Meistbeerbter
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Meistbeerbter (Ez.) = am meisten begütert
Meistbeerbte (f., Mz.) = diejenigen, welche im Verhältnis zu den übrigen Beteiligten mehr besitzten und dadurch besondere Vorrechte und Pflichten hatten.
Beispiel: Vollbauern gegenüber Halbbauern oder Köttern im Geltungsbereich
Beispiel: Markberechtigte gegenüber nicht in der Mark berechtigten Nachbarn
Im Dreiklassenwahlrecht
- 11.03.1850 preußische Gemeindeverfassung: Im Dreiklassenwahlrecht in der Provinz Westfalen wird die Summe aller von den lokalen Einwohnern aufzubringenden direkten Staats-, Provinzial- und Gemeindesteuern gedrittelt.
- Die wenigen am höchsten Besteuerten (Meistbeerbten) wählten ebenso ein Drittel der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverordneten, wie die weitaus größere Zahl der zweiten Gruppe sowie die Masse der gering besteuerten dritten Gruppe.
- Durch dieses Wahlsystem blieb der Anteil der Wähler von vornherein äußerst gering, zumal alle unvermögenden Bewohner der Kommunen sowie der weibliche Teil der Bevölkerung vom Wahlrecht ausgeschlossen blieben.
- Die wenigen am höchsten Besteuerten (Meistbeerbten) wählten ebenso ein Drittel der Stadt-, Gemeinde- und Amtsverordneten, wie die weitaus größere Zahl der zweiten Gruppe sowie die Masse der gering besteuerten dritten Gruppe.