Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter 2 (Strange)/043
GenWiki - Digitale Bibliothek | |
---|---|
Beiträge zur Genealogie der adligen Geschlechter (Strange) | |
1 | Heft 2 | 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 Inhalt | Beilagen: A B C | Berichtigungen | |
Glossar | |
GenWiki E-Book | |
<<<Vorherige Seite [042] |
Nächste Seite>>> [044] |
Datei:Strange 02.djvu | |
Hilfe zur Nutzung von DjVu-Dateien | |
Texterfassung: korrigiert | |
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Bevor dieser Text als fertig markiert werden kann, ist jedoch noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
|
seiner Studien wegen weilte, die erste Tonsur zu empfangen, giebt als Zeugniss, dass er anfänglich zum geistlichen Stande bestimmt war. Der frühe Tod seines Bruders Johann Robert änderte die Verhältnisse. Jedoch blieb er unverheirathet. Im J. 1645 ging er mit dem Plane um, seine Güter zu einer Academie[1] worin adlige Söhne der Jülich-Bergischen Lande ihre Ausbildung erhielten, zu verwenden, und kam daher bei Herzog Wolfgang Wilhelm mit dem Gesuch ein, diese Fundation in seinen besondern Schutz zu nehmen, zugleich aber auch seine Allodial- und Feudal-Güter von allen Lasten und Diensten zu befreien. Allein wiewohl der Herzog mit Verzichtung auf sein „dominium directum“ noch in selbigem Jahr zu solchem Vorhaben seinen vollen Consens gab, so kam der Plan doch nicht zur Ausführung. Der seinem Schwager noch nicht entrichtete Heirathspfenning und dessen rückständige Pensionen mochten wohl die Veranlassung sein, warum er von dieser ritterlichen Idee abstand. Kurz, im J. 1647 verkaufte er mit Lehenherrlicher Bewilligung dem Wilhelm Frh. von Hoensbroich, zu Behuf dessen noch minderjährigen Sohnes Johann Ulrich, folgende Erbstücke: Das Haus Geilenkirchen nebst der Mühle zu Zweybrüggen, dem Pfandroggen in dem Harffischen Theil am Ohof zu Ratheim, und den Erbpachten zu Pützdorf, Brachel und anderswo; ferner den Rittersitz Güsten; den Rittersitz Nörvenich nebst dem Burghof und den Höfen zu Pingsheim, Poll, Merscheim, Gladbach, Pissenheim, Wollersheim, und dem Erbpachthof zu Buir mit allen dazu gehörigen Erbpachten zu Irresheim, Frauwüllesheim, Binsfeld und anderswo; endlich die freie Kaiserliche Reichsherrschaft Landscron, nämlich seine zwei Drittel des Eynenbergischen Theils an Schloss und Herrlichkeit: und wurde dieser Erbkauf geschlossen um die Summe von 126000 Rthlr.[2]. Indess löste sich dieser Kontrakt in der Folge wieder auf. Landscron verkauften im Jahre 1648
- ↑ „in qua nobiles ex Ducatibus Juliae et Montium oriundi studiorum exercitia, ut iurisprudentiae, mathematicae, politicae et historiarum, sicut etiam nobilitati peculiaria, ut equorum, armorum &c. inveniant.“
- ↑ Aus diesem Kaufschilling schenkte Werner von Harff seinem Neffen Johann Ulrich von Hoensbroich aus besonderer Affektion per donationem inter vivos die Summe von 66000 Rthlr.