Historisches Territorium: Unterschied zwischen den Versionen
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Der Begriff '''Territorium''' wird heute in der Rechts- wie Geschichtswissenschaft vorzugsweise zur Kennzeichnung staatlicher Einheiten unterhalb der Ebene souveräner Staaten benutzt. | |||
Es ist üblich, die Herrschaftsgebilde des [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation|Heiligen Römischen Reiches]] als Territorien zu bezeichnen. | |||
Gemeint ist zunächst ein Gerichtsgebiet, dessen Inhaber – der auch eine [[Reichsstadt]] oder eine kirchliche Korporation sein kann – als Landesherr galt. Zunächst waren diese Territorien oft von anderen Herrschaftsansprüchen (verschiedene Gerichtsbarkeiten in verschiedenen Händen) durchsetzt und erst im weiteren Verlauf des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit entwickelten sie sich zu mehr oder weniger geografisch geschlossenen Herrschaftsbereichen, die zunehmend als Territorialstaaten zu bezeichnen sind. Diese sind jedoch noch längst keine Staaten im modernen zentralistischen Sinne sondern zeichnen sich durch den Dualismus von Landesherrn auf der einen Seite und Ständen auf der anderen Seite aus. Die moderne zentralistische Staatsform entwickelt sich erst allmählich seit dem 18. besonders aber seit dem 19. Jahrhundert. | |||
Im Mittelalter waren die Verwaltungseinheiten und historischen Territorien in Europa vielfältig und oft stark fragmentiert. Die politische Struktur basierte in der Regel auf Feudalismus, was bedeutet, dass die Ländereien von mächtigen Adligen, Fürsten oder Königen kontrolliert wurden, die Vasallen und Lehnsmänner hatten, die ihnen in der Verwaltung und Verteidigung ihrer Gebiete dienten. | |||
===Mittelalterlichen Verwaltungseinheiten als historischen Territorien=== | |||
* [[Gau]]: Ein Gau war eine frühe Verwaltungseinheit im germanischen Raum während des Frühmittelalters.</br> | |||
* [[Königreich|Königreiche]]: Diese waren die größten politischen Einheiten und wurden von einem König oder einer Königin regiert. Einige der bekanntesten mittelalterlichen Königreiche waren das Königreich England, das Königreich Frankreich, das Königreich Spanien und das Königreich Schottland. </br> | |||
* [[Herzogtum|Herzogtümer]]: Herzöge herrschten über Herzogtümer, die kleiner waren als Königreiche, aber dennoch beträchtliche Gebiete umfassten. Beispiele für mittelalterliche Herzogtümer sind das Herzogtum Burgund und das Herzogtum Sachsen. | |||
* [[Grafschaft (historisch)|Grafschaften]]: [[Graf|Grafen]] verwalteten Grafschaften, die in der Regel noch kleiner als Herzogtümer waren und sich oft aus mehreren kleineren Herrschaftsbereichen zusammensetzten. Die Grafschaften wurden von einem Grafen oder einer Gräfin regiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Grafschaft Flandern. | |||
* [[Herrschaft|Herrschaften]] und Territorien der Adligen: Neben den größeren Verwaltungseinheiten gab es auch kleinere Herrschaftsbereiche, die von Adligen oder Rittern kontrolliert wurden. Diese Herrschaften umfassten oft nur eine Stadt oder eine Burg und das umliegende Land. Die Adligen hatten ihre Vasallen und Lehnsmänner, die ihnen dienten. | |||
* [[Freie Reichsstadt|Freie Reichsstädte]]: In einigen Teilen Europas existierten auch freie Reichsstädte, die direkt dem Kaiser oder König unterstanden und eine gewisse Unabhängigkeit genossen. Sie hatten oft eine eigene städtische Verwaltung und waren in der Regel wirtschaftlich gut entwickelt. | |||
* [[Kirchliches Territorium|Kirchliche Territorien]]: Die katholische Kirche hatte im Mittelalter erheblichen politischen Einfluss, und Bistümer und Abteien verwalteten ihre eigenen Ländereien und Territorien. Diese kirchlichen Territorien wurden oft von Bischöfen oder Äbten regiert. | |||
Die politische Karte des Mittelalters war ständigen Veränderungen unterworfen, da Kriege, Heiratsbündnisse, Eroberungen und politische Verschiebungen die Grenzen und die Verwaltungseinheiten kontinuierlich veränderten. Die genaue Struktur und die Namen der Verwaltungseinheiten könnten je nach Zeitraum und Region variieren. | |||
===Das Historische Territorium im GenWiki=== | |||
Hier wird der Begriff etwas weiter gefasst um es zu ermöglichen, jegliche erloschene Herrschaftsform, auch wenn es sich um Teilbereiche eines Territorialstaates handelt, der gleichnamigen Kategorie zuordnen zu können. Dazu können auch jüngst erloschene Regierungsbezirke und Kreise ebenso wie ehemalige Provinzen gehören. | |||
=== Territorien im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation) === | |||
Hier folgt eine (noch unvollständige) Aufstellung in alphabetischer Reihenfolge. Eine strukturierte Aufstellung befindet sich (noch im Aufbau) im Artikel [[Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation]]. | |||
* [[Herzogtum Bayern]] | |||
* [[Herzogtum Berg]] | |||
* [[Kurfürstentum Brandenburg]] | |||
* [[Kurfürstentum Braunschweig Lüneburg]] | |||
* [[Herzogtum Franken]] | |||
* [[Herzogtum Kleve]] | |||
* [[Kurfürstentum Köln]] | |||
* [[Herzogtum Lothringen]] | |||
* [[Grafschaft Lingen]] | |||
* [[Grafschaft Mark]] | |||
* [[Fürstbistum Münster]] bis 1802 | |||
* [[Erbfürstentum Münster]] ab 1802 | |||
* [[Neumark|Markgrafschaft Neumark]] bis 1571 (danach brandenburgisch-preußische Provinz) | |||
<!-- (ab 1572 in Personalunion mit dem [[Kurfürstentum Brandenburg]] regiert. --> | |||
* [[Fürstbistum Osnabrück]] | |||
* (Herzogtum Preußen bis 1701 namengebender Vorgänger des) [[Preußen|Königreich Preußen]]) | |||
* [[Ostfriesland|Fürstentum Ostfriesland]] | |||
* [[Kurfürstentum zur Pfalz und bei Rhein]] | |||
* [[Herzogtum Sachsen]] | |||
* [[Herzogtum Schwaben]] | |||
* [[Herzogtum Thüringen]] | |||
* [[Kurfürstentum Trier]] | |||
===Literatur=== | |||
*{{Haberkern/Wallach}} | |||
*{{Köbler Territorium}} | |||
*WILLOWEIT, D., Territorium, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 149 - 151. | |||
*WILLOWEIT, D., Territorialstaat, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 146 - 149. | |||
[[Kategorie:Historisches Territorium|!]] | |||
[[Kategorie:Historischer Begriff]] |
Aktuelle Version vom 3. Juli 2023, 07:59 Uhr
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium
Der Begriff "Historisches Territorium"
Territorium von lat. terra: Erde, Land, Landschaft, lat. territorium: Gebiet
gem. Duden, Fremdwörterlexikon gleichbedeutend mit: a) Grund und Boden, Land, Bezirk, Gebiet b) Hoheitsgebiet eines Staates
Der Begriff Territorium wird heute in der Rechts- wie Geschichtswissenschaft vorzugsweise zur Kennzeichnung staatlicher Einheiten unterhalb der Ebene souveräner Staaten benutzt.
Es ist üblich, die Herrschaftsgebilde des Heiligen Römischen Reiches als Territorien zu bezeichnen.
Gemeint ist zunächst ein Gerichtsgebiet, dessen Inhaber – der auch eine Reichsstadt oder eine kirchliche Korporation sein kann – als Landesherr galt. Zunächst waren diese Territorien oft von anderen Herrschaftsansprüchen (verschiedene Gerichtsbarkeiten in verschiedenen Händen) durchsetzt und erst im weiteren Verlauf des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit entwickelten sie sich zu mehr oder weniger geografisch geschlossenen Herrschaftsbereichen, die zunehmend als Territorialstaaten zu bezeichnen sind. Diese sind jedoch noch längst keine Staaten im modernen zentralistischen Sinne sondern zeichnen sich durch den Dualismus von Landesherrn auf der einen Seite und Ständen auf der anderen Seite aus. Die moderne zentralistische Staatsform entwickelt sich erst allmählich seit dem 18. besonders aber seit dem 19. Jahrhundert.
Im Mittelalter waren die Verwaltungseinheiten und historischen Territorien in Europa vielfältig und oft stark fragmentiert. Die politische Struktur basierte in der Regel auf Feudalismus, was bedeutet, dass die Ländereien von mächtigen Adligen, Fürsten oder Königen kontrolliert wurden, die Vasallen und Lehnsmänner hatten, die ihnen in der Verwaltung und Verteidigung ihrer Gebiete dienten.
Mittelalterlichen Verwaltungseinheiten als historischen Territorien
- Gau: Ein Gau war eine frühe Verwaltungseinheit im germanischen Raum während des Frühmittelalters.
- Königreiche: Diese waren die größten politischen Einheiten und wurden von einem König oder einer Königin regiert. Einige der bekanntesten mittelalterlichen Königreiche waren das Königreich England, das Königreich Frankreich, das Königreich Spanien und das Königreich Schottland.
- Herzogtümer: Herzöge herrschten über Herzogtümer, die kleiner waren als Königreiche, aber dennoch beträchtliche Gebiete umfassten. Beispiele für mittelalterliche Herzogtümer sind das Herzogtum Burgund und das Herzogtum Sachsen.
- Grafschaften: Grafen verwalteten Grafschaften, die in der Regel noch kleiner als Herzogtümer waren und sich oft aus mehreren kleineren Herrschaftsbereichen zusammensetzten. Die Grafschaften wurden von einem Grafen oder einer Gräfin regiert. Ein bekanntes Beispiel ist die Grafschaft Flandern.
- Herrschaften und Territorien der Adligen: Neben den größeren Verwaltungseinheiten gab es auch kleinere Herrschaftsbereiche, die von Adligen oder Rittern kontrolliert wurden. Diese Herrschaften umfassten oft nur eine Stadt oder eine Burg und das umliegende Land. Die Adligen hatten ihre Vasallen und Lehnsmänner, die ihnen dienten.
- Freie Reichsstädte: In einigen Teilen Europas existierten auch freie Reichsstädte, die direkt dem Kaiser oder König unterstanden und eine gewisse Unabhängigkeit genossen. Sie hatten oft eine eigene städtische Verwaltung und waren in der Regel wirtschaftlich gut entwickelt.
- Kirchliche Territorien: Die katholische Kirche hatte im Mittelalter erheblichen politischen Einfluss, und Bistümer und Abteien verwalteten ihre eigenen Ländereien und Territorien. Diese kirchlichen Territorien wurden oft von Bischöfen oder Äbten regiert.
Die politische Karte des Mittelalters war ständigen Veränderungen unterworfen, da Kriege, Heiratsbündnisse, Eroberungen und politische Verschiebungen die Grenzen und die Verwaltungseinheiten kontinuierlich veränderten. Die genaue Struktur und die Namen der Verwaltungseinheiten könnten je nach Zeitraum und Region variieren.
Das Historische Territorium im GenWiki
Hier wird der Begriff etwas weiter gefasst um es zu ermöglichen, jegliche erloschene Herrschaftsform, auch wenn es sich um Teilbereiche eines Territorialstaates handelt, der gleichnamigen Kategorie zuordnen zu können. Dazu können auch jüngst erloschene Regierungsbezirke und Kreise ebenso wie ehemalige Provinzen gehören.
Territorien im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation)
Hier folgt eine (noch unvollständige) Aufstellung in alphabetischer Reihenfolge. Eine strukturierte Aufstellung befindet sich (noch im Aufbau) im Artikel Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
- Herzogtum Bayern
- Herzogtum Berg
- Kurfürstentum Brandenburg
- Kurfürstentum Braunschweig Lüneburg
- Herzogtum Franken
- Herzogtum Kleve
- Kurfürstentum Köln
- Herzogtum Lothringen
- Grafschaft Lingen
- Grafschaft Mark
- Fürstbistum Münster bis 1802
- Erbfürstentum Münster ab 1802
- Markgrafschaft Neumark bis 1571 (danach brandenburgisch-preußische Provinz)
- Fürstbistum Osnabrück
- (Herzogtum Preußen bis 1701 namengebender Vorgänger des) Königreich Preußen)
- Fürstentum Ostfriesland
- Kurfürstentum zur Pfalz und bei Rhein
- Herzogtum Sachsen
- Herzogtum Schwaben
- Herzogtum Thüringen
- Kurfürstentum Trier
Literatur
- HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
- WILLOWEIT, D., Territorium, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 149 - 151.
- WILLOWEIT, D., Territorialstaat, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 146 - 149.