Regierungsbezirk Münster/Politische Einteilung 1840

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Umfang des Regierungsbezirks Münster: Zum vormaligen Fürstbistum Münster gehörten folgende Teile des jetzigen (1840) Regierungsbezirks Münster:

Durch die Einführung der allgemeinen Städteordnung sind nur die

  1. Stadt Ahaus (erst im Kreis Ahaus 1975 im Kreis Borken)
  2. Stadt Anholt (jetzt im Kreis Borken)
  3. Stadt Beckum (jetzt im Kreis Warendorf)
  4. Stadt Bocholt (jetzt im Kreis Borken)
  5. Stadt Borken (jetzt im Kreis Borken)
  6. Stadt Bottrop (erst Kurfürstentum Köln, 1975 Stadtkreis Bottrop)
  7. Stadt Buer(erst Kreis Recklinghausen, Kurfürstentum Köln, jetzt Stadtkreis Buer, 1975 Gelsenkirchen)
  8. Stadt Gladbeck (erst Kurfürstentum Köln, jetzt im Kreis Recklinghausen, zeitweilig Stadtteil von Bottrop)
  9. Stadt Coesfeld (jetzt im Kreis Coesfeld)
  10. Stadt Dorsten (erst Kurfürstentum Köln, jetzt im Kreis Recklinghausen)
  11. Stadt Dülmen (jetzt im Kreis Coesfeld)
  12. Stadt Haltern (erst im Kreis Coesfeld 1923 im Kreis Recklinghausen)
  13. Stadt Lüdinghausen (erst im Kreis Lüdinghausen 1975 im Kreis Coesfeld)
  14. Stadt Münster (erst Kreis Münster, jetzt Stadtkreis Münster)
  15. Stadt Recklinghausen (erst Kurfürstentum Köln, jetzt im Kreis Recklinghausen)
  16. Stadt Stadtlohn (erst im Kreis Ahaus 1975 im Kreis Borken)
  17. Stadt Tecklenburg (erst im Kreis Tecklenburg 1975 im Kreis Steinfurt)
  18. Stadt Vreden (erst im Kreis Ahaus 1975 im Kreis Borken)
  19. Stadt Warendorf (jetzt im Kreis Warendorf)
  20. Stadt Werne (jetzt im Kreis Unna) und

Stadt Gelsenkirchen aus dem Amt Bochum (jetzt Stadtkreis [[Gelsenkirchen] und deren Feldmarken, als selbständige Verwaltungsbezirke aus dem früheren Bürgermeistereiverbande ausgeschieden.

Summarische Nachweisung:

1. die Stadt Münster und der ganze Kreis Münster mit einziger Ausnahme der jetzigen (vormals zur Tecklenburg gehörigen) Bürgermeisterei Ladbergen.

Bemerkungen: Diese Gebiete sortierten, mit Ausnahme der Hauptstadt Münster, unter die Ämter Wolbeck , Horstmar und Rheine Rheine.

2. im Kreise Tecklenburg nur die 3 Bürgermeistereien Hopsten, Bevergern und Riesenbeck.

Bemerkungen: Vormals zum Amt Rheine gehörig.

2.1. Die Bürgermeisterei Ladbergen ist im Jahre 1840 vom Kreis Münster getrennt und mit dem Kreis Tecklenburg vereinigt.

2.2. Das Kirchdorf Halverde gehört 1840 zur Bürgermeisterei Schale, Kreis Tecklenburg.

2.3. Die Dörfer Ledde und Leeden bilden 1840 die Bürgermeisterei [[Ledde, Kreis Tecklenburg.

3. der ganze Kreis Warendorf, mit einziger Ausnahme der (vormals zur Grafschaft Tecklenburg gehörenden) jetzigen Bürgermeisterei Lienen.

Bemerkungen: Vormals zu den Ämtern Wolbeck, Sassenberg und Stromberg gehörig.

3.4. Das Kirchspiel Neuwarendorf, gehört 1840 zur Bürgermeisterei Freckenhorst, Kreis Warendorf.

3.5. Die Dörfer Ostenfelde und Westkirchen, gehören 1840 zur Bürgermeisterei Beelen, Kreis Warendorf.

3.6. Das Kirchdorf Füchtorf gehört 1840 zur Bürgermeisterei Sassenberg, Kreis Warendorf.

3.7. Das Kirchdorf Milte, gehört 1840 zur Bürgermeisterei Ostbevern, Kreis Warendorf.

4. der ganze Kreis Beckum, ohne Ausnahme

Bemerkungen: Vormals zu den Ämtern Wolbeck und Stromberg gehörig.

4.8. Das Kirchdorf Ennigerloh gehört 1840 zur Bürgermeisterei Oelde, Kreis Beckum.

4.9. Das Kirchspiel Beckum, nebst Vellern, Sünninghausen und Lütke Untrup bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Beckum, Kreis Beckum.

4.10. Das Dorf Dolberg gehört 1840 zur Bürgermeisterei Ahlen, Kreis Beckum.

4.11. Das Dorf Lippborg gehört 1840 zur Bürgermeisterei Landbezirk Beckum, KreisBeckum.

4.12. Die Dörfer Herzfeld und Wadersloh gehören 1840 zur BürgermeistereiLiesborn, Kreis Beckum.

5. der ganze Kreis Lüdinghausen, ohne Ausnahme

Bemerkungen: Vormals zu den Ämtern Wolbeck und Werne gehörig.

5.13. Das Kirchspiel Lüdinghausen und Seppenrade bilden 1840 die Bürgermeisterei Lüdinghausen, Kreis Lüdinghausen.

5.14. Das Kirchspiel Werne, nebst Capelle und Herbern bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Werne, Kreis Lüdinghausen.

6. der ganze Kreis Coesfeld, ohne Ausnahme.

Bemerkungen: Vormals zu den Ämtern Ahaus, Dülmen und Horstmar gehörig.

6.15. Das Kirchspiel Haltern nebst Hullern und Lippramsdorf bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Haltern, Kreis Coesfeld.

6.16. Die Umgebung der Stadt Coesfeld bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Coesfeld.

6.17. Die Bürgermeisterei Darfeld ist 1840 vereinigt mit der Bürgermeisterei Osterwick, Kreis Coesfeld.

6.18. Die Bürgermeisterei Havixbeck ist 1840 vom Kreis Coesfeld getrennt und mit dem Kreis Münster vereinigt.

7. die im Kreis Recklinghausen gelegenen 2 Bürgermeistereien Altschermbeck und Lembeck.

Bemerkungen: Vormals zum Amt Ahaus gehörig.

7.19. Das Kirchspiel Dorsten, nebst Marl, Polsum, Hamm, bildet 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Dorsten.

7.20. Die Bürgermeisterei Kirchhellen heißt 1840 Bürgermeisterei Bottrop, Kreis Recklinghausen.

7.21. Die Bürgermeisterei Altschermbeck ist 1840 vereinigt mit der Bürgermeisterei Lembeck, Kreis Recklinghausen.

7.22. Das Kirchspiel Recklinghausen bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Recklinghausen, Kreis Recklinghausen.

8. der ganze Kreis Borken mit Borken, mit den beiden Ausnahmen:

8.a) der Stadt und Bauerschaft Anholt (vormals Salmsche Herrschaft Anholt) in der Bürgermeisterei Anholt; und

8.b) des Fleckens Gemen nebst zwei Bauerschaften (die früher zufolge Vergleichs vom 15.09.1700 vom Hochstift Münster als Eigentum der Grafen zu Limburg – Bronkhorst anerkannte Reichsherrschaft Gemen) in der Bürgermeisterei Ramsdorf.

Bemerkungen: Vormals zu den Ämtern Ahaus und Bocholt und zu der durch Kaufvertrag vom 01.10.1709 erworbenen FreiherrlichkeitWerth gehörig.

8.23. Die Stadt Werth bildet 1840 (ohne Städteordnung) die Bürgermeisterei Werth, Kreis Borken.

8.24. Die Dörfer Rhede und Dingden bilden 1840 die Bürgermeisterei Rhede, Kreis Borken.

8.25. Die Bürgermeisterei Groß Reken heißt 1840 Bürgermeisterei Heiden, Kreis Borken.

8.26. Das Kirchspiel und Flecken Raesfeld und die Bürgermeisterei Marbeck bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Borken oder Marbeck, Kreis Borken.

9. der ganze Kreis Ahaus, ohne Ausnahme; und

Bemerkung: Vormals zu den Ämtern Ahaus und Horstmar gehörig.

9.27. Das Kirchspiel Ahaus und Wüllen bilden 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Ahaus, Kreis Ahaus.

9.28. Die Dörfer Legden uns Asbeck bilden 1840 die Bürgermeisterei Asbeck, Kreis Ahaus.

9.29. Das Dorf Wessum bildet 1840 die Bürgermeisterei Wessum, Kreis Ahaus.

9.30. Die Umgebung der Stadt Vreden bildet 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Vreden oder Ameloe, Kreis Ahaus.

9.31. Das Kirchspiel Stadtlohn, nebst Südlohn und Oeding, bildet 1840 die Bürgermeisterei Landbezirk Stadtlohn, Kreis Ahaus.

10. der ganze Kreis Steinfurt, mit einer einzigen Ausnahme, der (vormaligen Grafschaft Steinfurt) der jetzigen Bürgermeisterei Steinfurt.

Bemerkung: Vormals zu den Ämtern Wolbeck, Horstmar und Rheine gehörig.