Benutzer:Arend/Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
Zur Navigation springen Zur Suche springen
Info
Vorläufig und unvollständig! Nur zu Kontrollzwecken angelegt.


Vorlage:Arend


Johann Christoph Gatterers


Abriß


der


Genealogie.




Göttingen,

in Vandenhoeck und Ruprechts Verlage.

1788.

Vorlage:Arend

Vorrede.

Dieses kleine Buch ist, meines Wissens, das erste systematische über die Genealogie. Man wird also hoffentlich dem zarten Erstling die Mängel, welche er noch an sich hat, um desto williger zu gute halten.

Ich habe, seit einem Paar Jahren, halbjährige Vorlesungen über eine Art von historischem Cursus, unter dem bekanntern, aber nicht recht passenden Namen einer historischen Encyklopädie, auf der hiesigen Universität nicht ohne Erfolg in Gang zu bringen gesucht. Die Absicht bey diesen Vorlesungen geht dahin, nicht blos das allein zu lehren, was man gewöhnlich unter dem Worte Encyklopädie versteht: allgemeine Übersicht, Methode und Litteratur der historischen Kenntnisse; sondern

Vorlage:Arend

zugleich auch, und zwar hauptsächlich, die vornehmsten und allgemein brauchbarsten Lehren und Begebenheiten selbst, aus dem ganzen Umfange des historischen Gebietes auszuheben und darzustellen. Also der Kern, sowol von den sogenannten historischen Hülfswissenschaften, der Heraldik, Geographie, Chronologie, Diplomatik, Numismatik, Genealogie etc., als auch von der allgemeinen Völker- und Menschengeschichte, ist der Gegenstand des encyklopädischen Kollegiums: erst zu Ende einer jeden dieser Wissenschaften werden die Hauptbücher, welche über jede derselben vorhanden sind, vorgezeigt, und nach ihrem Werthe, Nuzen und Gebrauche beurtheilt.

Da nun von allen diesen Wissenschaften bereits Abrisse vorhanden sind, die Genealogie allein ausgenommen; so glaubte ich dafür sorgen zu müssen, daß meine Zuhörer auch für diese Wissenschaft einen Leitfaden in die Hände bekommen möchten. Der gegenwärtige Abriß hat auch einen praktischen Theil, weil die Theorie, wie bey den übrigen historischen Wissenschaften,

Vorlage:Arend

hauptsächlich nur um der Praxis willen gelernet wird.

Freylich hat mich auch dieses kleine Buch um einen ziemlich beträchtlichen Theil von Zeit gebracht, die ich hätte auf die Bearbeitung des angefangenen Buchs über die Weltgeschichte verwenden können: und ich glaube, daß manche Leser meiner Weltgeschichte nicht eben sehr damit zufrieden seyn werden. Aber ich kan und darf doch versichern, daß die Fortsezung und Vollendung der Weltgeschichte noch immer die Hauptbeschäftigung meiner Nebenstunden ist: auch ist, seit der Herausgabe des ersten Stücks vom zweyten Theile derselben, eine beträchtliche Anzahl von Stammtafeln zur Weltgeschichte bereits abgedruckt worden, die gewiß schon auf der gegenwärtigen Ostermesse erschienen seyn würden, wenn nicht Sezer und Drucker die Vollendung dieser, für kurze und dunkle Wintertage viel zu schweren und bisweilen kaum möglichen Arbeit, auf die langen und hellen Sommertage zu verspahren genöthiget worden wären. Unter diesen Stammtafeln

Vorlage:Arend

zur Weltgeschichte befinden sich auch mehrere von der Gattung, die ich in gegenwärtigem Abrisse der Genealogie (§. 24, 31) unter dem Namen der Länderverein- und Trennungs-Tafeln beschrieben habe. Überdas hab ich doch auch inzwischen vom Texte der Weltgeschichte selbst schon manches Stück meistens ganz ausgearbeitet. Es geht freylich, weil ich den Plan zum vortheilhaftern Gebrauche dieses Werks etwas erweitert habe, die Vollendung desselben nicht so geschwind von statten, als ich in der Vorrede des ersten Theils zwar nicht versprochen, aber doch gewünscht und gehoft habe. Indessen, wenn mir Gott noch einige Jahre Leben und Gesundheit erhält, so schmeichle ich mir mit der angenehmen Hofnung, daß ich nicht nur die Weltgeschichte, sondern auch den Abriß der Geographie und die Elementa artis diplomaticae noch zu vollenden im Stande seyn werde.

      Göttingen,

den 5 April 1788. J. C. Gatterer.

Inhalt,  statt  Registers.


Theoretischer Theil der Genealogie S. 3 - 65.

Erstes Hauptstück: Von der Genealogie überhaupt S. 3 - 16.

Genealogie überhaupt. S. 3.

Genealogische Schriften. S. 8.


Zweytes Hauptstück: Von den genealogischen Tafeln S. 17 - 58.

I. Von den 7 verschiedenen Arten der genealogischen Tafeln. S. 17.
II. Von dem Entwurf der genealogischen Tafeln. S. 20.
III. Von dem Beweise der genealogischen Tafeln. S. 27 - 58.
1. Beweise in der alten Genealogie. S. 27.
2. Beweise in der mittlern und neuen Genealogie. S. 28.
Erste Klasse von Quellen: Urkunden. S. 28.
Zwote Klasse von Quellen: Den Urkunden, in genealogischen Dingen gleich geachtete Schriften und Nachrichten. S. 30.
Dritte Klassen von Quellen: Denkmäler. S. 31.
Vierte Klasse von Quellen: Geschlechts-, Geschichts-Wappen- und andere Bücher. S. 33.
VorsichtsRegeln beym Gebrauche der Quellen. S. 34.
1. Vorsicht bey der Feststellung des Ursprungs einer Familie. S. 34.
Der Adam des Adels, wann lebte er? S. 36.
Noch zweyerley Bemerkungen in Ansehung des Ursprungs der Familien. S. 38.
2. Vorsicht bey zwey und mehrdeutigen Wörtern und Ausdrücken. S. 40.
3. Vorsicht bey der Deutung der Taufnamen. S. 42.
Alphabetisches Verzeichnis von verkürzten oder auf andere Weise entstellten und unkenntlichen Taufnamen. S. 45.
4. Vorsicht bey der Deutung der Geschlechtsnamen. S. 52.
Alphabetisches Verzeichnis von Wörtern, welche Abstammung, Verwandschaft u. d. gl. bestimmen. S. 54 - 58.

Drittes Hauptstück: Von den genealogischen Büchern. S. 58 - 65.

I. Arten der genealogischen Bücher. S. 58.
II. Entwurf der genealogischen Bücher. S. 60.
III. Beweis in genealogischen Büchern. S. 64.
1. Beweis in Geschlechtshistorien. S. 64.
2. Beweis in den übrigen Arten von genealogischen Büchern. S. 65.

Praktischer Theil der Genealogie S. 66 - Ende.

Erstes Hauptstück: Von der genealogischen Praxis überhaupt. S. 67 - 70.


Zweytes Hauptstück: eine Geschlechtstafel zu verfertigen. S. 71 - 106.

I. Verfahrungsart S. 71 - 76.
1. Sammlung der Materialien. S. 71.
2. Zusammenordnung der Materialien. S. 72.
3. Bearbeitung der Materialien. S. 73 - 76.
a. Genealogisch historischer Text S. 73.
b. Verfertigung der Geschlechtstafeln. S. 76.
c. Verbindung der Geschlechtstafeln mit dem genealogisch-historischen Texte. S. 76.
II. Beyspiel einer beurkundeten Stammtafel. S. 77 - 105.
Beurkundet ist hier, nach TAB. I die erste Stammtafel des Kaiserlich Hohenstaufischen Hauses auf eine evidente Art, nicht nach der gewöhnlichen Duchesneschen Methode.

Drittes Hauptstück: Anentafeln zu verfertigen. S. 106 - 128.

I. Verfahrungsart. S. 106 - 109.
1. Sammlung der Materialien. S. 106.
2. Zusammenordnung der Materialien. S. 108.
3. Bearbeitung der Materialien. S. 108.
a. Verfertigung der Anentafel. S. 109.
b. Verfertigung des genealogischen oder vielmehr progonologischen Textes. S. 109.
II. Beyspiel. S. 110.
Progonologischer Text für den Baumbachischen Anenbaum S. 111 - 128.
Nach Anleitung des Anenbaums in den Kupferstich TAB. II.

Viertes Hauptstück: eine Anenprobe zu führen S. 128 - 159.

I. Verfahrensart. S. 128 - 144.
A) FiliationsProbe. S. 130 - 135.
1. Sammlung der Materialien. S. 132.
2. Zusammenordnung der Materialien. S. 132.
3. Bearbeitung der Materialien. S. 132.
a. Verfertigung des Anenbaums. S. 132.
b. Verfertigung des Filiationstextes. S. 133.
c. Beylagen zur Filiationsprobe. S. 134.
B) Adelsprobe. S. 135 bis 144.
1. Sammlung der Materialien. S. 135.
2. Zusammenordnung der Materialien. S. 141.
3. Bearbeitung der Materialien. S. 142.
a. In den Anenbaum gehörige Dinge. S. 142.
b. Adelsprobe-Text S. 143.
c. ProbationsKodex zur Adelsprobe. S. 144.
II. Beyspiel einer Anenprobe. S. 144. bis 159.
Herrn Karl Friedrich Reinholds von Baumbach Anenprobe, bey der Aufnahme in den Teutschen Orden, übergeben 1746.
I. Der Anenbaum, mit den gemahlten Wappen, und dem, an Eides statt ausgestellten lebendigen AdelsZeugnis.
II. Filiationstext über die väterliche und mütterliche Abstammung von 16 Anen.
III. Adelsprobetext über die 16 Familien, nach Anleitung der obersten Reihe der Familien im Anenbaum.
IV. Bescheinigung der Karawanen oder Feldzüge.
V. ProbationsKodex, welcher 3 Arten von Beylagen enthalten muß:
1. für die Abstammung des Aspiranten von väterlicher Seite.
2. für die Abstammung desselben von mütterlicher Seite.
3. für den Adelsstand aller 16 Anen-Familien.


Vorlage:Arend


Abriß der Genealogie.


Theoretischer Theil.




Erstes Hauptstück von der Genealogie überhaupt.




§. 1.

Die Genealogie soll eine von den historischen Hülfswissenschaften seyn; aber so wie sie bisher in Büchern und Tafeln dargestellt worden ist, leistet sie der Geschichte bey weitem noch nicht allen den Beystand, welchen man von ihr erwarten kan und soll. Ursprünglich, und der Wortbedeutung nach, ist sie freylich nur Darstellung aller, von einem und ebendemselben Vater abstammenden Personen, entweder der männlichen allein, oder der männlichen und weiblichen zugleich. Die alten Hebräer nahmen, ihrer besondern Verfassung wegen, blos männliche Personen, und selbst

Vorlage:Arend

unter diesen nur allein die, den Stamm fortführenden Familienväter in die Stammverzeichnisse auf, wozu sie, schon vor Mose, eigne genealogische Beamte, die Schoteren aus dem Stamme Levi, gebraucht haben. Eben diese Einrichtung hatten, und haben noch, die Stammverzeichnisse unter allen den Völkern, bey welchen man dem weiblichen Geschlechte entweder gar kein, oder doch nur ein sehr eingeschränktes Erbfolgerecht gelassen hat.


§. 2.

Stammesverzeichnisse bestehen entweder in Stammlisten, oder in Stammtafeln. Wenn man blos die stammführenden Familienväter in den Stammverzeichnissen aufzuführen braucht, so kan man sich gar wol nur mit Stammlisten begnügen. Sollen aber alle, von Einem gemeinschaftlichen Vater abstammende Personen verzeichnet werden, so sind blose Stammlisten zur Übersicht eines ganzen Geschlechtes nicht zureichend, sondern diesen Zweck kan man nur durch Stammtafeln erreichen.


§. 3.

Eine eigentliche Wissenschaft ist die Genealogie nicht, wie etwa ihre Schwestern, die Chronologie, die Heraldik u.s.w. Man erzählt und beweist in ihr, wie in der gesamten Historie. Die Genealogie hat also Materie und Form mit der Historie gemein: sie ist ein Theil der Geschichte selbst, welchen man, seiner grosen Brauchbarkeit wegen, aus dem ganzen Umfange der Geschichte heraushebt, und besonders behandelt.

Vorlage:Arend


§. 4.

Genealogie gab es eher unter den Menschen, als Historie: auch ist man, so bald der Gedanke von Genealogie in der Menschenseele erwacht war, noch eher darauf verfallen, Stammtafeln der Götter, als der Menschen, zu machen. Aber die Götter-Stammtafeln waren weiter nichts, als eine rohe Art von Tabellen über physische und astronomische, aus einander fliessende, oder sonst mit einander in Verbindung stehende Begriffe, die man symbolisch dachte und ausdrückte, und genealogisch, als Götterzeugungen, ordnete. Die besten genealogischen Tafeln über die Theogonien der Griechen findet man in des Hofraths Heyne Anmerkungen zum Apollodor[1]. Die Theogonien der alten Egypter bestehen durchgehends aus symbolisch dargestellten astronomischen Begriffen, wie ich in zwoen Societätsabhandlungen[2] bewiesen habe.

Vorlage:Arend


§. 5.

Man hat schon sehr viel, ausserordentlich viel über die Genealogie geschrieben. Wer alle Werke darüber sammeln wolte, der müste ihnen in der That einen ganzen, gewiß nicht engen Büchersaal einräumen. Selbst die blosen litterarischen Verzeichnisse von genealogischen Werken machen eigene Bücher aus. Man hat dergleichen von Reimmann[3] und von Joh. Hübner, dem Jüngern[4].


§. 6.

Ihrer Menge ohngeachtet, lassen sich doch alle genealogischen Werke unter zwo Klassen bringen: sie sind entweder genealogische Tafeln, oder genealogische Bücher.


§. 7.

Diese beyden Arten von genealogischen Werken hat man bey der alten, mittlern und neuen Geschichte,

Vorlage:Arend

und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.


§. 8.

Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien[GWR 1] geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.


§. 9.

Nach einem andern Plane werden allgemeine genealogische Werke auch so entworfen, daß man ohne Rücksicht auf Länder, alle Familien von einerley Stand, Würde und Amt zusammenstellt: also kaiserliche, und königliche, churfürstliche und fürstliche, gräfliche und dynastische, adeliche: Familien von Kanzlern und andern Reichsbeamten etc.


§. 10.

Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein genealogischer Atlas gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen

Vorlage:Arend

Staaten und des teutschen Reichs, zu gleicher Zeit mit dem gegenwärtigen Abriß der Genealogie herauskommt.


§. 11.

Über genealogische Dinge schrieb man in der alten, mittlern und neuen Zeit. Was sich aus dem Mittelalter hiervon erhalten hat, ist zum Theil besonders, meistens aber in den allgemeinen Sammlungen der Chronik- und Historienschreiber der mittlern Zeiten abgedruckt worden. In den neuern Zeiten sind Teutsche und Franzosen die beyden genealogischen Hauptnationen: so wie sie überhaupt, zumal die Teutschen, noch jezt die meisten Bücher drucken lassen. Das 17te Jahrhundert ist reicher an genealogischen Produkten, als alle vorhergehende Jahrhunderte, und selbst auch als das gegenwärtige. Im 17ten Jahrhundert schrieb auch der Hauptverbesserer der genealogischen Methode, Andreas Duchesne († 1640). Die ältesten gedruckten Bücher über die Genealogie kamen zu Ende des 15ten und zu Anfang des 16ten Jahrhunderts heraus. Um diese Zeit fiengen auch die Familien des hohen und niedern Adels an, ihre geschriebenen Stammbücher oder Stemmatographien verfertigen zu lassen: also in einem Zeitalter, da die Diplomatik noch nicht erfunden war, und da man noch stark an Familien-Mährchen hieng, und das Vorurtheil des Alterthums, wie eine Seuche, allenthalben grassirte.


§. 12.

Gerade wie alle genealogischen Versuche der Menschen, nicht mit Menschen-Genealogie, sondern mit Götter-Genealogie anfiengen (§. 4):

Vorlage:Arend

eben so war, meines Wissens, auch das erste gedruckte Buch in der Genealogie ein Werk von den Genealogien der heidnischen Götter, welches von dem Florentiner, Joh. Boccacio († 1375) geschrieben, und erst nach dessen Tode, 1494 herausgegeben worden ist. Die zwey ältesten, mir wenigstens bekannten, gedruckten Werke über Menschen-Genealogien rühren auch von Italienern her: das eine von Benevenut de St. Georgio, einem Mayländer, 1515, und das andere von Philibert Pingon, einem Savoyer 1521. Dann folgten zunächst zwey Werke von Teutschen, das eine von Hieronymus Gebwiler, einem Straßburger, 1527, und das andere von Jacob Meyer aus Flandern, 1531. Endlich 1547 trat Edmund de Bouillay, ein Lothringer, hervor, u.s.w.

Ioh. Bocatii de Certalde († 1375) opus de Genealogiis Deorum gentilium. Vened. 1494 und 1511. fol.
Benevenuti Sangeorgii Montisferrati Marchionum et Principum regiae propaginis, successionumque series Asti 1515, auch zu Turin. 4.
Philiberti Pingonii († 1580) Arbor gentilitia Sabaudiae Saxoniaeque Domus. Turin 1521. fol. mit vielen Kupfern.
Hieronymi Gebvileri Epitome regii ac vetustissimi ortus Caroli V et Ferdinandi I omniumque Archiducum Austriae et Comitum Habsburgensium. Straßburg 1527 mit Holzschnitten, und vollständiger zu Hagenau 1530. 4., auch zu Löwen 1650. 8. ohne Holzschnitte.
Iacobi Meyeri († 1552) Flandricarum rerum T. X. de origine, antiquitate, nobilitate ac genealogia Comitum Flandriae. Brugges 1531. 4, und Antwerpen 1531. 8.
Edmund de Bouillay Genealogies des tres-illustres et tres-puissants Princes les Ducs de Lorraine. Metz 1547, 1549. u. 1574 8.
Vorlage:Arend


§. 13.

Über die allgemeine Genealogie hat man die ältesten, grösten und brauchbarsten Werke teutschen Gelehrten zu danken.

Reineri Reineccii (aus dem Paderbornischen, Prof. der Geschichte zu Helmstädt, † 1595) Syntagma de familiis, quae in Monarchiis tribus prioribus rerum potitae sunt. Basil. T. I, II, III 1574, IV 1580 fol.
Ejusd. Historia Iulia[GWR 2], s. Syntagma heroicum. Helmst. P. I 1594, P. II 1595, P. III 1597. fol.
Hieronymi Henninges (Predigers zu Lüneburg † 1597) Theatrum genealogicum, ostentans omnes omnium aetatum familias, Monarcharum, Regum, Ducum, Marchionum, Principum, Comitum, atque illustrium Heroum et Heroinarum: item Philosophorum, Oratorum, Historicorum, quotquot a condito mundo usque ad haec nostra tempora (an. 1583) vixerunt, in IV tomos collectum. Magdeb. 1589. Voll. V, oder mit dessen Genealogiis Saxonicis (Vltzen 1587) Voll. VI. fol.
Eliae Reusneri (aus Schlesien, Prof. der Geschichte zu Jena, † 1612) Opus genealogicum catholicum de praecipuis familiis Imperatorum, Regum, Principum, Comitum etc. Francof. 1589. 1592 fol.
Ubbonis Emmii (aus Ostfriesland, Rectors zu Norden, dann zu Groningen u. zulezt Prof. der Gesch. zu Groningen, († 1625) Genealogia universalis. Lugd. Bat. 1620. fol.
Nicol. Rittershusii (Prof. Jur. zu Altdorf, † 1670: der zuerst gesucht hat, Unsinn in der Genealogie zu vermeiden) Genealogia Imperatorum, Regum, Ducum, Comitum, aliorumque Procerum, ab A. 1400. Tubing. Edit. I 1658, III 1664. fol.
Eiusd. Auctarium. Tub. 1668. fol.
Eiusd. Brevis exegesis historica genealogiarum praecipuorum orbis Christiani procerum: opus postumum Tub. 1674. fol.
.... (Iac. Wilh. Imhofii, eines Patriciers und vordersten LosungsRaths zu Nürnberg † 1728) Spicilegium
Rittershusianum, s. Tabulae genealogicae, quibus stemmata aliquot illustrium in Germania familiarum, quas Nic. Rittershusius in opere suo vel omnino praeteriit &c. Decades III. Tub. 1683. fol. Pars posterior Tub. 1685 fol.
Georg Lohmeiers (Inspect. der Ritter-Akademie zu Lüneburg, † 1691) Historische Stammtafeln der kaiserlichen, königlichen und fürstlichen Geschlechten. Lüneb. 1690. Fol.
. . . dritte Ausgabe, vermehrt durch A.uctorem N.otitiae P.rocerum I.mperii (d. i. Imhof) Lüneb, 1695. Fol.; auch zu Frankf. und Leipz. 1701. Fol.
Joh. Hübners (Rect. zu Hamburg † 1731) Genealogische Tabellen. Leipz. I Th. 1725 (1737) II Th. 1727, III Th. 1728 (1736), IV Th. 1733. Querfol.
Ebendess. kurze Fragen aus der Genealogie. Leipz. 1725-1733. II B. in 12.
Joh. Ludw. Levin Gebhardi's (königlichen Raths und Prof. bey der Ritterakademie zu Lüneburg, † 1764) der Europäischen kaiser- und königlichen Häuser historische und genealogische Erläuterung - vormahls von Georg Lohmeier - entworfen, nunmehro aber so viel möglich, vollständig ausgeführt, und mit nöthigen Beweisthümern versehen. Erster Theil. Lüneb. 1730. gr. Fol.
Ebendess. der ausgestorbenen Christl. Kaiser- und Königl. Häuser historische und genealogische Erläuterung, u. s. w. Zweyter Theil. Lüneb. 1731. gr. fol.
Ebendess. der Mohammedanisch- und Heidnischen hohen Häuser historische und genealogische Erläuterung - dritter Theil, nebst einem Anhang von denen Regenten der Juden. Lüneb. 1731. gr. Fol.
Les Genealogies historiques des Rois, Empereurs, et toutes les Maisons souveraines (par M. Chazot. Paris. T. I. II. 1736, T. III. IV. 1738. in 4.
Sam. Lenzens historisch genealogische Untersuchungen und Erläuterungen der ersten 34 Hübnerischen Tabellen, und aller bey der Universal- und Teutschen Reichshistorie darauf vorkommenden oder doch dahin gehörigen Personen. Köthen 1756. 4.


§. 14.

Zur neuesten allgemeinen Genealogie gehören folgende Schriften:

Die neuen genealogischen Nachrichten. Leipz. in 8.
Das Schumannische, jetzt Krebelsche genealogische Handbuch. Leipz. gr. 8.
Das Varrentrappische genealogisch-schematische Reichs- und Staatshandbuch. Frankf. gr. 8.
Der Durchlauchtigen Welt Geschichts-Geschlechts- und Wappenkalender, seit 1722 von Joh. Dav. Köhler jährlich herausgegeben; dann von mir, Joh. Christ. Gatterer unter dem Titel: Handbuch der neuesten Genealogie und Heraldik, neu umgearbeitet, und alle 2 Jahre fortgesezt. Unter diesem Titel wird es von einem andern Verf. noch jezt fortgeführt.
Georg Andr. Will's Lehrbuch einer statistischen Genealogie der sämtlichen Europäischen Potentaten und der vornehmsten Teutschen Fürsten jetziger Zeit; zum akademischen und Privat-Gebrauch verfasset. Altdorf 1777. gr. 8.


§. 15.

Über die Specialgenealogie des Teutschen Reichs und der Stände desselben, auch verschiedener adelichen Familien sind folgende Schriften, die, zusammengenommen, eine Art von genealogischem Atlas Teutschlandes ausmachen, zu merken:

1. Über alle, oder doch sehr viele Familien von jeder Art:
Gabrielis Bucelini Germania topo-chrono-stemmatographica, sacra et profana. T. I. Edit. I. 1655; edit. II. Francof. 1699; T.II. Vlm. 1662; Tom. III. Francof. 1672. fol.
Des heil. Römischen Reiches Genealogisch-historisches (hohen und niedern) Adels Lexicon, herausgegeben von Joh. Fridr. Gauhen. Leipz. 1717. gr. 8.
Iac. Wilh. Imhofii Notitia S. Rom. Germanici Imperii Procerum. Stuttgard. 1699. fol. Edit. V. Ioh. Dav. Koeleri. Tub. Tom. I. 1732, T. II. 1734. fol.
Io. Steph. Pütteri Tabulae genealogicae ad illustrandam Historiam Imperii Germaniamque Principem. Goettingae 1768. gr. 4.


2. Über die sämtlichen Teutschen KaiserFamilien (das Haus Habsburg-Österreich allein ausgenommen) folgende Köhlerische Disputationen:
Ioh. Dav. Koeleri disp. de Familia Augusta Carolingica. Altdorfii. 1725. 4.
Ejusd. Stemmatographia Augusta Saxonica. Alt. 1731. 4.
Ejusd. disp. de Familia Aug. Franconica. Alt. 1722. recusa 1735. 4.
Ejusd. disp. de genealogia Familiae Augustae Stauffensis. Alt. 1721. auct. 1726. 4.
Ejusd. disp. de Familia Augusta Lucemburgensi. Alt. 1722. 4.


3. Über die Fürstl. Gräfl. und Ritterschaftlichen Familien des Fränkischen Kreises, folgende Werke von J. G. Biedermann, alle in Folio:
J. G. Biedermanns Genealogie der hohen Fürstenhäuser im Fränkischen Kreise. Bayr. 1746.
Ebendess. Genealogie der hohen Grafenhäuser im Fränk. Kr. 1745.
. . . . Geschlechtsregister der Reichsritterschaft Landes zu Franken Löbl. Orts Gebürg. Bamb. 1747.
. . . . Geschlechtsregister der Reichsritt. Landes zu Franken L. Orts Baunach. Bayr. 1747.
. . . . Geschlechtsregist. der R. Rittersch. Landes zu Fr. L. Orts Steigerwald. Nürnb. 1748.
Ebendess. Geschlechtsreg. der R. Ritt. Landes zu Fr. L. Orts Altmühl. Bayr. 1748.
. . . . Geschlechtsreg. der R. Ritt. Landes zu Fr. L. Orts Rhon und Werra. Bayr. 1749.
. . . . Geschlechtsreg. der R. Rittersch. Landes zu Fr. L. Orts Ottenwald. Culmb. 1751.
. . . . Geschlechtsreg. der L. Rittersch. im Voigtlande. Culmb. 1752.
. . . . Geschlechtsregister des hochadlichen Patriciats zu Nürnberg. Bayr. 1748.
Allgemeine Register über sämmtliche Biedermännische genealogische Tabellen - Gefertigt von G. S. (das ist, Gottfr. Stieber) 1771 Fol.


4. Über einzelne Königl. Fürstl. Gräfl. und adeliche Familien:
Sam. Guichenon's Histoire genealogique de la royale maison de Savoye. Lyon 1660. fol. Voll. II.
Aug. Calmet Histoire de Lorraine. Nancy 1728. Fol.
P. Marquardi Herrgott Genealogia diplomatica augustae gentis Habsburg. Viennae 1737. f. Voll. III
Origines Guelficae: opus praeeunte Godofr. Guil. Leibnitio, stilo Io. Geo. Eccardi litteris consignatum, a Ioh. Dan. Grubero novis probationibus instructum variisque pernecessariis animadversionibus castigatum; jam vero in lucem emissum a Christi. Ludov. Scheidtio. Hannouerae. T. I 1750, T. II 1751, T. III 1752, T. IV 1753. Fol. – Ioh. Henr. Jungii originum Guelficarum T. V: accedit in quinque tomos duplex index. Hannoverae 1780. fol.
Ioh. Dan. Schoepflini Historia Zaringo-Badensis. Carlsruhae. 1763 - 66 Voll. VII. in 4.
Georg Christi. Crollius verbesserte Probe einer vollständigeren und richtigeren Pfälzischen Geschichte in einer Nachricht von der Elisabeth von Sponheim. Zweybr. 1762. 4.
Ebendess. Erster Versuch einer erläuterten Geschichte der ältesten Anherren des Bayrischen Hauses. Zweybr. 1776. 4.
Ejusd. Genealogia veterum Comitum Gemini Pontis. Bipont. 1755.
Ejusd. origines Bipontinae. P. I. II. Fasc. 4. Bipont. 1757 66 4. – Originum Bipontinarum partis II, Vol. I. Bipont. 1769.
Ebendess. Vorlesung von dem ersten Geschlecht der alten Grafen von Veldenz und dessen gemeinschaftlichen Abstammung mit den ältern Wildgrafen von den Grafen in Nohgau[GWR 3] in Hist. et Comment. Acad. Palat. Vol. II. Manh. 1770. p. 241 - 305Vorlesung von dem zweyten Geschlecht der Grafen von Veldenz aus dem Hause der Herren von Gerolzeck in der Ortenau, mit Beylagen und Sigillen; ebendas. p. 271 - 401.
Ebendess. Vorlesung von den Grafen von Werla in Westphalen, und ihrer Verwandschaft mit dem Salisch-Kaiserlichen Hause, in Hist. et. com. Acad. Pal. Vol. II. p. 474 - 524.
Ebendess. Erläuterte Reihe der Pfalzgrafen zu Achen, oder in Niederlothringen. Zweybr. 1763. 4. – Fünf Fortsezungen davon 1764 - 75. 4.
Joh. Mart. Kremers Kurzgefaßte Geschichte des Wild- und Rheingräflichen Hauses aus Urkunden zur Erläuterung der Verfassung desselben, insonderheit in Betracht der Erb- und Lehnfolge-Ordnung. Manh. 1769. Fol.
Ebendess. Entwurf einer genealogischen Geschichte des Ottonischen Astes des Salischen Geschlechtes, und des aus demselben entsprungenen Nassauischen Hauses bis auf die, in dem lezten vorgegangene Theilung vom J. 1255. Wisbaden 1779 – Originum Nassoicarum pars altera diplomatica, ebendas. 1779. 4.
Ebendess. Genealogische Geschichte des alten Ardennischen Geschlechts, insbesondere des zu demselben gehörigen Hauses der ehemaligen Grafen zu Sarbrück. Frankf. und Leipz. 1785. 4.
Pragmatische Geschichte des Hauses Geroldseck, wie auch derer Reichsherrschaften Hohengeroldseck, Lahr und Mahlberg in Schwaben: mit 213 Urkunden, einigen Kupfern, und 2 Registern. Frankf. und Leipzig. 1766. 4.
(Geo. Ernst Ludw. von Preuschen) Geschlechtsreihe des Hauses Geroldseck, so weit solche zur Erläuterung der Markgräfl. Badenschen Ansprüche an die, von diesem Hause erlassenen Allodien gehörig ist. 1774 Fol.
Ioh. Dav. Koeleri Historia genealogica Dominorum et Comitum de Wolfstein. Francof. et Lips. 1726. 4.
Ejusd. Disp. de Ducibus Meraniae ex Comitibus de Andechs ortis[GWR 4]. Altorf. 1729 4.
Gottl. Sam. Treuers gründliche Geschlechtshistorie des hochadlichen Hauses der Herren von Münchhausen, worinnen die Abstammung aller Vorfahren von dem 12ten Jahrhundert an mit vielen aus verschiedenen Archiven und Registraturen gezogenen Urkunden, gedruckten Schriften, und andern Zeugnissen deutlich erwiesen wird, mit einem Anhang häufiger Diplomatum und Urkunden, auch nöthigen Kupfern und Stammtafeln versehen. 1740. Fol.
(Martin Ernst von Schlieffen, Hessen-Casselischen StaatsMinisters, General Lieutenants etc.) Nachricht von dem pommerschen Geschlechte der von Sliwin oder Schlieffen. Gedruckt im J. 1780. in 4, mit Kupfern und einem Urkundenbuche.
Ioh. Christ. Gattereri Historia genealogica Dominorum Holzschuherorum ab Aspach &c cum codice diplomatico multisque figuris in aes incisis. Norimb. 1755. fol.


Zweytes Hauptstück

Von den genealogischen Tafeln.




§. 16.

Zuerst von den 7 verschiedenen Arten der genealogischen Tafeln (§. 6): dann von dem Entwurfe sowol, als von dem Beweise einer jeden Art.


I. Von den 7 verschiedenen Arten der genealogischen Tafeln.


§. 17.

Bisher waren nur 5 bis 6 Arten von genealogischen Tafeln im Gange: 1) Geschlechtstafeln oder eigentliche Stammtafeln: 2) Anentafeln: 3) RegierungsfolgeTafeln: 4) Erbfolgestreitstafeln, 5) synchronistische Stammtafeln und 6) historische Stammtafeln. Es läßt sich ihnen aber noch 7) eine sehr wichtige Art beyfügen: Länderverein- und Trennungstafeln.


§. 18.

Die Geschlechts- oder Stammtafeln, Tabulae stemmatographicae. oder Stemmata, sind die älteste und eigentlichste Art von genealogischen Tafeln. Sie stellen alle bekannten Personen männlichen und weiblichen Geschlechtes, die zusammen eine Familie ausmachen, in absteigender Linie mit

allen Seitenlinien dar: gewöhnlich von dem ältesten bekannten Stammvater an, bis auf die lebenden Abkömmlinge desselben herab: zuweilen aber auch, um einer besonderen Absicht willen, von einem spätern Fortpflanzer an, bis zu einem gewissen Zeitpunkt.


§. 19.

Die Anentafeln, Tabulae progonologicae, stellen die Abstammung einer einzelnen Person, entweder männlichen oder weiblichen Geschlechtes, in aufsteigender Linie, sowol von väterlicher als mütterlicher Seite dar: entweder nur bis auf die Groseltern zurück; oder bis auf die Ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-Groseltern; oder bis auf die Ur-ur-ur-Groseltern; oder gar bis auf die Ur-ur-ur-ur-Groseltern hinauf: und zwar in jedem der 5 Fälle sowol von väterlicher als mütterlicher Seite. Im ersten Falle entsteht eine Tafel von 4 Anen, 2 auf der väterlichen und 2 auf der mütterlichen Seite; im zweyten Falle eine Tafel von 8 Anen, 4 auf der väterlichen und 4 auf der mütterlichen Seite; im dritten eine von sechzehen Anen, auf jeder Seite 8; im vierten eine von zwey-und dreysig Anen, 16 auf jeder Seite; und endlich im fünften Falle eine Tafel von vier-und sechzig Anen, 32 auf jeder Seite.


§. 20.

Die RegierungsfolgeTafeln enthalten blos die Abstammung derjenigen Personen, die nach und nach zur Regierung gelanget sind, oder ein, es sey nun gegründetes oder ungegründetes Recht, oder allenfalls auch nur Hofnung dazu gehabt haben.


§. 21.

Die Erbfolgestreits-Tafeln stellen Personen entweder von mehr als Einer Familie, oder von mehr als Einer Linie aus einer und derselben Familie, dergestalt neben einander dar, daß man aus dem Grade der Verwandschaft leicht und geschwind den Streit über die Erbfolge in Ländern, Gütern oder Gerechtsamen beurtheilen und entscheiden kan. Sie sind also in öffentlichen und Privatstreitigkeiten über das Mein und Dein brauchbar.


§. 22.

Die synchronistischen Stammtafeln, eine eben noch nicht sehr gewöhnliche Art von genealogischen Tafeln, bestehen aus Stammtafeln von mehr als Einer Familie, die in verschiedener Absicht neben einander gestellt werden: entweder blos um die Gleichzeitigkeit derselben, zur Erleichterung des historischen Überblicks gewisser Begebenheiten, wahrnehmen zu können; oder um ihre Verwandschaft, jedoch ohne Hinsicht auf daraus gemachte oder herzuleitende Ansprüche, zu zeigen; oder um den Erwerb von Ländern, Gütern oder Gerechtsamen durch Heyrath, Erbverbrüderung etc. klar zu machen; oder um Erzählungen von Erbfolgestreitigkeiten zwischen zwoen oder mehrern Familien, die ihr Recht, nicht auf Abstammung, sondern auf Vermächtnisse, Verträge, u. d. gl. gründen, desto besser verstehen zu können.


§. 23.

Die historischen Stammtafeln unterscheiden sich von gewöhnlichen und eigentlichen Geschlechtstafeln

(§. 18) dadurch, daß sie nicht blos, wie diese, die Abstammung der zu einer Familie gehörigen Personen von Einem Vater darstellen, sondern auch Lebensbeschreibungen oder Erzählungen von Begebenheiten und Thaten mit einweben, folglich aus Genealogie und Geschichte gemischt sind.


§. 24.

Die LänderVerein- und Trennungstafeln, eine bisher gänzlich vernachlässigte Art von genealogischen Tafeln, ob sie gleich von der grösten Brauchbarkeit in der Historie und Statistik sind. Sie zeigen, wie während der Fortpflanzung des Regentenstammes, der Staat an Ländern und Gerechtsamen zu- und abgenommen hat, mächtig oder ohnmächtig, und überhaupt das geworden ist, was er ist. Diese Ebbe und Flut in Ansehung der Besizungen läßt sich auch bey den Stammtafeln des hohen und niedern Adels darstellen. Man gewinnt hiezu Plaz genug in den Stammtafeln, wenn man darin die nicht hieher gehörigen Personen und Familienumstände übergeht, und, nebst der Regentenfolge bey Staaten, und der Stammführer beym Adel, nur die Personen aufführt, durch welche die Ebbe und Flut des Gebiets oder der Familiengüter bewirkt worden ist.


II. Von dem Entwurf der genealogischen Tafeln.


§. 25.

Entwurf der Geschlechtstafeln (§. 18). Die genealogischen Säze, aus welchen diese Art von genealogischen Tafeln entworfen wird, betreffen

1) die Herkunft, 2) Zeit und Ort der Geburt, 3) Stand, Amt, Würde etc. 4) Zeit und Ort des Todes, 5) die Vermählung, da dann wieder des Gemahls oder der Gemahlin Herkunft, Geburt, Stand, Würde, Tod etc. nach Zeit und Ort bestimmt werden, 6) die Kinder, sowol weiblichen als männlichen Geschlechts. Die Abkömmlinge der Kinder weiblichen Geschlechts werden nur alsdann aufgestellt, wenn durch sie, nach Verlöschung der Mannslinie der Stamm fortgeführt wird: oder auch, wenn sonst etwas von Belang auf der weiblichen Nachkommenschaft beruhet. Da die Geschlechtstafeln der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so muß alles möglichst vollständig und genau angezeigt werden; bey den Zeitbestimmungen darf man selbst die Monatstage nicht auslassen. Es verstehet sich, daß diese Vollständig- und Genauigkeit in den ältern Zeiten selten gefordert werden kan. Man thut indessen alles mögliche, was man nur irgends kan: hilft sich auch zuweilen durch Wahrscheinlichkeiten und Muthmassungen.


§. 26.

Entwurf der Anentafeln (§. 19). Diese Tafeln enthalten nur allein die vollständigen Tauf- und Geschlechts-Namen von jeder, sowol männlichen als weiblichen Person. Zeit- und Ortbestimmung von der Geburt, Vermählung und Tod werden in der Beweisführung nachgetragen. Und dieß geschieht aus Noth. Denn da in den Anentafeln die ganze Folge der Anen nur auf der Oberseite von einem Blatt Papier oder Pergamen dargestellt werden muß, um den ganzen Zusammenhang der Abstammung auf einmal und ununterbrochen übersehen und betrachten

zu können; so bleibt kein Raum für andere Dinge, auser den wesentlichen, die in den vollständig ausgedrückten Vor- und Zunamen bestehen, übrig. Auch der Entwurf ist von dem Entwurfe der gewöhnlichen Stammtafeln ganz verschieden. Man entwirft aber die Anentafeln auf zweyerley Art: entweder wie Quertabellen von der Linken zur Rechten, oder in der Gestalt von Stammbäumen von unten nach oben hinauf.


I. Form einer Anentafel in der Gestalt einer Quertabelle
        III.
   
Brace segment, left, end-top.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, mid-top.png
Brace segment, left, mid-bot.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, end-bot.png
1. Erhard Adolf von und zu Lüttern u. Loffhausen.
  II.  
 
Brace segment, left, end-top.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, mid.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, end-bot.png
1. Bernhard George von und zu Lütter und Loffhausen.  
I.   2. Catharina von Dalwigk zum Lichtenfels auf Sandt.
Erhard George von und zu Lütter und Loffhausen.      
   
Brace segment, left, end-top.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, mid.png
Brace segment, left, span.png
Brace segment, left, end-bot.png
3. George Schwertzel zu Willingshausen.
  2. Susanna Margareta Schwertzelin zu Willingshausen.  
      4. Susanna von Döringenberg.
II. Form einer Anentafel in der Gestalt eines Stammbaums.
               
1. 2. 3. 4.
Erhard Adolf von und zu Lütter und Loffhausen. Catharina von Dalwigk zum Lichtenfels auf Sandt. George Schwertzel zu Willingshausen. Susanna von Döringenberg.
\ / \ /
  Bernhard George von u. zu Lütter und Loffhausen.   Susanna Margareta Schwertzelin zu Willingshausen.  
  \ /  
  Erhard George von und zu Lütter und Loffhausen.  


Wenn Stammbäume bey Gelegenheit einer abzulegenden Anenprobe verfertigt werden, welches der gewöhnliche Fall ist, so muß der auf Pergamen geschriebene Stammbaum zugleich das Wappen einer jeden Person enthalten. Das Wappen aber muß mit Schild und Helm nebst den Helmkleinodien und Helmdecken, genau nach der heraldischen Wahrheit, über den, wie auf einer Art von fliegenden Zetteln geschriebenen Namen der Person, welcher es zugehört, gemahlt dargestellt werden. Die Verbindung des Anenbeweisers mit seinen Anen wird gewöhnlich durch gemahlte blätteriche Zweige angedeutet; damit aber dadurch nichts von den Wappen bedeckt oder unkenntlich gemacht werde, so müssen

die Blätter an den Zweigen möglichst klein und in den Zwischenräumen gemahlt werden. Andere, welche in den neuern Zeiten die Anenprobe geleistet haben, liessen nicht ohne Grund seidene Schnüre, an statt der blätterichen Zweige, zur Verbindung der Geschlechtsglieder auf ihre Stammbäume mahlen: obgleich dadurch freylich die Darstellung im Ganzen das äuserliche Ansehen eines Stammbaums verliehrt. In Sachsen besonders mahlt man auch die Stammbäume regenbogenförmig: das ist, die Namen mit den Wappen werden in oberwärts ausgekrümmter, bogenförmiger Gestalt gemahlt.

III. Form eines Stammbaums mit den Wappen.

Gatterer.Abriss.Genealogie.1788.Zeichnung.Seite.024.svg

§. 27.

Entwurf der Regierungsfolge-Tafeln (§. 20). Sie werden wie Geschlechtstafeln (§. 18) entworfen; aber mit Übergehung aller der Personen, die nicht wirklich zur Regierung gekommen sind, noch auch Hofnung oder Anspruchsrechte dazu gehabt haben.


§. 28.

Entwurf der Erbfolgestreitstafeln (§. 21). Hier werden aus einer, oder aus mehrern Geschlechtstafeln (§. 20) nur diejenigen Personen, welche an dem Erbfolgestreit Antheil genommen haben, ausgewählt. In der Darstellung selbst verfährt man wie bey den gewöhnlichen Geschlechtstafeln; nur kommt es hier insonderheit auf die genaueste Bestimmung der Zeit, selbst öfters nach Monatstagen, an: auch muß man bey den streitenden Personen alle die Umstände sorgfältig anzeigen, aus welchen der Grund der Ansprüche genugsam erhellet.


§. 29.

Entwurf der synchronistischen Stammtafeln (§. 22). Um diese Art von Tafeln geschickt zu entwerfen, muß man einen tabellarischen Kopf haben: auch gehört viel Erfahrung und Übung dazu. Der Entwurf selbst ist im Grunde einerley mit dem Entwurf der Geschlechtstafeln (§. 18): die Auswahl wird durch die besondere Absicht, welche man bey jeder Art von synchronistischen Tafeln hat, bestimmt.


§. 30

Entwurf der historischen Stammtafeln (§. 23). Sie folgen ganz dem Plane der Geschlechtstafeln: sie sind auch in der That nichts anders, als Geschlechtstafeln, nur daß mehr, oder weniger historische Umstände eingerückt werden. Zu der besten Art von Stammtafeln kan man sie wol nicht rechnen. Da sich Stammtafeln zur Historie, wie Landkarten zur Geographie, verhalten sollen; so erhellet hieraus schon, daß brauchbare Stammtafeln nicht mit historischen Erzählungen angefüllt, nicht historische Stammtafeln seyn dürfen: für die Geschichte enthalten sie zu wenig, und für die Genealogie zu viel. Aber auserdem werden hiedurch auch die Stammtafeln ohne Noth überladen, und der genealogische Zusammenhang wird so sehr zerrissen und verdeckt, daß selten ein lichtvoller Überblick der Abstammung, worin doch das Wesen einer Geschlechtstafel besteht, möglich bleibt. Gleichwol haben sich Reinerus Reineccius, Henninges, Lohmeier, und selbst Gebhardi dieser Methode bedient.


§. 31

Entwurf der Länder Verein- und Trennungs-Tafeln (§. 24). Da diese Tafeln nichts anders, als Geschlechtstafeln (§. 18) sind, und sich nur darin von ihnen unterscheiden, daß der Erwerb oder Verlust von Ländern oder Gütern und Gerechtsamen bey denen Personen, welche diese Flut oder Ebbe der Besizungen verursacht haben, kurzmöglichst angezeigt wird; so kan der Entwurf derselben keine Schwierigkeit machen. Es kommt nur hauptsächlich darauf an, daß diejenigen Personen vorzüglich ausgewählt werden, von denen Erwerb oder Verlust

herrührt. Aber werden durch diese Zusäze die Stammtafeln nicht eben so zur Unzeit, wie vorhin bey den historischen Stammtafeln angemerkt worden ist, überladen? Ich solte denken: Nein! denn die Zusäze selbst sind gar nicht zahlreich, und werden nur, wie durch einen Wink, angedeutet.


III. Von dem Beweise der genealogischen Tafeln


§. 32.

Genealogische Wahrheit besteht in der Übereinstimmung der Quellen mit den genealogischen Säzen, die man daraus gezogen hat. Wer demnach andere, so wie sich selbst, überzeugt, daß er keine andere genealogischen Säze in den genealogischen Tafeln verarbeitet hat, als die in den Quellen enthalten sind, der bewirkt Überzeugung von der Wahrheit der genealogischen Tafeln: oder welches einerley ist, der beweist die genealogischen Tafeln. Da die eigentlichen Geschlechtstafeln (§. 25) der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln sind; so müssen sie, wie die vollständigsten, so auch die zuverlässigsten seyn, damit man sich bey dem Entwurf und Beweise der übrigen Tafeln mit völliger Beruhigung auf sie beziehen kan.


§. 33.

1. Beweise in der alten Genealogie.

In der alten Genealogie sind die Schriften der Hebräer, Griechen und Römer, und die übrig gebliebenen alten Münzen nebst den übrigen

Arten von Denkmälern, die einzigen Quellen, aus welchen genealogische Säze und Beweise geschöpft werden können und müssen. Diese Arbeit, die in der That nicht leicht ist, haben bereits verschiedene Gelehrte übernommen, deren Werke oben (§. 13) angezeigt worden sind. Für jezige Genealogen ist hierin nichts weiter mehr zu thun übrig, als die Angaben dieser verdienten Männer hier und da kritischer zu bestimmen und zuweilen zu ergänzen. An Urkunden ist hier nicht zu gedenken, da sich keine Original-Urkunde aus den Zeiten vor dem 5ten Jahrhundert nach Christi Geburt erhalten hat.


§. 34.

2. Beweise in der mittlern und neuen Genealogie.

Hier stehen I) Urkunden aller Art mit Rechte oben an. Sie sind, wenn sie diplomatisch wahr befunden worden, die ergiebigste und reineste Quelle genealogischer Wahrheit. Ihnen werden, in genealogischen Dingen, II) Auszüge aus Kirchenbüchern u. d. gl. gleich geachtet. Dann gehören III) Münzen, Siegel, und alle übrige Arten von Denkmälern hieher. Endlich IV) folgen Auszüge aus Geschlechts-Geschichts-Wappen- und andern glaubwürdigen Büchern.


§. 35.

Erste Klasse von Quellen: Urkunden.
1. Jede Art von Urkunden überhaupt: solte man auch weiter nichts, als etwa den Namen einer hierhergehörigen Person unter den Zeugen, darin
  finden. Er beweist doch das Daseyn, wie der Familie überhaupt, so auch der genannten Person insonderheit, zu einer genau und zuverlässig bestimmten Zeit.
2. Notifications-Schreiben von Geburten, Heyrathen, Todesfällen etc. Bey diesen und allen übrigen Arten zugesiegelter Briefe muß jederzeit auch die äusere Aufschrift, oder die sogenannte Adresse mit abgeschrieben und beygelegt werden.
3. Gevatterbriefe.
4. Eheberedungen oder Heyratsbriefe: sie beweisen zugleich auch die Eltern der beyden Verlobten.
5. Übergabs- und Schenkungsbriefe (Chartae traditionum: donationes pro remedio animae suae et suorum).
6. Lehenbriefe.
7. Testamente.
8. Theilungsbriefe.
9. Einladungsbriefe zu Geschlechtszusammenkünften, nebst der namentlichen Bescheinigung der einzelnen Geschlechtsverwanden über den richtigen Empfang des Einladungs-Cirkulare, und der Versicherung, daß man kommen könne oder nicht.
10. Familien-Verträge von jeder Art.
11. Kaufbriefe.
12. Tauschbriefe u. s. w.


§. 36.

Zwote Klasse von Quellen: Den Urkunden, in genealogischen Dingen, gleich geachtete Schriften und Nachrichten.
1. Überhaupt alle, aus adelichen Registraturen mitgetheilte Nachrichten: weil die Adelichen, selbst in den strengsten Anenproben, sich wechselsweise gegeneinander Archivrecht zugestehen.
2. Alle Auszüge aus Kirchenbüchern, wenn denen, von dem Pastor unter seiner eigenen Hand und Petschaft ausgestellten Bescheinigungen zugleich ein besiegeltes Attestat der geistlichen Obrigkeit beygefügt ist, worin bezeugt wird, daß der bescheinigende Pastor wirklicher Pastor des Ortes ist.
3. Insonderheit Taufscheine aus Kirchenbüchern.
4. Trauungsbescheinigungen aus Kirchenbüchern.
5. Sowol die alten Nekrologien der Stifter, als auch die neuern Todenregister.
6. Aufzeichnungen der Geburt, der Verheyrathung, des Absterbens der Kinder etc. durch des Vaters eigne Hand in Bibeln, in Zins- und Gült-Büchern u. d. gl.
7. Auszüge aus Lehnsalbüchern der Lehenhöfe.
8. Zeugnisse von Beamten, Vögten u. d. gl., wofern sie, durch glaubwürdige Attestate von ihrer Herrschaft, als solche anerkannt worden sind.
9. Auszüge aus Familien-Stammbüchern, wofern diese anders gleichzeitig oder alt sind. Die ältesten Stemmatographien sind aus dem 15ten und 16ten Jahrhundert. Gewöhnlich sind sie
  von einem der Geschlechtsverwanden angefangen, und dann von nachfolgenden Verwanden fortgesezt worden.
10. Auszüge aus Leichenpredigten und Personalien, aus welchen aber nur die Eltern, und höchstens die Groseltern, nicht aber entferntere Anen, bewiesen werden können.


§. 37.

Dritte Klasse von Quellen: Denkmäler.
1. Siegel, nicht blos der Wappen wegen, sondern, sondern auch zur Unterscheidung und Bestimmung der Familien, insonderheit in den Fällen, wenn die FamlienNamen in den Urkunden und andern Nachrichten zweydeutig oder sonst unkenntlich sind. Nicht selten führen Personen aus einerley Familie zweyerley Namen, aber nur Ein Wappen im Siegel.
2. Münzen und Medaillen.
3. Stammbäume, die bey Ritterorden, Hochstiftern, Ganerbschaften etc. bereits aufgeschworen worden sind.
4. Überhaupt alle Inschriften in Kirchen, Kapellen, u. d. gl. Diese Inschriften sind nicht allezeit eingegraben oder eingehauen, sondern öfters blos auf Holz und andere ebene Flächen gemahlt oder geschrieben. Inschriften von der leztern Art werden natürlicherWeise durch das Alter schadhaft und unleserlich, und sind daher nicht selten renovirt, und dann zuweilen in ganz neuen Buchstaben dargestellt worden: auch haben ungeschickte Künstler manche Wörter und Namen falsch gelesen. Folglich ist bey dem Beweise aus erneuerten
  Inschriften grose Vorsicht nöthig. Neue Buchstaben in einem alten Denkmale können dem Denkmale selbst die Beweiskraft an sich zwar nicht rauben: nur darf so ein Denkmal andern zuverlässigen Beweisen nicht widersprechen.
5. Gemahlte Fenster in Kirchen und Kapellen.
6. Inschriften an gestifteten Altären, mit knienden Personen und Wappen.
7. Gemählde in Kirchen, meistens mit Namen und Wappen, zuweilen selbst von den Anen.
8. Todenschilde, die in den Kirchen aufgehangen sind. Fast allezeit ist auch das Wappen der Gemahlin oder der Gemahlinnen in kleinen gemahlten Schildchen mit am Todenschilde. Da diese Schildchen nur durch eingeleimte hölzerne Zapfen angefügt sind, so können sie, wenn man die Todenschilde, um sie frisch mahlen zu lassen, herabnimmt, leicht unter einander vermengt werden. Auf diesen Fall hat man zu denken, wenn die Wappen der Gemahlinnen an den Todenschilden den Heyrathsbriefen oder andern glaubwürdigen Dokumenten widersprechen[5].
9. Sterbetafeln einer Familie, die an den Wänden der Kirchen aufgehangen sind.
10. Grabmäler.
11. Leichensteine.
12. Epitaphien überhaupt. Bey diesen 3 leztern Arten von Denkmälern findet man gemeiniglich auch Wappen.
13. In Kupfer gestochene Porträte mit Inschriften und Wappen, zuweilen auch mit den Namen und Wappen der Anen.


§. 38.

Vierte Klasse von Quellen: Geschlechts- Geschichts- Wappen- und andere Bücher.
1. Geschlechts-Bücher. Hier werden nicht die Stammbücher derjenigen Familien verstanden, deren Genealogie man beschreibt: denn von diesen ist schon oben (§. 36. Num. 9) geredet worden; sondern die Stammbücher derer Familien, die sich mit den vorhandenen verheyrathet, oder befreundet, oder sonst unterhandelt haben. Von ihrer Glaubwürdigkeit gilt eben das, was von jenen schon oben gesagt worden ist. Indessen wenn die Nachrichten aus ältern Zeiten im Stammbuche selbst durch beygefügte Urkunden und Denkmäler-Abschriften hinlänglich bewiesen sind, so haben sie natürlicher Weise selbst den Werth von Urkunden und Denkmälern. Nur in den ältesten Zeiten, da sie, in der Feststellung des Ursprungs einer Familie, fast alle voller Fabeln sind, können sie gar nichts beweisen.
2. Geschichtsbücher. Ihre Glaubwürdigkeit hängt von den Quellen ab, aus denen sie ihre Nachrichten geschöpft haben. Sind sie aus Archiv-Nachrichten, oder von sonst bewährten Schriftstellern verfaßt worden, so darf man sich auf sie ohne Bedenken berufen.
3. Wappenbücher. Leider sind sie alle noch voller Fehler. Indessen da man sie in gewissen Fällen gar nicht entbehren kan, so dienen sie so
  lang, als das Gegentheil nicht erwiesen ist, wenigstens als Hülfsbeweise.


§. 39.

Vorsichtsregeln beym Gebrauche der Quellen.

Große Vorsicht ist nöthig 1) bey der Feststellung des Ursprungs einer Familie, 2) bey der Bestimmung mancher, oft vorkommenden, zweydeutigen Wörter, 3) bey der Deutung sowol der Tauf- als 4) der Geschlechtsnamen.


§. 40.

1. Vorsicht bey der Feststellung des Ursprungs einer Familie.

Weiland, da man in der Genealogie noch fabelte, beliebte man den Ursprung der Familien aus dem Trojanischen Pferde abzuleiten: in der Folge, da man etwas gescheuter wurde, rückte man auf die Zeiten Augusts und seiner Nachfolger herab: wer aber nachher, beym Fortgang der historischen Kritik, recht viel Anen, der Wahrheit zu lieb, aufzuopfern scheinen wolte, blieb doch noch bey Karl dem Grosen und dessen nächsten Abkömmlingen stehen: endlich die gröste Verleugnung seines FamilienAlters bewies, glaubte man, derjenige, welcher zufrieden war, seine Anen unter den Turnierrittern zu den Zeiten des K. Heinrichs des Finklers zu finden - Aber kein Stammvater von unsern Christenfamilien steckte im Trojanischen Pferde, und half Troja verbrennen: auch war der König Priamus nicht Stammvater des Hauses Habsburg. - Die alten

Herzoge von Lithauen haben nicht die Ehre, von einem Bastard des Kaisers August abzustammen: auch hat Österreich keine Privilegien von Julius Cäsar und dem Kaiser Nero empfangen, obgleich Kaiser Friedrich IV es diplomatisch behaupten will, und Lünig die Urkunden hierüber seinem ReichsArchiv einverleibt hat. Freylich versprizten viele vornehme Teutsche ihr edles Blut im Dienste Römischer Kaiser: Es können auch wol Teutsche mit unter den Römischen Truppen gewesen seyn, welche das Bedeckungscorps bey der Kreuzigung Christi ausmachten: vielleicht war selbst der kommandirende Officier dieses Corps, vielleicht auch der, welcher Christum in die Seite gestochen hat, ein edler Teutscher gewesen; aber dem allen ohngeachtet dürfen doch an der Spize einer Stammtafel des hohen und niedern Adels keine Männer aus den Zeiten der alten Römischen Kaiser gedultet werden: auch darf man dem unverschämten oder einfältigen Ulmer-Mönch, Felix Faber, nicht mehr glauben, daß der Kaiser Vespasian die Markgrafen von Baden aus Teutschland zum Feldzuge wider die Juden in Palästina berufen habe, und daß das VocationsSchreiben noch im Badnischen Archive vorhanden sey. Die Familie von Welser stammt nicht, auch nicht einmal etymologisch, von Belisar, Justinians I. General, und das Haus der Markgrafen von Brandenburg nicht von dem Italienischen Hause Colonna ab - Keine Familie darf mehr ihren Stammvater unter den Helden aufsuchen, welche Karl den Grosen über die Pyrenäer nach Spanien begleitet haben. Und wer wolte mit Wittikind, der freylich Nachkommen hinterlassen hat, noch ferner genealogischen Unfug treiben? - In Rüxners Turnierbuche sieht man Adeliche in Menge, schon von Heinrichs des

Finklers Zeiten her, da es leider! gar nicht einmal noch Turniere gegeben hat, in Turniere einreiten. Aber wer wolte auch heutzutage aus Rüxners Buche die Existenz von Edelleuten und die Turniermäsigkeit von Familien beweisen? Der Mann verkaufte ja den Familien des hohen und niedern Adels turnierende Anen so viel als sie wolten und bezahlten.


§. 41.

Der Adam des Adels, wann lebte er?

Familien gabs, wie unter den übrigen Europäischen Völkern, so auch unter den Teutschen natürlicher Weise von jeher; aber darum gabs nicht auch von jeher Familien-Ableitungen, oder Griechisch gesagt, Genealogien. Ein einziges diplomatisches Axiom schlägt alle bisherigen Fabeln, allen genealogischen Wahn und Unsinn, die von Anenstolz, Unwissenheit, Schmeicheley erzeugt worden sind, auf einmal zu Boden: Über 1000 Jahre lang seit Christi Geburt gabs noch keine Familiennamen. Zuvor heist es in Urkunden von Grafen, Reichsherren und Edelleuten so: Eberhardus Comes, Fridericus Comes, Ernestus Comes; oder Eberhardus, Fridericus, Ernestus, Ludovicus, Rudolfus, Giselerus, u. s. w. Wer kan aus diesen blosen Taufnamen genealogisch-klug werden? Aber seit der Mitte des 11ten Jahrhunderts fiengen Grafen, Reichsherren und Edelleute an, theils von ihren Schlössern und Wohnsitzen, theils von gewissen Ämtern u. d. gl. Zunamen zu führen. Seitdem hat sich nun auch die Urkundensprache zum Vortheil der Genealogie geändert: seitdem heist es nicht mehr Henricus, sondern (schon A. 1062) Henricus

de Sinna[6]); ferner (A. 1075): Dietmarus Subadvocatus, Ecdac de Wassenhusen et frater ejus Rubbracht, Hildiwart et Heriman de Neddere &c.[7]); desgleichen (A. 1174) unter den Zeugen einer Urkunde[8]): Liberi (homines): Comes Sizzo de Swarceburch, Comes Ernestus de Tunna, Comes Ludovicus de Lare, Dedo de Zigenberch. Ministeriales: Helpericus Vicedominus, Anoldus de Blehoue, Wernerus Dapifer, Godeboldus Marscalcus, Arnoldus de Heiligenstad, Hawardus, Cuonradus et alii quam plures; endlich zum Überfluß noch ein Beyspiel (A. 1190) unter den Zeugen: Rembertus de Monechusen, Elwart de Holthusen; Helmarkus, Reinerus, Arnoldus, fratres de Hastenbike[9]). Also seit der Mitte des 11ten Jahrhunderts, da unter dem hohen und niedern Adel Zunamen, als Familien-Namen, Mode geworden sind, fängt erst die Genealogie des hohen und niedern Adels an. Aber dieses ist nicht so zu verstehen, als wenn um diese Zeit schon bey allen Familien des hohen und niedern Adels die Geschlechtsnamen aufgekommen wären. Im 11ten Jahrhundert geschah nur erst ein geringer, kaum merklicher Anfang: die meisten Zeugen, und andere, in den Urkunden erwähnte Personen treten da noch ohne Geschlechtsnamen auf. Erst seit dem 12ten Jahrhundert

sind sie, zumal beym hohen Adel, gewöhnlicher geworden; doch so, daß noch im 13ten Jahrhundert mehrere Zeugen, neben denen, die bereits Geschlechtsnamen führten, blos unter ihren Taufnamen erscheinen. So kommen in einer Urkunde von 1249 [10] noch 7 Zeugen vor, die keine Geschlechtsnamen gehabt haben. Also brauchte diese Mode eine Zeit von mehr als 200 Jahren, bis sie allgemein wurde. Die Geistlichen haben ohnedem erst seit dem 13ten Jahrhundert ihrem Amtsnamen den Geschlechtsnamen beygefügt: und zwar die Prälaten, wie Dompröbste, Domdechante, erst im letzten Viertel dieses Jahrhunderts.


§. 42.

Noch zweyerley ist in Ansehung des Ursprungs der Familien zu bemerken.

I. Kaiser, Könige, und andre Landesherren nennen sich bekanntermassen nach dem Namen der Reiche und Länder, welche sie beherrschen. Hier vertrit also der Name des Reichs oder Landes die Stelle des Geschlechtsnamens. Sind nun diese Reiche und Länder in einer Familie erblich, so sind es auch die Namen, die von ihnen geführt werden: oder, welches einerley ist, solche Reichs- und Ländernamen sind zugleich wahre Geschlechtsnamen. Also überall, wo Erbreiche und Erbländer waren und noch sind, gab es von jeher und gibt es noch jezt Genealogien von Kaiser- Königs- und Landesherrn-Familien. Ein förmliches Erbreich ist zwar das Römisch-Teutsche Reich nie gewesen; aber ehemals blieb

man doch immer gern bey der einmal gewählten Königs- und KaiserFamilie, obgleich die Individuen noch besonders gewählt worden sind. Folglich gibt es im Römisch-Teutschen Reiche, bis von den Zeiten der Karolinger her, wahre Genealogien der Kaiserfamilien. Ungefähr eben so verhält es sich mit den vormaligen Familien der grosen Reichsbeamten, der alten Herzoge von Sachsen, Bayern etc., der alten Markgrafen von Brandenburg, von Österreich u. s. w.

II. Nicht nur Kaiser, Könige und andere erbliche Landesherren, sondern auch selbst Grafen, Reichsherren und Edelleute haben zuweilen, doch die leztern höchstselten und nur zufälliger Weise, das Glück, ihre Anentafel noch über die Mitte des 11ten Jahrhunderts hinauf zu verlängern. Der fast einzigmögliche Fall ist dieser, wann etwa einer aus der Familie, welcher schon den Familiennamen führt, im 12ten, oder gar im 11ten Jahrhundert ein sogenanntes (versteht sich auf unsere Zeiten erhaltenes und durch einen Glücksfall aufgefundenes) Seelgeräth zur Erlösung der Seele seiner Voreltern aus dem Fegefeuer gestiftet, und darin diese Voreltern einzeln, wie nicht ungewöhnlich ist, mit Namen angeführt hat. Denn obgleich die Voreltern in jenen Zeiten, da es noch keine Geschlechtsnamen gegeben hat, nur mit den Taufnamen, also dem äuserlichen Ansehen ganz unkenntlich für die Genealogie, genannt werden; so erhellet doch daraus ganz unstreitig, daß solche Personen zur Familie desjenigen gehören, der sie als Vater, Grosvater u. s. w. angegeben hat: zumal bey einer so höchstwichtigen Gelegenheit, wo es nicht auf irdische Vortheile, sondern auf den Erwerb der ewigen Seeligkeit angetragen wird.


§. 43.

2. Vorsicht bey zwey- und mehrdeutigen Wörtern und Ausdrücken.

In Urkunden, Denkmälern und andern Arten von genealogischen Quellen kommen öfters zwey- und wol gar vieldeutige Wörter und Redensarten vor, so daß man, wenn man nicht äuserst vorsichtig ist, in grose Gefahr geräth, bald den Adel überhaupt mit Unadelichen, bald den hohen und niedern Adel, bald den hohen Adel unter sich zu verwechseln.

1) Die Worte Consanguineus, Avunculus, und im Teutschen Oheim, Vetter, Bruder, Schwester u.d.gl. bedeuten nicht immer einen Blutsverwanden, sondern wurden zuweilen, wie noch heutzutage geschieht, blos als Freundschaftsbezeugungen, oder auch als Titel gebraucht.
2) Miles bedeutet fünferley: einen Soldaten überhaupt; einen, der zu Pferde dient; einen jeden Vasallen; Hofbeamte; endlich auch, und zwar am häufigsten einen Ritter, im Gegensaz von Famulus.
3) Dominus, und im Teutschen Herr wird von dreyerley Art Personen gebraucht: von Militibus oder Rittern; von Geistlichen; und von Rathsherren in den grosen Reichsstädten. Meistens nennen sie sich selbst Herren, zumal die Ritter und die Geistlichen.
4) Das Wörtchen de oder im Teutschen von, sezen weder Adeliche alleine, noch alle adeliche Familien, ihrem Geschlechtsnamen vor.
5) Das Wort Comes, im Teutschen Grav, lassen viele Grafen in den Urkunden aus. In diesem Fall unterscheiden sie sich durch gar nichts von
  den Reichsherren und von den Edelleuten. Bey den Geistlichen aus gräflichen Häusern ist es, nach Gudens Bemerkung, als eine Regel ohne Ausnahme anzusehen, daß sie, bis zum J. 1390, den Namen Comes oder Grav vor ihem Geschlechtsnamen auslassen.
6) Aus den Verzeichnissen der Zeugen, wo Liberi homines, oder schlichtweg Liberi, und Ministeriales, als zwo besondere Klassen von weltlichen Zeugen, unterschieden werden , läßt sich in Hinsicht auf hohen und niedern Adel nichts beweisen. Zwar sind Liberi gewöhnlich Leute von von hohem- und Ministeriales von niederm Adel. Aber da mancher Graf oder Herr Dienste nahm, und mancher Edelmann frey auf seinen Gütern sizen blieb; so findet man ganz unstreitige Beyspiele von Grafen und Herren unter den Ministerialibus und eben so Edelleute unter den Liberis hominibus verzeichnet.
7) Den Titel Nobilis, Edel, findet man, wenigstens seit um A. 1360, auch von Niedern Adel gebraucht.
8) Den Titel Domincellus, oder im Teutschen Junker gebrauchen seit um 1360 auch zuweylen Edelleute.
9) Selbst der Titel Dei gratia und Nos wird manchmal vom Niedern Adel gebraucht.
10) Miles, Ritter, ist Würde, wie des hohen, so auch des niedern Adels; eben so Famulus, Knecht oder Knape.
11) Mangel eines eigenen Siegels ist kein Kennzeichen eines Famulus: und Besiz des Siegels kein Vorrecht eines Miles; denn man findet
  Knechte in Urkunden, die gesiegelt haben, und Ritter, welche bezeugen, daß sie kein Siegel besizen.


§. 44.

3. Vorsicht bey der Deutung der Taufnamen.

Bey den Taufnamen kommen zuweilen solche Schwierigkeiten vor, daß dadurch manche Personen ganz unkenntlich, folglich für die Stammtafeln völlig unbrauchbar werden. Die vornehmsten Schwierigkeiten, wobey Vorsicht nöthig ist, sind folgende:

1) Daß, bis in das 13te Jahrhundert hinein, noch viele Personen blos durch Taufnamen, ohne Geschlechtsnamen, angedeutet werden. (§. 41 zu Ende), macht die Stammtafeln vieler Familien sehr mangelhaft.
2) Die hohe Geistlichkeit, wie Erz- und Bischöfe, Äbte, begnügt sich bis auf den heutigen Tag blos mit Taufnamen: an statt der Geschlechtsnamen stehen die Namen der Kirchen, welchen sie vorstehen. Aus dem beygefügten Geschlechtswappen läßt sich zwar der Geschlechtsname ersezen; aber die Geschlechtswappen der hohen Geistlichkeit fangen erst zu Ende des 13ten Jahrhunderts, und zwar nur einzeln und nach und nach, nicht alle auf einmal an.
3) Häufig steht zwischen den Taufnamen mehrerer Personen kein Komma, noch sonst eine Interpunktion: so daß ein Unvorsichtiger leicht aus 2 bis 3 Brüdern nur Eine Person zu machen verleitet werden kan. Doch diese Schwierigkeit läßt sich gänzlich heben, wenn man nur der Regel
  eingedenk ist, daß bis ins 16te Jahrhundert hinein keine Person mehr, als einen Taufnamen, hat.
4) Die Taufnamen, selbst der höchsten Personen, werden sehr oft blos durch Anfangsbuchstaben (Siglae) angedeutet. Diese Siglen sind nun fast insgesamt zwey- oder gar vieldeutig. Z.E. G kan heisen Gebhardus, Georgius, Godeboldus, Gualterus, Gerlacus, Gottfridus, Gerhardus. Wie viel Gefahr zu irren entspringt aus dieser sonderbaren Gewohnheit? Auch werden manchmal diese Siglen schon gleich in den Originalen, zuweilen aber auch in neuern Abschriften, ihrer Kleinheit und Menge wegen, ausgelassen. Hier ist ein Beyspiel aus Kaiser Heinrichs VII Urkunde vom J. 1234 [11]): Testes sunt hi: S. venerabilis Moguntinus Archiepiscopus; H. Marchio de Badin; Dux de Tecke (hier fehlt die Sigle); B. Dux Spoleti; E. Comes de Friburc; Comes de Lewinstain (hier fehlt wieder die Sigle); H. de Niffin, et duo filii sui H. et Gotfridus; C de Durna; W. Pincerna de Limpurg; C. Pincerna de Winterstetin; Ludewicus de Schyffha; C. de Winsperc, et alii quam plures. – Über die Deutung der Anfangsbuchstaben in dem sogenannten Fürstenbriefe des Hauses Braunschweig-Lüneburg läßt sich ein ganzes Buch schreiben: und doch können einige, alles historischen Nachforschens ungeachtet, nur muthmaßlich erklärt werden.
5) Nicht selten verursacht die Vorliebe der Familien für gewisse Taufnamen eine so starke Anhäufung von einerley Taufnamen, daß
  auch zuweilen der gröste Fleis und die scharfsinnigste Aufmerksamkeit nicht hinlänglich sind, sich aus der Verwirrung herauszuwinden. So ein Name war Berthold in dem Hause Zähringen, Walther, im Geroldseckischen, und Hermann in dem ältern Badnischen Hause. Insonderheit aber waren, im 14ten und 15ten Jahrhundert, nicht nur gräfliche und adeliche, sondern auch herzogliche Familien in den Namen Heinrich so sehr verliebt, daß man ihn um deßwillen die Pein (Crux) der Genealogen und Historiker zu nennen pflegt.
6) Die Taufnamen werden sehr oft theils durch Verkürzung, theils durch Verwandlung der Buchstaben für manchen Leser ganz unkenntlich oder gar unverständlich gemacht. Selbst in kaiserlichen Urkunden sind sie zuweilen unrichtig gedeutet worden. So wurden in einem Schreiben des Kaiser Rudolfs II von 1587 die Namen Statius und Curdt mit Eustachius und Gerhard irrig verwechselt[12]: und 1746 hat, bey Gelegenheit einer, dem Teutschen Orden übergebenen Anenprobe, die Ordensregierung Beweis darüber gefordert[GWR 5], daß die Namen Asmus und Erasmus einerley wären, welches auch hernach deutlich bewiesen worden ist[13]. Bey diesen Umständen wird man es hoffentlich gerne sehen, wenn, zum Gebrauche derer, die in genealogischen Dingen arbeiten, ein alphabetisches Verzeichnis von verkürzten[GWR 6] oder sonst veränderten Taufnamen hier mitgetheilt wird; welches, so mühsam es auch
  aus Urkunden, Denkmälern, Geschlechtshistorien und andern Nachrichten zusammengetragen worden ist, gleichwol nicht ganz vollständig noch fehlerfrey seyn dürfte.


§. 45.

Alphabetisches Verzeichnis
von verkürzten oder auf andere Weise entstellten und unkenntlichen Taufnamen.


A.

Aalf, Adolf – Aalke, Aalheit, Alheit, Adelheid – Adalbert, Adilbert, Albert, Albrecht – Anteni, Teni, Antonius – Aribo, Aripo oder Eribo, Aribaldus – Armengard, Armgard, Irmengard – Asmus, Erasmus – Aschwin oder Asche .... Mannsname.


B.

Baltildis, Batild, Batahild, Baldehildis – Balburg, Walburg – Barthold, Barteld, Bertulf, Berthold – Bartha, Bartje, Bertha, Berta oder Bertrada – Bartel, Bartholomäus – Beer, Bernhard – Beke, Gebke, Gebekka – Benno, Bernhard – Berend .... Mannsname – Betta, Bette, Betje, Elisabet – Blosel, Blasius – Bodo, Wodo, Waldo, Baldus – Börries, Borjes, Borriges, Liborius – Bucco, Burchard.


C.

Carst, Karst, Cristan, Christian – Cauzbert, Codobert, Cosbert, Cotabreht, Gottbert

oder Gottbrecht – Cecilge, Cäcilia – Ceizo, Kyso, Giso, Gisel, Gieselbert – Chono, Chunzo, Cono, Cuno, Conzo, Cunzo, Cunz, Cuz: Cunzel, Cozil, Cozzel, Cozzilo: Coerd, Cord, Curdt: Cundarat, Conrad (noch mehrere Namensverändrungen von Conrad siehe unter K) – Christein, Stine, Christina – Clamor, Clamhorus, Clamberg – Claus, Nikolaus – Cotefrid, Cotfried, Cothefried, Gottfried – (die übrigen siehe unter G) – Cozbold, Gottwald – Cozhart, Gotthard – Cunise, Cuniza, Kunigunda.


D.

Dannel, Dannehl, Daniel – Deddo, Dedo: Deti, Deto: Diet, Dietho, Dieto, Dioto, Duoto, Dioza, Diez: Deodericus, Deotrich, Dietricus, Dietrih, Dirch, Dirk, Dyrtze: Deotheri, Deutoris, Dhietheri, Diether, Dietherus, Diotire: alles für Dietrich oder Theodoricus (die übrigen siehe unter T) – Denies, Anteni, Antonius – Drätje, Druutje, Druda, Traudel, Gertraud – Dreves, Drewes, Dröves, Endreß, Andreas.


E.

Eilke, Heilke, Eglika: Eilike, Oylike, Alheit, Adelheid – Eler, Elard – Else, Elze, Ilse, Ilsebee, Elsbet, Elzpet, Elsebeht, Lise, Elisabet – Endres, Drevs etc. Andreas – Engele, Angelika – Eribo, Aribo, Aripo, Aribaldus – Esso, Hesso, Hezzo, Henz, Heinrich – Everd, Evert, Eberhard.


F.

Fredeken ... weibl. Name – Friedel, Friz, Friedrich.


G.

Gangolf, Wolfgang – Gara, Gere, Gerthus, Gerhus, Gerhaus oder Gertraud – Garvert, Gerward – Geerd, Gerd, Gerdt, Gerth (vermuthlich auch Geerke), Gerhard – Gebke, Beke, Gebekka – Gesa, Gesina, Geeske, (vermuthlich auch Gesche), Gise, Gisle, Gisela – Gilgen, Ilgen, Egidi, Aegidius – Giso, Gizo, Gisal, Gisel, Gisul; Gisbert, Gisebert, Gisabric, Gisalbrecht, Gisilbracht, Gislebert: Gilbert, Guillebert, Giselbert oder Giselbrecht – Godebert, Godipert, Gotbert, Gotpert, Gotabraht, Gosbert, Gausbert, Gozbrecht, Gozberaht, Gottbert oder Gottbrecht – Godebold, Godbold, Gosbald, Gozbold, Gozboto, Gottbald oder Gottwald – Gotfrid, Gotafort, Gaufred, Gaudefried, Gosfred, Gosfried: Götz, Gotz, Gutz, Gotzo, Götzel, Gotelo: Götje, Guttke, Gödike, Gottfried – Godhard, Gozhard, Gozhere, Gotharius, Gottharius, Gotthard – Gräte, Greetje, Margareta – Guarnerius, Warnerius, Werner, Wernhard, Bernhard – Guepa, Gerberg – Guido, Vit, Vitus, Veit.


H.

Harm, Harmen, Hermann – Haymran, Emmeran – Heil, Hille, Helia: Heilke, Eilika, Alheit, Adelheid – Hein, Heinz, Heino,

Heineko, Heinemann, Heintzil, Henz, Hetzel, Hetzil, Hetzilo, Hezzo, Hesso, Esso, Heinrich – Helmar, Helmer, Hilmar, Helmke, Hillmann, Hellembert, Helmbert oder Helmbrecht – Helwig, Heilwig, Hedwig – Hemmeke, Immeke, Emma – Hibbel, Hebella – Hilpolt, Hiltepold, Hippolytus.


J.

Jaabs, Jobs, Jodel, Jodocus, Jobst – Jaaks, Jakob – Jan, Johans, Hans, Johann – Jasper, Gasper, Kaspar – Jetta, Henrietta – Jewte, Jeute, Jutha, Gutta: Jitte, Jütte, Judith – Ilgen, Gilgen, Egidi, Aegidius – Ilse, Ilsebee, Ilsabet, Elspet, Elisabet – Immeke, Hemmeke, Emma oder Imma – Jodfriedt, Josfred, Gottfried – Jochen, Joachim – Josbert, Gottbert oder Gottbrecht – Jorig, Jörge, Jürge, Jürgen, Jürken, Georg – Jost, Joost, Justus.


K.

Käte, Katrey, Katharina – Karst, Carst, Christian – Kisalbert, Kisalbreht, Kisalperch: Giso: Kyso: Kero, Giselbert oder Giselbrecht – Klaus, Klaas, Niklas, Nikolaus – Koerd, Koord: Kunz, Kunzo: Kunderat, Konrad – Kunl, Kunel, Kundel: Kunne, Künke, Könke, Kunigunda.


L.

Lammert, Lambert – Lene, Leenka, Helena – Lenz, Lenzel, Lanzel, Landolo, Landolt

– Levert, Libert, Libertus – Lienhart, Leonhard – Levichen, Leveke . . . . weibl. Name – Liese, Lise, Elisabet – Lippel, Lippelt, Leipolt, Leupolt, Luipold, Leopold – Lips, Philipp – Loddig, Lüdike, Lütke, Ludwig – Lorenz, Laurentius – Lukke, Lucia – Lüder, Lüer, Lür, Lothar, Luther – Luleph, Ludolf – Lux, Laux, Lukas.


M.

Madlen, Matz, Magdalena – Mas, Maß, Maas, Thomas – Matheß, Matheis, Mattis, Matz, Matthäus – Mechel, Mechtild – Meimerich, Meimerikus und Meimerika – Meinert, Meinhard – Mergen, Mila, Maria – Mertein, Mertel, Martin – Metta, Metje, Metzze, Mathild – Meves, Mewes, Bartholomäus.


N.

Niklas, Nyclos, Nikkel, Nikolaus.


O.

Oylike, Eilike, AdelheidOrtgies . . . .


P.

Perl . . . . weibl. Name (etwa Margareta, aus dem Lateinischen Margarita? oder Berl oder Bärl, für Ursula?).


R.

Raimbert, Renobert, Regnobert, Rembert, Reinbert – Ratger, Raatje, Radeke, Rutger, Ruger, Ruggerus, Rocarus, Roccardus – Rauert, Ruward, Ruthardus, Rotherus, Ruardus – Regenbald, Reinbod, Reinbold – Regindrud, Ramtrud, Raintrud, Reintrud – Reginwart, Reinwart – Reimoot, Reimoth, Reinmuth – Reiner, Reinier, Reinher, Reineke, Reinard, Ragenhard, Reinhard – Rembrand, Regimbrand, Reginbrand, Reinbrand – Ribke, Ribbke, Rebekka – Rix, Rixenda – Robert, Ruobbert, Ruopert, Raubert, Raupert, Rubbert, Ruotbert, Rothbert, Ruitbert, Ratbert, Rupert oder Ruprecht – Röpke, Rebekinus, Rool, Raul, Rulf, Roleff, Rudolf.


S.

Scharjes, Anscharius oder Ansgarius – Seitz, Sifrit, Seyfried oder Sigfried – Sillke, Sibylleke, Sibyl, Sibylla – Statz, Statius, Justatius – Stine, Stineke, Stienke, Christein, Christina – Stoffer, Stoffel, Christoffer, Christoffel, Christoph – Suffeye, Sophia.


T.

Tenje, Tönjes, Denies, Anteni, Antonius – Theobald, Diephold – Theithere, Theotheri, Thiethere, Thiothere: Teuderius, Teutharius, Teoterius: Theodorich, Theotherich, Thiorihc, Thiorich, Tehtrich, Tieterich, Tutricus, Thiadericus, Theotrich, Tetricus: Theodrochus,

Thietrochus, Theotaro: Theodo, Teuto: Thizo, Tizmann, Titzko etc., alle diese Namen für Dietrich oder Theodoricus (Mehrere siehe unter D.) – Teus, Teevs, Tijes, Matthäus – Tibbke, Tibeta . . . . ein weibl. Name – Tied, Tido, Titje, vermuthlich so viel als Dietrich – Thiale, Tile, Tilo, Tilemann oder Tillmann – Töle, Tölke, Thölke . . . . Mannsname - Trine, Trienke, Katharina – Truda, Traudel, Gertraud.


U.

Utz, Ulrich.


V.

Veltin, Valentin – Vit, Vitus, Guido, Veit.


W.

Waldo, Wodo, Baldus, Bodo (s. unter B.) – Waltasar, Balthasar – Wernhard, Wernard, Warnerius, Guarnerius, Werner, Bernhard – Wessel . . . . Mannsname – Wibbeke, Wubke . . . . weibl. Name – Wiglas, Wigilas, Wigles, Wigleis, Wigoles, Wygeleys, Wigulejus – Wilm, Wilhalm, Wilhelmken, Wilken, Willekinus, Wilhelm – Wolbern . . . . Mannsname – Woler, Wolter, Wöltje, Woldeke, Walther – Wunnke, Wunneke, Jucunda.


Z.

Zirich, Zirik, vermuthlich Cyriakus.


§. 46.

4. Vorsicht bey der Deutung der Geschlechtsnamen.

Die Geschlechtsnamen sind nicht aus einerley Quelle entsprungen. Gewöhnlich führte oder erhielt man den Namen von dem Schloß, Dorfe, oder sonst von einem Orte, wo man wohnte; aber viele führten auch den Namen von dem Amte, das sie bekleideten. Von der leztern Art sind die Namen Scultetus, Schultheis; Vicedominus, Viztum; Advocatus, Vogt; Monetarius, Münzer; Camerarius, Kämmerer; Dapiser, Truchseß; Marscalcus, Marschall; Pincerna, Schenk, u. s. w. Zuweilen bedeutet der Name, welchen man von einem Ort oder Lande führte, nicht den Besiz desselben, sondern das Vaterland. Auch trugen nicht selten die Diener (Ministeriales) den Namen ihrer Herren. Endlich gibt es auch nicht wenige Geschlechtsnamen, die von körperlicher Gestalt, von zufälligen Begebenheiten, auffallenden Sitten u. d. gl. hergenommen worden sind: z.B. Magnus, Gros oder Grote, Longus, Lang, Luchtekanna, Nezsten, Zelekop, Wittop, Teufel, Swengel, Stuven, Balbutus, Bloc, Freytag, Spiegel, Blomea, Pinke. Man darf nur in irgend einem diplomatischen Kodex herumblättern; so wird man seine Wunder auf allen Seiten sehen. Bey der leztern Gattung von Geschlechtsnamen, so wie auch bey den Amtsnamen, gebrauchte man natürlicher Weise das Wörtchen de oder von nicht in den Urkunden - Jezt ein Paar Worte von den Schwierigkeiten, die ein Genealoge bey der Deutung von so vielerley Arten von Geschlechtsnamen zu überwinden hat. Wenn der Herr und der Diener einerley

Namen führen, so kan man leicht den einen mit dem andern vewechseln. Oft sind in einer und derselben Familie mehrere Geschlechtsnamen gebräuchlich gewesen: der eine Bruder führte den Namen von dem einen Dorfe, der andere von einem andern: der eine schrieb sich von dem Erbgute, der andere von seinem Amte: manchmal nimmt auch ein Bruder den Namen von einer Familie an, in die er sich verheyrathet hat. Ehe noch die Bauern eigne Zunamen hatten, empfiengen und führten sie den Namen von dem Dorfe, worin sie wohnten: und wie konnten sie anders? Aber in so einem Falle kan man leicht den Gutsherrn, der sich ebenfalls von demselben Dorfe schreibt, mit den Bauern des Dorfs verwechseln, und umgekehrt. Es sind auch die Beyspiele nicht selten sowol von mehrern Geschlechtsnamen, welche eine und dieselbe Person zu verschiedenen Zeiten geführt hat; als auch von Vätern und Söhnen, die nicht einerley Geschlechtsnamen haben. Diese Schwierigkeiten, welche theils die Verschiedenheit der Geschlechtsnamen, theils die Veränderlichkeit derselben in den ersten Zeiten, da sie entstanden, und nur nach und nach erblich worden sind, hervorbrachte, sind von Pedanten noch durch eine, und gar nicht unbeträchtliche bereichert worden: als wenn jene Schwierigkeiten, welche der allmähliche Gang der Sache selbst verursachte, nicht schon gros genug wären, um unvorsichtige und eilfertige, oder unerfahrene Genealogen fast bey jedem Schritte irre zu führen. Kurz, es gefiel manchem lateinischen Manne der vorigen Zeiten, die adelichen Geschlechtsnamen mit unter auch zu latinisieren. So machte man z. B. aus Spiegel oder Spegel Speculum; aus Haller Obolus; aus Holzschuher Calceator; aus Fleischer

Carnifex; aus Eßler Asinarius; aus Gros oder Grote Magnus; aus Stammler Balbutus: eben so auch Iohannes ab Inferno, Gerhardus Saxo, Nicolaus de Monte, Iohannes Caput, Fridericus Nudipes &c.


§. 47.

Alphabetisches Verzeichnis
von Wörtern, welche Abstammung, Verwandschaft u. d. gl. bestimmen.

Um in der Hauptsache, das ist, in genauer Bestimmung und Darstellung der Abstammung und der verschiedenen Grade der Verwandschaft nicht zu irren, muß man auch die Wörter, wodurch sie in Urkunden, Denkmälern und andern genealogischen Beweisthümern angezeigt werden, richtig deuten. Zur Erleichterung dieses Geschäftes wird das hier folgende alphabetische Verzeichnis von veralterten oder durch Verschiedenheit der Mundarten oder auf andere Weise entstellten Wörtern, welche Abstammung und Verwandschaft bestimmen, vielleicht nicht undienlich seyn.


A.

Aberäne oder Alberene, Urgrosvater der Ältervater - Anke-Moer, Urgrosmutter oder Ältermutter - Äne oder Ano, Ahni, Ehni, Anche, Anherr, Grosvater - Ane oder Ana, Anfrau etc. Grosmutter - Ama, Mutter - Atta oder Ätte: Ete, Tatta, Taire, Vater, - Aden, Aiden, Eidam Schwiegersohn.

B.

Barn, Sohn oder Tochter (auch Freyherr) - Base, Wase und Wäschke oder Wäske, des Vaters und der Mutter Schwester: auch Vade oder Vadhe, das aber vorzüglich des Vaters Schwester bedeutet - Bastard, ein Kind aus unstandesmäsiger Ehe - Bole, Vetter, Oheim - Brutgamer oder Brutgemer, Bräutigam - Businen oder Bussem, ein Verwander.


C.

Chan, Chon, Rhon, Ehegatte - Chane, Rane, Runne, Geschlecht - Chanschaft, Ehe - Chunneling, Verwande - Conleut, Ehegatten


D.

Degen-Kind, männlicher Erbe - Dot, Dotin, Pathe und Pathin - Dotlein oder Dötlein, das aus der Taufe gehobene Kind: zuweilen auch Pathe und Pathin


E.

Echtschop, Ehestand - Ehrentag, Hochzeit-Tag - Ehni, Ahni, Anche, Grosvater - Ehvogt, Ehemann - Ete, Aette, Atta, Vater


F.

Fridil oder Vridil, ein verlobter Bräutigam - Frie, Ehe.


G.

Ganerben, Seitenverwande: auch Gesamtbesizer - Gekunne, Kunne, Geschlecht: auch

Ehegatte - Gemagt, Gemacht, Magt, Verwandschaft - Gerhab oder Gerhaber, Vormund - Gerhabschaft, Vormundschaft - Vergerhaben, einen Vormund bekommen - Geschway oder Geschweih, des Manns Schwester, oder des Bruders Frau - Gesippe, Sipschaft, Verwandschaft


H.

Hausehr, Hausfrau, Hauswirtin, Gemahlin - Hausher, Hauswirt, Gemahl - Heylech, Hylich: Hillik, Ehe, Ehestand - Hilliken, ehlichen, heyrathen - Hilliks-Vorworden, Eheberedung - Hylichs-Verschreibung, Eheverschreibung - Huusher, Ehemann


K.

Kane, Chane, Kunne, Geschlecht - Khon, Chon, Chan, Ehegatte - Konmann, Ehemann - Kunne, Gekunne, Geschlecht: auch Ehegatte - Kunneschaft, Nachkommen.


M.

Mag, Mog, Magen, Verwander - Nagel-Mog, Glied in der Geschlechtsverwandschaft - Schwermagen, männlicher- und Spillemagen, weiblicher Verwander - Magt, Gemagt, Gemacht, Mageschop, Magerheide, Verwandschaft - Magenscheid, ein Vergleich zwischen Verwanden - Megin, Verwandin - Medder, Mödder: Moic, Moje, Muhme, der Mutter Schwester - Mome, Mume, Müemel, vor Alters des Vaters oder der Mutter Schwester: nachher auch Geschwisterkind

N.

Nagel-Mog, Glied in der Geschlechtsverwandschaft - Neve, Neffe, Bruders- oder Schwester-Sohn.


O.

Ober-Sipschaft, Verwandschaft in aufsteigender- und Untersipschaft in absteigender Linie - Öm, Öhm, Öhem, Öheim, Oom, eigentlich der Mutter-Bruder.


S.

Schnur, Schwiegertochter oder SohnsFrau - Schwäher, Schweher, Schwer, Schwiegervater - Schwermagen, männlicher und Spillemagen, weiblicher Verwander - Schwieger, Schwiegermutter - Sipp, Gesippe, Sipschaft, Blutsfreundschaft - Ober-Sipschaft, Verwandschaft in aufsteigender- und Unter-Sipschaft in absteigender Linie - Sünerin, des Sohns Frau.


T.

Tatta, Taite, Atta oder Ätte, Ete, Vater - Tiehter, der oder die Enkel und Enkelin - Urriehter, der Urenkel und die Urenkelin.


U.

Unter-Sipschaft, Verwandschaft in absteigender- und Ober-Sipschaft in aufsteigender Linie - Urriehter, der Urenkel und die Urenkelin - Tiehter, Enkel und Enkelin.


V.

Vade oder Vadhe, Wase, Base, des Vaters und der Mutter Schwester - Vergerhaben, einen Vormund bekommen - Gerhab, Gerhaber, Vormund - Vridil oder Fridil, ein verlobter Bräutigam


W.

Wäsche, Wäske, Wase, Vade oder Vadthe, Base - Weib, Gemahlin, Wirt, Weerd, Hauswirt, Gemahl - Wirtin, Weerdin, Hauswirtin, Gemahlin





Drittes Hauptstück
Von genealogschen Büchern


I. Arten der genealogischen Bücher.


§. 48.

Die vornehmsten Arten genealogischer Bücher sind folgende 6: Geschlechtshistorien, genealogische Geschichtbücher, Geschichtbücher mit Stammtafeln, genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen, genealogische Lexika und Adelslexika.


§. 49.

Geschlechtshistorien sind die vornehmste Art von genealogischen Büchern. Sie bestehen aus Genealogie und Historie: denn man beschäftiget sich darin nicht blos allein mit der Abstammung der Personen,

die zu einem Geschlechte gehören, sondern zugleich auch mit ihren Begebenheiten.


§. 50.

Genealogische Geschichtbücher unterscheiden sich dadurch von den eigentlichen Geschlechtshistorien (§. 49), daß der genealogisch-historische Text nicht blos die gewöhnlichen Familienbegebenheiten, sondern vollständige Lebensbeschreibungen, und bey regierenden Häusern, die ganze Regierungsgeschichte eines jeden Regenten enthält.


§. 51.

Geschichtbücher mit Stammtafeln. Hier ist Geschichte die Hauptsache: Genealogie die Nebensache. Stammtafeln werden nur beygefügt, um alles lichtvoller überschauen zu können.


§. 52.

Genealogisch-kritische Bücher und Abhandlungen. Da in der Genealogie, zumal des Mittelalters, noch vieles, entweder ganz dunkel und unbekannt, oder zweifelhaft,oder durch Fabeln und Hypotheken entstellt ist; so müssen dergleichen kritische Bücher und Abhandlungen jederzeit willkommen seyn.


§. 53.

Genealogische Lexika enthalten, in alphabetischer Ordnung, Beschreibungen der Familien eines Kantons, Landes oder Staats, oder auch mehrerer oder aller Kantone, Länder, Staaten.

§. 54.

Adels-Lexika beschreiben, in alphabetischer Ordnung, weniger, oder mehrere, oder alle adeliche Familien eines Landes oder Staats, oder auch mehrerer Länder und Staaten.


II. Entwurf der genealogischen Bücher.

§. 55.

Entwurf der Geschlechtshistorien (§. 49). Da die Hauptsache bey jeder Geschlechtshistorie auf Geschlechtstafeln und auf einem genealogisch-historischen Texte beruht; so kommt alles darauf an, daß diese beyden Dinge wol geordnet, und in eine solche Verbindung mit einander gesezt werden, daß sie ein zusammenhängendes Ganze vorstellen können. Was zuerst die Stammtafeln in den Geschlechtshistorien anbetrifft, so werden darin die Personen einer Familie gewöhnlich in absteigender Linie dargestellt; aber der P. Herrgott hat, um sich den Gang seiner kritischen Untersuchungen zu erleichtern, die Abstammung in absteigender Linie mit der in aufsteigender Linie verbunden, so nämlich, daß er den K. Rudolf I von Habsburg als Mittelpunkt annahm, und von da aus zuerst Rudolfs I Voreltern in aufsteigender, und hernach dessen Nachkommen, bis Max I, in absteigender Linie ausfindig zu machen suchte. Weil ferner eine Geschlechtshistorie, auser den Stammtafeln, doch auch noch einen genealogisch-historischen Text erfodert; so haben, auser Reiner Reineccius, dem Vater der allgemeinen Geschlechtshistorien, auch einige Verfasser von SpecialGeschlechtshistorien, wie Herrgott, Treuer, und ich selbst, blos die Namen der Familienpersonen,

wie in Anentafeln zu geschehen pflegt, in den Stammtafeln angesezt, und alle übrigen Umstände dem genealogisch-historischen Texte vorbehalten; andere hingegen, wie Köhler, Schöpflin und von Schliffen, haben noch überdieß sowol die Namen der Gemahlinnen und Gemahle, als auch genaue Zeitbestimmungen bey allen Personen, mit in die Stammtafeln gesezt. Was endlich die Verbindung zwischen den Tafeln und dem Texte anbelangt, so äusert sich auch hierin ein nicht geringer Unterschied unter den Genealogen. Reiner Reineccius scheint an gar keine Verbindung gedacht zu haben: er sezt alle Stammtafeln zusammen an das Ende eines jeden Toms von seinem grosen Werke, ohne Beziehung des Textes auf die Tafeln, noch der Tafeln auf den Text; aber diesen Mangel hat er dadurch wieder gut gemacht, daß er dem Texte selbst die Gestalt von Stammtafeln gegeben hatte. Fast alle übrigen Verfasser zeigen auf den Tafeln genau die Stellen des Textes an, worin die Lebensumstände von jeder Person weitläuftiger beschrieben worden sind. Zu einer dritten Klasse gehören Lohmeier und Gebhardi: diese unterscheiden Text und Tafeln gar nicht von einander, sondern das Ganze sieht so aus, wie eine historische Stammtafel (§. 23 u. 30): wodurch aber freylich der Überblick der Abstammung nicht wenig erschweret wird.


§. 56.

Auser dem (§. 55) beschriebenen Hauptinhalt einer Geschlechtshistorie, kommen darin meistens auch noch verschiedne Nebensachen vor: Abhandlungen über den Ursprung und das Alter einer Familie, über ihre Würde und Verdienste, über die Ritterbürtigkeit, Turnir- und Stiftsmäsigkeit: über

die Länder oder Güter derselben: über Wappen und Siegel: auch zuweilen Anentafeln und Stammbäume. Manche enthalten überdieß weitläufige kritische Untersuchungen, wie die Origines Guelficae; andere schildern Sitten und Gewohnheiten, machen pragmatische Anwendungen einzelner Fälle zur Erläuterung allgemeiner Rechtslehren, u. s. w. wie die Geschichte des Hauses Geroldseck. Im leztern Falle kann eine Geschlechtshistorie so gar eine unterhaltende Lectüre erschaffen, wie insonderheit die von Schliffensche.


§. 57.

Entwurf genealogischer Geschichtbücher (§. 50). Ihr Inhalt ist historisch-genealogisch: und der Plan genealogisch, wie in Geschichtshistorien (§. 55). Zum Muster kan Schöpflins Historia Badensis dienen.


§. 58.

Entwurf der Geschichtbücher mit Stammtafeln (§. 51). Historie ist hier die Hauptsache: die Stammtafeln machen nur die Nebensache aus. So wie die Stammtafeln bisher in dergleichen Geschichtbüchern, als in Wegeners Universalhistorie, in der Gebauerischen Geschichte der europäischen Staaten etc. eingerichtet waren, konnten sie wenig oder gar keinen Nuzen schaffen: sie sind zu kurz und zu unbestimmt. Am besten ist es, neben einem Geschichtbuche, eine besondere Sammlung von guten Stammtafeln zur Hand zur nehmen: an statt sich mit solchen kleinen unnüzen Stammtäfelchen zu begnügen.

§. 59

Entwurf genealogisch-kritischer Bücher und Abhandlungen (§. 52). Inhalt und Plan hangen von der Absicht ab, die man zu erreichen sucht. Zuweilen bietet der Zufall noch ungebrauchte Urkunden, Denkmäler u. d. gl. dar; meistens aber muß man die Beweisthümer erst mühsam aus Archiven, auf Kirchhöfen, in Kirchen und Kapellen etc. zusammensuchen. Hat man nun, auf die eine oder die andere Art, solche ungenuzte, oder noch nicht recht genuzte Schäze herbeygeschaft; so sucht man, durch scharfsinnige Zusammenstellung, behutsame Vergleichung, und unpartheyisch-strenge Beurtheilung des gesammleten Vorraths, das Dunkle aufzuklären, das Mangelhafte zu ergänzen, das Streitige zur Gewißheit zu bringen, und die Ungeheuer der Familien-Mährchen zu bekämpfen. Die Origines Guelficae, die oben (§. 13) angezeigten historisch-genealogischen Untersuchungen von Sam. Lenzen, die (§. 15 Num. 4) angeführten Schriften von Crollius, von Kremer, von Preuschen können als Muster gebraucht werden. Auch gehören vorzüglich mit hieher: Joh. Ludw. Lev. Gebhardi's historisch-genealogische Abhandlungen I Theil Lüneb. u. Leipz. 1747; II Theil Braunschw. und Hildesh. 1762; III Theil ebendas. 1766; IV Theil ebendas. 1767, in 8.


§. 60.

Entwurf der genealogischen Lexiken (§. 53). Man folgt, wie natürlich ist, der alphabetischen Ordnung in der Stellung der Familien.

§. 61.

Entwurf der Adelslexiken (§. 54). Der Plan ist ebenfalls alphabetisch.


III. Beweis in genealogischen Büchern


§. 62.

Die Quellen sind hier ebendieselben, wie oben (§. 32 bis §. 38) bey den genealogischen Tafeln: auch sind beym Gebrauche der Quellen alle oben (§. 39 bis §. 46) angezeigte Vorsichtsregeln zu beobachten


§. 63.

1. Beweis in Geschlechtshistorien.

Da die Geschlechtshistorien (§. 49, 55) der Grund aller genealogischen Bücher, so wie die Geschlechtstafeln (§. 18, 25) der Grund aller genealogischen Tafeln, sind; so muß in beyden alles aufs strengste bewiesen werden: und dieß geschieht, wenn man einen jeden, in dem genealogische-historischen Texte enthaltenen Saz aus den Quellen darthut, das ist, wenn man die hieher gehörige Beweisstelle wörtlich beybringt (Vergl. unten §. 75). Schon hieraus erhellet, wie unbequem, unschicklich und unsicher die Beweisart derjenigen ist, welche, um genealogisch-historische Säze zu beweisen, blos den Namen des Schriftstellers oder einer andern Art von Quelle anführen: und da diese Genealogen ihre Citate gewöhnlich nicht einem, von den Tafeln abgesonderten genealogisch-historischen Texte, sondern sogleich den Tafeln selbst, einverleiben, so

werden hiedurch auch die Stammtafeln ohne Noth überladen, und zur Übersicht der Abstammung fast ganz unbrauchbar; zumal da sie ohnedem schon, wie beym Lohmeier und Gebhardi, zur Unzeit mit Lebensbeschreibungen und RegentenThaten angefüllet sind (§. 30).


§. 64.

Fast immer pflegt man den Geschlechtshistorien theils einen diplomatischen Kodex, theils Abschriften von Denkmälern und andern Dokumenten wie auch in Kupfer gestochene Siegel, Münzen, Wappen, Stammbäume, Urkunden u. d. gl. beyzufügen. Haben Geschlechtshistorien eine solche, eben so nüzliche, als kostbare Mitgift; so ist es in manchen Fällen zum Beweise schon hinreichend, wenn man sich auf sie blos beruft: aber in wichtigen Dingen, zumal solchen, welche die rechtmäßige Abstammung betreffen, muß man doch die Beweisstellen wörtlich ausziehen (vergl. unten §. 73, §. 75).


§. 65.

2. Beweis in den übrigen Arten von genealogischen Büchern.

Quellen und Vorsichtsregeln haben alle übrigen Arten von genealogischen Büchern, die oben (§. 50 bis 54, und §. 56 bis 62) beschrieben worden sind, mit den Geschlechtshistorien (§. 63) gemein. Was darin Genealogisch ist, wird, wie in Geschlechtshistorien bewiesen, und was Historisch ist , nach den Regeln der Geschichtswissenschaft behandelt.




Praktischer Theil.



§. 66.

Wer Geschlechtstafeln (§. 18, 25 und §. 32, ff.), Anentafeln und Anenproben, (§. 19, 26 und §. 32, ff.) entwerfen und beweisen kan, der ist auch im Stande, alle übrige genealogische Arbeiten zu verrichten: denn beurkundete Geschlechts- und Anentafeln sind der Grund von allen übrigen genealogischen Tafeln (§. 17 bis §. 24), und Geschlechtshistorien, die wieder bey allen übrigen genealogischen Büchern zum Grunde liegen (§. 48 bis §. 54), sind weiter nichts, als eine Sammlung von beurkundeten Geschlechtstafeln, entweder einer ganzen Familie, oder eines Theils einer Familie (§. 49, 55 und 63, f.). Es wird sich also die gegenwärtige Anweisung zur genealogischen Praxis nur auf die gedachten 3 Hauptarten von genealogischen Arbeiten einschränken können, ohne deßwegen unvollständig zu seyn.



Erstes Hauptstück


Von der genealogischen Praxis überhaupt.




§. 67.

Genealogische Wahrheit überhaupt besteht in der Übereinstimmung der Quellen mit den genealogischen Säzen, die man aus ihnen hergeleitet hat (§. 32). Aber nicht blos nach Wahrheit überhaupt soll der Genealoge streben, sondern, wo es nur immer die Umstände erlauben, nach höchstfaßlicher, nach evidenter Wahrheit. Es findet aber Evidenz in der Genealogie alsdann statt, wann die Übereinstimmung der genealogischen Säze und der Quellen, aus denen sie gezogen sind, dergestalt ins Licht gesezet wird, daß man diese Übereinstimmung, diese Identität der Säze und der Quellen, sogleich ohne Mühe wahrnehmen kan; oder welches einerley ist: wann es sogleich ins Auge fällt, daß das, was der Genealoge mit seinen Worten und in seiner Sprache sagt, völlig eben das ist, was ein Diplom, oder ein Denkmal, ein glaubwürdiger Schriftsteller u. s. w. hievon sagt.


§. 68.

Hieraus folgt erstlich, daß man die Quellen der genealogischen Säze nicht blos citiren, sondern die Beweisstellen selbst wörtlich beybringen müsse: und zweytens, daß man die genealogischen Säze

und die Beweisstellen unmittelbar zusammen stellen muß, damit man ihre Übereinstimmung, ihre Identität gleichsam mit einem Blick übersehen könne. Das erstere geschieht wirklich bey Duchesne's Methode: die Beweisstellen werden fast immer wörtlich mitgetheilt: und daher hat auch diese Methode mit Recht so vielen Beyfall und fast allgemeine Nachahmung gefunden. Allein die genealogischen Säze und ihre Beweise können bey der Duchesneschen Methode einander nicht so nahe gebracht werden, daß man ihre Identität leicht und geschwinde wahrnehemn kan. Folglich läßt sich durch diese Methode die Kenntnis der genealogischen Wahrheit nicht bis zur Evidenz bringen.


§. 69.

Die eine Ursache von dem Mangel der Evidenz bey der Duchesneschen Methode ist diese, daß die genealogischen Säze nicht besonders ausgezeichnet werden, sondern blos in den Stammtafeln stehen: die andere Ursache aber ist, daß eine ganze Menge von Säzen zusammen gepreßt wird, an statt daß jeder Saz einzeln mit seinem Beweise erscheinen solte: such solten, da diese Vereinzelung der Säze in dem engen Raum einer Stammtafel nicht Plaz findet, alle Säze zusammen und von der Stammtafel abgesondert erscheinen. Man darf nur die nächste die beste Stammtafel in Köhlers genealogischen Disputationen (§. 15. Num. 2), oder in andern nach der Weise des Duchesne ausgearbeiteten genealogischen Werken, vor die Hand nehmen; so wird man bald die Unbequemlichkeit und Unsicherheit der Duchesneschen Methode wahrnehmen können. Ich wenigstens gestehe, daß ich sehr oft, um mich von der Wahrheit der genealogischen

Säze zu überzeugen, manche Stelle 3 bis 4 mal habe durchlesen und durchdenken müssen. Jede Stammtafel macht hier ein Ganzes, und die dazu gehörigen Beweisstellen machen wieder ein besonderes Ganze aus: da doch beyde in der genauesten und sichtbarsten Verbindung stehen solten. Daß beyde Ganze zusammen gehören, wird blos dadurch bemerklich gemacht, daß in den Stammtafeln Numern sind, denen gleichlautende Numern in den besonders beygefügten Probationen entsprechen. Diese Numern stehen nun freylich in der Absicht da, um die Übereinstimmung, die Identität der genealogischen Säze in den Stammtafeln, und der Beweisstellen in den Probationen zu zeigen; allein da erstlich die Säze und die Beweise zuweit von einander entfernt sind, und zweytens unter jeder Numer meistens eine ganze Menge von Säzen und Beweisen zusammengefaßt worden ist: so sieht man zwar auf die Lezte und mit Mühe, eben das langweilige Hin- und Herschauen, und das wiederholte Lesen und Vergleichen der Säze und der Beweise hindert die Evidenz.


§. 70.

Noch mehr: die Duchesnesche Methode, ob sie gleich unter den sonst gebräuchlichen unstreitig den Vorzug hat, ist nicht nur unbequem, mühsam und der Evidenz hinderlich; sie ist auch unsicher und kan zu Irrthümern, oder wenigstens zu Erschleichung mancher Säze führen. Man prüfe nur die darnach ausgearbeiteten Stammtafeln, so wird man sehen, daß, bald aus Mangel einer genauen Zergliederung der Säze, bald wegen des Abstandes der Säze von den Beweisen, den Stammtafelmachern

hier dieser, dort jener Saz entwischet ist, den sie erwiesen zu haben glauben, und doch nicht erwiesen haben. Es ist uns eingeschränkten Menschen nicht gegeben, zu einer und derselben Zeit mehr als einen Gedanken lebhaft und sicher genug zu denken.


§. 71.

Diese Unvollkommenheit der zur Zeit bekannten besten Methode in der Genealogie auf der einen Seite, und auf der andern die Erwägung der Wichtigkeit und Unentbehrlichkeit genealogischer Arbeiten haben mich bewogen, in einer, schon vor 24 Jahren im historischen Institut über die Evidenz in der Genealogie vorgelesenen Abhandlung[14] dasjenige, was mich eine vieljährige Übung gelehrt hatte, zur Verbesserung der Duchesneschen Methode beyzutragen.



Zweytes Hauptstück.


eine Geschlechtstafel zu verfertigen.


I. Verfahrungsart


§. 72.

1. Sammlung der Materialien

Die Methode, welche ich aus Erfahrung als die beste kennen gelernt habe, besteht im folgenden. An die Ausarbeitung der Stammtafeln denket man zwar ganz zulezte; aber einen rohen Entwurf von Interims-Tafeln muß man doch, als Wegweiser beym Aussuchen der Materialien, gleich anfangs zur Hand haben. Dergleichen Entwürfe von Tafeln besizt jede noch blühende Familie in ihrem Stammbuche, und von ausgestorbenen Familien findet man sie hin und wieder schon in gedruckten Büchern; in dem, obgleich äuserst seltenen, Fall aber, daß noch nichts Brauchbares hievon irgendwo aufzutreiben wäre, müste man freylich die Interimstafeln selbst erst entwerfen - Nun mit solchen Tafeln in der Hand, unternimmt man die erste Hauptarbeit, die gewiß eine der beschwerlichsten ist: sie besteht, wie jeder leicht vermuthen wird, in der Sammlung des Stoffs nach den oben ($. 25) bemerkten Stücken, die in die Stammtafeln kommen sollen - Wenn man, wie es in der neuen Genealogie mit Rechte gefodert, alles so umständlich, genau und zuverlässig, als es nur immer

möglich ist, darstellen muß; so reichen, selbst bey Fürstlichen und Königlichen Familien, die bereits gedruckten Sammlungen von Urkunden, Denkmälern u. d. gl. bey weitem nicht zu, sondern die Familie, für die man arbeitet, muß dem Genealogen ihr Archiv öfnen: auch darf sie sich keine Mühe dauern lassen, von allen noch blühenden Familien, mit welchen sie sich verheyrathet, oder sonst in Verhältnissen gestanden hat, oder auch noch steht, alle zweckdienliche archivalische und andere völlig glaubwürdige Nachrichten herbeyzuschaffen.


§. 73.

2. Zusammenordnung der Materialien

Da die Materialien theils aus Urkunden, theils aus noch 3 anderen Klassen von Dokumenten bestehen, welche oben (§. 34 bis §. 38), unter dem Namen der Quellen, genau specificiert worden sind; so werden alle diese Materialien so zusammen gestellt, daß ein Codex probationum daraus entsteht. Die Urkunden gehen insgesamt voran, und zwar in chronologischer Ordnung, und mit fortlaufenden Ziffern numerirt. Urkunden-Extrakte müssen nicht aufgenommen werden: denn aus ihnen läßt sich die diplomatische Wahrheit einer Urkunde nicht bestimmen: auch nuzen Extrakte nur blos für den gegenwärtigen Fall; da hingegen eine ganz vollständige Urkunde auch in vielen andern Fällen einer ganzen Menge von Leuten brauchbar zu seyn pflegt. Es versteht sich von selbst, daß in dem Falle, wenn man eine zum Beweis unentbehrliche Urkunde nicht anders, als im Extrakt erhalten kan, man damit zufrieden seyn müsse, und sich mit dem Weidspruche trösten, daß die Nothwendigkeit kein Gesez habe.

Nur muß man sich darüber ein Archiv-Zeugnis erbitten, daß der Extrakt wörtlich in einer noch im Archiv vorhandenen Urkunde enthalten ist - Die 3 übrigen Klassen von Dokumenten werden nach den einzelnen Gattungen, woraus sie bestehen, gleich hinter die Urkundensammlung, und zwar ebenfalls in chronologischer Folge gestellt, und mit lateinischen grosen Buchstaben und Numern bezeichnet, um sie bequem citiren zu können - endlich müssen auch noch die nuzbarsten und zweckdienlichsten Siegel, Münzen, Medaillen, Urkunden Wappen ja auch zur Probe einige Hauptdenkmäler in genauen Zeichnungen, oder, bey gedruckten Werken, in guten Kupferstichen beygefügt, und nach Tafeln und Stücken numerirt werden.


§. 74.

3. Bearbeitung der Materialien.

Wenn nun der Verfasser auf diese Weise alles in Bereitschaft hat, was ihm zur Bearbeitung der Materialien nöthig ist: so verfestigt er zuerst den genealogisch-historischen Text, und dann endlich die erfoderlichen Geschlechtstafeln.


$. 75.

a. Genealogische-historischer Text.

Der Genealogisch-historische Text besteht aus den genealogischen Säzen und aus ihren Beweisen. Da die 4 Klassen von Materialien (§. 73) bereits alle in dem Kodex der Probationen chronologisch geordnet sind, so offenbaren sich die darin enthaltenen genealogischen Säze von selbst, zumal wenn man die Interimstafeln (§. 65), als Wegweiser,

mit zu Hülfe nimmt. Aber auch die Beweise hat man zu gleicher Zeit schon gleichsam in den Händen: denn sie bestehen in eben den Worten der Urkunde oder eines andern Dokuments, woraus man die Säze gezogen hat. Mehr, als die hieher gehörigen Worte des Dokumentes braucht man zum Beweise nicht auszuziehen, sondern man beruft sich, wegen des Zusammenhangs, worin die beweisenden Worte stehen, blos auf den Kodex der Probationen, in welchem jeder, der mistrauisch gegen den Beweis ist, das ganze Diplom oder Dokument unter der citirten Numer aufsuchen kan.


§. 76.

Die ganze Arbeit folgt nun einzeln so auf einander:

1) Bey jeder Person, die in die Stammtafel kommen soll, zieht man die, sie betreffenden genealogischen Säze einzeln aus dem gesammleten Stoffe heraus; aber so, daß gleich unter jedem Saze der Beweis mit den eigentlichen Worten der gebrauchten Quellen, und nach der oben (§. 34, ff.) beschriebenen Gradation, zu stehen kommt. Dieß erleichtert die Einsicht in die Identität der Säze und der Beweise, und befördert die Evidenz, wie bey dem Verfasser selbst, so auch bey jedem Leser.
2) Damit man aber dennoch Saz und Beweis desto leichter und geschwinder von einander unterscheiden möge, so schreibt man jenen mit gröserer, und diesen mit kleinerer Schrift.
3) Jeder genealogische Saz wird so einfach, als möglich, abgefaßt. Dabey gewinnt der Leser und
  der Verfasser selbst: der Verfasser, daß er keinen Saz unerwiesen vorbey läßt: der Leser aber, daß er Saz und Beweis leichter und geschwinder gegen einander halten und prüfen, auch zugleich den Grad der Wahrheit, den jeder Saz hat, richtig bestimmen kan. Hiemit wird jedoch nicht behauptet, daß alle und jede Säze völlig einfach seyn sollen. Billig richtet man sich bey der Abfassung der Säze nach den Beweisstellen. Diese erlauben nicht allezeit die genaueste Zergliederung, wenn man nicht ohne Noth weitläuftig seyn will. Genug, wenn nur die Hauptabsicht, Evidenz bey dem Leser zu bewirken, erreicht wird: und diese wird erreicht, wenn Saz und Beweis gleich unter einander stehen, und die Identität derselben mit Einem Blick übersehen werden kan.
4) Endlich bezeichnet man alle genealogischen Säze mit fortlaufenden Ziffern. Dieß hat nicht die Meynung, als wolte man hier eine Art von mathematischer Methode, in einer so sehr zufälligen Sache, in einem, nur die äuserliche Gestalt, und das, was sich hier, wie alle Moden, mit der Zeit verändert, betreffenden Stücke, anrathen; sondern die Bezeichnung der genealogischen Säze mit Ziffern ist darum gut, weil man sich durch Hülfe der fortlaufenden Zahlen ohne Weitläuftigkeit auf Beweisstellen beziehen kan, die mehr als Einen Saz beweisen, und daher bald bey einem der vorhergehenden Säze schon angeführt worden sind, bald bey einem nachfolgenden Saze, als dem eigentlichsten und bequemsten Orte noch angeführt werden.

§. 77.

b. Verfertigung der Geschlechtstafeln.

Den genealogisch-historischen Text, das ist, die ganze Folge der hinter einander gestellten und einzelnen bewiesenen genealogischen Säze betrachtet und gebraucht man als Materialien zu den Stammtafeln, und korrigirt daraus die Interimstafeln: da sich dann, völlig zuverlässige Geschlechtstafeln, ohne viele Mühe daraus von selbst ergeben werden.


§. 78.

c. Verbindung der Geschlechtstafeln mit dem genealogisch-historischen Texte.

Wenn man nach der bisherigen Mehode verfahren hat, so hat man nicht, wie bey der Duchesneschen Methode, nöthig, die Stellen des genealogisch-historischen Textes in den Geschlechtstafeln zu citiren: man kan doch den Zusammenhang zwischen den Tafeln und dem Texte ohne viele Mühe finden. Um aber doch die Übersicht bey der Vergleichung der Geschlechtstafeln und des Textes noch mehr zu erleichtern, darf man nur dem Texte eine Art von Stammtafel-Form geben, oder welches einerley ist, die Folge der Personen im Texte mit der Folge der Personen auf den Tafeln gleichförmig machen. Zwey kleine Kunstgriffe verhelfen zu diesem Zweck: wenn man im Texte

1) die Geschlechtsreihen oder Generationen durch Linien von einander absondert, und
2) alle einzelnen Personen durch Zahlen, so wie sie in den Geschlechtstafeln neben- und aufeinander folgen, deutlich von einander unterscheidet.


II. Beyspiel


§. 79.

Zur Erläuterung der, von mir vorgeschlagenen und bisher beschriebenen VerfahrungsArt, Geschlechtstafeln zu entwerfen, und durch einen genealogisch-historischen Text evident , das ist, höchstfaßlich zu beweisen, behandle ich nach dieser Methode eine, vom sel. Köhler (in der Disputation de Familia Augusta Staufensi) nach Duchesnescher Methode beurkundete Geschlechtstafel. Wer die gedachte Köhlerische Disputation bey der Hand hat, wird leicht im Stande seyn, zu beurtheilen, welche von beyden Methoden am nächsten, nicht nur zur Wahrheit überhaupt, sondern auch zur gewissesten und faßlichsten Kenntnis der Wahrheit in der Genalogie führt. So viel aber läßt sich doch schon aus meinen, dem genealogisch-historischen Texte (§. 80) beygefügten, meistens mit einem Sternchen bezeichneten Anmerkungen abnehmen, daß selbst der grose, sein ganzes Leben hindurch so eifrig nach lauterer Wahrheit strebende Köhler bey dem Gebrauche der Duchesneschen Methode nicht gesichert war, viele genealogische Säze ganz unbewiesen vorbeyzulassen. Umdeßwillen habe ich auch, in der, am Ende dieses Abrisses beygefügten TAB. I, die von Köhlern erschlichenen Säze in Klammern eingeschlossen - Schon vor 19 Jahren hat der jezige Professor Sprengel zu Halle, nach meiner Methode ein Beyspiel von einer beurkundeten Geschlechtstafel dem Historischen Institut, als damaliger Assessor desselben, übergeben. Diese Abhandlung findet man gedruckt im 12ten Bande der allgem. histor. Bibliothek S. 18 bis 46. Sie wurde eigentlich in kritischer Absicht ausgearbeitet, um eine, sonst wol geschriebene genealogische

Abhandlung über die gemeinschaftliche Abstammung der Häuser Habsburg und Fürstenberg zu prüfen. Der Erfolg von dem Gebrauche der evidenten Methode war dieser, daß der Hauptsaz, die gemeinschaftliche Abstammung, nicht erwiesen wäre.




§. 80.

Genealogisch-historischer Text
zur ersten Stammtafel
des
Kaiserl. Hohenstauffischen Hauses.




I.


1. Saz: Der, seinem Namen und übrigen Umständen nach unbekannte Stammvater des Hohenstauffischen Hauses war ein Schwäbischer Graf, † vor 1094.

Beweis: Otto Frisingensis de gestis Frid. I. Imp Lib I. C. 8: Ea tempestate Comes quidam, Fridericus nomine, ex nobilissimis Sueviae Comitibus originem trahens, in castro. Stoyphe dict coloniam posuerat. Daß er vor dem J. 1094 gestorben, erhellet daraus, weil ihn seine Gemahlin in der Urkunde Num. 2 nicht erwähnet.

2. Saz: die Hohenstauffische Stammmutter Hildegardis, lebte im J. 1094.

Beweis: Fundatio templi D Fidis, Virginis, in Schletstadt de A. 1094. in B.Rhenani Lib. III. rer, Germanic, p. 152, Crusii Annal. Sueu, P.N.Lib. VII.
C. 13. und Hertzogi Elsasasischer Chronik Lib. VII c. 3 p. 4: Quam sententiam ego Hildegardis, in Christo pauper et modica, cum filiis meis, videlicet Ottone, Argentoratensis ecclesiae Episcopo, Suevorumque Duce Friderico, Ludovico, Waltero, Conrado, et filia mea Adelheida, ante oculos ponentes, cet.


3. Saz: Der Hildegardis Kinder waren: a) Otto, Bischof von Straßburg, 2) Friedrich I, Herzog von Schwaben, 3) Ludwig, 4) Walter, 5) Conrad I, und 6) Adelheid: die alle im J. 1094 lebten.

Beweis: Siehe Num. 2.
* Ob Otto der erstgeborene Sohn gewesen, läßt sich daraus nicht entscheiden, daß er in der Urkunde zuerst genannt wird: denn dieser Vorzug kan ihm wegen der bischöflichen Würde gegeben worden seyn; vielmehr läßt sich aus dem letztern Umstande das Gegentheil nicht unwahrscheinlich schliessen, indem ordentlicher Weise nicht die Erstgebornen zur Ergreifung des geistlichen Standes bestimmt werden.



II.


4. Saz: Otto war Bischof von Straßburg.

Beweis: Siehe Num. 2.


5. Saz: Otto ward 1084 Bischof von Straßburg

Beweis: Siehe Kunigeshoven in der Straßburg. Chronica C. IV. $. 31 p. 142, Hertzogi Elsasische Chronik Lib. IV. p. 78, Guillimannus de Episcop. Argentinens. n. 43. p. 210.


6. Saz: Otto, Bischof von Straßburg, † 1100 d. 11 Aug.

Beweis: Bertoldus Constant. in appendice ad Herm. contr. ad an. 1100: Otto Strazburgensis schismaticus de Hierosolymitano itinere reversus - diem clausit extremum. Das Todesjahr beweisen auch Dodechinus ad h. an. p. 465, und das Chronicon Wirzeburgic Baluzianum ad h.a. Vom Sterbetag siehe die Schriftsteller Num. 5.


III.


7. Saz: Friederich I. von Stauffen, ein Schwäbischer Graf, ward Herzog von Schwaben im J. 1080.

Beweis: Otto Frisingensis Lib. I. c. 8: Ea tempestate comes quidam, Fridericus nomine, ex nobilissimis sueviae Comitibus originem trabens, in Castro Stoyphe dicto, coloniam posuerat. Hic, cum esset consilio providus, armis strenuus, ad curiam Imperatoris assumtus per mulos diea ibidem militarat, streuuissimique ac nobilissimi militis officium implens in omnibus periculis suis viriliter Imperatori Henrico IV. astiterat. Videns Princeps ergo reipublicae tam dubium statum, vocato ad se secreto praefato Comite, sic eum alloquitur, cet. Filiam quippe quam habeo unicam tibi in matrimonio sortendam tradam, ducatumque Sueviae, quem Bertolfus invasit, concedam. sic itaque praedictus Fridericus, Dux simul Suevorum, et gener regis factus ad propria rediit: et ne multis morer, Bertolfum tandem pacem petere coegit: quod tamen quidam sub filio suo Friderico factum tradunt. Conditio autem pacis talis fuit, vt Bertolfus ducatum exfestucaret, cet.


8. Saz: Friedrich I. † 1105.

Beweis: conradus Vrsperg ad an. 1105: Fridericus Dux obiit. Der Chronographus Saxo läßt ihn 1106 sterben: indem er sagt, ad an. 1106: Fridericus Dux Swavorum, cui nupserat filia imperatoris Heinrici, obiit.

9. Saz: Friederich I. ist in dem, von ihm gestifteten Kloster Lorch begraben worden.

Beweis: Otto Frising. Lib. I. c. 9: Ipse Fridericus post multa virtutum suarum insiguia in senectute bona diem ultimum claudens, in monasterio Laureacensi, in proprio fundo constructo, humatus est. Siehe auch Num. 10.

10. Saz: Friederichs I. Gemahlin hies Agnes.

Beweis: Diploma fundationis monasterii Lorchensis de d. 7.Maii A. 1102 in Besoldi Documeutis rediv. monasterior. Wirtenbergic. p. 713. et in Petri Suevia ecclesiastica p. 563: In nomine S. et indiv. Trinitatis, Fridericus, divina favente clementia, Suevorum Dux et Francorum - notum fieri volumus, quatenus ega Fridericus et uxor mea Agnes, cum duobus filiis nostris, Friderico et Cunrado, cet.

11. Saz: Diese Agnes war Kaiser Heinrichs IV. Tochter, vermählt 1080.

Beweis: Siehe Num. 7, vergl. mit Num. 12.

12. Saz: Agnes vermählte sich 1106 als Wittwe zum zweytenmal mit Marggrafen Leopold IV von Österreich.

Beweis: Otto Frising. Lib. I. c. 10: Mortuo Alemannorum Duce Friderico, Agnetem ab ipso viduatam frater suus Henricus, Imp. Henrici Filius in sua suscepit, aemque Leopoldo, Orientali Marchioni, in uxorem dedit. Idem Lib. VII. Chron. C. 9: Henricus junior omnes virea patris in Duce Boemiae Beroe ac Marchione Leopoldo, cujus sororem praefatus Dux habuit, sore confiderans ipsos multis modis promissa forore sua, quae tuuc nuper a Friderico Suevorum Duce viduata fuerat in uxorem Marchioni, inductos, ambobus, ut patrem relinquerent, persuasit Chronicon Mellicense ad an. 1106: Henricus IV. Imp. obiit VII. Id. Aug.


Leopoldus IV Agnetem Filiam Imperatoris duxit uxorem sc. viduam a Friderico Duce Suevorum. Siehe auch das Chronicon Austriacum incerti aucoris ad an. 1058. Diploma d. 29 Sept. A. 1146 in summario Canonizationis S.Leopoldi in T. I. Script-Austriac. p. 617 : Ego Leopoldus Marchio orientalis cum nobilissima Conjuge Agnete.


13. Saz: Agnes † d. 24. Sept. 1143.

Beweis: Excerpta Necrologii pervetusti Claustro-Neoburgensis in T. I. Script Austriac. p. 494: VIII Kal Octobr. Agnes Marchionissa, Fundatrix hujus ecclesiae: womit auch das Necrologium vetus Mellicense, ibid. p. 309, übereinstimmt. Chronographus Saxo ad an. 1143: Obiit Agnes Marchionissa, mater Cunradi Regis.


14. Saz: Agnes ist im Kloster Neuburg begraben worden.

Beweis: Dieses bezeugt Ladisl. Sundheimius in tabulis Claustro- Neoburgensibus lingua vernacula scripris, in T. I. Script. Austr. p. 1192.
* Die Prinzessin Agnes hat mit ihrem zweyten Gemahl 18 Kinder gezeugt, wovon 7 in zarter Kindheit gestorben, die übrigen 11 aber, nämlich 6 Söhne und 5 Töchter sind am Leben geblieben. Wenn man sich nicht sorgfältig hütet, so kan man diese Kinder aus der zwoten Ehe sehr leicht mit den Kindern erster Ehe verwechseln. Siehe Köhler p. 7. sq.


IV.


15. Saz: Ludwig war Pfalzgraf, lebte im J. 1094, war aber schon im J. 1103 tod.

Beweis: Traditiones veteres coenobii S. Stephani Herbipoli, in Schannati collectione I. Vindem, literar. Num. 18. p. 62: Ego Fridericus, Dei gratia Dux, partem beneficii mei Episcopo Wurciburgensi Domno Emenhardo causasalutis animae fratris mei
Luewici Palatini Comitis, restituerim - Acta sunt haec Anno incarnat. Dom. 1103. indict. XI. Henrico IIII. imperante Daß er im J. 1094 noch lebte, erhellet aus dem Stiftungsbriefe von diesem Jahre, oben Num. 2.


V.

16. Saz: Walter lebte im J. 1094.

Beweis: Siehe Num. 2.


VI.

17. Saz: Conrad I lebte im J. 1094.

Beweis: Siehe Num. 2.


VII.

18. Saz: Adelheid lebte im J. 1094.

Beweis: Siehe Num. 2.





VIII.

19. Saz: Friederich I zeugte mit seiner Gemahlin Agnes 2 Söhne, Friederich II und Conrad II.

Beweis: Otto Frising. Lib. I. c. 9. de gest. frid. I.: Suscepit vero Fridericus (I) ex nobilissims compare sua Agnete duos filios, Fridericum (II.) et Conradum (II.). Siehe auch Num. 10 und Num. 20.


20. Saz: Friederich II war Friederich I erstgebohrner Sohn; war, da der Vater im J. 1105 starb, 15 Jahre alt; folglich 1090 gebohren; und ward nach des Vaters Tode 1105 Herzog von Schwaben.

Beweis: Otto Frising, de gest. Frid. I. Lib. I. c. 10: Mortuo Alemannorum duce Friderico (I), Agnetem ab ipso viduatam frater suus Henricus - Leopoldo orientali Marchioni - in uxorem dedit, filiis ipsius, Friderico (II) quindecim, Conrado (II) duodecim annos habentibus. Porro Fridericus (II), qui major natu erat, patri in Ducatum succesterat.


21. Saz: Friederich II † 1147 in Frankreich, und ward im Kloster St. Walburgis an den Grenzen von Elsaß begraben.

Beweis: Otto de S. Blasio C. 2. A. 1147 Conradus, mortuo fratre suo Friderico, suevorum Duce, filio ejusdem nominis (Friderico III.) ducatum concessit. Otto Frising. de gest. Frid. I. Lib. I. c. 39: Inter haec Fridericus (II.) Dux nobilissimus in Gallia manens, gravi infirmitate detinebatur, acrem in mente contra Dominum et fratrem suum Conradum regem indignationem gerens, quod filium suum Fridericum (III), quem ipse tanquam primogenitum, ac nobilissimae prioris comparis suae filium unicum, committendo ipsius gratiae cum filio suo parvulo ex secunda uxore, totius terrae suae heredem secerat, crucem permiserat accipere - ipse tamen vim doloris non sustinens, non multis post diebus vivendi finem fecit, ac in monasterio, quod S. Walburgis vocatur, in terminis Alfatiae sito, humatus est, successitque ei in ducatu filis suus Friedricus (III).


22. Saz: Friederich II erhielt die Beynamen: Monoculus, Luscus und Cocles.

Beweis: Conradus Urspergensis ad an. 1126: Fridericus Ducatum Sueviae tenuit, quem a quibusdam audivimus denominari monoculum. Siehe diese Stelle vollständiger, Num. 26.


* Der Beweis, daß er auch Luscus und Cocles genannt worden ist, fehlt im Köhler.


23. Saz: Friederich II hat sich mit des Herzog Heinrichs von Bayern (Henrici Nigri) Tochter vermählet, und mit ihr den nachmaligen Kaiser Friederich I und die Judith, die hernach den Herzog von Lothringen Matthäus geheyrathet hatte, gezeugt.

Beweis: Otto Frising, de gest. Frid. I. Lib. I. c. 14: Accepit autem Fridericus Henrici Noricorum Ducis filiam in uxorem, ex qua postmodum Fridericum gloriosissimum, qui inpraesentiarum imperator est, et Juditham, quae modo Matthaeo, Lotharingorum Duci copulata noscitur, genuit. Idem c. 18: Henricus, Noricorum Dux, Friderico Duci, haud memor affinitatis, quae ex copula sororis suae Judithae inter ipsas erat, bellum indixit.


24. Saz: Diese Gemahlin Friedrichs II hies Judith; nach deren Tode er sich mit Agnes, des Grafen Friedrichs von Sarburg oder Sarbruck Tochter, vermählete, und mit dieser zwoten Gemahlin den nachmaligen Rheinischen Pfalzgrafen Conrad, und die Claritia (oder Judith), Ludwigs, Landgrafens von Thüringen, nachmalige Gemahlin, zeugte.

Beweis: Otto Frising. de gest. Frid. I. L. I. c. 21: Fridericus (II) Dux, mortua uxore sua Juditha, dissensionis tempore, Friderici Comitis de Sarburg, fratris Alberti, Episcopi Moguntini, filiam Agnetem in uxorem duxit, ab eaqne Conradum, qui Palatinus Comes nunc Rheni esse noscitur, et Claritiam, Ludovici Thuringiae comitis uxorem, accepit. Conradus Ursperg. ad an. 1152. p. m. 283: Habeat autem dictus Imperator Fridericus fratrem, chunradum nomine, ex parte patris. Nam pater ipsius, mortua Juditha, matre ipsius Imperatoris, duxit aliam uxorem de genere Comitum illorum, qui dicebantur de Zuuainbruck et de Sarbruck, ex qua genuit praefatum Chunradum
et filiam quandam, quam duxit in uxorem Landgravius Thuringia, et ex ea genuit illum Landgravium (Hermannum), qui postmodum proximae consanguinitatis immemor Philippo regi rebella vit. Vergl. mit der Stelle ad an. 1193. p. 308: Praefatus quoque Hermannus, Landgravius de Thuringia, hic coepit adversari Philippo, dirum facinus, cum esset filius amitae suae.
* Köhler sagt, daß die erstere Gemahlin Friedrichs II, mit Namen Judith im J. 1126 gestorben, und im Kloster Lorch begraben worden: alleine er hat weder das eine, noch das andere bewiesen.


IX.

25. Saz: Conrad II (als Römisch-Teutscher König, III) war des Schwäbischen Herzogs Friedrichs I zweyter Sohn; war, da der Vater im J. 1105 starb, 12 Jahre alt; und ist folglich 1094 gebohren.

Beweis: Siehe Num. 19 und 20: wie auch Num. 10.


26. Saz: Conrad II war Herzog von Franken.

Beweis: Conradus Ursperg († 1240) ad an. 1126: Fridericus, Dux Suevorum, et Chunradus frater eius, qui Ducatum acceperat pertinentem ad Herbipolensem ecclesiam ab Henrico juniore, nepotes fuerunt praefati Henrici filii, videlicet sororis ejus. Filia namque Henrici Senioris cuidam Friderico, nobili de Stophen, matrimonio juncta fuit, mortuoque Rudolpho Duce Suevorum in bello - dictus Henricus Senior ducatum Sueviae praefato Friderico, genero suo, contulit. Ipse quoque Fridericus praefata filia dicta Agnete duos filios progenuit, Fridericum videlicet et Chunradum, quorum Fridericus Ducatum Sueviae tenuit, quem a quibusdam audivimus denominari monoculum: Chunradus vero Duceium Franconiae, ut praedictum est, accepit.

27. Saz: Conrad II ist (als Conrad III) zum Römisch-Teutschen König d. 22 Febr. 1138 erwählet worden.

Beweis: Otto Frising. de gest. Frid. I. Lib, I. c. 22: Desuncto Imp. Lothario - Conradus, Friderici (II) Ducis frater, ab omnibus, qui aderant, exposcitur, ad regnum que levatus in palatio Aquis coronatur. Dodechinus ad an. 1138 p. 472: Conventus principum apud Confluentiam urbem factus est in cathedra St. Petri, ubi Conradum - Regem constituunt.


28. Saz: Conrad II, oder als König III, † d. 15 Febr. 1152 zu Bamberg, woselbst er auch in der Domkirche begraben worden.

Beweis: Otto Frising. de gest. Frid. I. Lib, I. c. 63: Conradus non multo post omnibus bene in Gallia et Germania compositis, cum etiam jurata expeditione in proximo imperii coronam accepturus esset, non sine suspicone quorundam, quos ex Italia habuit, medicorum, quasi ex Rogerii Siculi metu submissorum morbo corripitur: sicque tamen tanto non fractus infirmitatis dolore curiam celebraturus, Babenberg venit: ubi cum multorum planctu raptus - proxima a capite jejunii sexta feria, id est, XV. Kal. Martii vitam finivit, regalia Duci Friderico, cum unico suo item Friderico commendans. Erat enim tanquam vir prudens de filio suo adhuc parvula, ne in regem sublimaretur, quasi desperatus: idcirco et privatae et reipublicae melius profuturum judicabat, si es potius, qui fratris sui filius erat, - sibi succederet. Volentibus vero familiaribus suis, juxta ejus, ut asserebat, petitionem, eum ad Laureacense monasterium deferre; ibique in proprio funda juxta patrem humare, Bambergensis ecclesia hoc contumeliosum sibi fore judicans, non permisit, quin imo couvenientissimum et honestissimum et ecclesiae illi et imperio decernens juxta tumbam Imp. Henrici (II. sancti), ejus loci fundatoris - regio cultu eum sepelivit. Das Sterbejahr, nämlich 1152, zeigt eben dieser Otto
Frising. Lib. VII. Chron. C. 36 an, welches viele andere Schriftsteller bestätigen, zum Exempel: Robertus de Monte ad an. 1152, continuator Lamberti Schaffnaburg. ad an. 1152, cet.
* Den Sterbetag des Kön. Conrad III sezen einige nach dem Chronico ver. Cell apud Mencken, auf den 26 Febr; andere aber nach einem Chronico MS. in Felleri monum. ined. Trim 1 p. 12 auf XI Kal. Mart das ist, auf den 19 Febr. Es mus also noch aus Urkunden, wo es möglich ist, das Zeugnis des Otto von Freisingen gerettet werden.
** Es irren also diejenigen, die sagen Conradus III wäre im Kloster Lorch begraben worden welches insonderheit Abbas Urspergensis berichtet, siehe unten Num. 53.


29. Saz: Conrads II (III) Gemahlin hies Gertraud.

Beweis: Diploma Conradi III Regis, A. 1140 datum in Tolneri Cod. diplom. Palatino, num. 9. p. 43: Conradus divina favente clementia Romanorum Rex secundus - ob - petitionem dilectae conjugis nostrae Gertrudis Reginae, et Friderici (II) fratris nostri, ducis Sueviae, cet. Desgleichen, Diploma ejusdem Regis in Ludewigii Reliqu. MSS. T. II. num 9. p. 185: Conradus divina favente clementia Romanorum Rex secundus - per interventum dilectae contectalis nostrae Gertrudis - per totum comitatum Kochengau, quem ante nostram in regno sublimationem nos ipsi habuimus.


30. Saz: Conrads II (III) Gemahlin Gertraud war des Berengarius des ältern, Grafens von Sulzbach, Tochter.

Beweis: Otto Frising. Chron. Lib. VII. c. 28. A. 1144: Caloiannes Constantinopolitanuus Imperator, qui filio suo Manuel sororem reginae Gertrudis desponsando cum Romano Rege Conrado amicitiae foedus inierat. Siehe auch ebendess. Lib. I. c. 23. de gestis Frid. I. Willermus Tyrensis Hist. Lib. XVI. c. 23: Erat inter Imperatores affinitatis vinculum:
nam eorum uxores sorores erant, filiae Berengarii Senioris, comitis de Sulcepach, magni et egregii principis, et in regno Theutonicorum potentissimi. Gotfridus Viterbiensis P. XV//. p. 511: Tunc constantinopoli Manuel Imperator habens uxorem Teutonicam, sororem scilicet uxoris Regis Conradi (Conrad), natam de Sulzbach, filiam nobilissimi Comitis in terra Bavarorum.


31. Saz: Dieser Gertraud Vater, Berengarius, Graf oder Fürst von Sulzbach, ist im J. 1166 im Toscanischen gestorben.

Beweis: Otto de S. Blasio C. 20 ad an. 1166: Praeterea in partibus Tusciae - Berenegerus (Berengarius), Princeps de Sulzbach - cum aliis principibus - pestilentia tacti occubuerunt.


32. Saz: Die gedachte Königin Gertraud selbst war im J. 1169 bereits tod, und wurde im Kloster Eberach begraben.

Beweis: Grabschrift in Bruschii Chronologia Monaster. Germ. p. 1444: Hic jacet Regina Gertrudis, uxor quondam Conradi R. Rom. hujus Coenobii fundatoris, translata in hanc tumbam a venerabili Abbate Nicolao A. 1169 quinto Kal. Maii.
* Nach dem Vorgeben der Mönche des Klosters Lorchist die Königin Gertraud in der, in der Kirche des gedachten Klosters befindlichen Erbgruft des Hohenstaufioschen Hauses beygesezet worden, wie solches aus folgender Grabschrift erhellet:
„Communis fossa juxta nos continet ossa,
„Scire velis horum lege versiculorum,
„Principus nati requiescunt hic tumulati,
Fundator hic primus humatur Dux Friedericus
Cum Conforte thori, cujus nunquam defuit ori
„Christo quo melos, confertur gratia celo.
Binos matre latos fratres habet hic tumulatos.
Gertrud regiua Conradi Regis amica
„Illic cum nato Heinrico jacet cinerato.
„Hinc Dux Suevorum Fridericus ad alra regis polorum
„Transit germano sibi Conrado sociaro.
Tres fratres horum, scribuntur nomina quorum
Rembole Wilhelmus et tercius Fridericus
Et soror hic communis est combinata Beatrix,
„Nobilis atque pia cineratur Greca Maria
Philippi Regis conjux, hanc atria regis
„Fac intrare pia summi tu virgo Maria
Ipsius nata jacet cum matre hic tumulata.
„Qui legis haec unerra, dic quos obtegit horrida petra
„Aeterna vere mereantur luce gaudere.
Diese Verse, welche in Historia Friderici I et parentelae suae, einem ehemals in der Rinkischen Bibliothek befindlichen Werke, fol. 1. stehen, verdienen meines Erachtens nicht viel Beyfall am allerwenigsten aber können sie zur Bestreitung anderer glaubwürdiger Zeugnisse gebraucht werden. Ich weiß nicht warum Koehler p. 5. sq. so vortheilhaft von dieser Historia Friderici I. geurtheilt hat.
** Gundling hat die Königin Gertraud für eine Tochter Albrechts, Grafens von Dachsburg und der Ermengard oder Ermesinde, Gräfin von Luxenburg ausgegeben, und die gegenseitige Meynung für falsch gehalten wovon in der Neuen Biblioth. T. IV. p. 432. sqq. nachzusehen. Seine Gründe sind jedoch viel zu schwach, als daß sie die gewöhnliche Meynung umstossen könnten.





X.

33. Saz: Friedrich III, oder als Kaiser I, war Friedrichs II, Herzogs von Schwaben, erstgebohrner Sohn von der ersten Gemahlin Judith.

Beweis: Siehe Num. 23, vergl. mit Num. 24. Von ihm wird auf der 2ten Stammtafel mehr gesagt werden.
XI.


34. Saz: Judith war Friedrichs II, Herzogs von Schwaben, Tochter von der ersten Gemahlin Judith, hatte den Matthäus, Herzogen von Lothringen, zum Gemahl, lebte 1158, und hies auch Bertha.

Beweis: Siehe Num. 23. Fragmentum historicum incerti auctoris Alberto Argentinensi ap. Urstis praefixum ad an. 1225. p. 84: Fridericus Dux Alemannorum, frater Cunradi, postea Regis, duxit filiam Henrici, ducis Noricorum, i.e. Bavarorum, nomine Juditham uxorem, genuitque ex ea Fridericum postea Imperatorem et Juditham, quae Matthaeo, Lotharingorum Duci nupsit. historia de Guelfis C.X: Juditha nupsit Friderico, Suevorum Duci, quae Fridericum Imperatorem, et uxorem Matthaei, Ducis Lotharingiae, progenuit. Diploma Anni 1158. ap. Vignierium de la veritable origine des maisons d'Alsace, de Lorraine, d'Autriche cet.: Ego autem Matthaeus Lotharingorum Dux et Marchio, fucientibus hoc considerans cum uxore mea Berta &c. Ein anderes Diplom vom J. 1159 bey ebendemselben: Confirmamus etiam vobis - XX solidos, quos Matthaeus venerubilis Dux et Marchio, simul et uxor ejus Berta Ducissa nobilissima cum filiis suis Matthaeo et Friderico ecclesiae vestrae - contulernnnt. albericus ad an. 1193. p. 401: Dux iste Simon, et Fridericus de Bites, et Comes Matthaeus Tullensis, et Theodoricus, qui fuit electus Metensis ante Episcopum Bertrannum, quatuor isti fuerunt filii Ducis Lotharingiae Matthaei, qui Dux Mosellanorum dicebatur, nati Berta, sorore Imperatoris Friderici (I.) Conf. Felleri Genealogica historia Domus Brunsuigo-Luneburgensis Cap. X. §. 7. p. 347.


35. Saz: Matthäus, Herzog von Lothringen, der Judith oder Berta Gemahl, † 1176.

Beweis: Im Köhler ist dieser Saz nicht bewiesen.
XII.

36. Saz: Conrad war des Schwäbischen Herzogs, Friedrichs II Sohn von der zwoten Gemahlin Agnes.

Beweis: Siehe Num. 24.


37. Saz: Conrad war 1127 gebohren.

Beweis: fehlt im Köhler.


38. Saz: Conrad wurde 1156 Pfalzgraf am Rhein.

Beweis: Dodechinus ad an. 1156: Hermannus, Comes Palatinus, obiit, cui successit Cunradus, frater Imperatoris ex patre Diploma Friderici I. Imp. vom J. 1161 in Broweri annal. Trevir ad hunc annum: Tam futura, quam praesens noverit aetas, qualiter nos controversiam illam, quae inter familiarissimos et carissimos Principes nostros, Hillinum, venerabilem Trevirorum Archiepiscopum, et Fratrem nostrum Conradum, Palatinum Comitem dc Rheno cet. Acerbus Morena de rebus Laudensibus in Leibnitii Script. Brunsv. T. I. p. 825: Cumque ea die Imperator principes suos, sicut voluit, ad bellum ordinasset: fecit Ducem Conradum fratrem suum, et Qui Comes Palatinus erat de Rheno. Continuator ejusdem p. 848: Conradus, frater Imperatoris, et Comes Palatinus de Rheno, erat spissus corpore, mediocri statura, capillis blondis, virtuasus multum, modestus, non multum loquens. Siehe auch Num. 24, und 39.


39. Saz: Conrad † d. 8 Nov. 1195, begraben im Kloster Schönau.

Beweis: Godefredus Coloniensis ad an. 1195: Conradus Palatinus Comes de Rheno obiit: cujus dignitates et beneficia Heinrico, filio Heinrici,
quondam Ducis Saxoniae, cesserunt. Is enim filiam ejus unicam duxerat. Epitaphium Conradi in monasterio Schoenaugiensi, ap. Freher. in orig. Palatin. C. X: Auno dominicae incarnationis MCXCII (pro MCXCV) VI. Idus Novembris obiit illustris priuseps Dominus Conradus, comes Palatinus Rheni, Dux Sueviae, comes in gemino ponte, germanus Friderici Imperatoris Barbarossae.
*) Obgleich diese Grabschrift, wie aus den Worten deutlich erhellet, nach der Zeit erst gemacht worden, auch in einigen Stücken, zum Ex. im Sterbejahr, fehlerhaft ist, so kan man doch den Sterbetag und Begräbnisort daraus erweisen.


40. Saz: Conrades Gemahlin war Irmengard, eine gebohrne Gräfin von Henneberg, und kommt in den Jahren 1159, 1189 und 1190 in Urkunden vor.

Beweis: Literae Popponis XII. Comitis Hennebergici, quibus A. 1159 monasterio Visarae tres mansos in Nider-Naha donavit, in Spangenbergs Hennebergischer Chronik p. 92: Quia charissima genetrix nostra Bertha - itaque et nos, et germana nostra Irmengardis Palatina Rheni, et Luitgardis Palatina de Saxonia cet. wobey Spangenberg hinzusezet: Es findet sich, daß diese Irmengardis an einen jungen Pfalzgrafen bey Rhein, sey verheyrathet worden, und daß sie A. 1197 gestorben. Literae feudales Philippi, Archiepiscopi coloniensis, quibus Conrado, uxori et filiae ejus Stalecke et advocatium in Baccharach A. 1189 concessit, in Tolneri Codice diplomatico Palatino num. 66. p. 59: Scire volumus omnes in Christo renatos, quod castrum Stalecke et Advocatiam in Bacherache a manu Domini Pal. Comitis Chunradi cum aliis, quae illic a nobis resignante, suscepimus, et in eodem mornento ipsi et ejus jugali Dominae Irmengardi ejusque filiae Agneti jure feodali concessimus. Diploma Conradi Comitis Pal. Rheni de A. 1190, ibid. n. 65. p. 58: Acta sunt haec praesentibus una cum spectabili
Comitissa Palatina Irmentrude (vermuthlich ein Schreibfehler des Concipisten, an statt Irmengard) nostra conjuge legitima testibus subnotatis, cet.


41. Saz: Conrads Gemahlin Irmengard war Bertholds, Grafens von Henneberg, und der Sächsischen Pfalzgräfin Bertha Tochter.

Beweis: Diesen Saz hat Köhler nicht bewiesen. Aus der Urkunde Poppens XII. Grafens von Henneberg (oben Num. 40), die er anführet, erhellet nur, daß dieser Poppo der Irmengard Bruder war, und daß ihre beyderseitige Mutter Berta geheisen; daß aber diese eine Sächsische Pfalzgräfin ggewesen, und daß Berthold ihr Gemahl, und folglich unserer Irmengard und Poppens XII. Vater war, diese beede Umstände müssen noch aus der Hennebergischen Geschichte erwiesen werden: obwol die Sache sonst richtig ist.


42. Saz: Conrads Gemahlin Irmengard † 1197, begraben im Kloster Schönaugen.

Beweis: Das Sterbejahr 1197 hat Köhler nur aus dem Spangenberg bewiesen, von dem Begräbnisorte aber gar kein Zeugnis angeführt.


XIII.

43. Saz: Claritia war des Schwäbischen Herzogs Friedrichs II Tochter von dessen zwoter Gemahlin Agnes, und des Thüringischen Landgrafens Ludwigs (III, mit dem Beynamen Ferreus) Gemahlin.

Beweis: Siehe Num. 24, und Num. 44. Daß Ludwig den Beynamen Ferreus bekommen, mus aus der Thüringischen Geschichte bewiesen werden.

44. Saz: Claritia hies auch Jutta oder Juditha, ja der leztere Name scheint der wahre Name gewesen zu seyn.

Beweis: Monachus Reinhartsbornentis in annalibus brevissimis de veterum thuringiae Landgr. origine, nuptiis, liberis, rebus gestis, ap. Pistor. T. I. p. 958: A.D. 1140 Ludovicus primus principalis vel provincialis Comes, filius fundatoris nostri, pridie Idus Januarii obiit, sepultus in Rheinhersborn. Ludovicus secundus accipiens legali copula Friderici Imp. sororem Juttam, suscepit ab ea Ludovicum Pium, tertium sui nominis Landgravium, Fridericum de Cygenhain, Henricum juniorem nomine Raspen tertium, et Hermannun hujus provinciae priucipem illustrem et Comitem Palitinum, et Juttam, Cometissam de Rahinberg. Confirmatio donatationis monialibus S. Nicolai Isenacensibus factae A. 1191 ab Hermanno, Thuringiae Landgravio, in Paullini annalibus Isenacensibus §. 36. p. 31: Hermannus Dei Gratia Thuringiae Landgravius, Saxoniae Comes Palatinus - significamus - quod frater noster et in principatu principalis Comitiae Antecessor Landgravius - Mater etiam nostra Domina Juditha unum mansum in Graveplebe - proprietati praedicti Couventus nostro consensu contulit.
* Zur Erläuterung dieses gedoppelten Namens dient folgende Anmerkung des berühmten Eccards in Hist. Genealog. Vet. Landgr. Thuring. C. V. §. 8. p. 328: Quam Otto (Frisingensis, oben Num. 24.) Claritiam vocat, eam, Tentzelio teste, wollebertus in hist. Bar. Hohenstauf. Ducumque Sueviae Germanica MSSt. Clementiam appellat. Meliori itaque Ottonis Codice eum usum puto: ex abbreuiato enim Clementia a descriptore oscitante facile Claritia essingi potuit. Clemens germanice est gut, quod Saxones superiores Jut enuntiant: inde vides Juttae nomen Clementia redditum, amboque haec vocabula unum nomen esse, nec Thuringicis scriptoribus Ottonem adversari. Genuinum uxoris nomen Iuditha vel Iutta fuisse patet ex praecepto Hermanni filii - Clementia vero illa a suis vocata videtur, ut a sorore, etiam Juditha dicta, distingueretur.

45. Saz: Claritia oder Jutta (Juditha) soll sich im J. 1140 mit dem Thüringischen Landgrafen Ludwig (Ferreus) vermählt haben.

Beweis: Köhler scheint sich auf das Zeugnis des Mönchs von Reinhardsbrunn (Siehe oben Num. 44.) zu berufen: wenigstens hat er das, in der Stammtafel angeführte Jahr 1140 durch kein anderes Zeugnis bewiesen; allein daraus, daß der Mönch die Vermählung der Claritia oder Jutta beym J. 1140 gemeldet hat, läßt sich, meines Erachtens, die Zeit der Vermählung nicht bestimmen, denn sonst könnte man auf eben diese Art aus dieser Stelle den ungereimten Saz bezweifeln, daß Claritia ihre 5 Kinder in eben demselben Jahre 1140 gebohren habe. Es ist also das Vermählungsjahr der Claritia entweder unbekannt, oder aus andern Gründen zu erweisen. Man kan auch aus der Stelle des Mönchs nicht beweisen, daß die Prinzessin im J. 1140 bereits vermählet gewesen.


46. Saz: Claritia soll im J. 1172 gestorben seyn.

Beweis: Das Sterbejahr hat Köhler gar nicht bewiesen.


47. Saz: Claritia ist im Kloster Reinhardsbrunn begraben.

Beweis: Epitaphium in denen, von Fridrich Hortleder gesammleten, und vom Struv, in des neu eröfneten historischen und politischen Archivs Part. II. herausgegebenen Reinhardsbrunnischen Denkmälern, p. 296: - S. Soror Friderici Imperatoris.


XIV.

48. Saz: Heinrich war König Conrads III Sohn, und ist als ein noch junger Prinz 1147 bey Lebzeiten

des Vaters zum Teutschen König erwählet worden.
Beweis: Otto Frisingensis de gest. Frid. I. Lib. I. c. 43. ad an. 1147: At Conradus Rom. Rex Principes convocans in opido orientalis Franciae Franconefurt - generalem curiam celebrat, ibique filio suo Henrico adhuc puero per electionem principum rege constituto, in palatio Aquis eum Dominica medianae Quadragesimae regem inungi ac coronari jubens, regni participem legit. Albericus ad an. 1149. p. 316: Conradus Rex recessurus Henricum filium suum Aquisgrani in Regem sublimat, ne post discessum suum regnum absque principe remaneret, et aliqua rerum perturbatio fieret. Und ad an. 1152. p. 321: Mortuus est Conradus in reditu suae peregrinationis, qui filium suum Henricum nomine, Aquis cum esset, iturus Hierosolymam sublimaverat. Weil Conrad nach dem einstimmigen Zeugnis aller Geschichtsschreiber im J. 1147 ins gelobte LAnd gezogen; so ist klar, daß Albericus die Wahl des Prinzen Heinrichs irriger Weise zum J. 1149. gerechnet hat.


49. Saz: Der junge König Heinrich ist (noch vor seinem Vater) im J. 1150 gestorben.

Beweis: Otto Frisingensis de gest. Frid. I. Lib. I. c. 62. ad an. 1150: Circa idem tempus filius regis Henricus, quem - per electionem principum ordinaverat, diem obiit, habens adhuc alium fratrem parvulum nomine Fridericum, guntherus Ligurini I, 320:
Quippe Deus, si regna diu voluisset in illa
Stare domo, prolem potuit servasse priorem
Quae jam suscepto consorti foedere regno,
Flebilis indigna praecessit morte parentum.

50. Saz: Der junge König Heinrich ist im Kloster Lorch begraben worden.

Beweis: Siehe die, oben Num. 32 angeführten Verse.


XV.

51. Saz: Friedrich war des Kön. Conrads III zweyter sohn.

Beweis: Siehe Num. 49, und 28.


52. Saz: Dieser Friedrich wurde nach 1143 gebohren.

Beweis: Daß Friedrich im J. 1143 noch nicht am Leben war, erhellet daraus, weil sein Vater in einem Schreiben von diesem Jahre Heinrichen seinen einzigen Sohn genannt hat. Epistola Conradi III Regis ad Emanuelem Imp. ap. Otton. Frising. Chron. Lib. I. c. 24: Si nuntios tuus - unicum filium nostrum Henricum in praesentia nostra morti dedisset, ad majorem iram majestatis nostrae animum provocare non poterat. Daß indessen Friedrich bey dem Tode seines Vaters (im J. 1152) nicht so gar jung gewesen, wie einige Schriftsteller, zum Exempel Albericus ad an. 1152, vorgeben; erweist Köhler p. 20 aus verschiedenen Urkunden.


53. Saz: Friedrich war Herzog von Schwaben

Beweis: Guntherus Ligurini VII, 551:
Unam portarum socia virtute premebant
Cognati juvenes, quorum Comes aulicus alter
Nomine Chuuradus, Regis quoque frater; at illum
Ductorem Suevis Chunrado patre relictum
Aequivocum, junctumque sibi Fridericus (Imperator) amabat.
Abbas Ursperg ad an 1149 p. m. 281: Ipse Rex Chunradus relicto filio parvulo Friderico in brevi post vita decessit ac in monasterio Loracensi est sepuitus, et Friderico fratrueli suo sedem regni reliquit. Statuens cum eodem, ut filio suo cum ad annos perveniret, Ducatum sueviae concederet. Radevicus de gestis Frid. I. Lib. I. c. 6: Apud Herbipolim civitatem Constantinopolotani Imperatoris legati - Fridericum, ducem Sueviae, filium Conradi Regis, adbuc adolescentulum, in praesentia sua gladio accingi, et militem profiteri postulant et impetrant. Amita siquidem sua, Hirena imperatrix CPlitana, et antea, et nunc multis et magnificis eundem puerum visitaverat largitionum muneribus, idque legatis in mandatis dedisse traditur, ne quando nisi completo negotio in Graeciam reverterentur: astipulante sibi cum magno favore proprio marito ob gratiam et antiquam amicitiam cum patre pueri rege Conrado habitam. Dieses bezeugt auch Günther, Ligurini VI. 156. - 167 fast mit den nämlichen Worten. Siehe auch Num 56.


54. Saz: Friedrich kommt zuerst im J. 1157 mit dem Titel eines Herzogs von Schwaben vor.

Beweis: Diploma Friderici I. Imp. in Du Chesne Genealog. de la maison de Luxemb. dans les preuves, fol. 42 Vielleicht finden sich noch ältere Urkunden, worin er Herzog von Schwaben genannt wird. So viel ist richtig, daß er im Jahr 1154 in den Urkunden noch nicht diesen Titel gefüret. Siehe Köhler p. 20.


55. Saz: Friedrich ist von seiner Residenz Herzog von Rotenburg zugenannt worden.

Beweis: Continuator Morenae de rebus Laudensibus in Leibnitii Script. Crunsv. T. I. p. 848: Fridericus, Dux de Rotemburgo, qui Regis Conradi, patrui Imp. Friderici, suit filius, erat pro aetate fortis, justitiae cupidus, bene compositus, crassus et spissus, albus, pulcher atque formosus, hilaris
jucundus, capillis quasi albis et nigris. Siehe auch Num. 56.


56. Saz: Der Herzog Friedrich von Rotenburg ist 1167 d. 19 Aug. in Italien gestorben, und im Ebracher Kloster begraben worden.

Beweis: continuator Morenae de rebus Laudens. in Leibn. Script. Brunsu. T. I. p 846. ad an. 1167: Intera dum haec Romae agerentur, quaedam maxima - pestilentia super Imperatorem ejusque totum exercitum divinitus accidit - Obiit namque Dux Fridericus in Rotemburgo, Regis quondam Conradi filius et Imperatoris (Friderici I) consobrinus, de quo immensus dolor fere per totum inolevit, quoniam ipse homo erat magnae virtutis. Otto de S. Blasio, C. 20. ad an. 1166: Primo in mortem Principum grassans, - desaeviit dira pestis - praeterea in partibus Tusciae Dux Fridericus de Rotinburch, filius Cunradi Regis - cum aliis Principius - occubuerunt - Ossa itaque Welfonis in Alemanniam translata - nec non et Friderici, Ducis de Rotinburch, simili modo apud Hebera (Eberach) tumulantur. Epitaphium Friderici in monasterio Eberacensi, sp. Brusch. in chronolog. monast. p. 144:
Hic Dux Suevorum Friedrich, fotor monachorum
Et Romanorum Regis natus jacet, horum
Author fundorum; deus huic da regna bonorum.
XIV. Kal. Septembrium Romae obiit.


57. Saz: Des Herzog Friedrichs von Rotenburg Gemahlin war Heinrichs (des Löwen), Herzogs von Bayern und Sachsen, und der Clementia (von Zäringen) Tochter.

Beweis: Helmoldus in Chronica Slavorum Lib. II. C. 10. §. 6. ad an. 1167: Mortui sunt ea pestilentia -
praeterea nobilissimus adolescens silius Conradi Regis, qui duxerat unicam filiam Ducis nostri. Und §. 7: In tempore dierum illorum misit Henricus, Dux Bavariae et Saxoniae, legatos in Angliam, et adduxerunt filiam regis Angliae - Separatus enim fuerat a priore conjugae, domina Clementia, propter cognationis titulum. Habuit ex ea filiam, quam filio Conradi R. dedit in matrimonium, qui etiam modico supervixit tempore, praeventus immatura morte in expeditione Italica.


58. Saz: Die Vermählung geschah im J. 1167.

Beweis: Chronicon Montis Sereni. A. 1167. Filius Conradi Regis filiam Henrici Ducis in matrimonium sortitus est. Die Ehe war also von kurzer Dauer, da Friedrich (siehe Num. 56), noch in eben diesem J. 1167. d. 19. Aug. gestorben. Daher sagte Helmoldus (Num. 57) ganz recht, modico supervixit tempore. Siehe auch Bothonis Worte Num. 60.


59. Saz: Des Herzog Friedrichs von Rotenburg Gemahlin vermählte sich nach dessen Tode zum zweytenmale im J. 1169 mit des Königs Waldemar von Dänemark Sohne.

Beweis: Helmoldus Chron. Slav. Lib. II. C. 14. §. 3. ad an. 1169: Et rogavit Rex Danorum Woldemarus Ducem Henricum, ut filiam suam viduam Fretherici nobilissimi Principis de Rodenburg, daret filio suo, qui jam designatus erat rex, in uxorem. Saxo Grammaticus Lib. XIV. rer. Danic. p. 205: Igitur Henricus Dux, ut repudiatam regis (Daniae) amicitiam recuperaret, sine qua Sclavos arcere non posset, Henricum Razeburgensem Episcopum et Antistitem Lubecensem legatione onerat, filiam suam minorem filio ejus in matrimonio offerens. Godefridus Colon. ad an. 1172: Per idem tempus Henricus Dux Saxonum filiam Regis Angliae duxit uxorum, repudiata priore ob famam consanguinitatis, Filiam vero ejus, quam ex ipsa genuerat,
et quae prius copulata fuerat Friderico Duci, qui in Italia obierat, duxit filius Regis Danorum.


60. Saz: Des Herzog Friedrichs von Rotenburg Gemahlin hies Rixa (oder Richensa), und ihr zweyter Gemahl war der Dänische Prinz Canut (Knud).

Beweis: Botho in Chron. Brunsu. picturato ap. Leibnit. p. 344: De erste docter er redet von Heinrichs des Löwen Kindern) de heyt Rixfa, de nam Frederick Conrads sone, de starff ör van stunden an, do nam se wedder Knud des Koniges sone to Danemarke.


61. Saz: Rixa oder Richensa † 1221.

Beweis: Ericus Daniae Rex in historia Danica ad an. 1221 in Lindenbrog Script. Septentr. p. 272: Obiit Rikece Regina





XVI.


62. Saz: Des Rheinischen Pfalzgrafen Conrads des ältern († 1195) erster Sohn war Conrad, Pfalzgraf am Rhein, † 1186 ohne Kinder, begraben im Kloster Schönau.

Beweis: siehe Tolneri Hist. Palat. C. XV. p. 331.


XVII.


63. Saz: Des Pfalzgrafen Conrads des ältern Tochter hies Agnes.


Beweis: Philipps, Erzbischofens von Cöln, Lehenbrief in Tolneri Cod. diplom. Palat. num. 66. p. 59. (Siehe oben Num. 40): Scire volumus omnes - quod castrum Stalecke - a manu Domini Pal. Comitis Chunradi cum aliis, quae illic a nobis in beneficio tenuit, ipso rogante, et haec nobis resignante, suscepimus, et in eodem momento ipsi et ejus jugali Dominae Irmengardi ejusque filiae Agneti jure feodali concessimus.


64. Saz: Agnes wurde gebohren im J. 1177.

Beweis: Das Geburtsjahr der Agnes hat Köhler nicht bewiesen.


65. Saz: Agnes ward im J. 1194 mit Heinrichen, Heinrichs des Löwen, Herzogs von Sachsen, Sohne, vermählt.

Beweis: Albertus Stadensis ad an. 1194, ap. Kulpis. p. 297. Heinricus, filius Ducis Heinrici (Leonis) duxit Agnetem, filiam Palatini Conradi de Rheno. Monachus Weingartensis de Guelfis Principibus in T. I. Leibnitii Script. Brunsv. p. 805: Heinricus II, filius Heinrici Leonis - - Agnes ejus uxor prima, filia Conradi, Rheni Palatini, qui fuit frater Friderici I. Imp. Ducis Sueviae, ex qua Palatinatum consecutus fuit Guilielmus Neubrigiensis Lib. IV. rer. Angl. C. 30: Rex Francorum Imperatorem Teutonicum - affinitate sibi cnpiens devincire, consobrinae ejus, unicae scilicet filiae Palatini Comitis - connubium expetivit. Petitionem Imperator gratanter amplexus, ejus complendae gratia Comitem Palatinum - accersivit: nec latuit ea res matrem puellae. Quae unicam sobolem secreto conveniens - - tum illa: si mea vota prosperentur ab eo certe, cui me dicavit, in annis infantiae desponsatam, nunquam disjungar Henrico scilicet Ducis Saxonici filio. Et Mater confide, ait, Filia, - - Regis Anglorum ex so, rore nepotem, virago mirabilis secretis literis accersivit.
cersivit. Qui festinus occurrit, et, votis promtissime concurrentibus, dilectam virginem, tradente matre, accepit: qua nimirum, propter eventus ancipites, accelerante negotium, illico ritu solenni celebratae sunt nuptiae. Gerhardus Praepositus Stederburgensis in historica narratione de Henrico Leone, ap Meibom. T. I. p. 434: Perdurante adhuc odio Dui Imperatoris, quanto virtuosius Dux Junior in cunctis actionibus suis patris sui virtutem est secutus, eo major Imperatoris circa ipsum accenditur ira, et irritum inter Ducem et filiam Palatini de Rheno dissipare nitebatur matrimonium. At illa, quamvis a multis impetebatur ab Imperatore ad hoc destinatis, in Ducis, quem elegerat, amore immobilis permanebat. Tandem, matre sua agente, Palatino inscio, vocatus - cum etiam ipsa, quae futura erat spousa, quid gereretur, ignoraret, vespertino crepusculo intravit, et ipsa nocte, absque nuptiarum celebratoribus, non tamen sine benedictione sacerdotali, in thalamum collocati sunt, et felix contractum matrimonium. Vocatus postera die Palatinus, qui tunc ad latus erat Imperatoris, dum castrum intravit, quae gesta suut, audivit; et tunc demum cum gaudio et exultatione divulgatae sunt nuptiae. Deinde Palatinus Imperatorem adiit, se de conscientia facti juramento expurgat, et omnibus modis filium, quem ille adoptavit per filiam, gratiae Imperatoris elaborat restituere. - Dux itaque - in plenam gratiam Imperatoris ibi receptus est, et filius suus beneficiis Palatini, quae ab Imperatore tenuit, solenniter est investitus.


66. Saz: Der Agnes Gemahl, Heinrich ward, nach dem Tode seines Schwiegervaters, Conrads († 1195, siehe Num.39.), folglich im J. 1195 Pfalzgraf am Rhein.

Beweis: Arnoldus Lubecensis Lib. IV. C. 20: Filius Ducis - filiam Palatini de Rheno sortitus est uxorem. Qui quoniam patruus Imperatoris erat, Imperator eum pro ejusmodi copula vehementer arguebat - fed quia legitimus contractus dissolvi
non poterat, paulatim mediante socero juvenis Palatinus gratiae Imperatoris appropinquabat - quia in ipsa profectione in Apuliam Ducis filius in omnibus ad placitum ei deservivit - - omnem dignitatem soceri sui († A. 1195, siehe Num. 39.) de manu Imperatoris suscepit jure beneficiario. Siehe auch Num. 65. am ende.


67. Saz: Agnes † 1204, begraben zu Stade in U. L. Frauen Kirche.

Beweis: Albertus Stadensis ad an. 1204, ap. Kulpis.: Obiit Agnes, uxor Henrici Ducis et Palatini Comitis, et in Ecclesia B. Virginis apud Stadium sepelitur


XVIII.


68. Saz: Friedrich, des Pfalzgrafens am Rhein, Conrad des ältern Sohn, † in der Jugend.

Beweis: Necrologium Laureshamense in Cl.Schannati Collect. I. Vindem. literar. p. 36: III, Non. Septembr. Friderici illustris pueri. Hic filius Conradi, Palatini Comitis






Drittes Hauptstück

Anentafeln zu verfertigen.




I. Verfahrungsart.


§. 81.

1. Sammlung von Materialien.

Für jede Person in einer Anentafel muß man Materialien zu 3 Säzen und deren Beweisen sammeln: der eine Saz betrifft die Abstammung (Filiatio) vom Vater, die andere die von der Mutter, und der dritte die standesmäsige Verehelichung des Vaters und der Mutter: die Personen, der lezten Reihe allein ausgenommen, bey welchen natürlicher Weise nicht mehr die Abstammung, sondern nur die standsmäsige Verehelichung eines jeden Paars, in Betrachtung kommen kan - Im Ganzen verfährt man nun zwar bey der Sammlung der Materialien für Anentafeln (§ 19, 26), wie bey den Geschlechtstafeln (§ 72), und man hat auch hier eine Art von Interimstafel zum Wegweiser nöthig. Aber bey Anentafeln braucht man genealogischen Stoff nicht blos für Personen von einer einzigen Familie, sondern von so vielen Familien, als Anen in der lezten Reihe dargestellt werden müssen: also eine Anentafel von 16 Anen erfordert Materialien für 16 Familien, und eine von 64 Anen muß genealogischen Beystand bey 64 Familien

suchen. Nun sind viele Familien schon ausgestorben, und ihre Archive und Registraturen sind zerstreut, und meistens in unbekannte Hände gefallen, oder gar verlohren gegangen: manche Familien haben durch Krieg, Feuer, Überschwemmung, und andere Landesnöthen, wo nicht alle, doch viele, und nicht selten die wichtigsten Archivstücke, Familien-Dankmäler u. d. gl. eingebüst: so wie hingegen andere durch eigne Schuld, Nachlässigkeit oder Unwissenheit ihre Archive und Registraturen haben in Unordnung gerathen lassen, und folglich keine genealogische Hülfe leisten können, wenn sie auch wollen: endlich noch andere Familien sind ausländisch und zuweilen gar nicht auszukundschaften, u. s. w. Schon die Länge der verflossenen Zeit an sich macht oft die unverdrossenste Mühe des Sammlers vergeblich. Bey einer Tafel von 4 Anen muß man schon ein ganzes Jahrhundert zurückgehen; aber eine von 16 Anen erfodert einen Rückgang von fast 200 Jahren: und eine von 64 führt auf 2 1/2 Jahrhunderte in die Vorzeit hinauf. Wie viele Familien musten indessen ausgestorben, wie viele Familien-Dokumente verlohren gegangen seyn! Gerade die reichhaltigsten Quellen: Bescheinigungen aus Kirchenbüchern, verstopfte oder trübte der Lauf der Jahrhunderte. Wie viele Kirchen und Kapellen, und noch mehr Kirchenbücher, Registraturen, Leichensteine und andere Denkmäler hat in Teutschland nur allein der 30jährige Krieg vernichtet! - Bey diesen, der Genealogie so ungünstigen Umständen kan man sich in der That nicht genug verwundern, daß es gleichwol noch so viele Familien gibt, zumal in Teutschland, welche ihre 16, 32, oder gar 64 Anen darstellen, und aufs strengste beweisen können. Aber freylich ist die Mühe dessen, der die Anentaflen zubereitet

und verfertigt, in den meisten Fällen ganz unbeschreiblich gros.


§. 82.

2. Zusammenordnung der Materialien.

Hier verfährt man ganz anders, als bey den Geschlechtstafeln (§. 73). Nicht nach den 4 Klassen der Quellen, auch nicht in chronologischer Folge, werden die Materialien für Anentafeln zusammengestellt; sondern die ganze Masse, woraus der Probations Kodex, oder die Sammlung der Beylagen bestehen soll, wird unter zwo Abtheilungen gebracht, wovon die erstere die Probationen oder Beylagen für die Abstammung von väterlicher Seite, und die andere für die von mütterlicher Seite enthalten muß. In jeder von diesen beyden Abtheilungen folgen die einzelnen Stücke gerade so auf einander, wie die personen selbst in der Anentafel, und zwar von unten zu den Anen aufwärts, dargestellt sind: und den Anfang bey jeder Person macht die Probation für den Vater, dann folgt die für die Mutter, und den Beschluß macht die für die rechtmäsige Verehelichung des Vaters und der Mutter. In der erstern Abtheilung über die väterlichen Anen werden die Probationen oder Beylagen mit fortlaufenden Ziffern, und in der andern über die mütterlichen Anen, Unterschieds halber, mit grosen lateinischen Buchstaben in alphabetischer Ordnung bezeichnet und numerirt.


§. 83.

3. Bearbeitung der Materialien

Man kan entweder, so wie oben bey den Geschlechtstafeln (§. 74 ff.), zuerst den Text, und

dann die Tafel ausarbeiten: oder allenfalls auch umgekehrt verfahren.


§. 84.

a. Verfertigung der Anentafel

Anentafeln können, nach Verschiedenheit der Absicht, entweder als Quertafeln, oder in Gestalt von Stammbäumen entworfen werden, wie oben (§. 26) bereits gezeigt worden ist. Aus einer, im voraus schon entworfenen Interimstafel läßt sich leicht eine gültige Anentafel, entweder mit Zuziehung der Beylagen im ProbationsKodex, oder nach Anleitung des genealogischen Textes, wenn dieser allenfalls schon ausgearbeitet ist, verfertigen.


§. 85.

b. Verfertigung des genealogischen oder vielmehr progonologischen Textes.

Die bisher üblich gewesene Deduktionsform des progonologischen Textes führt nicht zur Evidenz. Die Säze werden dadurch so in einander verwickelt, daß sowol derjenige, der den Anenbeweis führt, als auch diejenigen, welche ihn prüfen, nicht gleich alles überschauen, und daher manche Säze, aller Vorsicht ohngeachtet, erschleichen oder übersehen können: zumal da bey dieser juristischen Form die Beweise aus dem ProbationsKodex blos citirt, nicht wörtlich beygebracht werden. Unter diesen Umständen kan es dann freylich an Monitis, Ausstellungen, anderweitigen Notaminibus und Erinnerungen, und an wiederholten Beantwortungen der Nonitorum und Motaminum niemals

fehlen: wie die Erfahrung lehrt *). Bey dem Gebrauche der, oben (§. 75 f.) für Geschlechtstafeln vorgeschlagenen, und durch ein Beyspiel (§. 80) erläuterten evidenten Methode, hat man dergleichen genealogische Zweykämpfe gar nicht nöthig: vielmehr läßt sich diese Methode bey den Anentafeln noch viel leichter und nützlicher anwenden, als bey Geschlechtstafeln. Denn bey Anentafeln besteht der progonologische Text für jede Person nur aus 3 Säzen und deren wörtlich beygebrachten Beweisen (§. 81). Das übrige Verfahren ist, in der Hauptsache, von dem, oben (§. 80) bey den Geschlechtstafeln beobachteten gar nicht verschieden, und bedarf daher keiner weitern Erläuterung.


II. Beyspiel.


§. 86.

Ich wähle hiezu, aus Estors praktischer Anleitung zur Anenprobe, den, am Ende dieses Abrisses (in Tab. II.) in einem kopirten Kupferstich abgebildeten Baumbachischen Stamm oder Anenbaum, und ändere den progonologischen Text im Estor (S. 147 bis 168, vergl. mit S. 242 bis 253) nach meiner Methode um; aber die Beylagen excerpire ich nur so weit, als sie zum wörtlichen Beweise nöthig sind, ohne die citirten Beylagen in der Gestalt eines ProbationsKodex mit abdrucken zu lassen, weil dieß für die Kürze eines Abrisses


*) Beyspiele findet man in der Baumbachischen Anenprobe beym Estor in der Anleitung zur Anenprobe S. 157 bis 168, und S. 242 bis 253.

zu weitläuftig und zur Erreichung der gegenwärtigen Absicht unnöthig seyn würde.


§. 87.

Progonologischer Text
für den
Baumbachischen Anenbaum
(TAB. II.)




A) Karl Friedrich Reinholds von Baumbach Abstammung von väterlicher Seite.

I.

1. Saz: Karl Friedrich Reinhold von Baumbach geb. zu Cassel d. 8 und getauft d. 14 Nov. 1713.

Beweis: 1) Litt. Aa, Eigenhändige Aufzeichnung von Wolf Georg Heinrich von Baumbach in einer Hallischen Bibel: Anno 1707 den 15 Sept. habe ich mich verheurathet mit Frauen Sophien Julianen Eleonoren, Wittib von Volkershausen, gebohrnen von Buttlar, aus solcher Ehe sind uns gebohren: ... Anno 1713 den 8 Nov Carl Friedrich Reinhold, geb. Cassel etc. --- 2) Num. 1, Beglaubigter Taufschein: Nachdeme ... Wolf George Henrich von Baumbach, Erb- und Gerichts Herr zu Nassen Erfurt, Hofgerichtsrath zu Marburg und dessen Frau Gemahlin ... Sophia Juliana Eleonora, gebohrne von Buttlar, mich ersuchen lassen, einen Geburtsschein wegen ihres Herrn Sohns Carl Friederich Reinhold von Baumbach ...
auszustellen; so habe ... bezeugen sollen, daß wohlerwehnter Herr Carl Friederich Reinhard von Baumbach ... von benannten Eltern am . ..ten November des 1713ten Jahrs aus einem reinen keuschen Ehebette allhier in der Residenzstadt Cassel erzielet und gebohren, den 14.ten November --- getauft. --- 3) Litt. Bb. Beglaubigtes Kirchenprotocoll: ... Herr Haubtmann von Baumbach, weiland Herrn Wolf George Henrichs von Baumbach, und Frauen Sophia Juliana Eleonora, gebohrnen von Buttlar, eheleiblichen Sohn, Anno 1713 den 14 Nov. getauft etc.




II.

2. Saz: Der Vater war Wolf Georg Heinrich von Baumbach, Erb- und Gerichtsherr auf Nassen-Erfurt, Hofgerichtsrath zu Marburg.

Beweis: Siehe beym 1 Saz.


3. Saz: Die Mutter war Sophia Juliana Eleonora von Baumbach, gebohrne von Buttlar, verwittibte von Völkershausen.

Beweis: S. beym 1 und 4 Saz.


4. Saz: Vater und Mutter wurden ehelich getraut d. 15 Sept. 1707.

Beweis: 1) Num. 2, Eheberedung den 14 Sept. 1707: Zu wissen ... daß ... eine christliche Ehe .. geschlossen worden, zwischen .. Wolf George Henrich von Baumbach .. Herrn Erasmus von Baumbach mit .. Frauen Sophien Agnes von Baumbach, gebohrnen von Öynhausen, erzielten eheleiblichen Sohne an einem, sodann .. Frauen Sophien Julianen Eleonoren von Völkershausen Wittib, gebohrner von Buttlar .. Herrn Gottfried Ernsts von Buttlar .. mit .. Frauen Sophien Sibyllen von Buttlar, gebohrnen von Buttlar eheleiblichen Tochter am andern
Theile etc. --- 2) Litt. Cc Ff, beglaubigtet Kopulations-Schein, von Nassen-Erfurth: den sünfzehnten Sept. 1707 ist .. Wolf George Henrich von baumbach alhier mit .. Frauen Sophia Juliana Eleonora von Völkershausen, gebohrnen von Buttlar .. copulirt worden etc. --- 3) Siehe auch die Beweisstellen beym 1 Saze.





III.

5. Saz: Der väterliche Grosvater war Asmus oer Erasmus von Baumbach

Beweis: 1) Num. 3, mit Litt. Ff, Beglaubigter Taufschein: Ist Herrn Capitaine Erasmus von Baumbach und dessen Gemahlin Sophia Agnesia von Öynhausen am 18ten October .. 1682 ein Sohn gebohren, und demselben am 21 Oct. in der heiligen Taufe der Name Wolf George Henrich beygelegt worden etc. --- 2) Num. 4, Landgräfl. Hessen-Casselscher Lehenbrief vom J. 1689: ... Als dabevor der weiland .. Moriz Landgraf zu Hessen ... ihren auch damaligen Rittmeistern, nachmals Obristen-Landvogt an der Fulda, geheimden Rath und lieben getreuen, Asmusen von Baumbach ... nachbenamte Güter im J 1598 zu rechtem neuen Mannlehn angesezt und gelauhen ... mit welchen obspecificirten Lehngütern und Stücken auch nachgehends im Jahr 1644 .. des obgedachten Obristen nachgelassene beyde Söhne, die veste, unsere liebe getreue, Adam George von Baumbach Hauptmann, und Wolf Henrich von Baumbach, jeziger Zeit Generallieutenant .. hinwieder belehnet .. Daß wir nunmehro, und nachdem von denen lezlich belehnt gewesenen Vettern von Baumbach, der Capitain Asmus von Baumbach sel. Adam Georgens sel. Sohn mit Tod abgangen, dessen hinterlassene Wittiben, die edle, unsere liebe getreue Sophien Agnesen von Baumbach, gebohrne von Öynhausen, als bestellte Vormünderin über ihre, mit demselben erzielte noch minderjährige Söhne, Wolf George
Henrich ... von Baumbach ... mit den vorspecificierten sämtlichen Lehen und Gütern .. hinwieder .. belehnet haben etc. --- 3) Siehe auch beym 4 Saz Beweis 1.


6. Saz: Die väterliche Grosmutter war Sophia Agnes von Baumbach, gebohrne von Oynhausen

Beweis: Siehe beym 5 Saz, und beym 7 Saz.


7. Saz: Der väterliche Grosvater und die mütterliche Grosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: 1) Litt. Oo, Eheberedung d. 17. Oct. 1681: Kund und zu wissen sey männiglichen, daß ... eine christliche Ehe und Heurath, zwischen .. Herrn Erasmus von Baumbach .. Capitain, des weiland .. Herrn Adam Georgens von Baumbach, Hauptmanns, seligen Gedächtnis, und .. Frauen Margareten Agnes von Baumbach, geborner von Trümbach eheleiblichen Sohn an einem . , sodann der .. Fräulein Sophien Agnes .. Herrn Heinrich Hermanns von Öynhausen .. und Frauen .. Annen Magdalenen von Öynhausen, geborner Spiegelin zum Desenberg seligen eheleiblichen Tochter am andern Theile, abgeredet, bewilliget und beschlossen worden etc. 2) siehe auch beym 4 Saz Beweis 1, und 5 Saz.





IV.


8. Saz: Der erste väterliche Urgrosvater war Adam Georg von Baumbach

Beweis: 1) Num 6, Eheberedung d. 24 Nov. 1640: .. Kund und zu wissen, daß .. zwischen .. Adam Georgen von Baumbach Hauptmann an einem, und .. Frauen Margareten Agnesen von Busek, geborner von Trumbach, Wittiben, am andern Theil, eine Freundschaft der heiligen Ehe .. gemacht und bewilliget worden etc. --- 2) Num. 7, mit Litt. Pp, Adam Georgs von Baumbach eigenhändige,
gesiegelte lezte Willensverordnung den 6 May 1663: Nachdeme ich mit Ernst dahin bedacht bin, daß nach meinem Tode eine Richtigkeit zwischen beyden meinen lieben Kindern, Asmus von Baumbach, meinem Sohn, und Margarethen Lucretien von Baumbach meiner Tochter, wie auch meiner freundlichen lieben Hausfrauen Margreth Agnesen geborne von Trümbach gehalten werde .. so habe ich ... zum vierten ... dieweil mein Sohn noch von geringen Jahren ist, und zum Studieren, auch andern adelichen Unterrichtungen angehalten und verschickt werden soll ... Zum fünften, wann nun mein Sohn zu seinen männlichen Jahren kommt, wird er am besten sehen, wie sichs seiner Gelegenheit sach fügen will, damit meine freundliche liebe Hausfrau, seine Mutter, ihre richtige Wittumbsvermächtniß, und seine Schwester meine Tochter jegliche ehrliche Alimentation bekomme etc. --- 3) Siehe auch beym 7 Saze, Beweis 1.


9. Saz: Die erste väterliche Urgrosmutter war Margareta Agnes von Baumbach, geborne von Trümbach, verwittibte von Busek.

Beweis: Siehe beym 8 Saz.


10. Saz: Der erste väterliche Urgrosvater und die erste väterliche Urgrosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: Siehe beym 8 Saze.


11. Saz: Der zweyte väterliche Urgrosvater war Heinrich Hermann von Oynhausen

Beweis: Num. 8, Schreiben von der Burg Friedberg Herren Burggrafen, Baumeistern und Regiments Burgmännern an Erasmus von Baumbach d. 26 Jan 1685: Ans desselben vom 22ten dieses an uns abgelassenen Schreiben, haben wir ersehen, welcher Gestalt er um deswillen, daß er des weiland Herrn Henrich Hermann von Öienhausen, Fürstl.
Braunschw. Lüneburgischen Geheimen Raths und Landdrostens, auch gewesenen Burgmanns allhier, hinterlassene Tochter, Fraue Sophien Agnes gebohrne von Öynhausen geheuratet, in die allhiesige Burgmannschaft recipirt zu werden, verlangen thut etc.


12. Saz: Die zweyte väterliche Urgrosmutter war Anna Magdalena von Oynhausen, geborne Spiegelin aus dem Hause Desenberg.

Beweis: 1) Num. 9, Heyrathsverschreibung d. 25 Oct. 1641: Kund und zu wissen sey allermänniglichen, daß .. zwischen .. Hermann Heinrich von Öynhausen, weiland .. Adam Arnds von Öynhausen eheleiblichen Sohn, fürstlichen Darmstädtischen Canunerjunckhern .. eines, und der .. Jungfrauen Anna Magdalena Spiegelin .. Clausen Spiegels zum Dessenberg und Oebelginne eheleiblichenn Tochter, andern Theils .. eine christliche beständige Ehestiftung erthediget, verhandelt und beschlossen .... Zu dessen Urkund .. sind diese Heirats Verschreibungen zwey eines Inhalts verfertiget, durch den Bräutigam Henrich Hermann von Öynhausen, dessen Frau Mutter ... Anna Rebecka von Öynhausen ... verspielt, und mit selbst eigenen Händen unterschrieben ..... (L. S.) Anna Rebecka von Öynhausen geborne Schutzbarin genannt Milchlingin Werckarn --- 2) Vergl. auch 11 Saz, und beym 13 Saz, Beweis 2.


13. Saz: Der zweyte väterliche Urgrosvater und die zweyte väterliche Urgrosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: 1) Siehe beym 11 und 12 Saze --- 2) Litt. Gg., Kopulationsschein: daß .. Herr Heinrich Hermann von Öynhausen .. mit Anna Magdalena Spiegelin von Desenberg uff Obelngönna d. 27 Octobr. 1641 allhier ehelich copuliret, etc.



V.


14. Saz: Der erste väterliche Ur-ur-Grosvater war Asmus oder Erasmus von Baumbach, zuerst Hessischer Kammerjunker, hernach Geheimer Rath, Obrister und Landvogt an der Fulda.

Beweis: 1) Num. mit Litt. Ff., Beglaubigter Taufschein: Ist Herrn Asmus von Baumbach und dessen Gemahlin Margreta Lucretia gebohrner Schutzbarin, genannt Milchling am 30 Jan. 1602 ein Sohn gebohren, und demselben am 21 Febr. in der heiligen Taufe der Name Adam George beygelegt worden etc. --- 2) Num. 11, Kaufbrief d. 4 März 1613: Ich Asmus von Baumbach dieser Zeit fürstlicher Geheimder Rath, Obrister und Landvogt an der Fulda, thue kund .. vor mich, meine Lehns- und Stammvolger, auch meine freundliche liebe Hausfrau Margreth Lucretz von Baumbach, gebohrne Schutzbarin, genannt Milchling etc. --- 3) Num. 12, Theilungsbrief d. 21. Jan. 1650: Zu wissen, demnach der weiland .. Herr Asmus von Baumbach .. im Jahr 1639 diese Welt gesegnet, und seine beyde Söhne .. Adam George von Baumbach, gewesener Hauptmann, und Wolf Henrich von Baumbach .. beyde Gebrüder etc.


15. Saz: Die erste väterliche Ur-ur-Grosmutter war Margareta Lucretia von Baumbach, gebohrne Schutzbar, ganannt Milchling.

Beweis: Siehe beym 14 Saz, Beweis 1 und 2; auch beym 16 Saze.


16. Saz: Der erste väterliche Ur-ur-Grosvater und die erste väterliche Ur-ur-Grosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: 1) Num. 10, Eheberedung d. 14 May 1598: Kund und zu wissen sey männiglichen, daß ... ein christlich Ehe, Heirat und Freundschaft zwischen ..
Cammerjunkern Asmusen von Baumbach, an einem, und dann der .. Jungfrauen Margrethen Lucretien Wilhelminen, weiland des Georg Schutzper genannt Milchling seligen hinterlassenen Tochter, am andern Theil, abgeredt, bewilligt und beschlossen worden ist etc. --- 2) Siehe auch beym 14 Saze, Beweis 1 und 2.


17. Saz: Der zweyte väterliche Ur-ur-Grosvater war Albert von Trümbach zu Wehrda.

Beweis: Num. 14, Eheberedung d. 17 Febr. 1637: Kund und zu offenbar sey allermänniglichen .. daß .. ein Heurat und Freundschaft der heiligen Ehe, zwischen .. Othmar von Buseck, Ganerben des Busecker Thals und Fürstlich Fuldischen Oberschultheisen, als Hochzeiters, weiland .. Johann Rudolphen von Buseck und Margrethen Schutzbarin genannt Milchlingen, seiner ehelichen Hausfrauen, beyde seligen eheleiblichen Sohns, an einem, sodann der .. Jungfrauen Margreth Agnes von Trümbach zu Wehra seligen, und Maria Gertraud von Trümbach, gebohrne von Düngen, seiner ehelichen Hausfrauen, beyder eheleiblichen Tochter, am andern Theil .. vorgenommen, betheidigt, und folgender Gestalt abgeredet worden etc.


18. Saz: Die zweyte väterliche Ur-ur-Grosmutter war Maria Gertraud von Trümbach, gebohrne von Thüngen.

Beweis: Siehe beym 17 Saze.


19. Saz: Der zweyte väterliche Ur-ur-Grosvater und die zweyte väterliche Ur-ur-Grosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: Siehe beym 17 Saze.


20. Saz: Der dritte väterliche Ur-ur-Grosvater war Adam Arnd von Oynhausen.

Beweis: Siehe beym 12 Saze, Beweis 1.

21. Saz: Die dritte väterliche Ur-ur-Grosmutter war Anna Rebecca von Oynhausen, gebohrne Schutzbar, genannt Milchling.

Beweis: 1) Siehe beym 12 Saze Beweis 1 ---- 2) Litt. Yy, Kaufbrief, gegeben zu Grosenbuseck auf Ostern 1600: Ich Asmus von Baumbach, und ich Margreta Lucretia, geborne Schutzbare genannt Milchlingen seine eheliche Haufrau, wir thun kund ... daß wir ... Adam Arndt von Oeinhausen und Annen Rebeccen geborne Schutzbare genannt Milchlingen, seiner geliebten Ehegemahlin, unseren freundlichen respective Schwager und Schwester ..... Demnach auflassen, einraumen und verkaufen wir obgemelte Eheleut Asmus von Baumbach und Margreta Lucretia geborne Schutzbare genannt Milchlingen Adam Arndten von Oeinhausen und dessen Hausfrauen Annen Rebeccen, unserm Schwager und Schwester, ein sothanes und unser gebührendes Antheil an solcher Schuld und Gegenschuld .... und wir Verkäufere verpflichten uns hiemit ... das obgemelt Lehen bey dem Lehenherrn ... auf Adam Arndten von Oeinhausen und desselben Hausfrauen Annen Rebeccen ... ausbringen zu helfen etc. ---- 3) Litt. Ee. 1, Humbracht (welcher bekanntlich seine genealogischen Nachrichten vornämlich aus den Maynzischen Aufschwörbüchern genommen hat), theilt hierüber in der höchsten Zierde Teutschlands und Vortreflichkeit des Adels, S. 140, folgende Stammtafel mit:


George Schutzbar genannt Milchling zu grosen Buseck etc.
Brace segment, over, end-left.png Brace segment, over, span.png Brace segment, over, span.png Brace segment, over, span5.png Brace segment, over, mid.png Brace segment, over, span.png Brace segment, over, span.png Brace segment, over, span5.png Brace segment, over, end-right.png

Margareta Lucretia
Schutzbarin
genannt
Milchlingin.
Gem. Hr. Erasmus
von Baumbach.

Anna Rebecca Schutzbarin
genannt Milchlingin.

Gem. Adam Arend von
Oyenhausen.


22. Saz: Der dritte väterliche Ur-ur-Grosvater und die dritte väterliche Ur-ur-Grosmutter waren ehelich getraut.

Beweis: Siehe beym 21 Saze.

23. Saz: Der vierte väterliche Ur-ur-Grosvater war Claus Spiegel zum Desenberg.

Beweis: Siehe beym 12 Saze, Beweis 1, und 24 Saz.

24. Saz: Die vierte väterliche Ur-ur-Grosmutter war Dorothea Spiegelin zum Desenberg, gebohrne von Münchhausen.

Beweis: 1) Num 15 und Litt. Ii, vidimirte gleichzeitige und archivalische Kopie der bestätigten Eheberedung: Nachdem im Jahr .. 1618 den 7ten Julii veteris eine christliche ehestiftung, zwischen .. Clawes Spiegel zum Desenbergk an einem, sodann .. Dorotheen geborne von Munchhausen .. gestiftet, abgeredet und dahin geschlossen, daß etc. -- 2) Litt Ee, 2, Auszug aus Treuers Münchhaus. Geschlechtshistorie S. 152: "Dorothea ist den 25 Julii 1597 zu Erzen gebohren, und wurde A. 1616 an an Claus Spiegeln von Desenberge, Erbherrn auf Obelgünne und Alderpsen, vermählet. Sie starb den 20ten Febr 1652 Ihre 4000 Reichstaler Ehegelder wurden ihr .. bezahlet" etc --- 3) Litt. Qq, Eidliches Zeugnis zweener, bey der Paderbornischen Ritterschaft aufgeschworner Herren Cavaliers:
"Claus Spiegel zum Desenberg auf Nieder-Obelngünne.
Gem. Dorothea von Münchhausen
Anna Magdalena Spiegel zum Desenberg
Gem. Henrich Hermann von Oynhausen.
"Daß wir Endsunterschriebene (Ernst Ludwig Spiegel zum Desenberg, Domscholaster des Hochstifts Halberstadt, und Eckebrecht Rabe Friederich Spiegel zum Diesenberg), mit dem Namen und Wappen, unser seligen Grosmutter, Elisabeth Hedwig, geb. und vermählter Spiegel zu Desenberg bey Paderbornischer aufgeschwornen Ritterschaft, aufgeschworen sind; Und daß gedachte Elisabet Hedwig


Asmus v. Baumbach Marga Lucretia Schutzbar gent Milchling Albertus v. Trümbach Maria Gertraut von Thungen Adam Arndt von Oynhausen Anna Rebecca Schutzbar Milchling Claus Spiegel zum Desenberg Dorothea v. Münchhausen George Bernhart von Buttlar Anna Elisabeta von Wechmar Joh. Friedr. Zollner v. d. Halburg Maria Afra Eyb von Vestenberg Wilhelm von Buttlar Doroth. Magdal. Senffin v. Sulburg Melchior Reinhart v. Berlichingen Susanna von Berlichingen
Adam Georg v. Baumbach Margareta Agnes von Trümbach Hennrich Hermann von Oynhausen Anna Magdalena Spiegelin zum Desenberg Friederich Eitel v. Buttlar Eva Catharina Zollnerin von der Halburg Henrich von Buttlar Susanna von Berlichingen
Erasmus von Baumbach Sophia Agnes von Oynhausen Gottfried Ernst von Buttlar Sophia Sibylla von Buttlar
Wolff George Henrich von Baumbach auf Nassen Erfurt Sophia Juliana Eleonora v. Buttlar Fraenkischer Lini
Carl Friederich Reinhold von Baumbach



  1. Ad Apollodori Bibliothecam Notae, auctore Chr. G. Heyne. Göttingen. 3 Theile 1783 in 12. Die Stammtafeln, deren 19 sind, findet man Th. 3, S. 998 - 1034. Voran stehen auch, S. 911 ff. gründliche Betrachtungen über die Entstehung der griechischen Mythologie aus Genealogien, mit Beziehung auf des Verf. Societätsabhandlungen, als Comment. de origine et caussis fabular. Homeric. in Nov. Commentar. Vol. VIII, de Theogonia ab Hesiodo condita in Commentat. anni 1779 T. II, und Prolus. anni 1765 de caussis fabular. physicis.
  2. Meine Societätsabhandlungen de Theogonia Aegyptior. stehen in Commentat. T. VII annor. 1784 et 1785, S. 1 - 57.
  3. Ioh. Frid. Reimmanni Historia litteraria de fatis studii genealogici apud Hebraeos, Graecos, Romanos et Germanos, in qua scriptores harum gentium potissimi enumerantur, et totus Genalogiae cursus ab orbe condito ad nostra vsque tempora deducitur. Ascan. et Quedlinb. 1702. 8.
    Ejusd. Historiae litterariae exotericae et acroamaticae particula, s de libris genealogicis vulgatioribus et rarioribus commentatio: accedit disquisitio historica de necessitate Scepticismi in studio genealogico. Lips. et Quedlinb. 1710. 8.
  4. Joh. Hübners, jun. Juris Candidati, Bibliotheca genealogica, das ist, ein Verzeichnis aller alten und neuen genealogischen Bücher von allen Nationen in der Welt. Hamb. 1729. 8.
  5. Ein Beispiel hievon steht in meiner Hist. Holzschuher. in der Vorrede S. 9 f.
  6. In Schannats Buchonia veteri p. 339.
  7. In Scheidts Nachrichten von dem hohen und niedern Adel S. 174.
  8. Beym Scheidt S. 306.
  9. In Treuers Geschlechtshistorie der Herren von Münchhausen, im Urkundenbuch S. 7.
  10. Beym Treuer auf der 8ten Kupfertafel.
  11. aus Schannati Hist. Wormat. im Urkundenbuche S. 118.
  12. S. Treuers Geschlechtshist. der Herren v. Münchhausen S. 115.
  13. S. Estors Anleitung zur Anenprobe s. 157, f. u. S. 162, f.
  14. Diese Abhandlung ist 1764 vorgelesen, und hernach im 12ten Bande der allgemeinen historischen Bibliothek, S. 1-18, gedruckt worden.



Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)

  1. Nach Dr. Heinrich Leo, Lehrbuch der Universalgeschichte, Erster Band, 3. Aufl., Halle 1849, sind die 4 Monarchien: „1) die chaldäische (oder baylonische, oder assyrische – wir wollen lieber sagen die der älterern priesterlichen Richtung angehörige), 2) die persische, 3) die griechiche, und 4) die römische, welche noch dauerte.“
  2. Druckfehler in Textvorlage: Inlia
  3. Druckfehler in Textvorlage: Astammung (statt Abstammung)
  4. Druckfehler in Textvorlage: Dncibus (statt Ducibus)
  5. Druckfehler in Textvorlage: gefodert
  6. Druckfehler in Textvorlage: verürzten