Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/001
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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
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Die Lehenträger der Herrschaft Dreyborn von Werner von Vlatten bis auf Daem von Harff den Aeltern.
Dreyborn war wenigstens vom J. 1351 bis zum J. 1420 eine Jülicher Pfandherrschaft. Die Nachrichten über diesen Zeitraum sind indess so dürftig, dass man kaum im Stande ist, die verschiedenen Pfandherren mit Sicherheit namhaft machen zu können. Der Pfandherr kam und ging wieder ab, oder er kam gar nicht und gab die Herrschaft in Pachtung. Aus diesem Verhältniss folgt, dass das Dreyborner Archiv keine alte Nachrichten besitzen kann, und dass, wenn sich auch Urkunden aus der Zeit der Pfandherren erhalten haben, diese vielmehr anderswo zu suchen sind.
Daem von Harff Herr zu Dreyborn erhielt im J. 1604 von Christophel von Rolshausen Herrn zu Trimporten und Türnich, Amtmann zu Monjoye, einen sogenannten Extract (Eintragung eines Reversals ins Lehenbuch), mit der Versicherung, dass derselbe aus dem in Düsseldorf vorhandenen Original copirt sei. Er führt das Datum 1351 und lautet wie folgt[1]: „Reversal Johanns Herrn zu der Schleiden, in welchem er bekennt, dass ihm Gerart ältester Sohn zu Jülich Graf von dem Berg versetzt hat seine Burg in Dreyborn mit dem Gericht hoch und nieder, und mit den Dörfern die in das Land von Dreyborn gehören, mit Namen Malsbenden, Gemünd, Mauwel, Nierfeld, Oleff, Herhahn, Berrescheid, Morsbach, Hellenthal[2], Heistert, Wiltz, Muer, Dottel und Scheven mit allem was dazu