Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/050

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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die Weyerburg und den Volen-Hof zu Sintzig usurpirte[1]. So hatte also das junge Ehepaar vom Brohler Vermögen keine Freude; und als die Freiherren von Harff späterhin in den Besitz jener Documente kamen, vermochten sie nur Einiges durch Prozesse zu erlangen[2]. — Johann Frh. von Harff starb den 15. Dec. 1672 und ward in dem Familien-Begräbniss zu Oleff beerdigt. Seine Kinder sind folgende:

  1. Damian Salentin Frh. von Harff Pfaltz-Neuburgischer Rath und Amtmann zu Monjoye. Er wurde geboren den 13. März 1631 und starb 1664. Seit 1652 war er verheirathet mit Margaretha Alexandrina Tochter des Wilhelm Frh. von Hoensbroich, mit welcher er zwei Kinder hatte:
    1. Johann Arnold Werner Frh. von Harff, der unverheirathet den 20. April 1676 im Alter von neunzehn Jahren gestorben. Im J. 1668 ward er dem Werner Frh. von Harff in der Amtmannsstelle zu Geilenkirchen adjungirt, und nach dessen Tod, den 14. July 1672 zum Amtmann ernannt, jedoch mit dem Zusatz, dass sein Vormünder der Domherr Werner Friedrich Frh. von Harff so lange, bis er zu diesem Amte genugsam qualificirt sei, dasselbe verwalten solle. Derselbe Domherr empfing auch

  1. Die Eheleute Heinrich von Plettenberg und Anna von Metternich zu Reinartstein hatten beide Güter im J. 1584 der Maria von der Leyen Wittwe Hurth von Schoeneck für 2000 Goldgulden verpfändet, und die Pfandschaft nicht wieder eingelöst. Die Erben des Herrn von Gertzen aggravirten diese Güter gleichfalls, und da auch sie die Creditoren nicht befriedigten, so kam es zur Distraction derselben.
  2. Die Extradirung der Documente erfolgte, auf Kaiserlichen Befehl, im J. 1671 auf Haus Sommersberg. — Die Brohler Güter, die Herr von Gertzen in Besitz nahm, waren folgende: Haus Rath bei Arnoldsweiler, Haus Düssel im Bergischen, die Herrschaft Ober-Ehe, das Dorf Rohr, ein Gut zu Bodendorf, Höfe zu Morschenich und Hemmerden, ein Weingartsgut zu Plittersdorf, ein auf Heimerzheim stehender Heirathspfenning. — In Prozess-Akten wird ferner noch behauptet, dass Herr von Gertzen den verpaarten Minderjährigen, ohne Vorlegung des mindesten Beweises, auch die Reichsherrschaft Caldenborn (ein Gut des Emund von Metternich) abgeschwätzt habe.