Großherzogtum Hessen

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Disambiguation notice Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffsklärung).


Dieser Artikel behandelt speziell das Großherzogtum Hessen (1806-1918), auch als Hessen-Darmstadt bekannt.

Weitere Information zur Geschichte dieses Landes können Sie im Hauptartikel Hessen-Darmstadt finden.


Hierarchie

Regional > Historisches Territorium > Großherzogtum Hessen

Einleitung

Datei:Lokal Grossherzogtum Hessen.png
Lokalisierung des Großherzogtum Hessen

Flagge

Fahne Grossherzogtum Hessen.png

Wappen

Das seit dem 09.12.1902 gültige große Staatswappen des Großherzogtums Hessen

Durch Großherzogliche Verordnung d.d. Darmstadt, 9. Dez. 1902 wurde bestimmt, dass an Stelle des unter dem 29. Juli 1808 eingeführten Staatswappens ein vermehrtes Wappen zu treten habe. Der zweimal gespaltene und zweimal geteilte Hauptschild trägt einen Herzschild, worin der hessische Löwe.
Von (heraldisch) rechts oben nach links unten werden im Schild durch 9 Felder folgende Herrschaften repräsentiert:

  1. Landgrafschaft Hessen
  2. Reichsfürstentum Mainz
  3. Reichsfürstentum Worms
  4. Grafschaft Ziegenhain
  5. Kleines Staatswappen des Großherzogtums Hessen
  6. Grafschaft Katzenelnbogen
  7. Grafschaft Büdingen
  8. Grafschaft Hanau
  9. Grafschaft Nidda

Die 5 Spangenhelme tragen (von heraldisch rechts) die Helmzierden zum 4., 2., 1., 6. und 8. Feld. Zwei gekrönte Löwen dienen als Schildhalter.
Das Großherzogliche kleine Staatswappen besteht aus dem als Feld 5 bezeichneten Schild, bedeckt mit einer zwei- (richtiger drei-)bügeligen offenen goldenen Königskrone.
(Beschreibung und Darstellung aus: Archiv für Stamm- und Wappenkunde, 5/1904-05)

Landesfarben

Grenzvertrag

Verfassung

Allgemeine Information

Stempel auf einer Urkunde von 1825

Politische Einteilung

Provinzen ab 1803

Die Einteilung in Provinzen und Kreise wurde 1848 durch Regierungsbezirke ersetzt, bereits 1852 jedoch wiederhergestellt.


Provinzen des Großherzogtums Hessen und des Volksstaates Hessen (1803-1848 und 1852-1937)

Oberhessen | Rheinhessen (seit 1816) | Starkenburg | Westfalen (bis 1816)


Regierung der Provinzen

Durch das Organisationsedikt vom 12. Oktober 1803 wurde für jede der drei hessischen Provinzen ein Regierungskolleg angeordnet. Zu seinem Geschäftskreis sollten gehören:

  1. Alle inneren und auswärtigen Hoheitssachen mit Einschluß der Lehnssachen.
  2. Die Aufsicht über Kommunen, weltliche Korporationen und Stiftungen.
  3. Die ganze Landespolizei mit Ausnahme der Forstsachen.
  4. Von den Justiz- und Finanzkollegien oder dem Kirchen- und Schulrat vorgebrachte Beratungsgegenstände.
  5. Die Aufsicht über die unterstellten Behörden und die Beamten der Provinz und das Vorschlagsrecht für vom Kolleg abhängige Stellen, soweit es nicht reine Finanz-, Justiz- oder geistliche Stellen sind.

Um Einheit und Zusammenwirken nach einem gemeinschaftlichen Zweck zu erreichen, sollten die Direktoren des Hofgerichts und der Rentkammer beständige Mitglieder des Regierungskollegs sein. Aus dem gleichen Grunde sollten einige Mitglieder der Regierung stets dem Kirchen- und Schulrat sowie dem Forstkolleg angehören. Zu ordentlichen Sessionen trat das Kolleg zweimal wöchentlich, und zwar am Dienstag und Sonnabend vormittags zusammen.

Kreise


Kreise der Provinz Oberhessen (1832-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen)

Alsfeld | Biedenkopf (bis 1866) | Büdingen (seit 1852) | Friedberg | Gießen | Grünberg (bis 1874) | Lauterbach (seit 1852) | Nidda (bis 1874) | Schotten (seit 1852) | Vilbel (1852-1874)


Kreise der Provinz Rheinhessen (1835-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen)

Alzey | Bingen | Mainz | Oppenheim | Worms


Kreise der Provinz Starkenburg (1832-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen)

Bensheim | Darmstadt | Dieburg | Erbach (seit 1852) | Groß-Gerau | Heppenheim (seit 1852) | Lindenfels (bis 1874) | Neustadt (1852-1874) | Offenbach | Wimpfen (1852-1874)


Regierungsbezirke 1848-1852

Am 31. Juli 1848 wurde die Einteilung in Provinzen und Kreise aufgehoben und es wurden 10 Regierungsbezirke gebildet, zu den 1850 noch die Regierungsbezirke Mainz und Worms kamen. Am 12. Mai 1852 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst und die Einteilung in Provinzen und Kreise wiederhergestellt.

Regierungsbezirke im Großherzogtum Hessen (1848-1852)

Alsfeld | Biedenkopf | Darmstadt | Dieburg | Erbach | Friedberg | Gießen | Heppenheim | Mainz (seit 1850) | Nidda | Worms (seit 1850)



Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Kirchenbücher

Historische Bibliografie

Geschichte

Entschädigungslande 1803

Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 sprach dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die Aufhebung von Rechten in Wetzlar und gegenüber Frankfurt sowie für die Abtretung seines Anteils an der Niedergrafschaft Katzenellenbogen und Eppstein in § 7 „das Herzogthum Westphalen mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln, Abteyen und Klöstern", mehrere mainzische und pfälzische Ämter, Besitzungen und Einkünfte, den Rest des Bistums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg zu.

Bei den Entschädigungsverhandlungen hatte Landgraf Ludwig X. zur Abrundung seines Territoriums zunächst die Mainzer Ämter um Aschaffenburg erstrebt, erst ganz zuletzt wurde ihm statt dessen das kölnische Herzogtum Westfalen zugewiesen. Angesichts der weiten Entfernung vermochte man sich in Darmstadt erst nach einigem Zögern mit diesem Neuerwerb zu befreunden. Bereits im September 1802 wurde das Herzogtum Westfalen militärisch besetzt und am 6. Oktober provisorisch in Besitz genommen; am 16. August 1803 erfolgte die offizielle Huldigung zu Arnsberg. Mit dem 12. Oktober 1802 hatten die kurkölnischen Zentralbehörden - Revisionsgericht, Regierung im Vest Recklinghausen, Offizialat in Arnsberg und Hofkammer in Brilon - ihre Tätigkeit für das Herzogtum eingestellt; gleichzeitig nahm in Arnsberg eine hessische Organisationskommission unter Oberleitung der Darmstädter Generalkommission für die Entschädigungslande die Geschäfte auf.

Siehe auch: Großherzogtum Hessen/Entschädigungslande

1866 Eingliederung der Landgrafschaft Hessen-Homburg

Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).

Behörden

Zentralbehörden in Darmstadt

Archive

Weblinks

Historische Internetseiten

Informationen aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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