Kreisgerichtsbezirk Borken

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Kreis Borken: Ständegesellschaft, Ritter, Städte, Landgemeinden, Ämter mit lokaler Zuständigkeit bei Standesamt, Katasteramt, Amtsgericht (Testamenten, Nachlaß-, Erbschafts- u. anderen Gerichtssachen), Polizei, Bauamt ...

Hierarchie:

Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Borken > Kreisgerichtsbezirk Borken


Zeitschiene vor 1803

Vor Beendigung der Landesherrschaft des Fürstbistums Münster führte die Regierung die Oberaufsicht über sämtliche Untergerichte durch Beamte der Oberaufsicht. Die Untergerichte waren teilweise im fürstlichen Besitz, teilweise Privatgerichte des Domkapitels, anderer Kooperationen, Städte oder Gutsbesitzer. im Gebiet des Kreises Borken bestanden.

Im Amt Bocholt

Fürstliche Gerichte

Private Gerichte

Im Amt Borken

Fürstliche Gerichte

Private Gerichte

Im Amt Ahaus

Fürstliche Gerichte

Übersicht

Über die Gerichtsherren, Gerichtsbezirke und Orte, wo sich die Gerichtsakten 1864 befanden, verhält sich nachstehende Übersicht:

Lfd.
Nr.
Bezeichnung
des Gerichtes
Gerichtsherr Gerichtsbezirk Ablageort
Aktenarchiv
01 Stadtgericht Anholt Herrschaft Anholt Herrschaft Anholt größtenteils
Bocholt
02 Stadt- und Landgericht
Bocholt
Landesherr Stadt und Kirchspiel Bocholt, Bauerschaften Biemenhorst, Hemden, Herzebocholt, Holtwick, Liedern, Lowick,
Spork, Mussum, Suderwick, Stenern und Kirchspiel Barlo
Dorf Dingden,Buerschaften Dorfbauerschaft, Nordbrock, Berg, Lankern,
Dorf Rhede, Bauerschaften Alrrhede, Büngern, Crommert, Vardingholt ,

Krechting

größtenteils
Bocholt
03 Stadtgericht
Borken
Landesherr Stadt
Borken
Ablageort
Borken
04 Gericht Gemen Herrschaft Gemen Stadt Gemen, Bauerschaften Binnenwirthe, Krückeling unbekannt
05 Gogericht Homborn
auf`m Braem
Landesherr Untergerichte Gogericht Borken, Gogericht Gescher, Gogericht Stadtlohn, Gogericht Südlohn Borken
05a Untergericht
Gogericht Borken
Landesherr Kirchspiel Borken und die Bauerschaften Marbeck (Borken), Grütlohn (Borken), Westenborken (Borken),
Homer, Rhedebrügge (Borken) und Hoxfeld (Borken)
Ablageort
Borken
05b Untergericht
Gogericht Gescher,
Landesherr Dorf Gescher und die Bauerschaften Estern, Harwick, Büren, Tungerloh-Capellen, Tungerloh-Pröbsting
Dorf Heiden und die Bauerschaften Leblich und Nordick
Borken
05c Gogericht Stadtlohn Landesherr Kirchspiel Stadtlohn und die Bauerschaften Almsick, Estern, Büren, Hundewick, Hengeler und Wendfeld Borken
05d Gogericht Südlohn Landesherr Wigbold Südlohn und die Bauerschaften Eschlohn und Nichtern
Kirchspiel Ramsdorf mit den Bauerschaften Holthausen. Ostendorf, Krückeling und Blecking (Ramsdorf)
Dorf Groß Reken mit den Bauerschaften Kirchbauerschaft, Middelbauerschaft, Hülsten und Dorf Klein Reken
Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Waldvelen und Nordvelen
Borken
06 Privatgericht Raesfeld Haus Raesfeld
Herrschaft Gemen
Dorf und Kirchspiel Raesfeld unbekannt
07 Stadtgericht Ramsdorf Landesherr Stadt Ramsdorf unbekannt
08 Privatgericht Velen Haus Velen Dorf Velen unbekannt
09 Gericht Werth Landesherr Stadt und Feldmark Werth unbekannt
10 Gericht Weseke Herrschaft Gemen Dorf und Kirchspiel Weseke unbekannt [1]

Zeitschiene nach 1802

Landesherrlich gesetzliche Grundlagen

Sammlung der Gesetze und Verordnungen, welche in dem Königlich Preußischen Erbfürstenthume Münster und in den standesherrlichen Gebieten Horstmar, Rheina-Wolbeck, Dülmen und Ahaus-Bocholt-Werth über Gegenstände der Landeshoheit, Verfassung, Verwaltung und Rechtspflege, welche vom Jahre 1359 bis zur französischen Militair-Occupation und zur Vereinigung mit Frankreich und dem Großherzogthume Berg in den Jahren 1806 und resp. 1811 ergangen sind

Friedensgerichte und Tribunale

So wie vorstehend waren die Verhältnisse der Jurisdiktion, als durch den Reichsdeputationshauptschluss vom 25.02.1803 das Fürstbistum Münster säkularisiert und unterschiedlichen Landesherren als Entschändigung zugeteilt wurde.

Zunächst blieben Untergerichte im Allgemeinen in ihrer bisherigen Wirksamkeit bestehen und nur für die Obergerichtsbarkeit erfolgten von den neuen Landesherren Abänderungen.

Durch Dekret vom 17.12.1811 wurden sämmtliche bisherigen Gerichtsbehörden aufgehoben und eine mit der französischen übereinstimmende Gerichtsverfassung eingeführt. Jedes Kanton erhielt ein Friedensgericht, jedes Arrondissement ein Tribunal erster Instanz.[2]

Vor die Tribunale gehörten alle streitigen Eigentumsklagen, die nicht von den Friedensrichtern verglichen werden konnten, oder in denen nicht der Präfekturrat zu erkennen hatte. Sie behandelten gleichzeitig die korrektionellen Gegenstände bis zu Strafen von fünf Jahren Gefängnis und streitige Handelssachen.

Preußische Gerichtsbarkeit

Jurisdiktionsverhältnisse im Kreis Borken

Königliches Kreisgericht Borken

Königliches Kreisgerichtskommission I. und II. zu Bocholt

Literatur

  • Emmermann, Fr.Wilh.: Handbuch für Maires, Beygeordnete. besonders im Großherzogtum Berg (Herborn 1812) ( Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern)
  • Bahlmann, Dr. P.: Der Regierungsbezirk Münster...(Aschendorff 1893)

Fußnoten

  1. Quelle: Olfers, Clemens A. von: Beiträge zur Geschichte der Verfaßung und Zerstückelung des Oberstiftes Münster (1848)
  2. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812 (mit Angaben über die Entstehung des Departements und Geschäftskreis der Behörden), Standort: Präsenzbibliothek Stadtbücherei Haltern.
  3. Literatur: Uwe Wesel: Die fünf Bücher Bonapartes, Die Zeit, 17. Februar 2010
  4. Quelle: Almanach des Lippe-Departements für das Jahr 1813, hrsg. v. J. v. Münstermann. Münster 1812.

Zufallsfunde

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