Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/007
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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788) | |
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und bey der allgemeinen, wie bey der besondern, nöthig: und insofern kan die Genealogie selbst auch, theils in die alte, mittlere und neue, theils in die allgemeine und besondere eingetheilt werden.
§. 8.
Als man noch die Universalhistorie nach dem Plane von 4 Monarchien[GWR 1] geschrieben hatte, und das that man noch vor nicht gar langer Zeit: so wurden auch die allgemeinen genealogischen Werke gewöhnlich nach den 4 Monarchien geordnet.
§. 9.
Nach einem andern Plane werden allgemeine genealogische Werke auch so entworfen, daß man ohne Rücksicht auf Länder, alle Familien von einerley Stand, Würde und Amt zusammenstellt: also kaiserliche, und königliche, churfürstliche und fürstliche, gräfliche und dynastische, adeliche: Familien von Kanzlern und andern Reichsbeamten etc.
§. 10.
Auf die Art eines geographischen Atlas, der aus der Generalkarte eines Landes und aus Specialkarten der einzelnen grösern und kleinern Theile des Landes zu bestehen pflegt, läßt sich auch über jedes Land ein genealogischer Atlas gedenken. So ein genealogischer Atlas müste die Stammtafel des Landesherrn sowohl, als die Stammtafeln des hohen und niedern Adels, und anderer angesehenen Familien enthalten. Diesem Plane nähert sich, insoweit es der Zweck erlaubte, meine Sammlung von Stammtafeln, die, unter dem Titel: Stammtafeln zur Weltgeschichte, wie auch zur Geschichte der europäischen
Anmerkungen der GenWiki-Redaktion (GWR)
- ↑ Nach Dr. Heinrich Leo, Lehrbuch der Universalgeschichte, Erster Band, 3. Aufl., Halle 1849, sind die 4 Monarchien: „1) die chaldäische (oder baylonische, oder assyrische – wir wollen lieber sagen die der älterern priesterlichen Richtung angehörige), 2) die persische, 3) die griechiche, und 4) die römische, welche noch dauerte.“