Dreiklassenwahlrecht (Kreis Ahaus) 1862: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 07:26 Uhr

Informationen über regionale Lebensumstände geben ein Abbild über Lebensweisen der hier bodenständigen Menschen in ihren Zeitverhältnissen, um damit eine Basis zur Darstellung persönliche Geschichte von Vorfahren in Zeit und Raum für Biografien zu bilden. Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung....

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Münster > Kreis Ahaus > Dreiklassenwahlrecht (Kreis Ahaus) 1862


Kommunales Dreiklassenwahlrecht

  • 1841 Landgemeindeordnung für Westfalen, am 19.03.1856 Städteordnung und neue Landgemeindeordnung für Westfalen
  • 11.03.1850 preußische Gemeindeverfassung
    • Gewählte Vertretungskörperschaften erfolgten in Gemeinden, Kreisen, Bezirken und Provinzen
    • Bürgerrecht besaß jeder Einwohner über 24 Jahren, der Steuern zahlte, einen Beruf ausübte und mindestens ein Jahr in der Gemeinde lebte
    • Auch die Landgemeinden erhielten das Wahlrecht für ihre Vorsteher.
    • Es galt das Dreiklassenwahlrecht mit offener Stimmabgabe bis zum Ende des Kaiserreichs
  • Im Dreiklassenwahlrecht in Westfalen wurde die Summe aller von den lokalen Einwohnern aufzubringenden direkten Staats-, Provinzial- und Gemeindesteuern gedrittelt.
    • Die wenigen am höchsten Besteuerten (Meistbeerbten) wählten ebenso ein Drittel der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverordneten, wie die weitaus größere Zahl der zweiten Gruppe sowie die Masse der gering besteuerten dritten Gruppe.
      • Durch dieses Wahlsystem blieb der Anteil der Wähler von vornherein äußerst gering, zumal alle unvermögenden Bewohner der Kommunen sowie der weibliche Teil der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben.

Übersicht

Interessant das Verhältnis der Einwohnerzahlen zur Zahl der Wahlberechtigten. Folgend die Dartstellung der Elitevertretung in einer Klassengesellschaft. Selbst der abhängige bürgerliche Mittelstand war leicht überstimmbar durch die Eliten und resignierte zunehmend bei der öffentlichen Stimmabgabe (Akklamation), Frauen, Arme und schlecht Ausgebildete hatten keine Chance auf Beteiligung an der gesellschaftlichen Gestaltung und Entwicklung.

Stadt
Landgemeinde
Gemeinde
Ort
Einw.
in
Gem.
Einw.
im
Amt
Verwaltung
Amt /
Gemeinde
Gewählte
Stadt-
u. Amts-
verordnete
Ritterguts-
Besitzer
Gewählte
Gemeinde-
verordnete
Ritterg.-
Besitzer
Wahlber.
1. Kl.
Wahlber.
2. Kl.
Wahlber.
3. Kl.
Wahlber.
Ges.
Fläche
Morgen
Unterteilungen
Stadt Ahaus -.- 1.742 Bürgermeister
u. 3 Schöffen
9 -.- -.- -.- 15 39 171 225 2.130 -.- [1]
Stadt Vreden -.- 2.506 Bürgermeister
u. 2 Schöffen
12 -.- -.- -.- 17 60 232 309 1.303 -.-
Stadt Stadtlohn

Städte ges.
-.- 2.426

6.674
Bürgermeister
1 Beigeordneter
u. 2 Schöffen
12 -.- -.- -.- 18 27 169 214 187 -.-
Landgem.
Stadt Gronau
1.258 5.077 Amtmann
Vorsteher
1 -.- 6 -.- 6 14 30 50. 79 -.-
Gemeinde Dorf Epe 1.212 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 8 15 26 49 83 -.-
Gemeinde
Außengemeide Epe
2.607 Amt Vorsteher 2 -.- 12 -.- 17 35 88 140 30.745 Bauerschaften:
Ellerwick,
Uppermark
Landgem.
Gemeinde Legden
2.669 3.668 Amtmann
Vorsteher
6 1 12 -.- 18 42 112 172 17.882 Dorf Legden
Bschft. Wehr,
Isinghorst
Haulingort
Beikelort
Gemeinde Asbeck 999 Amt Vorsteher 2 1 6 -.- 7 13 28 48 3.950 Dorf u. Bschft.
Asbeck
Landgem.
Gemeinde Nienborg
1.007 3.291 Amtmann
Vorsteher
1 -.- 6 -.- 6 11 22 39 1.101 Wigbold
Nienborg
Bschft.
Callenbeck
Gemeinde Heek 2.284 Amt Vorsteher 2 1 12 1 19 32 69 120 27.142 Dorf Heek
Bschft. Ahle
Averbeck
Wext, Wichum
Landgem.
Gemeinde Ottenstein
841 2.542 Amtmann
Vorsteher
2 -.- 6 -.- 7 17 29 53 2.038 -.-
Gemeinde Alstätte 1.701 Amt Vorsteher 4 -.- 8 -.- 10 25 60 95 13.555 Dorf Alstätte
Beßlinghock
Grevinghock
Brinkk, Brook
Schmeinghock
Schwiepinghock
Landgem.
Wigbold Schöppingen
831 3.664 Amtmann
Vorsteher
2 -.- 6 -.- 4 10 18 32. 1.384 -.-
Gemeinde

Außengemeinde
Schöppingen
2.506 Amt Vorsteher 7 -.- 12 -.- 21 38 102 161 27.011 Bschft. Gemen
Ebbinhhoff
Haverbeck
Ramsberg
Heven, Tinge
Gemeinde Eggerode 327 Amt Vorsteher 1 -.- -.- -.- -.- 7 -.- 7 480 Dorf u, Bschft.
Eggerode
Landgem.
Stadtlohn
-.- 2.405 Amtmann -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.- 30.770 =Amt
Gemeinde Almsick 604 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 6 10 22 38 Amt -.-
Gemeinde
Estern-Büren
644 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 6 9 21 36 Amt Bschft.
Estern, Büren
Gemeinde
Hengeler-Wendfeld
537 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 5 9 18 32 Amt Bschft.
Hengeler
Wendfeld
Gemeinde
Hundewick
262 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 3 6 11 20 Amt -.-
Gemeinde
Wessendorf
358 Amt Vorsteher 1 -.- 6 -.- 3 6 13 22 Amt -.-
Landgem.
Südlohn
-.- 3.247 Amtmann
zugl. Vorst.
12 -.- -.- -.- 15 30 111 156 17.863 Dorf Südlohn
Fleck Oeding
Bschft. Nichtern,
Eschlohn
Landgem. Dorf
Wessum
698 2.437 Amtmann
Vorsteher
2 -.- 6 -.- 2 10 12 24 73 -.-
Gemeinde
Außengemeinde
Wessum
1.739 Amt Vorsteher 4 -.- 10 -.- 13 25 70 1ß8 17.608 Bschft. Graes
Averesch
Landgem.
Gemeinde Wüllen
2.044 2.443 Amtmann
Vorsteher
3 -.- 9 -.- 9 24 77 110 16.523 Dorf Wüllen
Bschft. Barle
Ortwick
Quantwick
Sabstätte
Gemeinde
Ammeln (Ahaus)
Gemeinden ges.
399

33,799
Amt Vorsteher 2 -.- 6 -.- 4 5 12 21 4.097 -.-

Fußnoten

  1. Quelle: Kerckerinck zur Borg, Maximilian von: Statistische Nachrichten des Kreises Ahaus (1863)

Literatur

Zufallsfunde

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