Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/075
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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der Verfasser selbst: der Verfasser, daß er keinen Saz unerwiesen vorbey läßt: der Leser aber, daß er Saz und Beweis leichter und geschwinder gegen einander halten und prüfen, auch zugleich den Grad der Wahrheit, den jeder Saz hat, richtig bestimmen kan. Hiemit wird jedoch nicht behauptet, daß alle und jede Säze völlig einfach seyn sollen. Billig richtet man sich bey der Abfassung der Säze nach den Beweisstellen. Diese erlauben nicht allezeit die genaueste Zergliederung, wenn man nicht ohne Noth weitläuftig seyn will. Genug, wenn nur die Hauptabsicht, Evidenz bey dem Leser zu bewirken, erreicht wird: und diese wird erreicht, wenn Saz und Beweis gleich unter einander stehen, und die Identität derselben mit Einem Blick übersehen werden kan. | |
4) | Endlich bezeichnet man alle genealogischen Säze mit fortlaufenden Ziffern. Dieß hat nicht die Meynung, als wolte man hier eine Art von mathematischer Methode, in einer so sehr zufälligen Sache, in einem, nur die äuserliche Gestalt, und das, was sich hier, wie alle Moden, mit der Zeit verändert, betreffenden Stücke, anrathen; sondern die Bezeichnung der genealogischen Säze mit Ziffern ist darum gut, weil man sich durch Hülfe der fortlaufenden Zahlen ohne Weitläuftigkeit auf Beweisstellen beziehen kan, die mehr als Einen Saz beweisen, und daher bald bey einem der vorhergehenden Säze schon angeführt worden sind, bald bey einem nachfolgenden Saze, als dem eigentlichsten und bequemsten Orte noch angeführt werden. |