Kreisgerichtsbezirk Borken: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. Februar 2016, 12:28 Uhr
Kreis Borken: Ständegesellschaft, Ritter, Städte, Landgemeinden, Ämter mit lokaler Zuständigkeit bei Standesamt, Katasteramt, Amtsgericht (Testamenten, Nachlaß-, Erbschafts- u. anderen Gerichtssachen), Polizei, Bauamt ...
Hierarchie:
Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Kreisgerichtsbezirk Borken
Zeitschiene vor 1803
Freigerichtsbarkeit der Grafschaft Ravensberg
Das Gebiet der ravensberger Freigrafschaft Heiden ging bis zur Lippe in den späteren Kreis Recklinghausen und umschloß nach Tibus die Pfarrbezirke Ramsdorf , Reken, Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Heiden und die Bauerschaft Markope (Marbeck) im Pfarrbezirk Borken. Gerichtsplätze bildeten
im Amt auf dem Brahm
- Freistuhl zum Hasselhof beim Haus Engelrading in der Bauerschaft Markop, Pfarrei Borken.
- Freistuhl zum Hltendorp genannt auf dem Gropping in der Pfarrei Groß Reken.
- Freistuhl an der Landwehr zu Kröling (Kröwelinck) auf dem Stein beim Heiligenstuhle (Borken)
- Freistuhl zu Sollinck in der Pfarrei Heiden (Kreis Borken)
- Freistuhl zu Ossenkamp bei Erle,
- Freistuhl zu Deuten bei Wulfen
- Freistuhl zu Dirking bei Raesfeld).
Gerichtsbarkeit im Fürstbistum Münster
Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer. Im späteren Gebiet des Kreises Borken bestanden.
Im Amt Bocholt (historisch)
Fürstliche Gerichte
- Nr. 02 Stadt- und Landgericht Bocholt
- Nr. 09 Gericht Werth
Private Gerichte
- Nr. 01 Stadtgericht Anholt
Im Amt Ahaus (historisch) / Amt auf dem Brahm
Fürstliche Gerichte
- Nr. 03 Stadtgericht Borken
- Nr. 05 Gericht auf`m Brahm, Gogericht Homborn Gericht auf`m Braem
- Nr. 05a Untergericht Gogericht Borken
- Nr. 05b Untergericht Gogericht Gescher
- Nr. 05c Gogericht Stadtlohn des Gerichts auf`m Braem,
- Nr. 05d Gogericht Südlohn des Gerichts auf`m Braem,
- Nr. 07 Stadtgericht Ramsdorf
Private Gerichte
- Nr. 04 Gericht Gemen
- Nr. 06 Privatgericht Raesfeld
- Nr. 08 Privatgericht Velen
- Nr. 10 Gericht Weseke
Übersicht
Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:
Landesherrlich gesetzliche Grundlagen
Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind
Zeitschiene nach 1802
Friedensgerichte und Tribunale
So wie vorstehend waren die Verhältnisse der Jurisdiktion, als durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 das Fürstbistum Münster säkularisiert und unterschiedlichen Landesherren als Entschändigung zugeteilt wurde.
Zunächst blieben Untergerichte im Allgemeinen in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen und nur für die Obergerichtsbarkeit erfolgten von den neuen Landesherren Abänderungen.
Durch Dekret vom 17.12.1811 wurden sämmtliche bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben und eine mit der französischen übereinstimmende Gerichtsverfassung eingeführt. Jedes Kanton erhielt ein Friedensgericht, jedes Arrondissement ein Tribunal erster Instanz.[2]
Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.
- 1813 Mairie Borken im Friedensgericht Kanton Borken [4]
Preußische Gerichtsbarkeit
Jurisdiktionsverhältnisse im Kreis Borken
Königliches Kreisgericht Borken
- Amtsbezirk: Stadt und Feldmark Borken ; und die Gemeinden Heiden, Groß Reken, Hülsten, Klein Reken, das Kirchspiel Borken mit Burlo, Raesfeld, Stadt und Kirchspiel Ramsdorf, Velen, Stadt und Kirchspiel Gemen, Weseke und Rhede [5]
Königliches Kreisgerichtskommission I. und II. zu Bocholt
- Amtsbezirk II.: mit den Gemeinden Anholt, Werth, Herzebocholt. Liedern, Mussum, Suderwick, Spork, Hemden und Holtwick [5]
Literatur
- Emmermann, Fr.Wilh.: Handbuch für Maires, Beygeordnete. besonders im Großherzogtum Berg (Herborn 1812) ( Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern)
- Bahlmann, Dr. P.: Der Regierungsbezirk Münster...(Aschendorff 1893)
Fußnoten
- ↑ Quelle: Olfers, Clemens A. von: Beiträge zur Geschichte der Verfaßung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster (1848)
- ↑ Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern.
- ↑ Literatur: Uwe Wesel: Die fünf Bücher Bonapartes, Die Zeit, 17. Februar 2010
- ↑ Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.
- ↑ 5,0 5,1 Quelle: Hamelberg, Landrat Frhr. v.: Statistische Nachrichten des Kreises Borken (1863)
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