Provinz Westfalen (Großherzogtum Hessen): Unterschied zwischen den Versionen

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====Westfälische Amtsreform====
===Katasterunterlagen der Taxationsbezirke===
Gemäß den für die [[Provinz Westfalen/Hessische Steuerrektifikationskommission|Steuerrektifikationskornmission]] ergangenen Anordnungen wurden ab 1807 in den einzelnen Taxationsbezirken des Herzogtums Westfalen angelegt:
* Flur- und Lagerbücher
* Güter- und Gebäudeverzeichnisse
* provisorische Grundsteuerkataster und Steuerkapitallisten sowie
* Generalverzeichnisse. <br/>
Diese Unterlagen gelangten in preußischer Zeit an die Amtsverwaltungen. Von einer Reihe von Ämtern wurden sie an das Staatsarchiv abgegeben, in einem Fall (Amt Werl) dort hinterlegt.
 
===Westfälische Amtsreform===
Nach der Vereinnahmung und Besetzung des Herzogtums Westfalen durch das [[Großherzogtum Hessen]] im Jahre 1803 als Entschädigungsland, führte Hessen-Darmstadt eine Verwaltungsreform durch. Die Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Ämter des Herzogtums Westfalen. Sie sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Am 13. August 1807 wird die Einteilung des Herzogtums in 18 Ämter (einschl. der Wittgensteinschen Ämter Laasphe und Berleburg) verkündet. Damit war im Rahmen dieser Reform im Herzogtum Westfalen die Ämterverfassung flächendeckend eingeführt.
Nach der Vereinnahmung und Besetzung des Herzogtums Westfalen durch das [[Großherzogtum Hessen]] im Jahre 1803 als Entschädigungsland, führte Hessen-Darmstadt eine Verwaltungsreform durch. Die Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Ämter des Herzogtums Westfalen. Sie sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Am 13. August 1807 wird die Einteilung des Herzogtums in 18 Ämter (einschl. der Wittgensteinschen Ämter Laasphe und Berleburg) verkündet. Damit war im Rahmen dieser Reform im Herzogtum Westfalen die Ämterverfassung flächendeckend eingeführt.


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Einige Wochen später erging eine  Generalinstruktion für die Beamten, die seit dem 3. Juli 1812 den Titel „Justiz-Amtmänner" trugen, am 22. September 1807. Sie regelte deren Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege und der Lokalpolizei wie auch als Exekutivbehörde. Über die Einrichtung der Amtsregistraturen folgte am 23. Februar 1808 eine eigene Instruktion. Sie sah 14 „Glasses" vor, von denen die erste den Generalia, die zweite bis zwölfte der Zivil- und Kriminalrechtspflege, die dreizehnte der „Polizei" und die vierzehnte den „sonstigen Objekten der Staatsverwaltung" zugedacht waren.
Einige Wochen später erging eine  Generalinstruktion für die Beamten, die seit dem 3. Juli 1812 den Titel „Justiz-Amtmänner" trugen, am 22. September 1807. Sie regelte deren Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege und der Lokalpolizei wie auch als Exekutivbehörde. Über die Einrichtung der Amtsregistraturen folgte am 23. Februar 1808 eine eigene Instruktion. Sie sah 14 „Glasses" vor, von denen die erste den Generalia, die zweite bis zwölfte der Zivil- und Kriminalrechtspflege, die dreizehnte der „Polizei" und die vierzehnte den „sonstigen Objekten der Staatsverwaltung" zugedacht waren.


====Strukturübernahme durch [[Preußen]] ====
===Strukturübernahme durch [[Preußen]] ===
Die Ämter im Sauerland und nachfolgendem Regierungsbezirk Arnsberg überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber durch Preußen in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter"). Deren Verwaltungsaufgaben gingen auf die neu eingerichteten Landratsämter über, und zwar in den Ämtern [[Amt Attendorn|Attendorn]], [[Amt Balve|Balve]], [[Amt Belecke|Belecke]], [[Amt Bilstein|Bilstein]], [[Amt Erwitte|Erwitte]], Amt Gesecke|Geseke, [[Amt Menden|Menden]], [[Amt Oestinghausen|Oestinghausen]], [[Amt Olpe|Olpe]] und [[Amt Rüthen|Rüthen]] zum 15. April 1817, in [[Amt Arnsberg|Arnsberg]], [[Amt Eslohe|Eslohe]], [[Amt Fredeburg|Fredeburg]], [[Amt Medebach|Medebach]], [[Amt Meschede|Meschede]] und [[Amt Werl|Werl]] zum 1. Juli 1817, in den Ämtern [[Amt Brilon|Brilon]] und [[Amt Marsberg|Marsberg]] zum 1. Januar 1818.  
Die Ämter im Sauerland und nachfolgendem Regierungsbezirk Arnsberg überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber durch Preußen in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter"). Deren Verwaltungsaufgaben gingen auf die neu eingerichteten Landratsämter über, und zwar in den Ämtern [[Amt Attendorn|Attendorn]], [[Amt Balve|Balve]], [[Amt Belecke|Belecke]], [[Amt Bilstein|Bilstein]], [[Amt Erwitte|Erwitte]], Amt Gesecke|Geseke, [[Amt Menden|Menden]], [[Amt Oestinghausen|Oestinghausen]], [[Amt Olpe|Olpe]] und [[Amt Rüthen|Rüthen]] zum 15. April 1817, in [[Amt Arnsberg|Arnsberg]], [[Amt Eslohe|Eslohe]], [[Amt Fredeburg|Fredeburg]], [[Amt Medebach|Medebach]], [[Amt Meschede|Meschede]] und [[Amt Werl|Werl]] zum 1. Juli 1817, in den Ämtern [[Amt Brilon|Brilon]] und [[Amt Marsberg|Marsberg]] zum 1. Januar 1818.  


=====Archiv=====
====Archiv====
Die nachstehend verzeichneten Akten, die ganz überwiegend aus der Verwaltungstätigkeit der Ämter erwachsen sind, erstrecken sich damit bis in die erste preußische Zeit. Die Überlieferung ist sehr unterschiedlich; fünf Sechstel entfallen allein auf die Ämter Brilon, Marsberg und Medebach.
Die nachstehend verzeichneten Akten, die ganz überwiegend aus der Verwaltungstätigkeit der Ämter erwachsen sind, erstrecken sich damit bis in die erste preußische Zeit. Die Überlieferung ist sehr unterschiedlich; fünf Sechstel entfallen allein auf die Ämter Brilon, Marsberg und Medebach.
* Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, [[Großherzogtum Hessen]], Bestand: Ämter
* Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, [[Großherzogtum Hessen]], Bestand: Ämter

Version vom 9. Oktober 2008, 14:27 Uhr

Disambiguation notice Westfalen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Westfalen.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Großherzogtum Hessen > Provinz Westfalen

Vorgeschichte

Reichsdeputationshauptschluß

Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 sprach dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die Aufhebung von Rechten in Wetzlar und gegenüber Frankfurt sowie für die Abtretung seines Anteils an der Niedergrafschaft Katzenellenbogen und Eppstein in § 7 „das Herzogthum Westphalen mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln, Abteyen und Klöstern", mehrere mainzische und pfälzische Ämter, Besitzungen und Einkünfte, den Rest des Bistums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg zu.

Volkmarsen

Für die Corveyischen Ansprüche auf Marsberg wurde Volkmarsen durch Vergleich vom 18. März 1806 an das Haus Oranien abgetreten.

Herzogtum Westfalen

Bei den Entschädigungsverhandlungen hatte Landgraf Ludwig X. zur Abrundung seines Territoriums zunächst die Mainzer Ämter um Aschaffenburg erstrebt, erst ganz zuletzt wurde ihm statt dessen das kölnische Herzogtum Westfalen zugewiesen. Bereits im September 1802 wurde das Herzogtum Westfalen militärisch besetzt und am 6. Oktober provisorisch in Besitz genommen; am 16. August 1803 erfolgte die offizielle Huldigung zu Arnsberg. Mit dem 12. Oktober 1802 hatten die kurkölnischen Zentralbehörden - Revisionsgericht, Regierung im Vest Recklinghausen, Offizialat in Arnsberg und Hofkammer in Brilon - ihre Tätigkeit für das Herzogtum eingestellt; gleichzeitig nahm in Arnsberg eine hessische Organisationskommission unter Oberleitung der Darmstädter Generalkommission für die Entschädigungslande die Geschäfte auf.

Provinz Westfalen (Großherzogtum Hessen)

Auch unter der Regierung im Großherzogtum Hessen finden sich Hinweise auf westfälische Akten in den Staatsarchiven Münster und Darmstadt.

Katasterunterlagen der Taxationsbezirke

Gemäß den für die Steuerrektifikationskornmission ergangenen Anordnungen wurden ab 1807 in den einzelnen Taxationsbezirken des Herzogtums Westfalen angelegt:

  • Flur- und Lagerbücher
  • Güter- und Gebäudeverzeichnisse
  • provisorische Grundsteuerkataster und Steuerkapitallisten sowie
  • Generalverzeichnisse.

Diese Unterlagen gelangten in preußischer Zeit an die Amtsverwaltungen. Von einer Reihe von Ämtern wurden sie an das Staatsarchiv abgegeben, in einem Fall (Amt Werl) dort hinterlegt.

Westfälische Amtsreform

Nach der Vereinnahmung und Besetzung des Herzogtums Westfalen durch das Großherzogtum Hessen im Jahre 1803 als Entschädigungsland, führte Hessen-Darmstadt eine Verwaltungsreform durch. Die Organisationskommission befaßte sich auch mit einer Neugliederung der Ämter des Herzogtums Westfalen. Sie sollten arrondiert und etwa auf gleiche Größe an Umfang und Bevölkerungszahl gebracht werden. Am 13. August 1807 wird die Einteilung des Herzogtums in 18 Ämter (einschl. der Wittgensteinschen Ämter Laasphe und Berleburg) verkündet. Damit war im Rahmen dieser Reform im Herzogtum Westfalen die Ämterverfassung flächendeckend eingeführt.

Die den Ämtern zugeschlagenen Städte und Freiheiten bleiben bis 1809 im Besitz der konkurrierenden Gerichtsbarkeit, die Patrimonialgerichte auch darüber hinaus. Die hergebrachten Bezeichnungen „Gerichte, Richter" usw. entfielen. Die bisherigen Verrichtungen der Amtsdrosten und ihrer Amtsverwalter waren aufgehoben. Für die Kommunalverwaltung wurden, dem Beispiel der Provinzen Hessen und Starkenburg folgend, Schultheißen angestellt.

Einige Wochen später erging eine Generalinstruktion für die Beamten, die seit dem 3. Juli 1812 den Titel „Justiz-Amtmänner" trugen, am 22. September 1807. Sie regelte deren Tätigkeit auf dem Gebiet der Rechtspflege und der Lokalpolizei wie auch als Exekutivbehörde. Über die Einrichtung der Amtsregistraturen folgte am 23. Februar 1808 eine eigene Instruktion. Sie sah 14 „Glasses" vor, von denen die erste den Generalia, die zweite bis zwölfte der Zivil- und Kriminalrechtspflege, die dreizehnte der „Polizei" und die vierzehnte den „sonstigen Objekten der Staatsverwaltung" zugedacht waren.

Strukturübernahme durch Preußen

Die Ämter im Sauerland und nachfolgendem Regierungsbezirk Arnsberg überleben das Ende der hessischen Zeit, werden aber durch Preußen in ihrer Zuständigkeit alsbald auf die Rechtspflege beschränkt („Justiz-Ämter"). Deren Verwaltungsaufgaben gingen auf die neu eingerichteten Landratsämter über, und zwar in den Ämtern Attendorn, Balve, Belecke, Bilstein, Erwitte, Amt Gesecke|Geseke, Menden, Oestinghausen, Olpe und Rüthen zum 15. April 1817, in Arnsberg, Eslohe, Fredeburg, Medebach, Meschede und Werl zum 1. Juli 1817, in den Ämtern Brilon und Marsberg zum 1. Januar 1818.

Archiv

Die nachstehend verzeichneten Akten, die ganz überwiegend aus der Verwaltungstätigkeit der Ämter erwachsen sind, erstrecken sich damit bis in die erste preußische Zeit. Die Überlieferung ist sehr unterschiedlich; fünf Sechstel entfallen allein auf die Ämter Brilon, Marsberg und Medebach.

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen, Bestand: Ämter
    • Umfang: 619 Aktenstücke (17 Pakete). Verzeichnung: Repertorium B 63.

Ämter (Bürgermeistereien)

Grundlage für die Bildung der Kreise und Gemeinden in der preußischen Provinz Westfalen in den Jahren 1816/17 war die politische Zugehörigkeit dieser Gebiete in der Zeit des Großherzogtums Hessen unmittelbar vor der preußischen Besitzergreifung. Aus diesen Ämtern wurden durch Preußen die Kreise Arnsberg, Bilstein (1819 in Olpe umbenannt), Brilon, Lippstadt, Medebach in der Provinz Westfalen gebildet.

Die Ämter Menden und Balve wurden in den Kreis Iserlohn eingekreist, während die Ämter Oestinghausen und Belecke in den Kreis Soest eingegliedert wurden. Die Ämter entsprechen nach einer Liste von 1817 den Bürgermeistereien und die Schultheißdistrikte den Gemeinden.

Rentämter und Rezepturen

Forstbehörden im Herzogtum Westfalen

  • Oberforst Arnsberg
  • Oberforst Brilon
  • Untere Forstbehörden

Bergbehörden

  • (Ober-) Bergamt Brilon / Eslohe
  • Bergamt Olpe, Kommissionsakten

Grafschaft Wittgenstein

Fürst Friedrich zu Sayn-Wittgenstein-Hohenstein (1766-1837) war durch seinen Hang zu Projekten und Spekulationen in so starke Verschuldung geraten, daß 1810 eine „Großherzoglich Hessische zur Regulierung des Fürstlich Wittgenstein-Wittgensteinischen Schulden-Wesens und zur Administration des Fürstlichen Haus-Vermögens angeordnete Commission" ins Leben gerufen wurde. Unter Leitung des Solms-Lichischen Kammerdirektors v. Kopp (später in Arnsberg) und des Fürsten Wilhelm zu Sayn-Wittgenstein (dieser nur bis 1814) konnte diese die Schuldforderungen von 984.000 Gulden auf 620.000 Gulden im Jahre 1816 reduzieren. Die Kommission beschloß ihre Arbeiten unter Oberaufsicht des Oberlandesgerichts in Münster.

Gießener Behörden

  • Organisationskommission, Regierung, Kirchen- und Schulrat, Hofgericht

Hessens Beitritt zun Rheinbund

Mit der Unterzeichnung der Rheinbundakte vom 12.07.1806 sagten sich einschließlich des Landgrafs von Hessen 16 süd- und westdeutsche Reichststände formell vom Reich los und schlossen sich unter dem Schutz Napoleons in einer Konförderation zusammen. Prompt wurde der Landgraf am 14.08.1806 zum Range eines Großherzogs erhoben und nannte sich als solcher Ludwig I. Durch Edikt vom 13. August 1806 erklärte er die landgräflichen Lande zum souveränen Großherzogtum und hob zum 1. Oktober des Jahres die Landstände auf. Die Rheinbundakte vom 12. Juli 1806 übertrug ihm in Artikel 24 die Souveränitätsrechte über eine Reihe bisher reichsunmittelbarer Territorien, darunter „les comtes de Wittgenstein et Berlebourg". Unter Wahrung standesherrlicher Rechte für die beiden Fürstenhäuser wurden die Wittgensteiner Grafschaften der Provinz Oberhessen angeschlossen und den Gießener Provinzialbehörden unterstellt.

Hessens Allianzbeitritt 1813

Als letzter der süddeutschen Staaten schloß sich das Großherzogtum am 2. November 1813 der antifranzösischen Allianz an, mußte sich aber am 23. November in Frankfurt zu Änderungen seines Gebietsstandes bei der bevorstehenden Neuordnung in Deutschland bereit erklären. Diese betrafen vornehmlich das Herzogtum Westfalen nebst Wittgenstein, das der Artikel 24 der Wiener Kongreßakte vom 9. Juni 1815 und der österreichisch-preußische Vertrag mit dem Großherzogtum Hessen vom folgenden Tage Preußen zusprach. In Artikel 47 der Kongreßakte wird dem Großherzog von Hessen dafür ein linksrheinisches Gebiet - das spätere Rheinhessen -mit einer Bevölkerung von 140.000 Einwohnern zuerkannt.

Westfalen an Preußen

Im Rahmen des Preußisches Gouvernements zwischen Weser und Rhein ernannte der Kommandierende General des III. preußischen Armeekorps, Generalleutnant v. Bülow, am 14.11.1813 von Bielefeld aus den Freiherrn Ludwig v. Vincke (1774 bis 1844), der zuletzt als Regierungspräsident in Potsdam gewirkt hatte und seit 1810 auf dem Gute Ickern bei Dortmund lebte, zum einstweiligen Generalkommissar sämtlicher wiedergewonnener preußischer Provinzen in Westfalen.

Die Abtretung Herzogtum Westfalen nebst Wittgenstein zog sich indes bis in den Sommer 1816 hin; erst im Frankfurter Vertrag vom 30. Juni 1816 wurde sie im einzelnen geregelt. Dieser Vertrag behandelte auch die Auslieferung der Westfalen und Wittgenstein betreffenden Akten. Die finanzielle Auseinandersetzung zwischen Preußen und Hessen zog sich bis zum 12. März 1817 hin.

Nachdem Großherzog Ludwig am 7. Juli 1816 den westfälischen Herzogstitel abgelegt hatte, um sich im Hinblick auf seine neue Provinz Rheinhessen fortan Großherzog von Hessen „und bei Rhein" zu nennen, entließ er die westfälischen Lande und Wittgenstein am 8. Juli aus dem hessischen Staatsverband. Vom 15. Juli 1816 datiert das preußische Besitzergreifungspatent; am gleichen Tage übernahm Oberpräsident von Vincke von Hofkammerdirektor von Kopp und Regierungsrat Haberkorn in Arnsberg das Herzogtum Westfalen, während die Wittgensteiner Grafschaften am 18. Juli in Berleburg und am 19. Juli in Laasphe durch Regierungsrat Peter Joseph von Bigeleben übernommen wurden. Zum 31. Juli stellten die Arnsberger Provinzialbehörden bis auf das Hofgericht ihre Tätigkeit ein; am 1. August 1816 nahm die neue preußische Regierung ihre Arbeit auf.

Archive

  • Landesarchiv NRW, Staatsarchiv Münster, Behörden der Übergangszeit 1802-1816, Entschädigungsländer, Großherzogtum Hessen.
    • Umfang: 5.000 Aktenstücke (188 Pakete)
      • Findbuch B 60 (Übersicht , Index)
      • Findbuch B 61 (Zentralbehörden zu Darmstadt)
      • Findbuch B 62 (Provinzialbehörden in Arnsberg und Gießen)
      • Findbuch B 63 (Unter- und Spezialbehörden, Kataster, Edikte)
  • Geheimes Preußisches Staatsarchiv in Berlin
    • II.HA, Abt.17: Minden und Ravensberg
    • V.HA Königreich Westphalen

Übernahme durch Preußen

Kernstück der "hessischen Provinz Westfalen" war das Gebiet des Sauerlandes, welches wir ab 1817 als Regierungsbezirk Arnsberg in der dann preussischen Provinz Westfalen kennen lernen. Das Verwaltungsgebiet der nunmehr preussischen Provinz Westfalen dehnt sich zu diesem Zeitpunkt auch über die neugeschaffenen Regierungsbezirke Minden und Münster aus.

Am 01.07.1817 war die Verwaltungsneugliederung dieser erweiterten preußischen Provinz Westfalen abgeschlossen.

Siehe auch


Provinzen des Großherzogtums Hessen und des Volksstaates Hessen (1803-1848 und 1852-1937)

Oberhessen | Rheinhessen (seit 1816) | Starkenburg | Westfalen (bis 1816)