Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)/052

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Johann Christoph Gatterers Abriß der Genealogie (1788)
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§. 46.

4. Vorsicht bey der Deutung der Geschlechtsnamen.

Die Geschlechtsnamen sind nicht aus einerley Quelle entsprungen. Gewöhnlich führte oder erhielt man den Namen von dem Schloß, Dorfe, oder sonst von einem Orte, wo man wohnte; aber viele führten auch den Namen von dem Amte, das sie bekleideten. Von der leztern Art sind die Namen Scultetus, Schultheis; Vicedominus, Viztum; Advocatus, Vogt; Monetarius, Münzer; Camerarius, Kämmerer; Dapiser, Truchseß; Marscalcus, Marschall; Pincerna, Schenk, u. s. w. Zuweilen bedeutet der Name, welchen man von einem Ort oder Lande führte, nicht den Besiz desselben, sondern das Vaterland. Auch trugen nicht selten die Diener (Ministeriales) den Namen ihrer Herren. Endlich gibt es auch nicht wenige Geschlechtsnamen, die von körperlicher Gestalt, von zufälligen Begebenheiten, auffallenden Sitten u. d. gl. hergenommen worden sind: z.B. Magnus, Gros oder Grote, Longus, Lang, Luchtekanna, Nezsten, Zelekop, Wittop, Teufel, Swengel, Stuven, Balbutus, Bloc, Freytag, Spiegel, Blomea, Pinke. Man darf nur in irgend einem diplomatischen Kodex herumblättern; so wird man seine Wunder auf allen Seiten sehen. Bey der leztern Gattung von Geschlechtsnamen, so wie auch bey den Amtsnamen, gebrauchte man natürlicher Weise das Wörtchen de oder von nicht in den Urkunden - Jezt ein Paar Worte von den Schwierigkeiten, die ein Genealoge bey der Deutung von so vielerley Arten von Geschlechtsnamen zu überwinden hat. Wenn der Herr und der Diener einerley