Weidlauken

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W e i d l a u k e n

Kirchspiel Aulenbach ( Aulowönen )
Landkreis Insterburg, O s t p r e u ß e n
_________________________________

Gut Weidlauken - Ksp. Aulenbach - 1930 - Bauer auf Trecker vor Gut.jpg


Hierachie: Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Gumbinnen > Landkreis Insterburg > Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) >Weidlauken


Weidlauken
Gut
Provinz : Ostpreußen (nördliches)
Regierungsbezirk : Gumbinnen
Landkreis : Insterburg [9] [10]
Amtsbezirk : Buchhof (Juckeln) [11]
Gegründet :
Frühere Name : Weydlaucken (nach 1746)
Waydlauken (nach 1785)
Weidlauken (16.07.1938)
Einwohner  :
Orts-ID : 62144 (nach D. Lange)
Geographische Lage
Koordinaten : N 54° 78′ 50″ - O 21° 70′ 88″
Datei:Karte Europa mit Ostpreußen.pdf Datei:Ksp Aulenbach - Karte - Lage im Kreis Insterburg.pdf
Datei:Karte Kirchspiel Aulenbach Gemeinde Waldfrieden (Ostp.).pdf


Einleitung

C h a t o u l c ö l m i s c h G u t - im Kirchspiel Aulowönen. Schule Gerlauken, Amt Juckeln, Standesamt und Gendarmerie Aulowönen.

Am 30.09.1928 bilden die Gemeinden Gerlauken, Gründann und das Gut Weidlauken, die Gemeinde Waldfrieden. Dabei entfallen die Ortsnamen Gerlauken und Weidlauken. Gründann ist unter seinem Ortsnamen ein Ortsteil der Gemeinde Waldfrieden (weitere Informationen für die Zeit nach der Umbenennung siehe dort).

Am 16.07.1938 erhält Gut Weidlauken, als Ortsteil der Gemeinde Waldfrieden, den Ortsnamen Gut Weiden.

Gut Weidauken Ksp. Aulowönen auf der Messtischkarte (1296), 1934


Allgemeine Information

Ortsbeschreibung

Weidlauken, Gut, Kr.(eis) Insterburg, s.(iehe) Gerlauken:

Gerlauken: 1) D.(orf), Pr.(eußen), Ostpr.(eußen), RB. (Regierungsbezirk) Gumbinnen, Lkr. (Landkreis) AG (Amtsgericht), Bkdo (Bezirkskommando) Insterburg, StdA. (Standesamt) P(ost) Aulowönen, A.(mtsbezirk) Juckeln, E.(isenbahn) Gründann; 152 E.(inwohner) EPs (Eisenbahnhaltestelle nur mit Personenverkehr) Klbn (Kleinbahn) Insterburg - Skaisgirren - Dazu Gut Weidlauken , E(isenbahn) 1 km Gründann; 35 E.(inwohner), "aus: Meyer Orts- und Verkehrslexikon (1912)" [1].

Die Gemeinde lag in ”Preußisch Litauen "[2] oder ”Klein Litauen” (Lithuania minor), dem nordöstlichen Teil des alten Ostpreußen.

Seine Einwohner waren nach der Reformation überwiegend evangelisch.


Ortsnamen

  • deutsche Ortsbezeichnung (Stand 1.9.1939): Weiden, Gut
  • vorletzte deutsche Ortsbezeichnung (vor der Umbenennung 1938) : Weidlauken , Gut


  • Namensänderung bis 16.07.1938: Weidlauken
  • Feststellung der Schreibweise nach 1785: Waydlauken
  • Feststellung der Schreibweise nach 1746: Weydlaucken


Wirtschaft

In Niekammer’s landwirtschaftliche Güter-Adreßbücher, (Band III) 1922 Seite 128/129 [12] Weidlauken, zur Gem.(einde) Gerlauken gehörend. Aulowöhnen P(ost) T(elegraph) St(andesamt) Gründann E(isenbahn) K(leinbahn)lb., Buchhof (Ostp.) A(mt), Insterburg AG(mtsgericht).

  • Ernst Loerchner: Grundsteuerreinertrag in Mark : 771,--; 130 ha, davon 96 Acker incl. Gärten, 24 Weiden, 3 Holzungen, 6 Unland/Hof/Wege, 1 Wasser. 20 Pferde, 72 Rinder, davon 30 Kühe, 10 Schafe, 10 Schweine. Tel. Aulowöhnen 28


In Niekammer’s landwirtschaftliche Güter-Adreßbücher, (Band III) 1932 Seite 167 [13] Unter Waldfrieden: Aulowönen P(ost) T(elegraph) Gründann E(isenbahn) 1(km)

  • Gut Ernst Loerchner: 130 ha, davon 89 Acker, 32 Weiden, 3 Holzungen, 5 Unland/Höfe/Wege, 1 Wasser. 20 Pferde, 72 Rinder, davon 32 Kühe, 20 Schweine; Tel. 28



Einwohner


Politische Einteilung

Gemeinde Waldfrieden im Ksp. Aulenbach 1934

Provinz  : Ostpreußen
Regierungsbezirk  : Gumbinnen

Landkreis  : Insterburg [15] [16]
Amtsbezirk  : Buchhof [17]
Gemeinde  : (Landgem.) Waldfrieden (ab 30.9.1928)
Kirchspiel  : Aulenbach (Aulowönen) Ostp.

im/in  : nördlich des Pregel
bei  : 16 km nördwestlich v. Insterburg


Weitere Informationen

Orts-ID : 62144

Fremdsprachliche Ortsbezeichnung :
Fremdsprachliche Ortsbezeichnung (Lautschrift):

russischer Name :
Kreiszugehörigkeit nach 1945 : Черняховский р-н (Tschernjachowskij Rayon, Insterburg)
Bemerkungen aus der Zeit nach 1945 : Der Siedlungsplatz existiert nicht mehr
weitere Hinweise :
Staatszugehörigkeit : Russisch


Ortsinformationen nach D. LANGE, Geographisches Ortsregister Ostpreußen (2005) -- [18]


Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit

Ev. Kirche Aulowönen (ca. 1900)

Evangelische Kirche

Zugehörigkeit : [3]

  • Kirchspiel Aulenbach (Ostp.) --> Kirchenkreis Insterburg --> Kirchenprovinz Ostpreußen --> Kirchenbund Evangelische Kircher der altpreußischen Union

Katholische Kirchen

zur Zeit keine Informationen



Geschichte

  • 1785 Waydlauken, Chatoulcölmisch Gut, 3 Feuerstellen, Landrätlicher Kreis Tapiau, Amt Lappönen, Partron der König.
  • 1815 Cölmisch Gut, 2 Feuerstellen, 13 Einwohner, Amt Lappönen, bis 30.04.1815 zum Königsberger Departement gehörig, dann zum Regierungsbezirk Gumbinnen geschlagen.

Seit 1871 Wohnplatz zu Gerlauken

alle Informationen zur Geschichte siehe unter Kurt Henning, Der Landkreis Insterburg, Ostpreußen. [4]


Geschichten & Anekdoten rund um Weidlauken

Schuldurkunde für Anliegersiedlungskredite

Datei:Weidlauken- Kirchspiel Aulenbach - Schuldurkunde Anliegersiedlungskredite 1931.pdf

Mit der vorliegenden Urkunde vom 1. September 1931 wurden 56,7698 Hektar des Besitzes Gut Weidlauken (vormals 130 Hektar) an 5 neue Anliegersiedler - Landwirt Jonas Schlack (Gerlauken), Schuhmacher Franz Petrauske (Gerlauken), Tischler Emil Hoffmann (Naggen ), Max Brandstäter (Tannenfelde) und Holzarbeiter Wilhelm Kausch (Mittel Warkau) verkauft.

Die neuen Besitzer zahlten insgesamt 21.090 Reichsmark, von denen 15.750 Reichsmark durch Hypotheken der ostpreußischen Landgesellschaft m.b.H. in Königsberg i.Pr. gesichert sind, der Rest wurde in bar angezahlt. Die verkauften Parzellen waren belastet mit insgesamt 29.759,4 Reichsmark (hiervon Schulden an den Domänenfiskus 11.820 RM), somit deckt der Verkauf nicht die eingetragenen Belastungen.

Welche Umstände könnten dazu geführt haben, daß Gutsbesitzer Ernst Lörchner eine solche Verschuldung angehäuft hat? Eventuell erklären sie sich aus dem Umständen der damaligen Zeit:


Das ostpreußische landwirtschaftliche Kredit- und Genossenschaftswesen

Zur Deckung des langfristigen Kreditbetrages der Landwirtschaft in reeller Weise gründete Friedrich der Große in den preußischen Provinzen die „Landschaften”. In Ostpreußen geschah dies – nach seinem Tode – am 16.2.1788.

Die Landschaftsräte als gewählte Vertreter der Landwirtschaft ihrer Gegend schätzten die Kreditgrenzen für die erststellige Beleihung mit Pfandbriefen ab. Zunächst geschah dies nur für größere Betriebe, aber der Kreis der zugelassenen Kreditnehmer wurde laufend erweitert, bis ab 1904 jedes landwirtschaftliches Grundstück beliehen werden konnte.

Bis zur geschätzten Höhe der erststelligen Beleihung gab die Landschaft dem Landwirt verhältnismäßig niedrig verzinsliche Pfandbriefe, die je nach seinem Wunsch bis zum Ende des Ersten Weltkrieges mit 3,5 oder 4% pro Jahr zu verzinsen waren. Der Kreditnehmer zahlte den Zins und dazu 0,5% Tilgung und 0,25% Verwaltungskosten. Er musste, um Bargeld zu erhalten, die Pfandbriefe an der Börse verkaufen. Das Kursrisiko war bei den verhältnismäßig stabilen Verhältnissen bis Ende des Ersten Weltkrieges gering, da für die Pfandbriefe die gesamte ostpreußische Landwirtschaft - auch die nicht beliehenen Betrieb mitsamt den Staatsforsten und Staatsdomänen – hafteten. 1921 waren für 512 Millionen Mark Pfandbriefe ausgegeben, die Landschaft selbst besaß ein Vermögen von 26 Millionen Mark. Die Landschaft gründete die „Bank der Ostpreußischen Landschaft“, die für den Landwirt alle Bankgeschäfte erledigte und als mündelsichere Sparkasse die Spargelder der Landwirte anlegte [5].

Ostpreußen und die Grenzmark Posen-Westpreußen waren 1919 Deutschlands Agrarbezirke in extremer Monokultur. Vor dem Ersten Weltkrieg reichte die landwirtschaftliche Produktion zur Ernährung von 3 Millionen Menschen. Danach ließen die Autarkiebestrebungen der östlichen Nachbarn den bis dahin blühenden Osthandel wegbrechen. Die Landflucht und der Korridor verschärften diese ohnehin schwierige Lage. Die Transportkosten für nötige Importe (Maschinen, Kohle, Dünger, Mineralöl) stiegen dramatisch und ließen die erzielbaren Preise unter den Börsenwert im Reich fallen [6].

So beschlossen die Preußische Staatsregierung und die Reichsregierung 1926, mit kreditpolitischen Maßnahmen zu helfen. Die „Allgemeine Grenzhilfe“ sollte insbesondere den (im Vergleich zum Reichsdurchschnitt deutlich größeren) Gutsbetrieben in Ostpreußen, Pommern, Brandenburg, Schlesien und in der Grenzmark Posen-Westpreußen die Um- und Entschuldung erleichtern. Wegen immer höherer Zinslasten, sinkender Rentabilität und eines Preisverfalls bei Roggen und Kartoffeln ab 1927 wurde immer lauter nach einer Unterstützung der ostdeutschen Landwirtschaft gerufen. Ostpreußens Oberpräsident Ernst Siehr hatte sich seit 1922 erfolgreich für solche Förderungsprogramme eingesetzt [7].


Die Ostpreußenhilfe von 1928 - 1929

Nach bedeutenden Lobbyaktivitäten wurde 1928 die Förderung der ostpreußischen Landwirtschaft Bestandteil der Agenda mehrerer Regierungen der Weimarer Republik. Die Ostpreußenhilfe von 1928 in Höhe von über 120 Mio. Reichsmark beinhaltete die Senkung von Hauszins- und Grundvermögenssteuern, Frachtkostenerstattungen und Kredithilfen, die mit 80 Mio. Reichsmark quantitativ am wichtigsten waren. Diese Kredite gingen primär an Großbetriebe, selbst wenn diese bereits so überschuldet waren, dass keine Sanierung möglich war.

Die zweite Ostpreußenhilfe im Jahr 1929 in Höhe von 174 Mio. Reichsmark ergänzte das Programm von 1928 und ermöglichte, kurzfristige Forderungen durch Reichsgarantien gegenüber den Gläubigern umzuschulden sowie Neu- und Anliegersiedlungen aktiv zu fördern. Diese Siedlungspolitik enthielt Gedanken einer Bodenreform und war deshalb bei den Junkern und ihren Parteigängern sehr umstritten [8]..

Ernst Loerchner (Weidlauken) vom 07.10.1930
Wechsel über 900 RM für Ziegellieferung zu Gunsten Ziegelei Teufel Aulowönen


Die Osthilfe unter den Reichskanzlern Müller und Brüning

Das Ostpreußengesetz, beschlossen am 18. Mai 1929 vom Kabinett Hermann Müller(SPD), sollte Landwirtschaft und Ernährung im Deutschen Reich durch Siedlungskredite, Zinszuschüsse und staatliche Garantien sicherstellen. Im Juli 1930 - inzwischen hatte die Weltwirtschaftskrise begonnen - wurde das Gesetz durch eine Notverordnung verstärkt. Insgesamt entstand bis 1933 „ein undurchdringlicher Dschungel von 61 Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und 60 amtlichen Erlassen“ [9]. Diese Bemühungen wurden später unter dem Namen Osthilfe zusammengefasst.

In der Agrarkrise von 1924 – 1934 sank infolge der allgemein viel höheren Zinsen der Pfandbriefkurs je nach der Zinshöhe stark ab, z.B. auf 40% des Nominalwertes, so dass damals diese langfristige Kreditquelle nicht zu benutzen war und sich vielen Landwirten keine Refinanzierung anbot. Der Kreditnehmer brauchte aber zur Tilgung seiner Schuld auch nur seine Pfandbriefe zurückgeben. Wer damals – z.B. durch Landverkauf - über Bargeld verfügte, konnte seine Landschaftshypothek sehr günstig durch billig gekaufte Pfandbriefe ablösen. Das glückte nur wenigen [5].

Die Phase der Auflösung der Weimarer Republik (1928-1933) war geprägt von einer Krise, die zunächst die Landwirtschaft erfasste. Doch die durch den Weltmarkt beeinflusste Überproduktionskrise der Landwirtschaft wurde verschärft durch die Krise im industriellen Sektor. Dies führte zu einer erheblichen Ver- und Überschuldung landwirtschaftlicher Betriebe in Ostpreußen, wodurch aufgrund der katastrophalen Lage die Zahl der Konkurse zwischen 1929 und 1931 massiv anstieg. Es gab gewaltige staatliche Stützungsmaßnahmen für die Landwirtschaft.

In der Weltwirtschaftskrise 1931/33 hat die „Landschaft“ durch rechtzeitige Einleitung der landschaftlichen Zwangsverwaltung dafür gesorgt, dass die in Schwierigkeiten geratenen Betriebe vor rücksichtslosen Zugriffen anderer Gläubiger in die notwendigen Betriebsmittel, geschützt waren [5].


Fortführung der Ostpreußenhilfe und Erwerb von niederbrechenden Umschuldungsgütern durch die Treuhandstelle: [10].

Das Protokoll der Chefbesprechung im Kabinett von Reichskanzler Müller vom 5.2.1930 erläutert den Umgang hinsichtlich des finanziellen (Teil) Ausmaßes sowie einer Empfehlung in welcher Art und Weise mit überschuldeten Gütern umgegangen werden soll.
„Staatskommissar Rönneburg berichtet über den Stand der Ostpreußenhilfe. Die Stelle des Staatskommissars könne nur dann aufrechterhalten werden, wenn neue Kreditmittel zur Verfügung gestellt werden. Der Haftverpflichtungsfonds werde voll gebraucht werden. Für Bauernkredite werden 750 000 RM sofort gebraucht; für die Durchführung der Bauernkreditaktion sei der Staatskommissar nicht nötig. Bedarf nach Anliegersiedlung sei groß, ¼ des Preises würde leicht von den Interessenten zur Verfügung gestellt werden, bislang seien 25 000 Morgen abgegeben.[1434] Ausgefallen seien Umschuldungshypotheken bislang in Höhe von 600 000 Mark, von Betrieben, die gleichzeitig 150 000 Mark aus dem Betriebserhaltungsfonds erhalten hätten. Die Treuhandstelle sei errichtet, ihr Geschäftsführer sei der Staatskommissar. Noch 20–25 Zwangsversteigerungen seien in nächster Zeit zu erwarten. Die niederbrechenden Umschuldungsgüter seien zweckmäßig wie folgt zu behandeln:
a) an sich gesunde Betrieb, die abschließend noch mit zusätzlichen Mittel (Sanierungszuschuß, meist zwecks Inventarergänzung) zu sanieren sein,
b) Ankauf durch Siedlungsgesellschaften,
c) Sanierung im Wege der Anliegersiedlung,
d) Anliegersiedlung unter Besitzwechsel des Restes an einen Neuerwerber, der Neuerwerberkredit zu erhalten hätte,
e) Ankauf durch den Domänenfiskus,
f) völlig devastierte Betriebe müssen ihrem Schicksal überlassen werden,
g) der Rest wird zwangsmäßig von der Treuhandstelle im Wege der Zwischenwirtschaft zur Verwertung reif gemacht.


Ein interessanter Zeitbericht (in Auszügen wiedergegeben) aus dem Jahre 1932 beschreibt die Zusammenhänge zwischen Siedlungsgesellschaft, Kulturamt und Treuhandstelle im Umfeld der damaligen Zeit sehr anschaulich:

Siedlung und Osthilfe

in der Problemstellung der Verwertung nicht sanierungsfähiger landwirtschaftlicher Betriebe - H.J. Wenske (1932) [11].

.... die Umschuldungsaktion der Jahre 1928 bis 1930 hat – unabhängig von der verschärften Konjunkturkrise – in einer großen Zahl von Fällen den erstrebten Sanierungserfolg nicht gehabt.
Betrachtet man die Betriebe größer 100 Hektar (Anm.: das Gut Lörchner hatte ca. 130 Hektar) bleibt festzuhalten, dass diese von der Treuhandstelle betreuten Betriebe sowohl hinsichtlich der Betriebsführung als auch des Wirtschaftszustandes unter dem allgemeinen ostpreußischen Durchschnitt liegen. Schon vor vier Jahren waren diese Betriebe finanziell festgefahren und dringend sanierungsbedürftig geworden. Zweifellos hat das bei einer Reihe von Betrieben an Wirtschaftsverlusten besonderer Art gelegen, da aber die Ostpreußenaktion der Jahre 1928 bis 1930 ein Drittel der ostpreußischen Eigenbetriebe über 100 Hektar erfasst hat, darf angenommen werden, dass die Zahl der durch besondere Ereignisse in schwierige Lage gekommenen Betriebe für den Gesamtdurchschnitt nicht von entscheidender Bedeutung ist.
Insbesondere wurde bei der ersten Umschuldungsaktion eine erhebliche Anzahl von Betrieben umgeschuldet, deren Kräfte so weit erschöpft waren, dass der Versuch der Sanierung als nahezu hoffnungslos angesehen werden musste. Es will mir scheinen, als ob gerade unter diesen Betrieben eine größere Anzahl gewesen ist, deren Eliminierung durch Zwangsversteigerung nur durch die Inflationsjahre verhindert und deren Zusammenbruch durch die Umschuldung weiterhin künstlich auf kurze Zeit aufgehalten wurden.
Diese Erkenntnis musste für die Arbeit der Treuhandstelle von wesentlicher Bedeutung sein. Aus der Entwicklung resultierte die Gefahr zahlreicher bevorstehender Zusammenbrüche. Damit musste zu der Frage Stellung genommen werden: Auffang und Verwertung oder Verzicht auf die Umschuldungshypothek? Ein Verzicht hätte regelmäßig die Ersteigerung durch den erststelligen Gläubiger bedingt. Es steht außer Zweifel, dass damit für die Gesundung der agrarischen Verhältnisse der Provinz nichts gewonnen gewesen wäre.
Es gab daher für die Treuhandstelle nur die beiden Möglichkeiten: Entweder unter Arbeitseinschränkung auf ein Mindestmaß auf positiv nützliche Tätigkeit zu verzichten oder sich zu einer gearteten Auffangstelle für zusammenbrechende umgeschuldete Betriebe zu entwickeln.
Man ist der letzten Frage nicht ausgewichen, sondern hat sich grundsätzlich entschlossen, im Rahmen der verfügbaren Mittel diese Aufgabe zu lösen. Mit diesem Entschluss war der Versuch der Schaffung einer Auffangorganisation verwirklicht.
Die Entwicklung hat gezeigt , dass diese Entscheidung nicht nur vom Standpunkt der öffentlichen Hand aus, sondern auch vom allgemeinen landwirtschaftlichen Interesse aus richtig war. Bis Ende 1931 überstieg der Umfang der Landflächen, für die sich die Treuhand interessieren musste, die Gesamtsiedlungsfläche der Provinz aus den beiden letzten Jahre.
Bevor von der Treuhandstelle der Auffang in dieser Form organisiert wurde, hatte man in Ostpreußen mit zwei grundsätzlich getrennten Verwertungsformen zu tun : Gesamtverkauf und Siedlung, ein drittes gab es nicht.
Das bei solchen – namentlich größeren – Objekten der Gesamtverkauf keine geeignete Verwertungsart ist, dürfte ohne weiteres klar sein. Aber auch dieses Verwertungsverfahren musste in den Kreis der Verwertungsmöglichkeiten mit einbezogen werden, wobei noch zu unterscheiden war, Fremdverkauf an Dritte und Rückerwerb durch Familienmitglieder.
Unter kaufmännischen Gesichtspunkten betrachtet, ist die letztere Art der Verwertung die denkbar ungünstigste. Nicht nur ist dabei die Überleitung an ein anderes Familienmitglied mehr oder weniger eine formaljuristische Aktion (denn in den meisten Fällen liegt die Betriebsführung auch weiterhin in der Hand des ehemaligen Eigentümers, wird also meistens keine Abstellung betriebs- und rentabilitätstechnischer Mängel im erwünschten Umfang zur Folge haben) – oder Realkreditgläubiger in unsicherer Rangstelle, tritt in der Mehrzahl der Fälle hart den ländlichen Gewerbestand und schließt gewöhnlich auch erhebliche Kapitalverluste für die öffentliche Hand in sich ein. Doch wird bei nicht siedlungsfähigen Objekten und dem Fehlen von Fremdinteresse dieser Weg die einzige Verwertungsmöglichkeit gelegentlich sein müssen. In jedem Fall ist eine sich bietende Möglichkeit zum Verkauf an Dritte vorzuziehen. Die Ergebnisse haben gezeigt, dass bei Erwerb durch ein Familienmitglied einerseits in der Regel noch nicht einmal im Durchschnitt 50% der bei Fremdverkauf erzielten Anzahlungen geleistet werden – das heißt, dass der Verkäufer meist schon gezwungen ist, eine teilweise Finanzierung der zu Verteilung des Versteigerungserlöses in bar benötigten Gelder vorzunehmen .....
... Die oben dargelegten Schwierigkeiten bedingten eine entsprechende Einstellung der Treuhandstelle, die dahin ging, bei Verwertung größerer Objekte alle Möglichkeiten zu Verkleinerung vor dem Gesamtverkauf, der dann ein Restgutverkauf wurde, auszuschöpfen. Der nächstliegende Weg hierzu war eine möglichst umfangreiche Anliegersiedlung.

Diese Beschreibung dokumentiert die Probleme, sowie die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen der damaligen Zeit. Welche Probleme letztendlich zum Verkauf der Grundstückanteile führten ist nicht bekannt. Am Beispiel von Gut Weidlauken, läßt sich aber ein Bezug zwischen der Schuldurkunde und den Unterstützungen der Osthilfe, sowie der Arbeit der Treuhandstelle aufzeigen.


Dokumente zu Weidlauken


Quelle : In Topographisch-Statistisch-Geographisches Wörterbuch des preussischen Staats Band V Namen T-Z, Alexander August Mützell, Halle - Verlag Karl August Kümmel (1823) - Wasserlauken


Quelle : In Niekammers Landwirtschaftliche Güter-Adressbuch Band III, Ostpreußen, 1922 - Weidlauken (Seite 128/129)


Quelle: In Niekammers Landwirtschaftliche Güter-Adressbuch Band III, Ostpreußen, 1932 - Weidlauken (Seite 167)


Bildmaterial


Herbert Schlack beim Pflügen vor Gut Weidlauken (ca. 1941)
Gut Weidlauken (Ksp. Aulenbach) Standort des Fotos Blick auf Gut Weidlauken (1930)


Wir suchen noch Fotos von Weidlauken für eine Veröffentlichung an dieser Stelle. Sollten Sie Bilder oder interessante Informationen haben, würden wír uns über eine Kontaktaufnahme freuen.

info@kirchspiel-aulenbach.de


Genealogische und historische Quellen

Quellen

  1. 1,0 1,1 Meyers Orts- und Verkehrs-Lexikon des Deutschen Reiches, Leipzig und Wien, Bibliographisches Institut (1912), 5. Auflage, Band I, Seite 562
  2. Artikel Preußisch Litauen. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
  3. Kurt Henning und Frau Charlotte geb. Zilius, Der Landkreis Insterburg, Ostpreußen - Ein Namenslexikon, ca. 1981
  4. Kurt Henning, Charlotte Henning: Der Landkreis Insterburg, Ostpreußen. Ein Ortsnamen-Lexikon. o. O. [Grasdorf-Laatzen] o. J. [1981], S. 117
  5. 5,0 5,1 5,2 Dr. Hans Bloech: Ostpreußens Landwirtschaft. Band 2. Herausgeber: Landmanschaft Ostpreußen, S. 111
  6. Fried von Batocki, Klaus von der Groeben: Adolf von Batocki. Im Einsatz für Ostpreußen und das Reich. Ein Lebensbild. Ostsee-Verlag, Raisdorf [1998],, ISBN 3-9802210-9-1
  7. Rüdiger Döhler: Ostpreußen nach dem Ersten Weltkrieg. Einst und Jetzt, Bd. 54 [2009],, S. 219–235
  8. Helmuth Braun: Osthilfe 1926-1937, www.Historische-Lexikon-Bayerns.de [2015],
  9. Magnus von Braun: Weg durch vier Zeitepochen, S. 211, 223, 225
  10. (Bundesarchiv) – Kabinett Müller – Band 2 – Dokumente Nr. 436 Chefbesprechung vom 5.2.1930
  11. H.J. Wenske in Die Arbeit : Zeitschrift für Gewerkschaftspolitik und Wirtschaftskunde. - 9 [1932], H. 4, S. 228 - 239

[Koordinaten:] * Weidlauken (Ostp.) Ksp. Aulowönen auf der Webseite Google maps 2014


Genealogische Quellen

  • Kirchenbuchbestände :

Viele der Kirchenbücher sind in den Wirren der Zeit unwiderruflich vernichtet worden. Nachfolgend eine Übersicht der Bestände der Kirchenbücher der evangelischen Kirchengemeinde Aulenbach (Aulowönen) / Ostp. : Weiterleitung zu Kirchenbüchern


Adressbücher


Bibliografie


Genealogische Bibliografie

  • z. Zt. kein Ortsfamilienbuch vorhanden



Verschiedenes

Compgen-Metasuche.png nach dem Ort: Weidlauken

Karten

Gründann, Weidlaucken u. Gerlaucken auf der Schroetterkarte (1796-1802), Maßstab 1:50 000
© Staatsbibliothek zu Berlin – Preußischer Kulturbesitz
Weidlauken Krs. Insterburg
auf der Karte von F.A. von Witzleben (1837)
Weidlauken auf der Karte des Deutschen Reiches,
1:100 000 Teil I/IV: Blatt 31. Skaisgirren 1893 [8]
Datei:1296 Waldfrieden - Messtischblatt Auschnitt 1934.pdf



Weblinks

Offizielle Webseiten

GOV-Kennung  : WEIDENKO04VS [19]
Messtischblatt  : 1296 (12096) [20] | Messtischblatt Jahr : 1934


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Orte, Gemeinden und Gutsbezirke im Kirchspiel Aulowönen / Aulenbach (Ostp.) , Landkreis Insterburg , Regierungsbezirk Gumbinnen,

Kirchspiel Aulenbach (Ostp.) Gemeindegrenze 1939 - Kartenmaßstab 1:25.000


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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

<gov>WEIDENKO04VS</gov>