wyne van korne pechte zinse zienden moilen Schetzunge wasser weyde ind Klockenclank,“ nur allein, dass Johann und Lysa wie bisher aus den Büschen ihr Holz nehmen mögen. Item all ihr Gut zu Unckelbach, zu Meckenheim, zu Noemenich und zu Loissheim[26], und noch ein Gut im Lande von dem Berge[27]. Und nach Tod Johanns soll all ihr Gut, Erbe, Schloss und Herrlichkeit an Gerart und Adelheid fallen. (In diesem Heirathsvertrage kommen als Zeugen vor: Andreas Smeych von Liessingen Herr zu Zievel, Jordain Myle Herr zu Sintzig, Roilman vom Geissbusch und Heinrich von Kendenich.) Gerart von Eynenberg ist in den ersten Monaten des J. 1460
gestorben; er hinterliess zwei Kinder: Elisabeth von Eynenberg, welche im J. 1449 Coen nachmaligen Herrn zu Schoeneck und Olbrück heirathete[28], und
D.
Johann von Eynenberg Ritter Herr zu Landscron und Dreyborn, der gleichfalls im J. 1449 Irmgart Quad Tochter und Erbin des Ritters Aylff Quad zu Elner[29]heirathete. Churfürst Diederich ernannte ihn 1455 zu seinem Hofmeister und wies ihm dieses Amtes wegen jährlichs hundert Rheinische Gulden an dem Zoll zu Bonn an. Wie schon bemerkt, empfing er 1460 von Herzog Gerart die Belehnung mit dem Schlosse Dreyborn, und nach dem Tod seines Schwiegervaters 1471 von demselben Herzog die Belehnung mit dem Hause Eller. Sodann belehnte ihn Erzbischof Roprecht im J. 1468 mit zehn Gulden jährlichs aus dem Zoll zu Linz, so wie auch mit dem vierten Theil des Schlosses Langenau, gleichwie einst Hilger von Langenau vom Erzbischof Friedrich, und Gerart von Eynenberg sein Vater vom Erzbischof Diederich damit belehnt gewesen. --Nach der reichen Erbschaft seines Großvaters von Seiten des Hilger von Langenau sollte man glauben, dass die Vermögensverhältnisse des Ritters Johann von Eynenberg die vortheilhaftesten gewesen. Nicht desto weniger sind sie als zerrüttet zu betrachten. Hilgers Erbschaft scheint vor und nach zu schwinden. Wir hören in der Folge nichts mehr vom Schlosse Langenau; noch in demselben J. 1468 überträgt er dem Johann von Hoenburg an Zahlungsstatt sein Theil zu Holenfels und ein Viertel seines Theils zu Langenau, Anner und Selbach; und was er von diesen Besitzungen noch erübrigte, muss nicht gar lange nachher gleichfalls in andere Hände gekommen sein. Von der Geldverlegenheit, die ihn fortwährend drückt, giebt schon ein Vertrag, den er im J. 1460 mit seinem Schwiegervater schliesst, Zeugniss. Um seine Gläubiger zu befriedigen, lässt er sich von diesem
auf Abschlag eines Heirathspfennings, 3200 Gulden vorschiessen, und verschreibt ihm dagegen Anfangs seinen Hof zu Ahrweiler und sein Dorf Nierendorf, dann aber zu noch grösserer Sicherheit sein Schloss Landscron. Aus diesem Vertrag scheint also hervor zu gehen, dass Johann von Eynenberg bis dahin noch keine Leibeserben hatte, und dass sein einziger Sohn Coen erst nach der Zeit das Licht der Welt erblickt habe. Letzteres wird auch wahrscheinlich durch den Ehevertrag, den Johann von Eynenberg und Johann von Nesselrode Drost des Lands von dem Berge im J. 1470 schliessen. Beide Väter verloben ihre Kinder Coen und Margaretha, die noch beide jung an Jahren sind, mit einander, und soll die Hochzeit gefeiert werden, sobald Coen sein vierzehntes Jahr erreicht habe. Ein halbes Jahr nach diesem Vertrage erhält Coen von seinem Schwiegervater vorläufig schon 3000 Rheinische Gulden zur Mitgift, damit seine Eltern sich ihrer Schuldenlast entledigen können. Dagegen aber übergeben diese dem Johann von Nesselrode Schloss und Herrlichkeit Dreyborn, und solle er die Einkünfte dieses Hauses als Pension seines vorgeschossenen Kapitals beziehen bis ein Jahr vor der Hochzeit der beiden Verlobten. Den Ehevertrag habe ich in seiner ganzen Ausführlichkeit in den Beilagen mitgetheilt, und so den Leser in den Stand gesetzt, die genauern Bedingungen dieses Ehebundes kennen zu lernen. Ob aber nun alles so wie es darin stipulirt[GWR 4] worden, erfolgt sei, das ist eine andere Frage. Namentlich ist zu bezweifeln, dass Johann von Nesselrode die 3000 Gulden hergeschossen; denn noch im J. 1492 schliesst er mit seinem Schwiegersohn wegen des rückständigen Heirathspfennings einen Vertrag, worin er denselben auf das ihm verpfändete Amt Elberfeld anweist. So viel steht fest, dass Johann von Eynenberg, dessen Lage sich durch die Erbschaft zu Eller gebessert zu haben scheint, in seinen letzten Lebensjahren das Haus Dreyborn selbst inne gehabt. Aber im J. 1474 führt Johann von Nesselrode, wahrscheinlich jedoch nur als Vormund seines Schwiegersohns, die Verwaltung. Es ergiebt sich dies aus einer Quittung, die der oben S. 12 erwähnte Steffen Gelos ihm ausstellt. Späterhin von etwa 1480 bis 1484 finden wir statt seiner einen Johann von Leerod. Dieser schreibt sich „Amptman zo Drymborn“, was aber, da Dreyborn nie ein Amt gewesen, nichts anderes bedeuten kann als Rentmeister.
Wir lernen sein Dasein nur aus Quittungen kennen; im J. 1480 zahlt er von wegen Johanns von Nesselrode dem genannten Steffen die bis dahin fälligen Pensionen, und von 1480 bis 1484 zahlt er gleicherweise dem Wilhelm Gryn von Rodenbusch die Pensionen einer Verschreibung des Dorfes Obergertzen jährlichs mit 30 Rheinischen Gulden[30]. Mit 1484 scheint Coen von Eynenberg grossjährig geworden zu sein; denn in diesem Jahre belehnte Herzog Wilhelm ihn mit den Häusern Dreyborn und Eller, nachdem Kaiser Friedrich im J. 1474 ihn „er zu seinen vogtbern Jaren noch nicht komen ist“ mit Landscron und Königsfeld belehnt hatte.
E.
Coen von Eynenberg Herr zu Landscron, Dreyborn und Eller. Verschiedene Documente geben den Beweis, dass seine Verhältnisse ungleich günstiger waren, als die seines Vaters, und dies unstreitig durch die reiche Erbschaft zu Eller. Seine Gattin Margaretha von Nesselrode, die 1512 ihr Testament machte, scheint noch in demselben Jahr gestorben zu sein. Sie ward im Kloster St.Johann und Cordula zu Cöln beerdigt, wo später auch ihr Gatte seine Ruhestätte fand. Dort fundirte dieser auch Memorien für seine Eltern, für sich und seine Gattin. In Hoffnung eines männlichen Leibserben schritt er mit Elisabeth von Kirburg zur zweiten Ehe; aber es blieb bei seinen beiden Töchtern erster Ehe. Die ältere, Wilhelme, ward 1503 an Jacob Burggrafen zu Rheineck verlobt[31]; die jüngere, Margaretha, wurde 1513 die Gattin des
III. Rabolt von Plettenberg.
Rabolt von Plettenberg Herr zu Landscron, Dreyborn und Eller, Jülichscher Marschall und Amtmann zu Heimbach (Sohn des Hofmeisters Rabolt von Plettenberg und der Margaretha von Binsfeld) ward nach dem wahrscheinlich im J. 1522 erfolgten Absterben seines Schwiegervaters, 1523 von Herzog Johann,
und dann wieder 1541 von Herzog Wilhelm mit den Häusern Dreyborn und Eller belehnt. Herzog Johann verkaufte ihm im J. 1538 eine Erbrente von 242 Malter 3 Sümmer 3 Viertel und ein Pynt Roggen, jährlichs zu erheben auf dem Amt Euskirchen, für 4050 Goldgulden. Die Vermögensumstände des Rabolt von Plettenberg scheinen die aller besten gewesen zu sein, nicht blos durch seine vortheilhafte Heirath, sondern weil er mit praktischem Sinn seine Einkünfte zu mehren verstand. Ich glaube mit allen Grund annehmen zu dürfen, dass die Landwirthschaft auf seinen Gütern blühte und mit Vortheil betrieben wurde. Auch geben noch verschiedene Briefschaften ein vortheilhaftes Zeugniss von der Ordnungsliebe, die er in seinen Angelegenheiten beobachtete. Er versuchte sich überdies auch im Industriellen; gegen 1530 errichtete er nämlich eine Eisenhütte bei Oleff, gemäss einer Herzoglichen Concession in Betreff des Kohlenbedarfs v. J. 1531. Darin heisst es: „Wir Johann Hertzoch — bekennen, dass wir vnserm Rait vnnd lieuen getreuwen Rabothen van Plettenberch Hern zu Lantzkroen vnserm Amptman zu Heymbach — vergont hauen — dass er vff der Isern Hutten so er In der Herlicheit van Drynborn zu Oelfft vffrichten lassen na notturfft gebruichen moghe der Koelen so van vnnserm Monjoyer wald doch vysswendich gefoirt vnnd nit vff vnnsern werken gebruycht werden Doch vff geburliche betzalungh wie wir sulchg ytzo van vsswendigen entfangen.“ — Die in den Beilagen mitgetheilte Copie des Dreyborner Weissthums mag wohl unter Rabolt von Plettenberg und auf dess Veranstaltung ausgefertigt worden sein. Er ist im J.1544 gestorben. Mit seiner Gattin Margaretha von Eynenberg hatte er folgende Kinder:
- Rabolt von Plettenberg Amtmann zu Heimbach starb kinderlos im J. 1545. Seine Gattin Maria von der Donck schritt mit Hermann von Winckelhausen zur zweiten Ehe.
- Engelbert von Plettenberg starb unverehelicht noch vor seinem Bruder.
- Margaretha von Plettenberg heir. 1542 Friedrich von Eltz und bringt demselben die Herrschaft Dreyborn und ein Drittel von Landscron zu.
- Catharina von Plettenberg heir. 1545 Hermann Quad Drost zu Hückeswagen (Sohn des Steffen Quad Herrn zu
(25 ≡)Stadeck und der Agnes von Winckelhausen) und bringt demselben das Haus Eller und ein Drittel von Landscron zu[32]
- Irmgard von Plettenberg heir. 1546 Johann von Harff zu Geilenkirchen und bringt demselben das Haus Nörvenich und ein Drittel von Landscron zu.
- Ursula von Plettenberg Klosterjungfrau in St.Agatha zu Cöln.
Im J. 1548 schritten die drei Plettenbergischen Erben zur Theilung in der angedeuteten Weise, nur dass Landscron nebst mehrern Höfen vor der Hand in Gemeinschaft bestehen blieb. Dem Johann von Harff ward aber das Haus Nörvenich mit der Stipulation[GWR 5] zugetheilt, dass er seinem Schwager Friedrich von Eltz aus den Einkünften von Nörvenich jährlichs in Drittel zukommen lassen solle. Geilenkirchen ist seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen; Friedrichs Erben begannen einen langwierigen Prozess, der aber zu keinen Resultat führe. Die Missstimmung des Hauses Dreyborn gegen die von Geilenkirchen wurde indess um so grösser, da letztere nach Absterben des Bertram Quad auch noch Landscron und Eller allein für sich nahmen, so dass die von Harff-Geilenkirchen zwei Drittel, die von Harff-Dreyborn nur ein Drittel der Plettenbergischen Güter besassen.
IV. Friedrich von Eltz.
Friedrich von Eltz Herr zu Dreyborn[33], Pirmont und Ehrenberg, war ein Sohn des im J. 1540 gestorbenen Philipp von Eltz und der Elisabeth von Pirmont. - Coen Herr zu Pirmont hatte, neben etwa einer Tochter Agnes verh. mit dem Ritter Johann von Palant, drei Söhne, die in der Theilung die sie noch bei Lebzeiten ihres Vaters im J. 1441 vornahmen, sich also schreiben: Heinrich und Johann Söhne zu Pirmont und Herren zu Ehrenberg, und Friedrich Sohn zu Pirmont.
Letzterer hatte mit seiner Gattin Catharina von Eltz eine Tochter Maria von Pirmont, welche den Johann Vogt zu Hunolstein heirathete[34]. Johann von Pirmont war, nach Fahne, mit Elisabeth von Waldeck verheirathet; seine Tochter Elisabeth von Pirmont wurde die Gattin des Wilhelm von Braunsberg. Endlich heirathete Heinrich von Pirmont im J. 1446 Elisabeth von Sombreff (Tochter des Wilhelm von Sombreff Herrn zu Kerpen und Reckem), und hinterliess einen gleichnamigen Sohn Heinrich von Pirmont, welcher mit seiner Gattin Catharina von der Marck Tochter zu Arburg[35] zwei Söhne hatte: Everhard und Johann Herren zu Pirmont, Ehrenberg und Reckem, und eine Tochter Elisabeth von Pirmont, welche, da ihre Brüder ohne Leibeserben starben, Erbin zu Pirmont und Ehrenberg wurde. Dieselbe hatte mit ihrem oben genannten Gatten Philipp von Eltz drei Kinder:
- Maria von Eltz verh. mit Philipp von Reiffenberg zu Waldmannshausen.
- Heinrich von Eltz, verh. mit Johannet von Elter, ist im J. 1557 gestorben mit Hinterlassung einer unmündigen Tochter Catharina von Eltz, die 1582 die Gattin des Georg von der Leyen zu Saffig wurde. Ihre Mutter Johannet schritt mit Heinrich von Metzenhausen zur zweiten Ehe.
- Friedrich von Eltz, der 1560 auf Montag vor Christtag gestorben ist, hatte mit Margaretha von Plettenberg folgende vier Töchter:
- Margaretha von Eltz heir. 1558 Steffen Quad zu Velbrüggen (Sohn des Johann Quad Amtmann zu Erprath und der Anna Wrede). Derselbe starb in
(27 ≡)den ersten Monaten des J. 1563, und Margaretha schritt 1564 mit Daem von Harff zur zweiten Ehe.
- Irmgard von Eltz heir. Franz Herrn zu Eltz. Ihr Sohn heisst gleichfalls Franz Herr zu Eltz.
- Elisabeth von Eltz heir. Daem Quad Herrn zu Landscron, Thomberg und Miell. Aus dieser Ehe stammt Johann Friedrich Quad verh. mit Margaretha von Overlacker (die hiernach die Gattin des Reinhard Print von Horrichem genannt von der Brohl wurde).
- Anna von Eltz blieb unverehelicht, starb 1593 zu Dreyborn, und wurde zu Oleff beerdigt.
Nach dem im J. 1584 erfolgten Tode der Margaretha von Plettenberg Wittwe von Eltz, schritten die Erben derselben am 6. April 1585 zu einer Provisional-Theilung, worin Daem von Harff das Haus Dreyborn mit allen seinen Gerechtigkeiten nebst Kirchen-Gifften, Franz Herr zu Eltz das Haus Pirmont, und Daem Quad das Haus Ehrenberg erhielt. Der Anna von Eltz ward das Stammhaus zu Coblenz an der Ritters Gassen nächst neben Christophoren Herrn zu Eltz des Aeltern Behausung, sammt dessen Recht und Gerechtigkeit, zugetheilt. Am 25. Sept. 1586 nahmen sie die Final-Theilung vor. Diese bietet indess dasselbe Ergebniss, nur das eines und das andere genauer specificirt ist.
Anhang
oder Notizen für eine künftige Genealogie der Herren von Plettenberg
Das Geschlecht, dem der Marschall Rabolt von Plettenberg angehört, schrieb sich anfänglich Plettenbracht; die Schreibung Plettenberg ward erst in der letzten Hälfte des fünfzehnten Jahrhunderts üblich.
Johann von Plettenberg, ältester Sohn des Heinrich von Plettenberg Herrn zum Steyne, hatte mit seiner Gattin Irmgart von Vischenich, gemäss einer Theilung v. J. 1440 folgende drei Söhne:
- Heinrich von Plettenberg verh. mit Margaretha von Orsbeck zu Olbrück.
(28 ≡)
- Rabolt von Plettenberg.
- Johann von Plettenberg Mönch zu Brauweiler.
In die nächst folgende Generation gehört Reinbolt von Plettenberg, wahrscheinlich ein Sohn des Heinrich. Derselbe hinterlässt etwa folgende Kinder:
- Wilhelm von Plettenberg heir. 1474 Agnes von Elverveld, und darnach Agnes von Winckelhausen, die nach seinem Tod die Gattin des Steffen Quad wurde.
- Gerard von Plettenberg Probst zu Hyrtzenauwe, darnach Abt zu Siegburg.
- Jutta von Plettenberg verh. mit Johann von Zweiffel.
- Zwei Töchter Klosterjungfrauen.
Da Wilhelm keine Nachkommen hinterliess, so dürfte für die folgenden Generationen wohl Berthold von Plettenberg als Stammführer anzunehmen sein. Derselbe kommt von etwa 1477 bis etwa 1487 mit dem Titel Jülichscher Hofmeister vor. So leuchtet also ein, dass er kein Sohn des Reinbolt sein könne; er ist vielleicht ein jüngerer Bruder desselben. Er war mit Irmgart Tochter des Johann von Nesselrode und der Catharina von Ghemen verheirathet; er war also der Schwager des Coen von Eynenberg. Von ihm stammen wohl die beiden Geschwister: Elisabeth von Plettenberg verh. mit Wilhelm Quad Erbschenk des Lands von dem Berge, und Rabolt von Plettenberg Amtmann zu Zülpich, späterhin Hofmeister und Amtmann zu Bergheim, überdies Herr zu Laach. Dieser hatte mit seiner Gattin Margaretha von Binsfeld folgende Kinder:
- Wilhelm von Plettenberg Amtmann zu Heimbach, welche Stelle nach seinem Tod auf seinen folgenden Bruder überging.
- Rabolt von Plettenberg verh. mit Margaretha von Eynenberg.
- Werner von Plettenberg Cammermeister und Amtmann zu Bergheim, führt nach seines vorhergehenden Bruders Tode den Titel Marschall.
- Bertram von Plettenberg zum Grund.
- Hellenberg von Plettenberg Gattin des Erbhofmeisters Wilhelm von Harff.
Wenn Fahne den Gatten der Elisabeth von Ketteler, Johann nennt, so ist das ein Irrthum; er heisst vielmehr Heinrich
von Plettenberg Marschall, und ist vielleicht ein Sohn des Werner.
So weit nur gehen meine Notizen, die im Einzelnen wohl der Berichtigung bedürfen mögen. Den Schluss mache der
Heirathsvertrag zwischen Heinrich von Plettembracht und Margaretha von Orsbeck zu Olbrück v. J. 1432.
In goitz namen Amen Kunt sy alle den ghenen dye desen vntgainwordigen brieff soillen syen off hoeren lesen dat na Raide ind gutdoncken der maige ind vrunde van beyden syden herna geschreuen Eyn gotlich ind eyn wislich stede Hylich gedadingt ind geslossen is Tuschen Heynriche Elsten eligen Soene Johans van Plettembracht wilne Heynrichs Soene heren zom Steyne ind yrmgarden van Vischnich synre Eliger huysfrauwen an eyne syde Ind Greetgyn Eliger doichter Engilbreichtz van Oirsbeke heren zo Oilbrucke ind Elysabeth[36] synre Eliger huysfrauwen an die andere syde vnder allen vurwarden ind vort in alre maissen as herna geschreuen steyt, Dat is zu wissen dat Heynrich vurs. dye vurg. Greetgyn zo eynre Eliger huysfrauwen ind Beddegenoissen hauen sall. Desgelichs sall ouch Greetgyn vurs. den Egenanten Heynrich zo eyme Eligen manne hauen Ind soillen dye vurg. Engilbreicht van Oirsbeke ind Elysabeth syne Elige huysfrauwe deme vurg. Heynrich mit Greetgyn yrre Eliger Doichter zo Reichtem wisligem Hylichsgelde ind medegauen geuen, ind wale bezalen, duysent gude Swaire oyuerlentzsche Ryntzsche gulden van Muntzen der kurfursten vpme Ryne zo zwen zyden ind termynen herna geschreuen Dat is zu wissen vunffhundert der vurs. gulden, zerstunt an vp datum dis briefs Ind die ander vunffhondert der seluer gulden vurs. zo kirsmissen nu alre nyest zo komende na datum dis briefs off bynnen vyerzien dagen darna alre nyest volgende vnbeuangen, Sonder eynich langer verzoch, Wilche duysent gulden vurs. der vurg. Greetgyn van Johan ind yrmgarden an yrme hoeue ind gude zo Vischnich ind an alle syme zobehoere Cleyne ind groiss nyet da ynne vysgescheiden, So wie Johan ind yrmgart dye alda zo Vischnich haint ind in nassen ind in drugen gelegen synt zo der seluer Greetgyns lyfftzucht ind zo wedoms Reichte belacht, ind vur dye vurs. duysent gulden zo
vnderpande gesat synt As nemelich vp deme hoyue zo Vischnich zo gehoerende der Eirwerdiger vrauwen der Abdissen zo sent Marien An deme Maltzbuchel in Coelne, ind vur zwen yren Geswoiren, mit namen Johanne van Vischnich ind Coyntzen van Zudendorp. Noch Soillen Thoenis van Oirsbeke here zo oilbruck ind Cathryne syne Elige huysfrauwe dem vurg. Heynriche mit Greetgyn yrre nichten ind Swegerssen zo Hylichsgude ind medegauen as balde Sy bygeslaiffen haint ingeuen yren hof zo Lulstorp mit synen wyngarden ind allen anderen synen zobehoeren cleyne ind groiss nyet da van vysgescheiden Ind so wie dye in nassen ind in drugen gelegen synt Ind daromb So soillen Engilbreicht ind Thoenis gebroedere vurs, yre leuen lanck eyne offenonge ind eyn vnthalt hauen an Johans ind yrmgarden deill des Sloss zom Steyne zo yrme gesynnen na ynnehalde des Burchfreden daselfs, den Sy ouch geloyuen ind sweren soillen, gelych anderen gemeyneren daselfs as gewoynlich is. Desgelychs sall Heynrich ouch zo Oilbruck eyne offenong ind eyn vnthalt hauen sich danne vys ind in zo behelpen, na ynnehalt des Burchfreden, den hey ouch geloyuen ind sweren sall vaste ind stede zo halden, gelych anderen gemeyneren daselfs as gewoynlich is Ind dat mit desen vurwarden ind vnderscheide were sache dat Greetgyn vurs. sturue ind afflinich wurde Ee Heynrich vurs. dat got lange verhoeden wille Sonder Elige wislige geburt van yn beiden zo samen geschaffen, dye leuendich na bleue, So sall der vurg. Heynrich syn leuenlanck vngehindert gerast ind geroit blyuen sitzen zo wedoms Reichte an deme hoyue ind guede zo Vischnich ind an alle syme zobehoere vurs. Ind ouch an deme hoeue zo Lulstorp mit syme zobehoere In volre vpboeringen, alz nutz vpkoemingen ind vervalz beyder hoeue zo Vischnich ind zo Lulstorp Ind na Heynrichs doide So soillen dye vurs. duysent gulden an deme hoeue ind guede zo Vischnich belacht, ind ouch der hof zo Lulstorp mit alle syme zobehoere weder hinder sich vallen ind steruen an dye nyeste eruen Greetgyns vurs. die dan in leuendigen lyue weren Ind Soillen ouch Greetgyns nyeste eruen asdan an deme hoeue ind guede zo Vischnich ind an alle syme zobehoere vort an gerast ind geroit in volre vphoeringen, alz nutz ind vervalz blyuen sitzen Sunder allen afslach der duysent gulden vurs. Bis dat yn dye selue duysent gulden van Johanne
van Plettembracht ind yrmgarden off yren nyesten eruen an eynre alinger Sommen zo eyme maille verricht ind wale bezailt is, Sonder eyniche of yemans wederreide Her vntgain soillen Johan ind yrmgart der egenanter Greetgyne mit Heynrich yrme Soene zo Hylichsgude ind medegauen as balde Sy by geslaiffen haint Ingeuen halfscheit yrs deils des Slosz zom Steyne mit alle syme zobehoere, nutze, vervalle ind vpkomingen cleyne ind groiss, nyet da van vysgescheiden So wie die in nassen ind in drugen gelegen synt Darzo Soillen Johan ind yrmgart vurs. der Egenanter Greetgyn mit Heynrich yrme Soene noch zo Hylichsgude ind medegauen bewysen ind belegen an anderen yren eruen ind gueden, da Sy der sicher syn hondert gude swaire oyuerlentzsche Ryntzsche gulden van Muntzen der kurfursten vpme Ryne Jeirliger ind gewisser Renten Also zo verstain dat Heynrich ind Greetgyn zo samen mit der vurs. halfscheit zom Steyne Jairs zweyhondert der vurs. gulden Renten hauen soillen, der Restlich ind vredelich zo alle yrme nutze ind vrber zo gebruychen Mit desen vurwarden ind vnderscheide, were sache dat Heynrich vurs. sturue ind aftliuich wurde Ee Greetgyn vurs. dat got lange verhalden wille Sonder wislige elige geburt van yn beiden zo samen geschaffen, dye leuendich na bleue So sall dye vurs. Greetgyn yre leuen lanck gerast ind geroit blyuen sitzen vngehindert zo wedoms Reichte an der vurs. halfscheit des Slosz zom Steyne ind an alle syme zobehoere in volre vpboeringen als nutz vpkomingen ind vervalz vurs. Ind darzo an den vurs. hondert gulden, an andere Erue ind guede belacht wie vurs. steit Ind na Greetgyns doide, So soillen die selue vurs. halfscheit des Sloss zom Steyne mit syme zobehoere Ind ouch dye hondert gulden vurs. zo maille weder hinder sich steruen ind vallen an Heynrichs nyeste eruen dye dan in leuendigem lyue weren Sonder eyniche of yemands wederreide Ouch is hie ynne bedadingt ind bereidt, were sache dat Engilbreicht van Oirsbeke ind Elysabeth vurs. beyde samen sturuen ind affliuich wurden Ee Greetgyn yre doichter vurs. So all dye selue Greetgyn off yre lyfs geburt, van yre ind Heynrich geschaffen dye dan in leuendigem lyue weren na doide vader ind moider noch van der gereitster hauen ind guede dye vader ind moider vurs. na yrre beider doide liessen Hylichs geltz ind medegauen hauen vunffhondert der vurs. gulden vp
eyne weder legonge gelych vp dye dusent gulden hie vur geschreuen steit Ind da mit so sall ouch dye selue Greetgyn off yre lyfsgeburt vurs. zomaille afgescheiden syn van alle deme gude bewegelich ind vnbewegelich gereit ind vngereit nyet da van vysgescheiden, So wie yre vader ind moider dat zo samen besessen ind gehadt hetten ind na yrre beider doide lieszen. Mar vele eynich byvall da van sall Greetgyn vurs. vnuerzegen syn. Were ouch sache dat Greetgyn der vunfthondert gulden na doide vader ind moider in maissen vurs. nyet nemen en weulde So mach Sy asdan yre dusent gulden Hylichsgeltz vurs. Inwerpen Ind asdan zo gelycher deillonge mit Ingain mit anderen yren Broederen ind Susteren die dan in leuendigem lyue weren as dat lant Reicht ind gewoende is Desgelychs were sache dat Johan van Plettembracht ind yrmgart vurs. beyde samen sturuen ind affliuich wurden Ee Heynrich yre Son vurs. So mach ind sall Heynrich off syne Elige lyfsgeburt van yem ind Greetgyn vurs. geschaffen, dye asdan in leuendigem lyue were, den kur hauen as eyme Elsten Soene geburt Tuschen den zwen woeningen zom Steyne ind Nederousheym as dat der lande Reicht ind gewoende is da dye vurs. woningen gelegen synt hie mit Soillen ouch Heynrich ind Greetgyn ind yrre beider lyfsgeburt, van yn beyden zo samen geschaffen, dye vurg. yrre beydere vadere ind moedere Ind dye leste hant van yrre yeckligem gerast ind geroit ind vngehindert laissen blyuen sitzen an alme erue ind gude bewegelich ind vnbewegelich So wie die yrste steruende hant der lester leuendiger hant van yn allen Sulchen Erue ind guede na yrme doide liessen Ind dit allit Ain eyniche off yemands wederreide Oeuer desem Hylige ind Hylichsvurwarden vurs. synt geweist van beiden parthyen vurs. dye Eirsamen Scheyuart van Meyroide here zo Heymersberg Thoenis van Oirsbeke here zo Oilbrucke Ailff van Roide genant Ketzer Rutger Raitz van Vraentze ind Gerard Vell van Weuelkoyuen als Hylichslude vrunde ind maige van beyden syden darzo geheischt ind gebeden — — — Gegeuen ind geschreuen In den Jaeren vnss heren duysent vyerhondert Zwey ind drissich Jair vp den Gudestach nyest na sent Matheus dage des heyligen Apostolen ind Ewangelisten
Genealogie der Herren von Harff.
Erster Abschnitt oder Linie Geilenkirchen.
A.
Johann von Harff verheirathet mit Alverade von Birgel (Tochter des Johann von Birgel und der Hellenberg von Binsfeld) hinterliess folgende Kinder:
- Gotschalck von Harff Ritter (B).
- Johann von Harff hatte mit seiner Gattin Helwich Gryn zwei Kinder:
- Goedert von Harff zu Güsten starb 1517 ohne Leibeserben; seine Güter, namentlich der Rittersitz Güsten, und Höfe zu Lipp und Frauwüllesheim, gingen an die Descendenten seines Oheims Gotschalck über.
- Paitze von Harff Klosterjungfrau zu Königsdorf starb 1524.
- Eva von Harff heirathete im J.1455 den Ritter Friedrich Herrn zu Hüls. In dem Ehevertrage werden als Zeugen genannt, auf Seiten der Braut: Goedert von Harff Landdrost, Engelbrecht Nyt von Birgel Erbmarschall, Arnolt von Hoemen Burggraf zu Odenkirchen Ritter, Johann von Birgel, Daem und Goedert von Harff Gebrüder. Auf des Bräutigams Seiten: Johann von Hoemen Sohn zu Odenkirchen, Adolph Quad Ritter, Johann von Hüls, Symon von Aldenbrüggen genannt von Velbrüggen u.s.w. Die Eltern geben ihrer Tochter zur Aussteuer Hof und Gut zu Ederen, und das ihnen zur Hälfte gehörende Haus, Hof und Gut zu Kessenich bei Euskirchen; darzu giebt Reynart von Harff seiner Nichte noch Hof und Gut zu Kirchellen[37] haltend sieben Huven Land. Indess starb Eva ohne Leibeserben, und so fiel denn ihr Heirathspfenning wieder zurück.
(34 ≡)
- Anna von Harff verh. mit Werner von Hompesch zu Wachendorf. Ein eigentliches Zeugniss über Anna fehlt mir; ich setze sie nur aus dem Grunde hierhin, weil der Erbhofmeister Wilhelm von Harff und dessen Halbbruder Clais von Harff den Schwiegersohn derselben, Johann von Palant zu Laurenzberg, wiederholt ihren swager nennen.[GWR 6]
- Hellenberg von Harff Abtissin im Stift zu Burtscheid.
- Cecilia von Harff Frau des Gotteshauses zu Heinsberg. Als solche kommt sie in einem alten Schema vor, wo sie jedoch als die Tochter des Gotschalck von Harff dargestellt ist. Aber wäre sie dies gewesen, so würde sicherlich in dem Testament der noch zu nennenden Jutta von Harff von ihr Meldung sein.
B.
Gotschalck von Harff Ritter Herr zu Alsdorf und Landdrost des Lands von Jülich, war mit Johanna Tochter des Ritters Johann von Hoemen Sohn zu Odenkirchen und Amtmann zu Linn, verheirathet. Dieser zahlte seinem Schwiegersohne im J. 1478 den Heirathspfenning im Betrage von 3000, nebst einer Schuld von 1000 Goldgulden, indem er ihm den Rittersitz Alsdorf, den er in letztvergangenen Jahren an sich gebracht hatte[38] übertrug. Seine andere Tochter Elisabeth war an den Ritter Werner von Gronsfeld verheirathet. Dieselbe ward aber Wittwe ohne Kinder, und so kam denn ihre Aussteuer den beiden andern Geschwistern, Gerart und Johanna von Hoemen, zu gut. Letztere erhielt, laut mitgetheilter Theilung vom J. 1492, den Hof zu Pützdorf zu ihrem Antheil. Da nun gemäss einer Urkunde v. J. 1509 dem Diederich von Bronkhorst und seiner Ehefrau dies Gut nach Absterben der Leibzüchterin
Elisabeth zum vierten Theil anerfallen ist[39], so folgt dass Gotschalck von Harff vier Kinder haben müsse, die zu erben berechtigt sind: denen sich dann noch drei Schwestern zugesellen, die Verzicht geleistet.
- Johann von Harff zu Alsdorf (C)
- Daem von Harff zu Linzenich[40] Herr zu Weisweiler, Drost zu Brüggen, und nach seines Vaters Tode, seit 1505 Drost des Lands von Jülich. Sein Ehevertrag hat sich leider nicht erhalten; aus andern Briefschaften ersehe ich indess, dass seine Gattin Catharina eine Tochter des Daem von Palant war, die ihm das Haus Weisweiler zubrachte. Er ist 1523 gestorben. Seine Tochter und Erbin Johanna heirathete den Johann von Hatzfeld Herrn zu Wildenburg.
- Alverade von Harff, die vor 1481 den Ritter Wilhelm von Flodorf geheirathet hat, und 1500 bereits Wittwe war. In einem Document v. J. 1522 heisst sie also: Frau Alverat von Harff Wittwe Frau zu Leuth, zu Dahlenbroich, Frau der Herrlichkeit von Rykelt. Sie ist etwa 1524 gestorben.
- Swana von Harff verh. mit Diederich von Bronkhorst Herrn zu Bathenberg und Steyne (Hermanns Sohn). Aus dieser Ehe stammen:
- Hermann von Bronkhorst Herr zu Bathenberg und Steyne, verh. mit Petronella von Praett.
- Johanna von Bronkhorst verh. mit Werner von Palant zu Breidenbent.
- Alverade von Bronkhorst Klosterjungfrau zu Heinsberg.
(36 ≡)
- Jutghen und Hellenberg von Harff Klosterjungfrauen zu St.Marien binnen Cöln: welche beide zusammen im J. 1501 von ihrem Bruder Johann von Harff eine Leibrente von 26 Malter Roggen angewiesen erhalten. Es hat allen Anschein, dass Jutghen von Harff das freiweltliche Stift verlassen und in das damals sehr frequentirte Gotteshaus unserer Lieben Frauen Münster zu Heinsberg Prämonstratenser Ordens übergetreten ist. In späteren Urkunden heisst sie Jutta oder Judith, und macht unter diesem Namen und als Nonne zu Heinsberg 1530 ihr Testament. Aus einem Codicill v. J. 1531 lernen wir noch eine fernere Schwester Agnes, die wahrscheinlich auch Klosterjungfrau war, kennen. Jutta fundirt nämlich eine Erbmemorie, zu halten mit Vigilie, Commendationen und Messen zum Gedächtniss „myner selen vnd Alderen selen vnd Agnesen vnd Hellenberch van Harff selen“.
C.
Johann von Harff Herr zu Alsdorf und Amtmann zu Geilenkirchen. Herzog Wilhelm verpfändete demselben im J. 1486 für eine Summe von 4000 Goldgulden Schloss und Amt von Geilenkirchen. Mit jenem ward er im J. 1500 belehnt. Unter seinem Sohne Clais von Harff erfolgte zwar die Ablöse[41]; aber Herzog Wilhelm hatte ihm schon in jener Belehnung die Versicherung gegeben, dass auch im Lösungs-Falle das Schloss doch seinem Geschlechte als ein erbliches Lehengut verbleiben solle. — Im J. 1481 heirathete er Margaretha Quad Tochter des Ritters Wilhelm Quad selig und der Sophia von Burscheid, und erhielt damals zur Aussteuer Haus und Hof zu Linzenich[42] mit Zubehör und Gerechtigkeiten, ferner Gut und Hof zu Ederen, und dann noch solches Geld als Herr Gotschalck sein Vater an dem Landdrost-Amt hatte. Aus dieser Ehe stammen:
- Gotschalck von Harff, der in einer undatirten Disposition des Landdrosten über die Vor- und Nachkinder seines Sohnes Johann von Harff schon als grossjährig erscheint
(37 ≡)und mit siegelt, aber wohl bald nachher mit Tod abgegangen ist.
- Wilhelm von Harff. Bald nach seiner Heirath mit Alvert Tochter zu Drachenfels, nämlich im J. 1515 erhielt er von seinem Vater den Rittersitz Alsdorf, und nach Tod desselben, mit Verzichtleistung auf Geilenkirchen, noch 3000 Goldgulden und die Höfe zu Berensberg und Strythagen. Nur mit seiner zweiten Gattin Hellenberg von Plettenberg hatte er Kinder, nämlich Wilhelm, Anna, Hellenberg, Johanna und Elisabeth von Harff, von denen Anna die Gattin des Wilhelm Freiherrn zu Schwartzenberg wurde. — Von wegen seiner Mutter Margaretha Quad war Wilhelm von Harff ein Miterbe des Ritters Diederich von Burscheid Herrn zu Clermont, von welchem das Erbhofmeister-Amt im J. 1530 auf ihn übergegangen und bei seinen Descendenten verblieben ist bis 1666, wo Balduin Frh. von Harff zu Alsdorf dasselbe dem Werner Frh. von Harff zu Geilenkirchen übertrug. Ich kehre jetzt zu Wilhelms Vater zurück.
Johann von Harff schritt im J. 1500 zur zweiten Ehe mit Agnes von Hoensbroich Tochter des Clais Hoen Herrn zu Broich und der Johanna von Coerswarem. Nebst anderm erhielt Agnes zur Mitgift „hoff ind blockhuyss zo Goethem by Borchloen myt synen zobehueren myt den Laethoeue myt kyrch ind elter gyfft“, und nach Tod ihres Vaters noch Haus und Hof zu Canne mit all seinem Artlande, Benden, Weiern, Weiden, Zinsen, Capäunen, Pfenningsgeld und Curmöden. Johann von Harff starb 1524, seine Gattin nach 1540. Die Kinder dieser Eheleute sind:
- Clais von Harff (D).
- Johann von Harff Domherr zu Lüttich und weltlicher Abt zu Amey(ecclesiae B. Odae Amaniensis Abbas saecularis). Er starb 1581, und das mütterliche Erbe Canne, das er mit Verzichtleistung auf alle fernere Erbschaft im J. 1524 erhalten hatte, ging auf seinen Bruder über.
- Alverade von Harff. In einer Disposition ihrer Eltern v. J. 1516 heisst es: „Aluerart onse doichter die wir in der Werelt zu blyuen geordyneirt hauen.“ Sie scheint aber unverehelicht geblieben zu sein.
(38 ≡)
- Agnes von Harff Dechantin des weltlichen Stifts Munster-Bilsen im Lüttiger Lande. Sie starb gegen 1590 auf dem Hause Geilenkirchen.
- Anna von Harff. Auch sie bestimmten die Eltern zum Klosterleben in Munster-Bilsen, und dort befand sie sich noch im J. 1524. Späterhin aber heirathete sie Wilhelm von Eyst genannt Buesdall zu Bourheim (s. Heft I. S. 37).
- Jutta von Harff Frau des Gotteshauses unserer Lieben Frauen Münster binnen Heinsberg.
- Johanna und Clara von Harff Jungfrauen selbigen Klosters binnen Heinsberg. — Diese drei Schwestern zu Heinsberg leisteten 1549 zu Gunsten ihres Bruders Clais von Harff auf ihre Kindtheil Verzicht. Jutta und Clara lebten noch 1580, wo sie ihrem Neffen Daem von Harff zu Dreyborn wegen des Todes seiner Gattin schriftlich ihr Beileid bezeigten.
D.
Clais von Harff Herr zu Geilenkirchen und Canne, Cammermeister, Amtmann zu Geilenkirchen, Born und Millen. Derselbe heirathete 1524 Margaretha Tochter des Daem von Merode zu Schlossberg selig und der Margaretha von Gertzen genannt Sintzig. Gemäss zwei Urkunden (worin „Acht vnd Sechssig“ als Aenderung erscheint) war er bereits am 28. December 1568 todt; in andern Briefschaften wird wohl richtiger 1569 als sein Todesjahr angegeben. Seine Gattin starb 1585. Ihre Kinder sind:
- Johann von Harff (E).
- Daem von Harff. Er ist der Stammherr der Freiherren von Harff zu Dreyborn; vordem hatte er eine Präbende am Dom zu Lüttich, und noch im J. 1563 kommt er als dortiger Canonicus vor.
- Alverade von Harff. Der Domherr Johann von Harff vermachte ihr in seinem Testament „duodecim Crusibilia argentea, cum catena sua aurea, et adhuc duas parvas tassas argenteas“. Sie starb unverehelicht den 28. Juny 1584.
E.
Johann von Harff Herr zu Geilenkirchen und Nörvenich und Mitherr zu Landscron und zu Hüls, Amtmann zu Born
seit 1559 und Amtmann zu Geilenkirchen seit 1570. Im J. 1546 heirathete er Irmgard von Plettenberg, die ihm den Rittersitz Nörvenich und ein Drittel des Eynenbergischen Theils der Reichsherrschaft Landscron zubrachte. Hüls ist ein Geschenk der im J. 1565 gestorbenen Catharina Frau zu Hüls, welche ihren Antheil an dieser Herrschaft den Geschwistern von Harff vermachte. Er ist d. 19. May 1585 gestorben, und hat folgende Kinder hinterlassen:
- Robert von Harff zu Velbrüggen[43], Mitherr zu Landscron und Königsfeld und zu Hüls, und seit 1585 Amtmann und Statthalter des Amtes Geilenkirchen. Er heirathete 1606 Catharina Tochter des Wilhelm von dem Bongart Herrn zur Heyden, und der Maria von Eynatten und ist 1615 kinderlos gestorben.
- Johann von Harff (F).
- Niclas von Harff Domherr zu Lüttich, auch Herr zu Niederaussem[44] und Mitherr zu Landscron. In einem mit seinen Brüdern im J. 1587 aufgerichteten Vertrage und Verzichtsbriefe hatte er sich ausdrücklich vorbehalten, im Falle es sich zutrüge, dass er „unversehener Sachen in itzigen geferlichen Leuffen in Gefengnus“ gerathen würde, dass alsdann seine Brüder ihn unentgeltlich redimiren sollten. Nun trug es sich im J. 1591 wirklich zu, dass Niclas von Harff Domherr zu Lüttich und Robert von Harff Amtmann zu Geilenkirchen „durch das Stetisch Kriegsvolck unschuldiger Weise auff freyer Strassen angesprenght, hingeschleifft und in der Besatzungh Deverkum eyn raume Zeitt mitt nitt geringer Beschwiernus, Kosten und Schaden verhalten worden.“ Weil Niclas von Harff die ansehnlichen Summen, die seine Freilassung kostete, nicht seinen Brüdern aufbürden wollte, dieselben aber auch nicht gleich zu ersetzen vermochte, so übertrug
(40 ≡)er ihnen 1592 ein zu Montenacken bei Mastricht gelegenes, ihm von dem Domherrn Johann von Harff vermachtes Gut, das er in obigem Vertrage die Tage seines Lebens zu gebrauche sich vorbehalten hatte, aus freien Stücken zu ihrem Eigenthum. Er ist im J. 1608 gestorben.
- Agnes und Margaretha von Harff. Sie starben beide unverheirathet, jene d. 19. Januar 1618, diese im, J. 1617, und wurden zu Cöln ad SS. Johannem et Cordulam beerdigt. In spätern Jahren wohnten sie nämlich zu Cöln in dem Hause, das Gruters Haus genannt, am Ufer bei St. Cunibert gelegen, mit einem Ausgang auf St. Johannis Strass, das vordem Bertram Quad zu Eller besessen hatte und nach dessen Tod an die Eheleute Wilhelm Quad zu Beeck und Catharina von Hatzfeld übergegangen war: von denen beide Schwestern es im J. 1601 ankauften. Die Erben des Werner Frh. von Harff verkauften dasselbe wiederum im J. 1675 dem Hofrath Johann Gabriel Fabri.
F.
Johann von Harff Herr zu Geilenkirchen und Nörvenich, Mitherr zu Landscron und Königsfeld und zu Hüls. Im J. 1616 ward er von Kaiser Matthias und 1620 von Kaiser Ferdinand mit zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Schloss Landscron und Amt Königsfeld (so wie auch den beiden Höfen zu Sintzig und Heppingen), nämlich mit dem von seiner Mutter ererbten Drittel sammt dem andern durch Absterben des Bertram Quad zu Eller und Velbrüggen im J. 1599 zurückgefallenen Drittel, belehnt. Desgleichen empfing er im J. 1621 von Herzog Wolfgang Wilhelm die Belehnung mit dem Hause Eller. Er heirathete Catharina von Gymnich Tochter des Adolph Herrn zu Gymnich Amtmanns zu Brauweiler[45] und der Anna von Hatzfeld zu Wildenburg und Linzenich, und wurde der Ehevertrag am 31.August 1604 zu Cöln im Gymnicher Hofe geschlossen.
Er starb am 3. August 1622, und wurde am 15. August ad SS. Johannem et Cordulam zu Cöln beerdigt. Im J. 1641 folgte ihm seine Gattin Catharina von Gymnich, von deren Wohlthätigskeits-Sinn noch mehrere Briefschaften Zeugniss geben. Die Kinder dieser Eheleute sind in einem Akte, wahrscheinlich nach ihrem Alter, in folgender Ordnung aufgezeichnet:
- Maria Agnes von Harff heirathete im J. 1630 Wilhelm Frh. von Hoensbroich Herrn des Lands zu Hamme, zu Beringen und Mohl, Chur-Cölnischen Kämmerer (Sohn des Hermann von Hoensbroich und der Anna von Bucholtz zu Grevenbroich). Gemäss Unterschrift ihres Ehevertrags hatte Maria Agnes, was bei vornehmen Leute viel sagen will, eine sehr schöne Handschrift. Ihr Heirathspfenning betrug nicht weniger als 14000 Goldgulden, wozu nach Ableben ihrer Brüder Johann Robert, Adolph und Damian noch 3000 als Sterbfall kamen. Von ihren vier Kindern ist Johann Ulrich jung und unverheirathet gestorben. Ihre älteste Tochter Anna Catharina wurde 1652 die Gattin des Adrian Arnold Frh. von und zu Hoensbroich. Margaretha Alexandrina war mit Damian Salentin Frh. von Harff zu Dreyborn, und in zweiter Ehe mit Degenhard Adolph Frh. von Wolff-Metternich zur Gracht Chur-Cölnischem Obrist-Stallmeister verheirathet. Der Name des vierten Kindes ist mir nicht bekannt.
- Johann Robert von Harff Mitherr zu Landscron und Königsfeld und zu Hüls, Chur-Cölnischer Obrist-Lieutenant. Er wohnte als Kaiserlicher Oberst im Pappenheimer Kürassier-Regiment im J. 1632 der Schlacht bei Lützen bei, und starb an seinen Wunden im Winterquartier zu Paderborn, wo er in der Kirche des Benediktiner-Klosters Abdinghofen beerdigt ward.
- Werner von Harff (G).
- Adolph von Harff, der im J. 1634 als Cornet erscheint, ist 1637 zu Rom gestorben.
- Damian von Harff Mitherr zu Landscron und Königsfeld und zu Hüls, starb unverehelicht zu Cöln am 8. Oct. 1639. Beiläufig bemerkt, betrugen die Kosten seines Begräbnisses 1449 Gulden 15 Albus 8 Heller, Almosen und Alles mitgerechnet. Seine Mutter, die sich den Kirchen
(42 ≡)sehr wohlthätig erwies, erlangte ein besonderes Grabmahl für ihn im Thau bei den Barfüssern[GWR 7]: welche aber, als ihnen nach Tod der Wittwe von Harff nicht mehr die reichlichen Spenden zuflossen, die Leiche sammt dem adligen Wappen wieder aus ihrer Kirche entfernt wissen wollten; und himmelschreiend wäre es gewesen, wenn die Mönche in dem darüber entstandenen Prozess gewonnen hätten. Nicht lange vor ihrem Ausgange stellten sie noch ein Attest aus, das ich in den Beilagen mitgetheilt habe.
- Margaretha Theresia von Harff heirathete im J. 1642 Anton von der Gracht Frh. von Wanghe zu Schardau (und Herr anderer Güter in Flandern und Brabant). Die Braut erhielt als Mitgift, und weil sie das ihr in der Theilung anerfallene Kindtheil zu ihres Bruders Werner freier Disposition cedirte[GWR 7], als Verzicht zusammen genommen 29500 schwere Thaler, die ihr im J. 1643 ausgezahlt wurden. Das Ehepaar leistete vor den Gerichten zu Erkelenz, Jülich und Brüssel, vor ihrer Churfürstlichen Durchlaucht zu Cöln, und vor dem Jülich-Bergischen Hofgericht nach besondern Verzicht; aber nicht lange nach Herrn Werners Tode erhoben sie einen Prozess, der von ihren Erben bis gegen Ende des vorigen Jahrhunderts fortgeführt ward. Aus dieser Ehe stammt Leopold Wilhelm von der Gracht Frh. von Wanghe, der 1707 diesen Titel führt: „Erster Pair der Provinz Namur, Pfaltzgraflicher Geheimerrath, Obristhof- und Jülichscher Land-Marschall, Herr zu Eller, Geilenkirchen und Schirpenbroich,“ und mit seiner Gattin Elisabeth Amelia von Metternich zu Niederberg zwei Töchter hatte: Ludovica verh. mit Joseph Clemens Frh. von Weichs, und Elisabeth verh. mit Degenhard Bertram Frh. von Spee zu Aldenhoff.
- Ulrich von Harff starb 1623.
G.
Werner Freiherr von Harff und Landscron, Herr zu Geilenkirchen, Nörvenich, Eller, Velbrüggen, Mitherr zu Hüls, Pfaltz-Neuburgischer Geheimer Hof- und Cammer-Rath, Cämmerer und Erbhofmeister des Fürstenthums Jülich, und seit 1638 Amtmann zu Geilenkirchen. Ein Document v. J. 1629, worin ihm das Cölner General-Vicariat bewilligt, in Frankreich wo er
seiner Studien wegen weilte, die erste Tonsur zu empfangen, giebt als Zeugniss, dass er anfänglich zum geistlichen Stande bestimmt war. Der frühe Tod seines Bruders Johann Robert änderte die Verhältnisse. Jedoch blieb er unverheirathet. Im J. 1645 ging er mit dem Plane um, seine Güter zu einer Academie[46] worin adlige Söhne der Jülich-Bergischen Lande ihre Ausbildung erhielten, zu verwenden, und kam daher bei Herzog Wolfgang Wilhelm mit dem Gesuch ein, diese Fundation in seinen besondern Schutz zu nehmen, zugleich aber auch seine Allodial- und Feudal-Güter von allen Lasten und Diensten zu befreien. Allein wiewohl der Herzog mit Verzichtung auf sein „dominium directum“ noch in selbigem Jahr zu solchem Vorhaben seinen vollen Consens gab, so kam der Plan doch nicht zur Ausführung. Der seinem Schwager noch nicht entrichtete Heirathspfenning und dessen rückständige Pensionen mochten wohl die Veranlassung sein, warum er von dieser ritterlichen Idee abstand. Kurz, im J. 1647 verkaufte er mit Lehenherrlicher Bewilligung dem Wilhelm Frh. von Hoensbroich, zu Behuf dessen noch minderjährigen Sohnes Johann Ulrich, folgende Erbstücke: Das Haus Geilenkirchen nebst der Mühle zu Zweybrüggen, dem Pfandroggen in dem Harffischen Theil am Ohof zu Ratheim, und den Erbpachten zu Pützdorf, Brachel und anderswo; ferner den Rittersitz Güsten; den Rittersitz Nörvenich nebst dem Burghof und den Höfen zu Pingsheim, Poll, Merscheim, Gladbach, Pissenheim, Wollersheim, und dem Erbpachthof zu Buir mit allen dazu gehörigen Erbpachten zu Irresheim, Frauwüllesheim, Binsfeld und anderswo; endlich die freie Kaiserliche Reichsherrschaft Landscron, nämlich seine zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Schloss und Herrlichkeit: und wurde dieser Erbkauf geschlossen um die Summe von 126000 Rthlr.[47]. Indess löste sich dieser Kontrakt in der Folge wieder auf. Landscron verkauften im Jahre 1648
beide Schwäger gemeinschaftlich den Eheleuten Ferdinand Frh. Waldpod von Bassenheim Herrn zu Gudenau und Maria Quad zu Buschfeld für die Summe von 24000 Rthlr.[48]. Die übrigen oben genannten Güter aber cedirte Wilhelm von Hoensbroich, nachdem sein Sohn Johann Ulrich im J. 1653 zu Paris gestorben war, wieder an Werner von Harff, welcher sie dann späterhin an seine Verwandten zu Dreyborn, nämlich an Damian Salentin Frh. von Harff, übertrug. Dieser ward 1661, und nach dessen Tod, im J. 1668 Johann Frh. von Harff der Vater desselben, zu Behuf seines Enkels Johann Arnold Werner Frh. von Harff, mit Geilenkirchen, Nörvenich und Eller belehnt. Letzteren setzte Werner von Harff am 15. Juny 1672 zu seinem fideicommissarischen Erben ein.[GWR 8] Das betreffende Testament enthält zugleich die Errichtung der Freiherrlich von Harff-Landscronischen Fundation, deren Hauptgegenstand die Erziehung war. Darin verordnet Werner von Harff, dass den Söhnen der Harffischen Familie, wenn sie die zum Studiren erforderlichen Jahre erreicht, und auf der Universität in Cöln oder an einem andern Orte so am meisten florire, sich aufhielten, wie gleichfalls wenn sie nach vollendeten Studien in fremde Lande, um die Sprachen und die adligen Exercitia daselbst zu erlernen, sich begäben, ihnen sammt bei sich habenden Inspektoren und Dienern aus den zu diesem Behuf bestimmten Gütern und Renten der nöthige Unterhalt übermacht werden solle, und zwar bis zur Zeit ihrer Verheirathung oder längstens bis in das sechs und zwanzigste Jahr ihres Alters. Und würden einige Söhne zu dem Maltheser und Teutschen Orden oder Domherren-Stande sich resolviren, so solle denselben bis auf die Zeit dass sie in solchem ihrem Stande mit nöthigem Unterhalt versehen, einige Beisteuer dergestalt beschehen, dass gleichwohl aller Ueberfluss vermieden und durch solche Zulage der weltlichen und sonderlich des ältesten Sohnes Unterhalt nicht geschmälert werde. Betreffend die Töchter, so verordnet er, dass diesen zu adligen Novitiaten, zur Education, auch Erlernung guter Sitten, Tugenden und
Sprachen eine ziemliche Beisteuer nach Gelegenheit der etwa guten oder schlechten und verderblichen Zeiten, auf zwei Jahre und weiter nicht zugelegt werden solle. — Zu Inspektoren seiner Fundation setzte Werner Frh. von Harff die zeitlichen Regenten der beiden Laurentianer und Montaner Gymnasien ein. Wenige Tage nach Errichtung seines Testaments, am 19. Juny 1672 starb er zu Cöln im Harffischen Hause bei St. Cunibert, und ward ad SS.Johannem et Cordulam, wo er sich ein Jahrgedächtniss gestiftet hatte, beerdigt.
Zweiter Abschnitt oder Linie Dreyborn
A.
Daem von Harff Herr zu Dreiborn, Fürstlich Jülichscher Rath, und seit 1569 Amtmann zu Löwenburg und Lülsdorf. Er ist, wie wir gesehen haben, des Clais von Harff zu Geilenkirchen zweitgeborner Sohn. Am 9.Juny 1564 heirathete er Margaretha von Eltz. In der Theilung der Erben des Friedrich von Eltz erhielt er das Haus Dreyborn mit aller seiner Gerechtigkeit. Fragt man, was er selbst dem Hause Dreyborn zubrachte, so sind es die Güter, welche ihm in der Theilung mit seinen beiden Neffen Robert und Johann von Harff zu Geilenkirchen im J. 1587 zugetheilt wurden, nämlich das Haus Canne bei Mastricht, der Hof zu Gottheim mit seinem Jus Patronatus der Kirche und des St. Catharinen Altars nebst Custerei, der Hof Rennenberg im Lande von Valkenburg, sodann Ländereien zu Dürwiss, Erberich und Patteren[49], die halbe Rente des Hofs zu Pützdorf, der halbe Hof zu Frauwüllesheim, der halbe Hof zu Mündt, und eine Rente von 35 Goldgulden aus dem Ohof zu Ratheim. Wollte man Morgenzahl und alles zusammmen rechnen, so würde sich leicht ergeben, dass die Summa Summarum ihren Herrn wohl ernähren konnte. Wer aber die Vermögensverhältnisse des Hauses Geilenkirchen genauer kennt, wird sagen müssen: Daem von Harff ist etwas zu kurz gekommen. Unter seinem Sohne kam diese Angelegenheit zum Prozess, und es wurde viel Papier verschrieben,
aber wenig dadurch gewonnen. — Nachdem seine Gattin Margaretha von Eltz am 19. Nov. 1580 mit Tod abgegangen, schritt er 1586 mit Sophia von Wachtendonck Wittwe des Johann von Plettenberg Amtmanns zu Bergheim zur zweiten Ehe. Er starb im August 1596 zu Lülsdorf. Zu Lülsdorf, Eschmar, Oberkassel und Honnef wo er sich auf dem Steinsbusch im J. 1591 ein Haus erbaute, war er wohl begütert. Er hinterliess nur aus erster Ehe Kinder, nämlich:
- Daem von Harff (B).
- Niclaus Friedrich von Harff, welcher im J. 1596 den Feldzug in Ungarn gegen die Türken mitmachte, und daselbst blieb.
- Margaretha von Harff heirathete 1589 Reinart Beissel von Gymnich zu Schmidtheim Chur-Cölnischen Rath und Amtmann zu Arburg und Nürburg.
B.
Daem von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls[50] und Laurenzberg, Amtmann zu Heimbach. Mit der Herrschaft Dreyborn war Friedrich von Eltz im J. 1547 zuletzt belehnt worden. Da derselbe nur Töchter hinterliess, so ward das Lehen Fürstlicher Seits als eröffnet betrachtet. Nach einem langen Prozesse der Eltzischen Erbgenahmen mit den Fürstlichen Anwalden erhielt Daem von Harff endlich im J. 1603 von Herzog Johann Wilhelm neue Belehnung. Aber dieselbe kostete ihm schwere Opfer. Erstlich musste er Ihrer Fürstlichen Durchlaucht das dem Hause Dreyborn zugehörige Dorf Noemenich[51] sammt dessen Gerechtigkeit, Schatz, Curmöden, Hühnern, Renten, Diensten, Brüchten und allem Zubehör erblich und ewiglich cediren und einräumen; und benebens noch eine Pfandschaft von 2000 Goldgulden, so er auf Ihrer Durchlaucht Amt Geilenkirchen hatte, sammt den davon noch unbezahlt ausstehenden Pensionen übergeben und einhändigen. Unter diesen Conditionen erhielt er Dreyborn zu einem rechten
Erbmannlehen. — Daem von Harff heirathete im J. 1599 Elisabeth von Binsfeld. Diese und ihre künftige Schwiegertochter sind für Dreyborn zwei bedeutungsvolle Frauen: durch welche das Vermögen dieses Hauses auf einen gewissen Glanzpunkt stieg. Dieses Ehepaar, welches sich im vierten Grade verwandt war, erhielt erst am 4. August 1612 Apostolische Dispensation. Ich habe nicht gefunden, dass ihrer ehelichen Verbindung von Seiten der Kirche Schwierigkeiten gemacht worden wären. Wenn sie aber so spät noch eine Dispens nachsuchten, so erklärt sich dies wohl so. Die Eheleute blieben lange kinderlos; sie sahen diese Sterilität als eine Strafe des Himmels an, und da sie nun endlich mit einem Sohne - Johann von Harff - gesegnet wurden, so liessen sie ihren Bund von neuem weihen. Den vierten Grad betreffend, so will ich diesen durch ein Schema veranschaulichen:
- Margaretha von Binsfeld - Rabolt von Plettenberg Hofmeister.
- Rabolt von Plettenberg Marschall - Margaretha von Eynenberg.
- Margaretha von Plettenberg - Friedrich von Eltz
- Margaretha von Eltz - Daem von Harff
- Daem von Harff - Elisabeth von Binsfeld
Elisabeth von Binsfeld starb im J. 1627. Da machte nun der letzte Dreyborner Schulteis[52] in einem Notizen-Heft folgende Bemerkung: „Der alte Dahm von Harff bliebe nicht lange Wittiber, sondern verheyrathete sich mit einer Persohn von bürgerlicher Condition.“ Ohne Zweifel hat der gute Mann seine Notiz aus dem Testament des Daem von Harff entnommen, worin dieser seiner Hausfrau Barbara Breil 8000 Goldgulden vermacht. Für die bürgerliche Condition der Barbara beweist dies Document aber wenig oder gar nichts, wogegen für ihre adlige Condition diesmal Prozessakten ungleich grössere
Beweiskraft zu haben scheinen. So heisst es unter andern in einem Akt der Düsseldorfer Cantzlei v. J. 1641 also: „Immitelst aber sollen obgemeltem Leutenant Barnss wegen seiner Haussfrawen Barbaren von Breill die von gedachtes von Harff Vatter, weilandt Damen von Harff nachgelassene gereide gueter alss balt unweigerlich aussgefolgt werden.“ — Nachdem Daem von Harff am 13. Januar 1641 das Zeitliche gesegnet hatte, bedachte sich Barbara nicht lange und heirathete den Gerhard von Bahren Holländischen Lieutenant et post Captain. Der Herr Lieutenant säumte seiner Seits auch nicht lange, um seinen Schatz zu heben, und da er die Goldgulden nicht gleich baar ausgezahlt erhielt - denn das Testament des Daem von Harff ward aus nicht unerheblichen Gründen angefochten - so nahm er unter Protektion der Hochmögenden General-Staaten von den Harffischen Gütern im Lüttiger Lande Besitz und schaltete damit nach seiner Willkühr. Johann von Harff hat sich mit dem Herrn Capitain im J. 1648 verglichen. — Daem von Harff wohnte in seinen spätern Lebensjahren zu Cöln in dem Hause auf dem Neumarkt, Schwerthoff oder Schleyff-Haus, sodann Dreyborner Hof genannt: das er im J. 1612 käuflich an sich gebracht hatte[53].
C.
Johann Frh. von Harff Herr zu Dreyborn, Heistert, Hüls, Vettelhoven und Laurenzberg, Erbmarschall des Fürstenthums Jülich, Chur-Pfältzischer Rath, Kämmerer, und seit 1645 Amtmann zu Monjoye. Herzog Wolfgang Wilhelm verlieh ihm durch Decret vom 9. May 1650 das Prädikat Freiherr. Seit dem J. 1641 gab er sich vielfache Mühe, um auch seine weiblichen Nachkommen zu Dreyborn lehensfähig zu machen; aber erst im J. 1655 erlangte er von Herzog Philipp Wilhelm eine Belehnung mit Dreyborn „für sich und alle seine Descendenten männlichen und weiblichen Geschlechts, jedoch dem Mannsstamme
den Vorzug unbenommen,“ und zwar gegen Erlegung einer Summe von 4000 Rthlr. Durch verschiedene Ankäufe mehrte er den Güterbestand des Hauses Dreyborn, und im J. 1670 kaufte er noch von Franz Anton Grafen zu der Mark und Schleiden das benachbarte Amt Wollseiffen, bestehend aus dem Dorfe Wollseiffen, dem Walberhof und einigen Häusern zu Morsbach, sammt den Unterthanen, Renten und Gefällen, Jurisdiktion und Gerechtigkeiten. Die Freiherren von Harff gelangten aber erst, nachdem am 29. Januar 1676 der Contrakt von Seiten des Rittergerichts zu Luxemburg die Bestätigung erhalten hatte, in den wirklichen Besitz dieses Amtes, und zwar nur auf eine kurze Zeit; denn im J. 1712 ward dasselbe als ein Fideicommissum familiae von den Grafen wieder retrahirt[GWR 7]. — Ein Hauptakt im Leben des Johann von Harff ist seine im J. 1630 mit der reichen Maria Catharina von Metternich eingegangene Ehe. Dieselbe war die Tochter des im J. 1617 gestorbenen Emund von Metternich zu Vettelhoven und der Maria Elisabeth Print von Horrichem genannt von der Brohl; sie war Erbin zu Vettelhoven, und Erbin des Deynsburgischen und des Hurthischen Vermögens, so viel nämlich davon ihrem Vater anerfallen war; endlich sollte sie einen Theil des grossen Brohler Vermögens erben. Nicolaus Print von Horrichem genannt von der Brohl Jülich- und Bergischer Cantzler und Amtmann zu Mettmann hatte nämlich ausser Maria Elisabeth noch zwei Kinder: Maria Catharina verh. mit Wilhelm Spies von Büllesheim zu Schweinheim, und Reinhard, der mit seiner Gattin Margaretha von Overlacker zu Grimberg keine Kinder hatte und 1638 starb. In seine Hinterlassenschaft theilten sich die beiden Schwestern; aber Maria Elisabeth sollte wieder mit der Tochter theilen[54]. Nun hielt aber Johann Bertram Frh. von Gertzen genannt Sintzig, Curator und Stiefvater der Maria Catharina von Metternich, die Documente die über den Status Bonorum Auskunft gaben, in seiner Kiste versteckt, und that sogar einen Eingriff in das Hurthische Vermögen, indem er die mütterlichen Dotal-Gelder[GWR 7] des Emund von Metternich, im Betrage von 10497 Goldgulden, einnahm, und überdies noch
die Weyerburg und den Volen-Hof zu Sintzig usurpirte[55]. So hatte also das junge Ehepaar vom Brohler Vermögen keine Freude; und als die Freiherren von Harff späterhin in den Besitz jener Documente kamen, vermochten sie nur Einiges durch Prozesse zu erlangen[56]. — Johann Frh. von Harff starb den 15. Dec. 1672 und ward in dem Familien-Begräbniss zu Oleff beerdigt. Seine Kinder sind folgende:
- Damian Salentin Frh. von Harff Pfaltz-Neuburgischer Rath und Amtmann zu Monjoye. Er wurde geboren den 13. März 1631 und starb 1664. Seit 1652 war er verheirathet mit Margaretha Alexandrina Tochter des Wilhelm Frh. von Hoensbroich, mit welcher er zwei Kinder hatte:
- Johann Arnold Werner Frh. von Harff, der unverheirathet den 20. April 1676 im Alter von neunzehn Jahren gestorben. Im J. 1668 ward er dem Werner Frh. von Harff in der Amtmannsstelle zu Geilenkirchen adjungirt, und nach dessen Tod, den 14. July 1672 zum Amtmann ernannt, jedoch mit dem Zusatz, dass sein Vormünder der Domherr Werner Friedrich Frh. von Harff so lange, bis er zu diesem Amte genugsam qualificirt sei, dasselbe verwalten solle. Derselbe Domherr empfing auch
- ↑ Da der Extract im Styl des sechzehnten Jahrhunderts copirt ist, so glaubte ich berechtigt zu sein, in neuerer Schreibweise copiren zu dürfen.
- ↑ Hellenthal gehörte späterhin zur Herrschaft Schleiden. Von den Orten Wiltz und Muer habe ich keine Spur entdecken können.
- ↑ Dieser Ort hiess früher Maisthous, Mastoss, Mastoiss.
- ↑ Im J. 1663 verkaufte Franz Anton Graf zu der Marck und Schleiden dem Johann Frh. von Harff die seiner Grafschaft zur Schleiden angehörigen Häuser und Unterthanen im Dorf Dreyborn mit allen Gefällen, Renten, Zinsen, Schatzeinkünften, Büschen, Benden, Zehenden, Pachten, Jagden, Fischereien, Regalien und Gerechtigkeiten.
- ↑ Lysebeth ist wahrscheinlich eine Schwester des noch zu nennenden Ritters Gilys von den Wyer.
- ↑ Wie nahe die Herren von Vlatten, welche das Erbscbenk-Amt bekleidet haben, der Familie unseres Werner von Vlatten stehen, diese Frage muss ich unerörtet lassen.
- ↑ Beide Brüder hatten wenigstens einen Theil ihrer Güter in der Gegend von Nörvenich.
- ↑ So wird er noch im J. 1377 genannt zum Unterschiede von seinem gleichnamigen Vater Johann Smeych von Liessingen, der nebst seinem Bruder Gyselbrecht von Uetzheim bereits in einer Urkunde v. J. 1328 vorkommt.
- ↑ In Copien heisst sie bald Guitgyn von Niuerheimb, bald Guitgyn von Iuenheim. An Nievenheim oder Iversheim ist wohl nicht zu denken. Sie war vielleicht eine Guitgyn von Euenheim.
- ↑ Der Sohn dieser Eheleute, Johann von Wunnenberg, war mit einer Tochter des Ritters Dederich von Kesselstat verheirathet, und hinterliess zwei Söhne: Dederich und Gerlach von Wunnenberg. Letzterer heirathete im J. 1474 Margaretha von Deynsburg, und hatte mit derselben gleichfalls zwei Söhne: Roprecht und Johann von Wynnenberg.
- ↑ In den Beilagen habe ich die Anerbung an diesen Hof v. J. 1459 mitgetheilt.
- ↑ Das Müddersheimer Archiv enthält noch manches von alten Cölner Familien, namentlich von den Mommersloch und Cleingedank; und so liegt denn die Vermuthung ziemlich nahe, dass obige Beelchen einem von diesen Geschlechtern angehörte.
- ↑ Heistert war in dieser Zeit schon eine allodiale Herrschaft der Herr zu Dreyborn.
- ↑ Der Graf war bekanntlich Herr zu Gladbach: welches Haus er im J. 1460 dem Diederich von Landsberg für 2200 Rheinische Gulden verpfändete.
- ↑ Dieselbe stellte im J. 1467 ein Attest aus, woraus man ersieht, dass die Gräfliche Parthei selbst nach dem Dorf Rohr hinauf eine Expedition ausführte, in der Meinung, dass dies noch der Elisabeth gehöre. Dasselbe lautet also: „Ich Elisabeth Wieduwe van Flatten frauwe zu Broyll doin kont In diesem brieue als dan dat Dorff Roer van mynen Joncheren van Morsse weghen beschedigt ist worden zu sulcher tzyt dat geschiet ist hait dat dorff vurs. In Johans van Deynsbartz Hant gestanden nae luyde der verschryuonge.“ Wie es scheint, wollte sie mit diesem Zeugniss den Johann von Deynsburg ermächtigen, für die Beschädigungen die in dem Dorf Rohr, wahrscheinlich vor obigem Spruch, angerichtet worden waren, Ersatz verlangen zu können.
- ↑ bei Gülpen; über jenen Steffen sehe man noch Chr. Quix im Schloss Rimburg S. 30.
- ↑ Herr Clockener war seit etwa 1470 zugleich Pastor zu Königsfeld.
- ↑ Gerart hatte einen Sohn Friedrich, der früh starb, und eine Tochter Cunegunt, welche die Gattin des Heinrich von Eych Herrn zu Olbrück wurde.
- ↑ In einer Urkunde v. J. 1374 heisst er überdiess Herr zu Eynenberg: welches Haus dann aber an seinen Bruder Johann von Eynenberg übergegangen ist. Es ist dies jener Johann, dessen Wittwe Heylke Durtzant den nachmaligen Erbkämmerer Statz von dem Bongart heirathete, und dessen Tochter Cunegunt von Eynenberg die Gattin des Daem von dem Bongart wurde.
- ↑ Ich weiss nicht, ob der Leser aus der Urkunde bei Guden. p. 1206 dasselbe Resultat ziehen werde, das ich daraus gezogen, nämlich dass Peterse nur eine Stiefschwester der Gebrüder von Eynenberg ist. Wenn letztere die Gattin des Diederich von Schonenberg ihre Moen nennen, so vermag das noch nicht die Construktion meiner Genealogie umzustossen; denn dies Wort ist von sehr vager Bedeutung.
- ↑ Eine andere Tochter desselben, Catharina vom Hayn, war mit dem Ritter Ludwig Vogt zu Lulstorp verheirathet.
- ↑ Elner ist meine Conjektur; bei Guden. p. 1211 sq. steht Elvar. Jutta mag wohl die zweite Gattin des Ritters Diederich von Elner des Jüngern gewesen sein. Denselben finde ich zuerst 1306, und zuletzt 1356.
- ↑ Diese Pfandschaft ward nicht wieder eingelöst, und erhielten die Herren von Eynenberg in der Folge die Belehnung derselben.
- ↑ man sehe Heft I. S. 66.
- ↑ Ueber dies Gut sehe man die Urkunde v. J. 1361 bei Guden. p. 1149.
- ↑ Nemmenich und Lüssem. Ersteres betreffend, so scheint der freyadlige allodiale Hof, die Schäfferey, gemeint zu sein. Dieser Hof ist auch wohl zu verstehen in einer Urkunde v. J. 1364, worin Georg und Arnolt von Oyrscheit resp. Propst und Canonicus zu St.Gereon binnen Cöln aus sonderlicher Gunst auf alle Ansprache und Forderung an das Gut zu Noemenich zu Behuf des Johann von dem Vorst (Schwiegervater des Ritters Hilger von Langenau) verzichten.
- ↑ Wenn ich richtig gelesen habe, so heisst dies Gut Cuweiringen, wahrscheinlich ein Erbe der Jutta vom Hayn.
- ↑ Aus dieser Ehe stammt Jorge Herr zu Schoeneck und Olbrück, verh. mit Wilhelme von Lutzenrodt.
- ↑ heutzutag Eller, Aylff Quad war verheirathet mit Metza Tochter des Johann Zobbe von Elverfelt. Er und seine Brüder werden in dieser Ordnung genannt: Johann, Lutter, Aylff und Everhard Quad, alle vier Ritter, und Söhne des Ritters Wilhelm Quad.
- ↑ Es lässt sich nicht bestimmen, ob Wilhelm von Vlatten oder Johann von Eynenberg jenes Dorf verschrieben habe, da sich ausser jener Quittungs-Notiz weiter keine Nachricht über dasselbe im Dreyborner Archiv vorfindet.
- ↑ man sehe Heft I. S. 59.
- ↑ Ihr Sohn Bertram Quad zu Eller und Velbrüggen, auch Inhaber eines Drittels von Landscron, starb 1599 unverehelicht.
- ↑ Mit diesem Hause ward er im J. 1547 belehnt. Ueber sein Drittel von Landscron fehlen mir die fernern Nachrichten; vielleicht hat Daem Quad dasselbe in der Folge durch Verträge an sich gebracht.
- ↑ Aus dieser Ehe stammen die Gebrüder Friedrich und Adam, welche auf die Herrschaft Pirmont Ansprüche erhoben. Nach einem langen Prozess kam es im J. 1624 zu einem Vergleich, laut dessen die Erben des Philipp von Eltz ein für allemal tausend Goldgulden, nämlich die von der Leyen 475, sodann Daem von Harff, Franz von Eltz und Margaretha von Overlacker Wittwe Quad, jeder 175 Goldgulden zahlten, wohingegen die von Hunolstein auf alle an das Haus Pirmont gemachte Anforderungen verzichteten.
- ↑ Nach Fahne war er mit Metza Walpot von Bassenheim verheirathet. Aber seine Kinder stammen wenigstens aus der Ehe mit Catharina.
- ↑ Elisabeth von Gimmenich
- ↑ Kirchellen ist wohl das spätere Hellen, und das heutige Höllen bei Rödingen.
- ↑ Er brachte denselben ohne Zweifel von seinem Sohne Gerart an sich. Von etwa 1417 bis etwa 1457 kommt Arnolt von Hoemen (Bruder des Burggrafen Gerart) als Herr zu Alsdorf vor. Eine Urkunde v. J. 1470 nennt sodann den Gerart von Hoemen als Herrn daselbst. Ob dieser nun unmittelbar von Arnolt den Rittersitz erhalten oder ob er zunächst an seinen Vater Johann von Hoemen gekommen, vermag ich nicht zu sagen; es fehlen mir darüber die Nachrichten. — Gemäss obiger Cession war Johann von Hoemen mit Jutta von Hüls, sodann mit Jutta von Wedenau verheirathet; aus erster Ehe stammen seine drei Kinder.
- ↑ Diese Eheleute verkauften ihren vierten Theil ihrem Schwager und Bruder Johann von Harff.
- ↑ Ich habe vergebens nachgeforscht, wie Gotschalck von Harff in den Besitz von Linzenich gekommen; vielleicht hat er dies Haus von Reynart von Linzenich angekauft. Zur Bekräftigung des Obigen bemerke ich noch, dass in dem Ehevertrag des Ritters Arnolt von Harff v. J. 1504 unter andern, Johann von Harff Drost zu Geilenkirchen und Daem von Harff Drost zu Brüggen als Zeugen vorkommen, und „Heren Goitzschalcks sone“ genannt werden; um andere Zeugnisse zu übergehen.
- ↑ Die 4000 Goldgulden blieben übrigens auf dem Amte Geilenkirchen haften, und wurden die jährlichen Pensionen aus des Amtes Einkünften entrichtet.
- ↑ Linzenich ward späterhin seinem Bruder Daem von Harff zugetheilt.
- ↑ Velbrüggen hat er von seinen Miterben dieses Rittersitzes im J. 1602 durch Kauf an sich gebracht.
- ↑ Der Fischenicher Hof zu Niederaussem und zwei Höfe zu Fischenich und Stotzheim, herstammend von der oben S. 27 erwähnten Irmgart von Vischenich, sind unter Rabolt von Plettenberg an das Haus Dreyborn gekommen; von denen dann die beiden ersteren an die Herren von Harff zu Geilenkirchen übergingen.
- ↑ Den dortigen Amtmann ernannte die Abtei. Erst späterhin scheint Herr von Gymnich Amtmann zu Lechenich geworden zu sein: welche Stelle nach ihm der Ritter Otto von dem Bongart erhielt.
- ↑ „in qua nobiles ex Ducatibus Juliae et Montium oriundi studiorum exercitia, ut iurisprudentiae, mathematicae, politicae et historiarum, sicut etiam nobilitati peculiaria, ut equorum, armorum &c. inveniant.“
- ↑ Aus diesem Kaufschilling schenkte Werner von Harff seinem Neffen Johann Ulrich von Hoensbroich aus besonderer Affektion per donationem inter vivos die Summe von 66000 Rthlr.
- ↑ Nach Tod ihres Gatten, im J. 1659 verkaufte Maria Quad und ihr Sohn Otto Werner Frh. Waldpod von Bassenheim diese zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Herzog Philipp Wilhelm gegen die Dingstühle und Dorfschaften Adendorf, Eckendorf und Villip.
- ↑ Die Eheleute Johann von Harff und Alverade von Birgel kauften im J. 1450 von Johann von Levendahl genannt Patteren neunzig Morgen Land im Felde von Patteren gelegen
- ↑ Daem von Harff, wahrscheinlich der Jüngere, brachte einen Theil der Herrschaft Hüls käuflich an sich. Die Nachkommen desselben haben vor und nach den grössten Theil dieser Herrschaft erworben.
- ↑ In dieser Uebergabe war der freyadlige allodiale Hof zu Nemmenich, die Schäfferey genannt, nicht mit inbegriffen.
- ↑ Eine lange Reihe von Jahren, bis stark in die letzte Hälfte des vorigen Jahrhunderts war Hofrath Pingen Schulteis zu Dreyborn; ein grosser Jurisperitus, der sich durch eine Unmasse von Prozess-Scripturen verewigt hat, nicht blos zu Dreyborn, sondern auch anderswo. Der Herr lebte und wehte in Prozessen, und ich glaube, er erhob sich Morgens mit einem recht heitern Gesicht aus dem Bett, wenn er Abends zuvor für seine Herrschaften einen neuen Prozess ausgeklügelt hatte.
- ↑ Franz Ludwig Frh. von Harff verkaufte den Dreyborner Hof im J. 1784 an Augusta Gräfin von Sternberg geborne Gräfin zu Manderscheid, und kaufte dagegen den Ahremberger Hof, vormals der Herzoglich Clevische Hof genannt, auf St. Johannis Strassen, gegen Servatius Kirchen über gelegen. Diesen Hof erhielt Graf Diederich von Cleve im J. 1301 vom Ritter Franco vom Horne in Erbpacht: man s. Lacomblet Bd. III. p. 8.
- ↑ Gemäss Prozessakten kamen der Tochter davon zwei Drittel und der Mutter nur ein Drittel zu.
- ↑ Die Eheleute Heinrich von Plettenberg und Anna von Metternich zu Reinartstein hatten beide Güter im J. 1584 der Maria von der Leyen Wittwe Hurth von Schoeneck für 2000 Goldgulden verpfändet, und die Pfandschaft nicht wieder eingelöst. Die Erben des Herrn von Gertzen aggravirten diese Güter gleichfalls, und da auch sie die Creditoren nicht befriedigten, so kam es zur Distraction derselben.
- ↑ Die Extradirung der Documente erfolgte, auf Kaiserlichen Befehl, im J. 1671 auf Haus Sommersberg. — Die Brohler Güter, die Herr von Gertzen in Besitz nahm, waren folgende: Haus Rath bei Arnoldsweiler, Haus Düssel im Bergischen, die Herrschaft Ober-Ehe, das Dorf Rohr, ein Gut zu Bodendorf, Höfe zu Morschenich und Hemmerden, ein Weingartsgut zu Plittersdorf, ein auf Heimerzheim stehender Heirathspfenning. — In Prozess-Akten wird ferner noch behauptet, dass Herr von Gertzen den verpaarten Minderjährigen, ohne Vorlegung des mindesten Beweises, auch die Reichsherrschaft Caldenborn (ein Gut des Emund von Metternich) abgeschwätzt habe.
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