Regierungsbezirk Münster/Gerichtsbezirke nach 1815/16

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Mit der Konstituierung der preußischen Provinzverwaltung und der Bezirksregierungen galt auch eine neue Gerichtsbarkeit mit entsprechend lokaler Zuständigkeit. Es wurden Gerichtstagebücher und Registraturen angelegt. Teile der historischen Unterlagen und Akten sind in verschiedenen Archiven abgelegt und erhalten.

Für die einzelnen Ortschaften im Regierungsbezirk Münster waren nach 1815 / 16 bestimmte Gerichte zuständig:

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