Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/011

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Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange)
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      Von der Hinterlassenschaft des Ritters Wilhelm von Vlatten hatte seine Wittwe Elisabeth von der Brohl die Leibzucht. In den ersten Jahren scheint sie die Güter, etwa unter Beistand des Diederich von Braunsberg und des Diederich von Vlatten selbst verwaltet zu haben. Aber wie letzterer seine beiden Höfe verpachtet hat, so verpachtet sie in selbigem Jahr 1464 ihre Güter, nämlich Dreyborn und Heistert[1] mit ihren Hochgerichten, Nutzen und Gefällen, ferner Nörvenich, Gladbach, Merscheim, Mertzenich, Buir, Eggersheim, und alle andere Erbschaft— ihrer Schwägerin Adelheid von Vlatten, die inzwischen gleichfalls Wittwe geworden, für vierhundert Rheinische Gulden, mit dem Zusatz, dass diese Güter nach ihrem Tod auf Adelheid übergehen sollen. Gleichzeitig verkauft sie dem Johann von Deynsburg das Dorf Rohr, das sie einst ihrem Gatten zur Mitgift gebracht hatte, mit all seiner Herrlichkeit und Freiheit, mit Pachten, Zinsen und Curmöden. Nicht lange nachher vernehmen wir von einer Gräflichen Fehde. Die Veranlassung dazu geben die erwähnten Höfe zu Gladbach und Merscheim; aber in wiefern, das ist nicht ganz klar. Ich will indess meine Vermuthung hierüber vortragen. Werner von Vlatten hatte im J. 1444 die Hälfte seines Hofs zu Merscheim bei Johann von Loen Herrn zu Heinsberg und Lewenberg mit fünfhundert Rheinischen Gulden beschwert, und dann diese Hälfte von demselben zu Lehen empfangen. Es wäre nun möglich, dass der Pfandbrief in der Folge in den Besitz des Vincentius Grafen zu Moers und Sarwerden[2] gekommen ; und da Ritter Wilhelm von Vlatten vielleicht alle die Jahre seine Verpflichtungen nicht erfüllt hatte, so begnügte sich der Graf nicht mit dem Hofe zu Merscheim, er griff auch den zu Gladbach an, und übergab dann beide seinen beiden Natürlichen, nämlich den jungen Grafen Diederich und Walrave von Moers Bastarden. Diese beiden Hauptleute der Fehde scheinen dann nicht blos die Pächter der Höfe verdrängt, sondern auch selbst das Haus Dreyborn beunruhigt zu haben, sei es nun, dass ihre Kampflust sie dorthin führte, oder dass die


  1. Heistert war in dieser Zeit schon eine allodiale Herrschaft der Herr zu Dreyborn.
  2. Der Graf war bekanntlich Herr zu Gladbach: welches Haus er im J. 1460 dem Diederich von Landsberg für 2200 Rheinische Gulden verpfändete.