Hauptamt Ragnit: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Amtshauptleute waren herzogliche Beamte, mussten aber dem ostpreußischen Adel angehören. Sie versahen alle Funktionen der öffentlichen Gewalt, das umfasste die Vertretung der landesherrlichen Interessen in den Städten, die Wahrung der Patronatsrechte, die Leitung der Landesverteidigung und der Polizei, die Gerichtsbarkeit auch über[[ Adel]], [[Kölmer]] und [[Hauptamt_Memel#Erbfreie|Freie]] und die Verwaltung der im Hauptamt gelegenen Kammerämter (wovon [[Memel]] anfänglich nur ein einziges hatte). Aber 1622 findet sich schon ein Amtmann zu [[Ruß]] und später, bei zunehmender Bedeutung dieses Kammeramts, sogar ein Burggraf, Namens '''Pörner''', dem 1683 der Burggraf Johann '''Lambert''' folgte. Zur Kammeramtsverwaltung gehörte die Sorge für die ökonomischen Angelegenheiten (Ackerbau, Viehzucht, Heuschlag, Brauwerk), die Überwachung der Domänenbauern, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirschaftsführung, die Einziehung der Kammerabgaben und die Gerichtsbarkeit über die Amtsbauer (da Justiz und Verwaltung damals noch nicht getrennt waren).
Die Amtshauptleute waren herzogliche Beamte, mussten aber dem ostpreußischen Adel angehören. Sie versahen alle Funktionen der öffentlichen Gewalt, das umfasste die Vertretung der landesherrlichen Interessen in den Städten, die Wahrung der Patronatsrechte, die Leitung der Landesverteidigung und der Polizei, die Gerichtsbarkeit auch über[[ Adel]], [[Kölmer]] und [[Hauptamt_Memel#Erbfreie|Freie]] und die Verwaltung der im Hauptamt gelegenen Kammerämter (wovon [[Memel]] anfänglich nur ein einziges hatte). Aber 1622 findet sich schon ein Amtmann zu [[Ruß]] und später, bei zunehmender Bedeutung dieses Kammeramts, sogar ein Burggraf, Namens '''Pörner''', dem 1683 der Burggraf Johann '''Lambert''' folgte. Zur Kammeramtsverwaltung gehörte die Sorge für die ökonomischen Angelegenheiten (Ackerbau, Viehzucht, Heuschlag, Brauwerk), die Überwachung der Domänenbauern, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirschaftsführung, die Einziehung der Kammerabgaben und die Gerichtsbarkeit über die Amtsbauer (da Justiz und Verwaltung damals noch nicht getrennt waren).


==Steuern==
Die Kammerabgaben oder auch Kammergefälle genannt bestanden in Erträgen und Pachtzins (Arrende) der Domänenländereien und Vorwerke, Abgaben der Amtsuntertanen, Zins der [[Kölmer]] und [[Hauptamt_Memel#Erbfreie|Freien]], Krugzins, Lager- und Zapfengeld von den Krügern, Mahlsteuer, Bienenzins, Weiden- und Wiesenzins, Teichmiete, Judenschutzgeld, Strafgekder, Grunderwerbssteuer ("Auflage").<br>
Direkte Abgaben waren die '''"Contributionen"''' für den Kurfürsten und die '''"Extracontributionen"''' zu militärischen Zwecken (z.B. 1640 für die Memeler Garnison, 1640 und 1645 zum Memeler Wallbau, 1643 zur Befestigung der Sandlage in der Festung Memel und zum Pillauer Schanzenbau. Diese Abgaben wurden ab 1680 durch eigene Schoß-Einnehmer eingezogen, die unter der Kriegskammer standen.)
Sie zerfielen in '''Grundsteuer und Personalabgaben'''. Die auf den Hufen des Adels, der Kölmer und der Amtsbauern haftende '''Grundsteuer''' hieß '''"Contribution"''' und wurde seit 1719 als '''"Generalhufenschoß"''' auf einen festen Fuß gebracht (1723 wurde dazu ein '''Kataster''' angelegt, 1748 der Schoß renoviert und reguliert). Zum '''Generalhufenschoß''' geschlagen wurden auch die seit 1714 von den Gütern als Ersatz für den persönlichen Kriegsdienst gezahlten "Ritterdienstgelder". Die Kölmer und Amtsbauern zahlten ferner als Ersatz für die ihnen obliegenden Natural-Einquartierung und Verpflegung der Kavallerie die "Fouragegelder" und "Servisgelder". '''Personalabgaben''' zahlten dagegen die grundbesitzlosen Bewohner des platten Landes: Handwerker, Eigenkäthner, Los- und Instleute, Gärtner, Dienstboten. Sie bestanden in dem '''"Kopfschoß"''' pro Person und dem '''"Horn- und Klauenschoß"''' pro Pferd, Ochse, Kuh, Schaf, Schwein.
Die Abgaben (Contributionen) zu Militärzwecken wurden oft als drückend empfunden und derartige Klagen wurden auch im Hauptamt Memel laut; allein sie waren sehr notwendig. Bis zur Zeit des großen Kurfürsten war es mit dem Militärwesen in Preußen sehr übel bestellt. Die einzige Verteidigungsmacht, die man hatte, das militärisch abgerichtete Aufgebot des Landvolks, die sogenannten Wybranzen, leistete wie alle Milizen, sehr wenig. Bei der Schutz- und Hilflosigkeit des Landes wurden daher die Grenzgegenden durch polnische Söldnerhaufen fortlaufend beunruhigt und geplündert. Im Jahre '''1609''' machte ein französischer Söldner-Hauptmann, Guillaume '''de Barberie''', mit seiner Kompagnie (100 Reiter und dreimal soviel Gesindel) einen Einfall ins {{PAGENAME}} und plünderte das Dorf [[Prökuls]], wobei einige Bauern erschossen und acht andere mit fortgeschleppt wurden. Diese wurden zwei Monate lang festgehalten und erbärmlich mißhandelt, bis ihnen jemand zur Flucht verhalf.
Außer den oben erwähnten Steuern wurde als '''indirekte Steuer''' noch durch die Ordnung vom 2. August 1655 die teilweise bereits früher bestandene '''Accise''' allgemein eingeführt: eine Verbrauchs-Steuer von Getreide, Malz, auswärtigem Mehl, Handmühlen (Quirdeln), Genußmitteln wie Bier (Tranksteuer), Wein, Weinessig, Branntwein, Meth, von Tabak, Drogen, Manufakturwaren, Spielkarten und vom Gewerbe der Schotten (Hausierer), Komödianten, Gaukler.
==Verwaltungsebenen==
Da der '''Amtshauptmann''' auch für den guten baulichen und verteidigungsfähigen Zustand seines Schlosses verantwortlich war, so hatte er bei den drei bedeutendsten Schlössern: [[Königsberg]], [[Insterburg]] und [[Memel]], einen '''Hausvogt''' gewissermaßen als Bauinspektor, aber auch sonst zu seiner Vertretung unter sich, dem wieder, wenn er bei Abwesenheit des Hauptmanns dessen Funktion ganz und gar übernehmen musste, ein '''Burggraf''' beigestellt wurde. Zur Erledigung der kammeramtlichen Obliegenheiten bediente der Hauptmann sich des '''Amtsschreibers''', dem ein '''Hauskämmerer''' und ein '''Landkämmerer''' (schon vor 1638 in [[Prökuls]], 1682 in [[Crottingen]]) '''Landschöppen''' (in [[Heydekrug]]) unterstellt waren. Die unterste Behörde bildeten die '''Schulzenämter''', deren jedes eine ganze Anzahl von Ortschaften umfasste.


== Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis ==
== Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis ==

Version vom 6. August 2010, 08:42 Uhr

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Schroetter Karte 1802, Maßstab 1: 160 000
Ostpreußenkarte um 1925
Ostpreußenkarte um 1925

Allgemeines

Ragnit war eine Burg der Schalauer, welche im Jahre 1277 von den Ordensrittern erobert und zerstört wurde. Der Landmeister Meinhard von Querfurt erbaute 1289 in der Nähe derselben das Ordenshaus Landeshut, die jedoch weiterhin Ragnit genannt wurde. 1293 wurde unterhalb von Ragnit ebenfalls an der Memel als Wohnort für die zum Christenthum übergetretenen Schalauer die Schalauerburg gegründet. Zum Schutz der Rußmündung ließ der Ordensmarschall Henning Schindekopf 1360 die Burg Windenburg anstelle einer alten Prußenburg errichten, auf der sich 1436 ein Pfleger befand. Das Schloss Tilsit wurde erst in den Jahren 1407 und 1408 erbaut, vermutlich ebenfalls auf der Stelle, wo eine Schalauerburg gestanden hatte. Eine Burg Neuhaus in Schalauen erbaute der Hochmeister Winrich von Kniprode um das Jahr 1360 am rechten Ufer der Memel. In der Nähe von Tilsit lag das Haus Splitter, das zusammen mit dem Haus Caustritten, 1365 erwähnt wird. Sechs Meilen oberhalb von Ragnit gründete der Hochmeister Karl von Trier im Jahre 1313 die Burg Christmemel (oder Christwerder), die im Jahr 1328 wieder aufgegeben wurde. Zunächst schien es, als ob der Orden die Zahl der Komtureien erhöhen würde, doch nach der Wahl des Herzogs Friedrich von Meissen zum Hochmeister wurden etliche aufgelöst, so auch die Komturei Ragnit. Danach gab es im Memelland nur noch die Komturei Memel. Dieser untergeordnet waren Vögte, Pfleger und Hauskomture, die nun unter der unmittelbaren Aufsicht des Hochmeisters verwaltet wurden. Die Verwalter erhielten den Namen Hauptleute.

Das Hauptamt Ragnit ging aus der Komturei Ragnit hervor. Deren Gebiet umfasste die Region südlich der Memel bis an den Pregel, und am Kurischen Haff entlang im Süden bis über Labiau hinaus. Das Schloss Labiau hatte ursprünglich wohl die Bestimmung, die Wasserstrasse von Königsberg nach Ragnit über die Deime zu schützen. Die Hauptamt-Einteilung Preußens in der herzoglichen Zeit war die Einteilung in Ämter, die sich auf natürlichem Wege aus derjenigen Ordnung des Ritterordens entwickelt hat und nicht künstlich neu geschaffen wurde.

Das Hauptamt Ragnit enthielt bis zum Anfang des 18. Jahrhunderts keine Stadt. König Friedrich Wilhelm I. ist es zu verdanken, dass Ragnit 1722 Stadgetrechtigkeit erhielt, ebenso gab es während der Ordenszeit nur vier: Ragnit, Willkischken , Lasdehnen und Wischwill. Jüngeren Ursprungs sind Schirwindt (1549), Pillkallen (1582), Willuhnen (1623), Szillen (1629), Budwethen (1665) und Lengwethen (1741).

Die einzige Stadt des Hauptamtes Tilsit wurde erst in der herzoglichen Zeit begründet. Tilsit nämlich erhielt von Markgraf Albrecht im Jahre 1552 Stadtgerechtigkeit. Von den Kirchen des Amtes scheinen nur Tilsit und Kaukehmen (bis 1631 Kuckernese genannt) in die Ordenszeit zurückzureichen. Die Kirchen zu Piktupönen und Coadjuthen sollen im Jahre 1574 erbaut sein. Die meisten Kirchen des Amtes sind im 17. Jahrhundert angelegt.

Um 1542 gehörte das Amt Ragnit zum bischöflich samländischen Sprengel. Die Bischöfe von Samland und Pomesanien behielten ihr geistliches Amt bei, als sie ihre weltliche Herrschaft an Herzog Albrecht abgetreten hatten.

1701 erfolgte eine Neueinteilung der Hauptämter Ragnit, Tilsit und Memel. Das Amt Ragnit zerfiel in zehn Kreise. 1736 waren es Amt Althof Ragnit (Ragnit), Amt Dörschkehmen (Pillkallen), Amt Gerskullen (Ragnit), Amt Grumbkowkaiten (Pillkallen), Amt Uschpiaunen (Pillkallen-Uschpiaunen), Amt Kassigkehmen (Ragnit-Kassigkehmen), Amt Lesgewangminnen (Ragnit), Amt Loebegallen (Pillkallen-Stallupönen), Amt Schreitlaugken (Tilsit, Ragnit, Schreitlauken), Amt Sommerau (Ostpreußen) (Ragnit), die zum Verwaltungsbezirk Gumbinnen gehörten.

Geschichte

Durch den Frieden von Krakau am 8.4.1525 wurde Preußen säkularisiert und zu einem evangelisch-lutherischem Herzogtum. 1525 wurden somit die Ordens-Komtureien in Hauptämter umgewandelt.

Die Amtshauptleute waren herzogliche Beamte, mussten aber dem ostpreußischen Adel angehören. Sie versahen alle Funktionen der öffentlichen Gewalt, das umfasste die Vertretung der landesherrlichen Interessen in den Städten, die Wahrung der Patronatsrechte, die Leitung der Landesverteidigung und der Polizei, die Gerichtsbarkeit auch überAdel, Kölmer und Freie und die Verwaltung der im Hauptamt gelegenen Kammerämter (wovon Memel anfänglich nur ein einziges hatte). Aber 1622 findet sich schon ein Amtmann zu Ruß und später, bei zunehmender Bedeutung dieses Kammeramts, sogar ein Burggraf, Namens Pörner, dem 1683 der Burggraf Johann Lambert folgte. Zur Kammeramtsverwaltung gehörte die Sorge für die ökonomischen Angelegenheiten (Ackerbau, Viehzucht, Heuschlag, Brauwerk), die Überwachung der Domänenbauern, insbesondere hinsichtlich ihrer Wirschaftsführung, die Einziehung der Kammerabgaben und die Gerichtsbarkeit über die Amtsbauer (da Justiz und Verwaltung damals noch nicht getrennt waren).

Steuern

Die Kammerabgaben oder auch Kammergefälle genannt bestanden in Erträgen und Pachtzins (Arrende) der Domänenländereien und Vorwerke, Abgaben der Amtsuntertanen, Zins der Kölmer und Freien, Krugzins, Lager- und Zapfengeld von den Krügern, Mahlsteuer, Bienenzins, Weiden- und Wiesenzins, Teichmiete, Judenschutzgeld, Strafgekder, Grunderwerbssteuer ("Auflage").

Direkte Abgaben waren die "Contributionen" für den Kurfürsten und die "Extracontributionen" zu militärischen Zwecken (z.B. 1640 für die Memeler Garnison, 1640 und 1645 zum Memeler Wallbau, 1643 zur Befestigung der Sandlage in der Festung Memel und zum Pillauer Schanzenbau. Diese Abgaben wurden ab 1680 durch eigene Schoß-Einnehmer eingezogen, die unter der Kriegskammer standen.)

Sie zerfielen in Grundsteuer und Personalabgaben. Die auf den Hufen des Adels, der Kölmer und der Amtsbauern haftende Grundsteuer hieß "Contribution" und wurde seit 1719 als "Generalhufenschoß" auf einen festen Fuß gebracht (1723 wurde dazu ein Kataster angelegt, 1748 der Schoß renoviert und reguliert). Zum Generalhufenschoß geschlagen wurden auch die seit 1714 von den Gütern als Ersatz für den persönlichen Kriegsdienst gezahlten "Ritterdienstgelder". Die Kölmer und Amtsbauern zahlten ferner als Ersatz für die ihnen obliegenden Natural-Einquartierung und Verpflegung der Kavallerie die "Fouragegelder" und "Servisgelder". Personalabgaben zahlten dagegen die grundbesitzlosen Bewohner des platten Landes: Handwerker, Eigenkäthner, Los- und Instleute, Gärtner, Dienstboten. Sie bestanden in dem "Kopfschoß" pro Person und dem "Horn- und Klauenschoß" pro Pferd, Ochse, Kuh, Schaf, Schwein.

Die Abgaben (Contributionen) zu Militärzwecken wurden oft als drückend empfunden und derartige Klagen wurden auch im Hauptamt Memel laut; allein sie waren sehr notwendig. Bis zur Zeit des großen Kurfürsten war es mit dem Militärwesen in Preußen sehr übel bestellt. Die einzige Verteidigungsmacht, die man hatte, das militärisch abgerichtete Aufgebot des Landvolks, die sogenannten Wybranzen, leistete wie alle Milizen, sehr wenig. Bei der Schutz- und Hilflosigkeit des Landes wurden daher die Grenzgegenden durch polnische Söldnerhaufen fortlaufend beunruhigt und geplündert. Im Jahre 1609 machte ein französischer Söldner-Hauptmann, Guillaume de Barberie, mit seiner Kompagnie (100 Reiter und dreimal soviel Gesindel) einen Einfall ins Hauptamt Ragnit und plünderte das Dorf Prökuls, wobei einige Bauern erschossen und acht andere mit fortgeschleppt wurden. Diese wurden zwei Monate lang festgehalten und erbärmlich mißhandelt, bis ihnen jemand zur Flucht verhalf.

Außer den oben erwähnten Steuern wurde als indirekte Steuer noch durch die Ordnung vom 2. August 1655 die teilweise bereits früher bestandene Accise allgemein eingeführt: eine Verbrauchs-Steuer von Getreide, Malz, auswärtigem Mehl, Handmühlen (Quirdeln), Genußmitteln wie Bier (Tranksteuer), Wein, Weinessig, Branntwein, Meth, von Tabak, Drogen, Manufakturwaren, Spielkarten und vom Gewerbe der Schotten (Hausierer), Komödianten, Gaukler.

Verwaltungsebenen

Da der Amtshauptmann auch für den guten baulichen und verteidigungsfähigen Zustand seines Schlosses verantwortlich war, so hatte er bei den drei bedeutendsten Schlössern: Königsberg, Insterburg und Memel, einen Hausvogt gewissermaßen als Bauinspektor, aber auch sonst zu seiner Vertretung unter sich, dem wieder, wenn er bei Abwesenheit des Hauptmanns dessen Funktion ganz und gar übernehmen musste, ein Burggraf beigestellt wurde. Zur Erledigung der kammeramtlichen Obliegenheiten bediente der Hauptmann sich des Amtsschreibers, dem ein Hauskämmerer und ein Landkämmerer (schon vor 1638 in Prökuls, 1682 in Crottingen) Landschöppen (in Heydekrug) unterstellt waren. Die unterste Behörde bildeten die Schulzenämter, deren jedes eine ganze Anzahl von Ortschaften umfasste.

Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis

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