Reichsstadt
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Der Begriff
Als Reichsstadt (umgangssprachlich auch Freie Reichsstadt) bezeichnet man die reichsunmittelbaren Stadtgemeinden im Heiligen Römischen Reich , die keinem Landesherren sondern nur dem Kaiser unterstanden. Sie hatten besondere Freiheiten und Privilegien, aber auch Pflichten dem Kaiser gegenüber (Steuern und Heerfolge). Ihre Zahl schwankte, es gab bis zu 83 Reichsstädte, 1800 waren es nur noch 51 und ab 1806 nur noch vier. [1]
Einzelne Definitionen
GOV-Objekttyp
93 - Reichsstadt - {deu=Reichsstadt}
siehe: http://gov.genealogy.net/type/list
Quicktext
Im GOV-Quicktext schreibt man für das Objekt
ist (auf deu) Reichsstadt,
Eigenschaften
Hierarchie - untergeordnete Objekte/Objekttypen
Am untergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Hierarchie - übergeordnete Objekte/Objekttypen
Am übergeordneten Objekt/Objekttyp steht im GOV-Quicktext:
gehört zu <GOV-Kennung>, ist (auf deu) <GOV-Objekttyp>,
Besonderheiten
Beschreibung der Besonderheiten ...
TEXT: Besonderheiten :TEXT
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Anmerkungen und Quellenangaben
- ↑ Artikel Freie Reichsstadt. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.