Neu Dollstädt: Unterschied zwischen den Versionen
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* '''9.12.1590:''' Handfeste über Neu-Dollstädt. Markgraf Georg Friedrich verleiht dem Christian Kirszenstein 57 Hufen mit einem Werderchen im Drausensee,<br>wüste Ländereien im Kamemramt Dollstädt, die an den Drausen und an die Weide stießen. Große und kleine Gerichte, die Straßengerichte ausgenommen. Freie Jagd und Waidwerk in den Grenzen seines Gutes. Freie Fischerei in der Sorge und Weide innerhalb der Grenzen seines Gutes, im Drausen soll es ihm frei sein nach dem Recht der Kühlborner zu fischen. Ein Stück Ellerngebruchs darf er zu seinem und der Seinigen Nutzen und Besten ausroden. | * '''9.12.1590:''' Handfeste über Neu-Dollstädt. Markgraf Georg Friedrich verleiht dem Christian Kirszenstein 57 Hufen mit einem Werderchen im Drausensee,<br>wüste Ländereien im Kamemramt Dollstädt, die an den Drausen und an die Weide stießen. Große und kleine Gerichte, die Straßengerichte ausgenommen.<br> Freie Jagd und Waidwerk in den Grenzen seines Gutes.<br>Freie Fischerei in der Sorge und Weide innerhalb der Grenzen seines Gutes, im Drausen soll es ihm frei sein nach dem Recht der Kühlborner zu fischen.<br>Ein Stück Ellerngebruchs darf er zu seinem und der Seinigen Nutzen und Besten ausroden.<br>Brenn- und Bauholz darf er auf Anweisung der Amtsleute und Wildnisbereiter aus den nächstliegenden Wäldern holen.<br>Kruggerechtigkeit, Recht zu brauen und zu backen.<br>Er darf den Amtsuntertanen zum Schaden kein Bier verkaufen, außerhalb aber mag er Bier verkaufen.<br>Freiheit von Scharwerk und allen Auflagen außer der Landespflicht,so zur Erhaltung der Kirche und zur Verbesserung der Wege und Stege in des Gutes Grenzen.<br>Ritterdienst.<br>4 Freijahre vom 29. Juli 1589 an.<br>Von den 57 Hufen erhält er 2 mit dem Werderchen im Drausensee zins- und alles Scharwerks frei.<br>Von den übrigen 55 Hufen soll er anno 1595 den 29. Juli den ersten Zinstag haben.<br>Von jeder Hufe soll er sechs nacheinander folgende Jahre 5 Mark zahlen, darnach von jeder Hufe 10 Mark an die fürstliche Rentkammer zu Königsberg. <ref name="COP8081"> Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing,S.80,81</ref> | ||
Brenn- und Bauholz darf er auf Anweisung der Amtsleute und Wildnisbereiter aus den nächstliegenden Wäldern holen. | * '''7.9.1593,Danzig:''' Bestätigung der Handfeste durch den König Sigismund III. <ref name="COP8081"> | ||
Kruggerechtigkeit, Recht zu brauen und zu backen. Er darf den | |||
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so zur Erhaltung der Kirche und zur Verbesserung der Wege und Stege in des Gutes Grenzen. | |||
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4 Freijahre vom 29. Juli 1589 an. | |||
Von den 57 Hufen erhält er 2 mit dem Werderchen im Drausensee zins- und alles Scharwerks frei. | |||
Von den übrigen 55 Hufen soll er anno 1595 den 29. Juli den ersten Zinstag haben. | |||
Von jeder Hufe soll er sechs nacheinander folgende Jahre 5 Mark zahlen, darnach von jeder Hufe 10 Mark an die | |||
fürstliche Rentkammer zu Königsberg. <ref name="COP8081"> Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing,S.80,81</ref> | |||
* '''7.9.1593,Danzig:''' Bestätigung der Handfeste durch den König Sigismund III. | |||
== [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) == | == [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) == |
Version vom 9. März 2014, 09:23 Uhr
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Hierarchie
Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Preußisch Holland > Neu Dollstädt
Einleitung
Allgemeine Information
Neu Dollstädt war eine Gemeinde im Landkreis Preußisch Holland.
Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch Nowe Dolno.
Zur Gemeinde Neu Dollstädt gehörten folgende Dörfer und Wohnplätze [1]:
Politische Einteilung
ab 1945
- Nowe Dolno gehört zur Sołectwa Nowe Dolno. Zur Sołectwa Nowe Dolno gehören folgende Dörfer: Nowe Dolno und Studzianki. Die Sołectwa Nowe Dolno gehört zur
Gemeinde Markushof (polnisch: Gmina Markusy) im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląski) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie).
Nowe Dolno hat 213 Einwohner. [2] [3] - Vom 28.6.1946 bis 29.9.1954 gehörte die Sołectwa Nowe Dolno zur Gemeinde Hirschfeld (polnisch: Gmina Jelonki) im Landkreis Preußisch Holland (polnisch: Powiat Pasłęk)
in der Provinz Allenstein (polnisch: Województwo olsztyńskie). Zur Gemeinde Hirschfeld (polnisch: Gmina Jelonki) gehörten folgende Sołectwa: Dłużyna, Drużno, Jelonki,
Marwica, Nowe Dolno, Nowe Kusy, Stare Dolno, Stare Kusy, Topolno Małe, Węzina und Wysoka.[4] - Ab 1973 gehört Nowe Dolno zur Sołectwa Nowe Dolno in der Gemeinde Markushof (polnisch: Gmina Markusy). [2] [5]
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Hierarchie
Regional > Deutsches Reich > Preußen > Provinz Westpreußen > Kreis Marienburg > Markushof
Einleitung
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Katholische Kirchen
Geschichte
- Von 1973 bis 1975 war Markusy eine Gemeinde im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat elbląski) in der Provinz Danzig (polnisch: Województwo gdańskie). [6]
- Von 1975 bis 1998 war Markusy eine Gemeinde im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląg) in der Provinz Elbing (polnisch: Województwo elbląskie). [7]
- Seit 1999 war Markusy eine Gemeinde im Landkreis Elbing (polnisch: Powiat Elbląski) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie).
Zur Gemeinde Markushof gehören folgende Sołectwa: Balewo, Brudzędy-Stare Dolno, Dzierzgonka, Jezioro, Kępniewo, Krzewsk, Markusy, Nowe Dolno, Rachowo, Stankowo-Topolno Małe, Stalewo, Węgle-Żukowo, Wiśniewo, Zwierzno, Zwierzeński Pole, Złotnica, Żółwiniec-Jurandowo und Żurawiec. [2] [5]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Kirchenbücher
Adressbücher
- Ortsindex der Online-Adressbücher
- Einträge aus Markushof in der Adressbuchdatenbank.
Bibliografie
- Volltextsuche nach Markushof in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Bibliotheken
Verschiedenes
Weblinks
Offizielle Webseiten
Genealogische Webseiten
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>MARHOFJO94QB</gov>
Von 1874 bis 1945
- Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872,
wurde am 28.5.1874 der Amtsbezirk Nr.4 Powunden gegründet. Zum Amtsbezirk Powunden gehörten die Landgemeinde Neu Dollstädt und der Gutsbezirk Neu Dollstädt. [8] - Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Preußisch Holland wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[9] [10]
Der Amtsbezirk Powunden hatte ein eignes Standesamt. Die Landgemeind Neu Dollstädt und der Gutsbezirk Neu Dollstädt gehörten zum Standesamt Powunden. [11] [12] [1] - Das preußische Gesetz über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927 sah in seinem § 11 die Aufhebung der Gutsbezirke vor.
So wurde am 30. September 1928 die Gutsbezirke Neu Dollstädt, Neu Powunden, Powunden und der Teil des Gutsbezirks Hohendorf-Wald an der Grenze zu Powunden
aus dem Amtsbezirk Hohendorf in die Landgemeinde Neu Dollstädt eingegliedert. [8] [1] - Am 5.8.1931 wurde der Amtsbezirk Powunden in Neu Dollstädt umbenannt [8].
- Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935, wurde am 1.4.1935 die Landgemeinde Neu Dollstädt in Gemeinde umbenannt. [8]
- Der Amtsbezirk Neu Dollstädt bestand bis zum 1.1.1945. [8]
Verwaltung
Standesamt Powunden
- Markushof gehörte zum Standesamt Powunden.
- Zum Standesamt Powunden gehörten folgende Orte : Powunden, und .... [11]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Powunden
In der Zeit zwischen 1885 und 1905 wurde das Standesamt Powunden aufgelöst
und Markushof in das Standesamt Königsblumenau eingegliedert.
Standesamt Königsblumenau
- Markushof gehörte zum Standesamt Königsblumenau.
- Das Standesamt Königlich Blumenau wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis 1945.
- Mit der Umbenennung am 9.7.1931 des Amtsbezirk Köngich Blumenau in Königsblumenau,
- änderte auch das Standesamt den Namen in Königsblumenau.
- Zum Standesamt Königsblumenau gehörten folgende Orte : Königsblumenau, und .... [12]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Königsblumenau
Einwohnerzahlen
1820 [13] | 1885 [11] | 1905 [12] | 1910 [14] | 1933 [15] | 1939 [15] |
---|---|---|---|---|---|
292 | 512 | 438 | 458 | 650 | 763 |
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirche
Evangelisches Kirchspiel Königsblumenau-Heiligenwalde
- Markushof gehörte zum evangelischen Kirchspiel Königsblumenau-Heiligenwalde.
- Zum Kirchspiel Königsblumenau-Heiligenwalde gehörten folgende Orte : Königsblumenau, und .... [12]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Königsblumenau
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Heiligenwalde
Schulorte
- Schulorte im Kirchspiel um 1890: Blumenau, Alt Dollstädt, Groß Brodsende, Neu Dollstädt, Powunden, Rossitten, Dosnitten, Heiligenwalde und Prothen. [16]
Katholische Kirche
Katholisches Kirchspiel Thiergart
- Markushof gehörte zum Kirchspiel Thiergart, Heiliger Erzengel Michael.
- Zum Kirchspiel Thiergart gehörten folgende Orte : Thiergart, und .... [12]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: Kirchenbuchbestände Thiergart
Geschichte
- Neu Dollstädt hatte in seiner Geschichte verschiedene Namen: Neu Dolstädt [17]
Ordensstaat bis 1525
Herzogtum Preußen (1525 -1701)
- 9.12.1590: Handfeste über Neu-Dollstädt. Markgraf Georg Friedrich verleiht dem Christian Kirszenstein 57 Hufen mit einem Werderchen im Drausensee,
wüste Ländereien im Kamemramt Dollstädt, die an den Drausen und an die Weide stießen. Große und kleine Gerichte, die Straßengerichte ausgenommen.
Freie Jagd und Waidwerk in den Grenzen seines Gutes.
Freie Fischerei in der Sorge und Weide innerhalb der Grenzen seines Gutes, im Drausen soll es ihm frei sein nach dem Recht der Kühlborner zu fischen.
Ein Stück Ellerngebruchs darf er zu seinem und der Seinigen Nutzen und Besten ausroden.
Brenn- und Bauholz darf er auf Anweisung der Amtsleute und Wildnisbereiter aus den nächstliegenden Wäldern holen.
Kruggerechtigkeit, Recht zu brauen und zu backen.
Er darf den Amtsuntertanen zum Schaden kein Bier verkaufen, außerhalb aber mag er Bier verkaufen.
Freiheit von Scharwerk und allen Auflagen außer der Landespflicht,so zur Erhaltung der Kirche und zur Verbesserung der Wege und Stege in des Gutes Grenzen.
Ritterdienst.
4 Freijahre vom 29. Juli 1589 an.
Von den 57 Hufen erhält er 2 mit dem Werderchen im Drausensee zins- und alles Scharwerks frei.
Von den übrigen 55 Hufen soll er anno 1595 den 29. Juli den ersten Zinstag haben.
Von jeder Hufe soll er sechs nacheinander folgende Jahre 5 Mark zahlen, darnach von jeder Hufe 10 Mark an die fürstliche Rentkammer zu Königsberg. [18] - 7.9.1593,Danzig: Bestätigung der Handfeste durch den König Sigismund III. Referenzfehler: Für ein
<ref>
-Tag fehlt ein schließendes</ref>
-Tag. - 1820: Neu Dollstädt war ein adlig Dorf mit 70 Feuerstellen und 292 Seelen. Neu Dollstädt gehörte zur Kirchspiel Blumenau-Heligenwalde. Neu Dollstädt gehörte zum Gut Powunden. [13]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Adressbücher
- Ortsindex der Online-Adressbücher
- Einträge aus Markushof in der Adressbuchdatenbank.
Bibliografie
- Volltextsuche nach Markushof in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Bibliotheken
Verschiedenes
Karten
- Meßtischblatt 1982 Thiergart Jahrgang 1911 [1]
Weblinks
Offizielle Webseiten
- Artikel Markushof. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Gmina Markusy. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Artikel Neu Dollstädt. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Offizielle Webseite der Gemeinde Markushof (Gmina Markusy) [2]
Genealogische Webseiten
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen.
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Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>MARHOFJO94QB</gov>
Fußnoten
- ↑ 1,0 1,1 1,2 Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.125-128
- ↑ 2,0 2,1 2,2 Artikel Gmina Markusy. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- ↑ http://bazy.hoga.pl/kody.asp
- ↑ Artikel Gmina Jelonki. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- ↑ 5,0 5,1 http://bip.warmia.mazury.pl/markusy_gmina_wiejska/197/Solectwa/
- ↑ Artikel Powiat elbląski. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- ↑ Artikel Województwo elbląskie. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 http://www.territorial.de/index.htm
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online
- ↑ 11,0 11,1 11,2 Gemeindelexikon für das Königreich Preussen, Berlin 1888
- ↑ 12,0 12,1 12,2 12,3 12,4 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen I (1905,Ostpreußen),S.240-249
- ↑ 13,0 13,1 Topographische Übersicht des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Preussischen Regierung,1820,S.174
- ↑ http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?ostpreussen/holland.htm
- ↑ 15,0 15,1 http://www.verwaltungsgeschichte.de/prholland.html
- ↑ Chronik und Statistik der evangelischen Kirchen in den Provinzen Ost- und Westpreussen, 1890, S.135 -136
- ↑ Referenzfehler: Es ist ein ungültiger
<ref>
-Tag vorhanden: Für die Referenz namensGOLD
wurde kein Text angegeben. - ↑ Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 41.Heft, Thorn 1933,E.Wernich/Elbing,S.80,81
Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Königsberg (Provinz Ostpreußen) Stand 1.1.1945 | |
Stadtkreis: Königsberg Landkreise: Braunsberg | Fischhausen | Friedland | Gerdauen | Heiligenbeil | Heilsberg | Königsberg (Land) | Labiau | Memel | Mohrungen | Preußisch Eylau | Preußisch Holland | Rastenburg | Wehlau |
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