Döbern (Landkreis Preußisch Holland): Unterschied zwischen den Versionen
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* '''1785:''' | * '''1785:''' Debern oder Döbern war ein adlig Gut und Dorf mit Kirche und 10 Feuerstellen.Ein besonderer Abschnitt dieses Gutes heißt Schönaich und hat 11 Feuerstellen. Es gehört zum Hauptamt Preußisch Holland im Landräthlichen Kreis Mohrungen.<br>Die geistliche Inspektion ist Preußisch Holland. Patron der geistlichen Obrigkeit ist der Graf zu Dohna Schlodien. <ref name="GOLD">Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1825, S.34</ref> | ||
* '''1820:''' Döbern war ein adlig Dorf mit 43 Feuerstellen und 357 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Döbern. Döbern gehörte zum Gut Schlodien. <ref name="TOPO1820"/> | * '''1820:''' Döbern war ein adlig Dorf mit 43 Feuerstellen und 357 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Döbern. Döbern gehörte zum Gut Schlodien. <ref name="TOPO1820"/> | ||
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Version vom 5. März 2014, 11:06 Uhr
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Döbern ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Döbern. |
Hierarchie
Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Preußisch Holland > Döbern
Einleitung
Allgemeine Information
Döbern war eine Gemeinde im Landkreis Preußisch Holland.
Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch Dobry.
Zur Gemeinde Döbern gehörten folgende Dörfer und Wohnplätze:
Politische Einteilung
ab 1945
- Dobry gehört zur Sołectwa Dobry. Die Sołectwa Dobry gehört zur Gemeinde Göttchendorf (polnisch: Gmina Godkowo) im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląski)
in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie). Dobry hat 275 Einwohner. [1] [2] - Vom 28.6.1946 bis 29.9.1954 gehörte die Sołectwa Dobry zu der Gemeinde Döbern (polnisch: Gmina Dobry) im Landkreis Preußisch Holland (polnisch: Powiat Pasłęk)
in der Provinz Allenstein (polnisch: Województwo olsztyńskie). Zur Gemeinde Döbern (polnisch: Gmina Dobry) gehörten folgende Sołectwa: Dąbkowo, Dobry, Godkowo,
Gwiździny, Krykajny, Lesiska, Łępno, Olkowo, Piskajny, Podągi,Szymbory und Ząbrowiec. [3] - Ab 1973 gehörte die Sołectwa Dobry zur Gemeinde Göttchendorf (polnisch: Gmina Godkowo).[4]
- Von 1973 bis 1975 war Godkowo eine Gemeinde (polnisch: Gmina Godkowo) im Landkreis Preußisch Holland (polnisch: Powiat Pasłęk) in der Provinz Allenstein
(polnisch: Województwo olsztyńskie). [5] - Von 1975 bis 1998 war Godkowo eine Gemeinde im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląg) in der Provinz Elbing (polnisch: Województwo elbląskie). [6]
- Seit 1999 war Godkowo eine Gemeinde im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląski) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie).
Zur Gemeinde Göttchendorf (polnisch: Gmina Godkowo) gehörten folgende Sołectwa: Bielica, Burdajny, Dąbkowo, Dobry, Godkowo, Grądki, Krykajny, Kwitajny Wielkie, Łępno,
Lesiska, Miłosna, Olkowo, Osiek, Piskajny, Plajny, Podągi, Skowrony, Stary Cieszyn, Stojpy, Swędkowo, Szymbory und Ząbrowiec. [7] [1]
Von 1874 bis 1945
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872,
wurde am 28.5.1874 der Amtsbezirk Nr.27 Döbern gegründet. Zum Amtsbezirk Döbern gehörte die Landgemeinde Döbern. [8] - Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Preußisch Holland wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[9] [10]
Der Amtsbezirk Döbern hatte ein eignes Standesamt. Die Landgemeinde Döbern gehörte zum Standesamt Döbern. [11] [12] [13] - Das preußische Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 sah in seinem § 11 die Aufhebung der Gutsbezirke vor.
So wurden am 30. September 1928 der Gutsbezirk Spanden ohne das Vorwerk Bernhardshof in die Landgemeinde Döbern eingegliedert. [8] [13] - Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30.1.1935, wurde am 1.4.1935 die Landgemeinde Döbern in Gemeinde umbenannt. [8]
- Der Amtsbezirk Döbern bestand bis zum 1.1.1945. [8]
Standesamt Döbern
- Döbern gehörte zum Standesamt Döbern.
- Zum Standesamt Döbern gehörten folgende Orte : Döbern, und ....
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Döbern
Einwohnerzahlen
1820 [14] | 1885 [11] | 1905 [12] | 1910 [15] | 1933 [16] | 1939 [16] |
---|---|---|---|---|---|
357 | 777 | 552 | 559 | 695 | 685 |
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Evangelisches Kirchspiel Döbern
- Döbern gehörte zum evangelischen Kirchspiel Döbern.
- Zum Kirchspiel Döbern gehörten folgende Orte : Döbern, und .... [12]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Döbern
Katholische Kirche
Katholisches Kirchspiel Wusen
- Döbern gehörte zum Kirchspiel Wusen, St. Jakobus.
- Zum Kirchspiel Wusen gehörten folgende Orte : Wusen, und .... [17]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: Kirchenbuchbestände Wusen
- 16.12.1864: Verordnung No. 46 im Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, No. 4, 1865
- Die Einpfarrung der Katholiken aus mehreren Orten des Kreises Preußisch Holland an die katholische Pfarrkirche Wusen, Kreises Braunsberg, betr.
- In Gemäßheit der gesetzlichen Vorschrift des Allg. L.R. Th. II Tit. 11 § 293, wonach einzelene Einwohner des Staats, welche weder zu einer Parochie gehören,
- noch von dem Pfarrzwange erimirt sind, eine Kirche wählen müssen, zu welcher sie sich halten wollen, werden nach vorhergegangener Vernehmung der Interessenten
- die katholischen Bewohner folgender Ortschaften im Kreise Preußisch Holland:
- 1. Baarden, 2. Deutschendorf, 3. Döbern, 4. Göttchendorf, 5. Hensels, 6. Kagenau, 7. Louisenwalde, 8. Peiskam, 9. Groß Quittaainen Vorwerk, 10. Klein Quittainen Dorf,
- 11. Schlodien, 12. Schönaich, 13. Schönborn, 14. Spanden, 15. Spitzen
- zur benachbarten Kirche in Wusen, Kreises Braunsberg, als Gäste eingepfarrt und hierüber nachstehende Bestimmungen getroffen:
- 1. der katholische Pfarrer in Wusen tritt auch zu den in diesen Ortschaften wohnenden Glaubensgenossen in alle pfarramtlichen Rechte und Verpflichtungen und dieselben haben die Kirche zu Wusen als Pfarrkirche anzusehen und werden zum Empfange der heiligen Sakramente an die selbe angewiesen. Der Pfarrer in Wusen ist fortan ihr ordentlicher Seelsorger.
- (Dies ist ist nur ein Ausschnitt des Erlass, der ganze Erlass kann im MDZ online gelesen werden, siehe Fußnoten) [18]
Geschichte
- Döbern hatte in seiner Geschichte verschiedene Namen: Dobrin [19] [20] [21]
- In Döbern gab es Fundstellen mit Keramikfragmenten, deren Datierung vom 5. bis zum 11. Jahrhundert. reicht.[19]
Ordensstaat bis 1525
- Döbern war ein Dorf zur Ordenszeit, es gehörte zum Kammeramt Holland, welches zur Komturei Elbing gehört. [19]
- 1435: Jocob von Pynnow sind 9 Hufen in Aweken zu magdeburgischem Recht im Tausch gegen das Gut Lägs und 18 Hufen in Draulitten zu kulmischem Recht verliehen worden,
für die er einen Dienst leisten mußte. Mit dieser Handfeste sollten ältere Briefe über das Gut ungültig sein. [22] - 1448: Im Zinsbuch der Komturei Elbing des Ordens hatte Leysse 23 Haken. 8 Bauern besaßen 19 Haken, die Zehnt und Dienstgut gaben.
2 Bauern besaßen je 2 Zinshufen. Pro Hufe zinsten sie 1 Mark. Außerdemhatte das Dorf noch 2 Hufen 12 Morgen, die Jockols gehört hatten, für die es 3 Mark,14 Skot 1 Schilling zinste.
Darüber hinaus besaß Hannus bey der Tobenmolen 1½ Hufen, Phelip ½ Hufe und 12 Morgen und Hannus von Stamplawke 3 Hufen by der Tobenmole.
Derselbe Hans van Stamplawke hatte 3 Vierdung Mühlenzins an der Tobenmole.[19] - 1487-1528: Döbern hat noch eine katholische Kirche, sie gehört zum Archipresbyterat Wormdit. [23]
- 1491,1497: Der Komtur von Holland beschwert sich über den Pfarrer von Döbern. [23]
Herzogtum Preußen (1525 -1701)
Königreich Preußen (1701 - 1918)
- 1785: Debern oder Döbern war ein adlig Gut und Dorf mit Kirche und 10 Feuerstellen.Ein besonderer Abschnitt dieses Gutes heißt Schönaich und hat 11 Feuerstellen. Es gehört zum Hauptamt Preußisch Holland im Landräthlichen Kreis Mohrungen.
Die geistliche Inspektion ist Preußisch Holland. Patron der geistlichen Obrigkeit ist der Graf zu Dohna Schlodien. [21] - 1820: Döbern war ein adlig Dorf mit 43 Feuerstellen und 357 Seelen. Es gehörte zur Kirchspiel Döbern. Döbern gehörte zum Gut Schlodien. [14]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Adressbücher
- Einträge aus Döbern in der Adressbuchdatenbank.
Historische Quellen
- MONUMENTA HISTORIAE WARMIENSIS oder Quellensammlung zur Geschichte Ermlands
von Carl Peter Woelky und Johann Martin Saage, Band III
Braunsberg 1866, Verlag Eduard Peter - Die katholischen Kirchspiele des Hochstifts Ermland mit den eingepfarrten Ortschaften,Stand: 1944
Quelle: Zeitschrift für die Geschichte und Altertumskunde Ermlands, Beiheft 13/1, 1997 Heling und Poschmann
(Hrsg.): Die Bevölkerung des Ermlands. Die ältesten Prästationstabellen des Hochstifts. - Quellennachweis für die ostdeutsche Kirchbücher
Handbuch über die katholischen Kirchbücher in der Ostdeutschen Kirchenprovinz östlich der Oder und Neiße und Bistum Danzig
Bearbetet von Dr.Johannes Kaps, Stand Mai 1945, Kath.Kirchenbuchamt, München 1962
Bibliografie
- Volltextsuche nach Döbern in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Bibliotheken
Verschiedenes
Karten
- Meßtischblatt 1885 Wusen Jahrgang 1929 [1]
Weblinks
Offizielle Webseiten
- Artikel Göttchendorf. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Gmina Dobry. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Artikel Döbern. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Die offizelle Seite der Gemeinde Godkowo [2]
Genealogische Webseiten
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen.
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.
Die Datenbank FOKO sammelte und ermöglichte Forscherkontakte. Seit Frühjahr 2018 ist der Zugriff jedoch, aufgrund der unklaren Lage durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vorerst deaktiviert.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>DOBERNJO94XC</gov>
Fußnoten
- ↑ 1,0 1,1 http://g.ekspert.infor.pl/p/_dane/akty_pdf/U82/2012/214/3673.pdf
- ↑ http://bazy.hoga.pl/kody.asp?wybor=kod1&gdzie=miasto&wlrodzmiejsc=0&nrpoczty=618&pytanie=Dobry
- ↑ Wikipedia-PL (Gmina Dobry)
- ↑ Wikipedia-PL (Gmina Godkowo)
- ↑ Wikipedia-PL (Powiat pasłęcki)
- ↑ Wikipedia-PL (Powiat elbląski)
- ↑ Wikipedia (Gmina Godkowo)
- ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 http://www.territorial.de/ostp/prhl/doebern.htm#fnverweis1
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online
- ↑ 11,0 11,1 Gemeindelexikon für das Königreich Preussen, Berlin 1888
- ↑ 12,0 12,1 12,2 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen I (1905,Ostpreußen),S.240-249
- ↑ 13,0 13,1 Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.125-128
- ↑ 14,0 14,1 Topographische Übersicht des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Preussischen Regierung,1820, S.176
- ↑ http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?ostpreussen/holland.htm
- ↑ 16,0 16,1 http://www.verwaltungsgeschichte.de/prholland.html
- ↑ Die katholischen Kirchspiele des Hochstifts Ermland mit den eingepfarrten Ortschaften,Stand: 1944
- ↑ Amts-Blatt der königlichen preußischen Regierung zu Königsberg, Nr.4,1865, Verordung No. 46 Digitalisat des Münchener Digitalisierungszentrums
- ↑ 19,0 19,1 19,2 19,3 Die Besiedlung der Komturei Elbing bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, Pruthenia, TOM III, Olsztyn 2008, S.83,85,97,101
- ↑ Reymann Spezialkarte Nr.19 Heilsberg um 1800, Geographischer Specialatlas von Deutschland und den Nachbarländern
- ↑ 21,0 21,1 Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1825, S.34
- ↑ Die Besiedlung der Komturei Elbing bis zur Mitte des 15. Jahrhunderts, Pruthenia, TOM III, Olsztyn 2008, S.111,114
- ↑ 23,0 23,1 MONUMENTA HISTORIAE WARMIENSIS oder Quellensammlung zur Geschichte Ermlands,Carl Peter Woelky und Johann Martin Saage, Band III,
Braunsberg 1866, Verlag Eduard Peter,S.399,440
Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Königsberg (Provinz Ostpreußen) Stand 1.1.1945 | |
Stadtkreis: Königsberg Landkreise: Braunsberg | Fischhausen | Friedland | Gerdauen | Heiligenbeil | Heilsberg | Königsberg (Land) | Labiau | Memel | Mohrungen | Preußisch Eylau | Preußisch Holland | Rastenburg | Wehlau |