Historisches Territorium: Unterschied zwischen den Versionen

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* (Herzogtum Preußen bis 1701 namengebender Vorgänger des) [[Preußen|Königreich Preußen]])
* (Herzogtum Preußen bis 1701 namengebender Vorgänger des) [[Preußen|Königreich Preußen]])
* [[Ostfriesland|Fürstentum Ostfriesland]]
* [[Ostfriesland|Fürstentum Ostfriesland]]
* [[Kurfürstentum Pfalz]]
* [[Kurfürstentum zur Pfalz und bei Rhein]]
* [[Herzogtum Sachsen]]
* [[Herzogtum Sachsen]]
* [[Herzogtum Schwaben]]
* [[Herzogtum Schwaben]]

Version vom 21. Oktober 2008, 09:24 Uhr

Hierarchie

Regional > Historisches Territorium

Der Begriff "Historisches Territorium"

Territorium von lat. terra: Erde, Land, Landschaft, lat. territorium: Gebiet

gem. Duden, Fremdwörterlexikon gleichbedeutend mit: a) Grund und Boden, Land, Bezirk, Gebiet b) Hoheitsgebiet eines Staates

Der Begriff Territorium wird heute in der Rechts- wie Geschichtswissenschaft vorzugsweise zur Kennzeichnung staatlicher Einheiten unterhalb der Ebene souveräner Staaten benutzt.

Es ist üblich, die Herrschaftsgebilde des Heiligen Römischen Reiches als Territorien zu bezeichnen.

Gemeint ist zunächst ein Gerichtsgebiet, dessen Inhaber – der auch eine Reichsstadt oder eine kirchliche Korporation sein kann – als Landesherr galt. Zunächst waren diese Territorien oft von anderen Herrschaftsansprüchen (verschiedene Gerichtsbarkeiten in verschiedenen Händen) durchsetzt und erst im weiteren Verlauf des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit entwickelten sie sich zu mehr oder weniger geografisch geschlossenen Herrschaftsbereichen, die zunehmend als Territorialstaaten zu bezeichnen sind. Diese sind jedoch noch längst keine Staaten im modernen zentralistischen Sinne sondern zeichnen sich durch den Dualismus von Landesherrn auf der einen Seite und Ständen auf der anderen Seite aus. Die moderne zentralistische Staatsform entwickelt sich erst allmählich seit dem 18. besonders aber seit dem 19. Jahrhundert.

Das Historische Territorium im GenWiki

Hier wird der Begriff etwas weiter gefasst um es zu ermöglichen, jegliche erloschene Herrschaftsform, auch wenn es sich um Teilbereiche eines Territorialstaates handelt, der gleichnamigen Kategorie zuordnen zu können. Dazu können auch jüngst erloschene Regierungsbezirke und Kreise ebenso wie ehemalige Provinzen gehören.

Territorien im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation)

Hier folgt eine (noch unvollständige) Aufstellung in alphabetischer Reihenfolge. Eine strukturierte Aufstellung befindet sich (noch im Aufbau) im Artikel Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.

Literatur

  • HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
  • Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
  • WILLOWEIT, D., Territorium, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 149 - 151.
  • WILLOWEIT, D., Territorialstaat, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 146 - 149.