Feuerlöschwesen Kreis Rees

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Wappen - Portal:Westfalen-Lippe > Wohlfahrtspflege > Feuerschutzwesen im Rheinland > Feuerlöschwesen Kreis Rees

Lederner "Brandeimer"

Zeitschiene vor 1803

Zeitschiene nach 1802

Gebäude

Anzahl und Arten der im Kreis Rees 1862 vorhandenen Gebäude:

Bürgermeisterei Gebäude
gesamt
Kirche Schule Arme
Kranke
Staats-
Verwaltg.
Polizei
Gemeinde
Militär Gebäude
privat ges.
Wohnhaus Gewerbe
Fabrik
Scheunen
Ställe
Städte: -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-. -.- -.- -.- -.-
Wesel 63 6 6 8 4 9 30 1.610 1.335 33 242
Rees 17 3 2 5 -.- 7 -.- 640 488 12 140
Isselburg 9 2 3 -.- -.- 4 -.- 191 177 4 10
Emmerich 54 5 4 14 10 21 -.- 1.249 902 89 258
Summa Städte: 143 16 15 27 14 41 30 3.690 2.902 138 650
Landbezirke: -.- -.- -.- -.- -.- -.- -.-. -.- -.- -.- -.-
Schermbeck 26 5 8 1 2 10 -.- 1.309 874 48 387
Obrighoven 2 -.- 2 -.- -.- -.- -.- 334 212 3 119
Wesel 2 -.- 1 -.- -.- -.- 1 233 155 5 63
Ringenberg 23 6 7 -.- -.- 10 -.- 1.015 707 17 291
Haldern 31 9 9 2 -.- 11 -.- 1.300 950 16 334
Rees 1 -.- 1 -.- -.- -.- -.- 198 100 2 96
Millingen 11 3 3 2 -.- 3 -.- 627 455 6 166
Vrasselt 18 5 5 3 -.- 5 -.- 539 369 5 165
Emmerich 1 -.- -.- -.- 1 -.- -.- 110 74 -.- 36
Elten 15 4 2 2 2 5 -.- 832 481 12 339
Summe Land 130 32 38 10 5 44 1 6.487 4.377 114 1.996
Stadt und Land 273 48 53 37 19 85 31 10.177 7.279 252 2.646

Belegung, Bauart und Zustand der Gebäude

Beim Vergleich der Wohnhäuser mit der Bevölkerungszahl ergiebt sich eine durchschnittliche Belegung in den Städten von 7 bis 8 Personen und auf dem Lande von 6 bis 7 Personen, allerdings sind in den Städten einzelne Häuser von 15 bis 20, mnchmal auch von 30 und mehr Personen bewohnt.

In den Jahren von 1859 bis 1861 wurden durchschnittlich im Kreisgebiet 38 Häuser abgebrochen und 81 Häuser neu errichtet.

Der bauliche Zustand der Gebäude ist im Ganzen recht befriedigend, und hat sich besonders in den letzten Jahren durch Neubauten bedeutent gebessert, da darüber hinaus eine große Anzahl von Gebäuden restauriert wurden.

Der Massivbau wurde in den Städten allgemein und auf dem Lande in letzter Zeit umgesetzt, dadurch ging der Bau von Fachwerkhäuser zurück und der Holzbau wurde eingestellt. Währen früher auf dem Landefast ausschließlich und in den Städten vielfach nur Häuser mit Erdgeschoss aufgerichtet wurden, nimmt die Zahl der ein- und zweistöckigen Häuser in letzter Zeit ebenfalls zu.

Die Bedachung besteht fast ausschließlich aus Ziegeln welche teilweise mit Strohpoppen oder mit Haarkalk (mit Kälberhaaren vermischter Kalk) abgedichtet oder verschmiert wurden. Schiefer oder Pappdächer kommen einzeln in den Städten, Strohdächer bei älteren Gebäuden auf dem Lande vor. Nur im Überschwemmungsgebiet des Rheins wurde bei Neubauten noch die Erlaubnis für eine Strohbedachung erteilt.

Zerstörte Gebäude, Brand, Hochwasser

Im Zeitraum von 1859 bis 1861 sind eine Reihe von Gebaüden im Kreis Rees zerstört worden:

  • In Schermbeck durch Brand 1859 drei, 1860 vier, 1861 zwei Gebäude
  • In Obrighoven durch Brand 1861 drei Gebäude
  • In Wesel durch Brand 1859 ein, 1860 drei, 1861 ein Gebäude
  • In Ringenberg durch Brand 1859 zwei, 1860 sieben, 1861 ein Gebäude
  • In Haldern durch Brand 1859 fünf, 1860 sechs, 1861 fünf Gebäude
  • In Rees durch Brand 1859 zwei, durch Überschwemmung 1861 ein Gebäude
  • In Isselburg und Millingen durch Brand 1859 eini, 1861 ein Gebäude
  • In Vrasselt durch Brand 1860 ein, 1861 ein, durch Überschwemmung 1861 fünf Gebäude
  • In Emmerich durch Brand 1859 ein, 1860 drei, 1861 drei Gebäude
  • In Elten durch Brand 1859 vier, 1860 zwei, 1861 zwei Gebäude

Über die Brandursachen konnte in keinem Fall etwas ermittelt werden.

Kehrbezirke der Schornsteinfeger

Für die Schornsteinfeger waren folgende Kehrbezirke eingeteilt:

  • 1.) Wesel, Obrighoven, Ringenberg und Schermbeck
  • 2) Haldern
  • 3) Rees, Isselburg, Millingen und die Gemeinden Bienen und Grieterbusch der Bürgermeisterei Vrasselt
  • 4) Emmerich, Elten und die Gemeinden Praest, Vrasselt und Dornick der Bürgermeisterei Vrasselt

Feuerlöschbezirke

Mit ausnahme der Bürgermeisterei Haldern und der Gemeinden Elten und Grieterbusch, welche je zu einem Feuerlöschbezirk vereinigt sind, bildet jede Stadt oder Gemeinde für sich einen solchen Bezirk. Feuerlöschordnungen bestehen in den Städten Wesel, Rees, Emmerich, für die Gemeinden Elten-Steinward und die Bürgermeisterei Haldern, sonst für das Land die Feuerlöschordnung vom 12.06.1792 (Scotti).

In diesen Orten sind die Feuerwehren wie folgt organisiert:

  • In Rees besteht die Feuerwehr aus 3 Kompanien, nämlich der Rettungskompanie mit mindestens 100, Löschkompanie mit 40 und Sicherheitskompanie mit 30 Mann, deren jeder ein 1. und 2. Chef mit einem 1. und 2. Stellvertreter vorsteht.
  • In Emmerich besteht die gebildete Brandwache aus 1 Hauptmann, 2 Leutnants, 6 Sergeanten, 36 Brandwächtern und 12 Bergern. Das Personal zur Bedienung der Spritze besteht aus 1 Direktor, 2 Assistenten, 2 Schlüsselbewahrern, 2 Schlangenführern, 12 bis 18 Pumpen und 1 Schlangenwächter. Außerdem sind zur Führung der Handspritzen, zur Herbeiholung der Brandleiter, der Haken, der Reserveschläuche etc. pp., besondere Personen bestimmt.
  • In Elten besteht das Brandcorps aus 3 Brandoffizieren mit 3 Stellvertretern, 3 Spritzenmeistern mit Stellvertretern, 6 Flammenrohrführern, 36 Pompiers (Feuerwehrmänner), 1 Offizier mit Stellvertreter, der Sicherheitswache und 36 Sicherheitsmannschaften, 1 Sergeanten mit Stellvertreter und 18 Brandleiterbedienungsmannschaften.
  • In Haldern besteht das Brandcorps aus 3 Abteilungen, denen je ein Chef vorsteht und welche je 12 Mann umfassen. Deren Aufgaben sin streng reglementiert.

Spritzenmacher

1861: Im Kreis Rees hatte sich 1 Spritzenmacher mit seinen 2 Gesellen auf die Anfertigung von Feuerspritzen spezialisiert.

Spritzenproben, Übungen

Zu den jährlich in der Regel zweimal stattfindenden Spritzenproben haben sich die Mannschaften dieser Coprps zu Übung einzufinden.

In den übrigen Gemeinden des Kreises Rees sind für jede Spritze Brandmeister bestimmt und die nötigen Bedienungsmannschaften angeordnet und entsprechend eingeübt.

'Feuerschutzübung 1727, Probe der Feuer(wehr)instrumente, Einsatz von drei Kompanien
Königlich Preußische Feuerordnung 1727


Lokale Ausrüstung der Feuerwehr

Feuerlöschgerätschaften
in der Stadt/Gemeinde
Große
Spritzen
kleine Hand- u.
Tragespritzen
Wasser-
kufen
Feuer-
leitern
Feuer-
haken
Feuer-
eimer
Stock-
laternen
Wassertrageton-
nen bzw. Zubringer
Bemerkungen
Schermbeck 8 2 4 8 6 62 -.- 4 je Hauseigentümer 1 ledernen Wassereimer
je Hofbesitzer 1 Feuerhaken
Obrighoven 1 -.- -.- -.- 2 12 -.- -.- auf den Ackerhöfen sind genügend
Leitern, Eimer und Haken vorhanden
Wesel 10 5 30 12 6 480 30 -.- Das Rettungscorps besitzt 6 Säcke, 12 Bindestricke,
2 Stricke, 2 Beile, 8 Stocklaternen
Ringenberg 5 8 -.- 2 8 28 -.- -.- je Vollbauer 1 Handspritze, 3 lederne Brandeimer
je Halbbauer 2 und je Kötter 1 ledernen Brandeimer
Haldern 7 -.- -.- 8 14 -.- -.- -.- jeder Hausbewohner oder -eigentümer
1 Brandeimer, beschriftet mit Hs. Nr.
Rees 10 -.- 10 10 6 55 8 1 jeder Hausbewohner
hatt seinen Brandeimerzur Brandstätte zu bringen
Isselburg 1 1 -.- 1 3 14 1 -.- jeder Hausbesitzer 1 Brandeimer
beschriftet mit Hs. Nr., und 1 Laterne
Millingen 1 1 -.- 2 4 62 -.- -.- jeder Hausbesitzer 1 Brandeimer
beschriftet mit Hs. Nr., und 1 Laterne
Vrasselt 5 -.- -.- 5 10 60 -.- -.- Bemerkungen: keine
Emmerich 6 3 11 6 6 218 -.- -.- je nach Hausgröße hatt einen oder mehrere
Brandeimerzur Brandstätte zu bringen
Elten 4 -.- -.- 3 5 74 -.- -.- jeder Hausbewohnerhatt seinen
Brandeimerzur Brandstätte zu bringen[1]

Fußnoten

  1. Quelle: Dönhoff, Landrat v.: Statistische Darstellung des Kreises Rees. (Wesel, Voß & Finke 1863)

Literatur

  • Krügelstein, Dr. J. Friedr.: Vollständiges System der Feuerpolzeywissenschaft (Leipzig 1800)
  • Kühn, H.G.: Beschreibung eines neuen, unterm 31.12.1846 für das Königreich Sachsen patentirten Verfahrens, zur sicheren Löschung jedes (...) Feuers (Meißen 1847)
  • Dittmann, Dr. Reddemann: Das Feuerlöschwesen in der Stadt und auf dem Lande: Ein Handbuch und Organisation von Berufs-, freiwilligen und Pflichtfeuerwehren (Springer 1910)