Portal:Grafschaft Mark

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Wappen der Grafen von der Mark
Grafschaft Mark

Herzlich Willkommen im Portall Grafschaft Mark von GenWiki. Hier finden Heimat- und Familienforscher Informationen und Hilfen rund um die Grafschaft Mark im Heiligen Römischen Reich.

Siegel:Adolf II. von der Mark 1341
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Geografie, Natur- und Landeskunde [Bearbeiten]

Grafschaft Mark, im ehemaligen Westfälischen Kreise, welche im Norden an das kurkölnische Vest Recklinghausen und das Fürstentum Münster, im Osten an das Herzogtum Westfalen, im Süden an die Herrschaft Homburg und Westen an das Herzogtum Berg, das Reichsstift Essen und an das Reichsabtei Werden grenzte, umfaßte in der Provinz Westfalen 1816 die Kreise Hamm, Soest, Dortmund, Iserlohn, Bochum, Altena und Hagen des preußischen Regierungsbezirks Arnsberg.

Eingesprengt blieben die Gebiete der Reichsstadt Dortmund, des Essendischen Gerichts Huckarde und der Grafschaft Limburg. Im Gericht Valbert mußte man sich mit dem Erzbischof von Köln in ein Kondominat teilen.Das Land wird durch die Ruhr in den Hellweg, den größern, nördlichen, und in das Sauerland, den kleinern, südlichen Teil geteilt. Die Grafschaft war in frühester Zeit ein Teil von Westfalen, gehörte seit dem Ende des 12. Jahrhunderts den Grafen von der Mark, kam im 14. Jhdt. an die Grafen von Cleve und nach dem Jülich-Cleveschen Erbfolgestreit durch den Vergleich von Xanten 1614 vorläufig, durch den Erbvertrag mit Pfalz-Neuburg 1666 endgültig an das Haus Brandenburg. Im Tilsiter Frieden 1807 wurde sie an Napoleon abgetreten, von diesem 1808 zum Großherzogtum Berg geschlagen und machte den beträchtlichsten Teil des Ruhrdepartements aus, bis sie 1813 von Preußen wieder in Besitz genommen wurde.


Verwaltung [Bearbeiten]

Ältere Gerichtsverfassung:
Die historischen märkischen Frei-, Go- und Landgerichte wurden nach den fränkischen Eroberungen durch Karl den Großen auf der erhaltenen sächsischen Gerichtsverfassung mit ihren Strukturen in Kontinuität aufgebaut. Auf dieser Basis entwickelten sich wohl die märkischen Gerichtsbezirke Bochum, Hattingen, Unna, Kamen, Hamm, Eichlinghofen und Wulferich.

Kirchspielsverfassung:
Die planmäßige Ausbreitung des Christentums erfolgte erst nach der vollständigen Unterwerfung des Sachsenlandes im 8. Jahrhundert. Zunächst wurden als Schwerpunkte die Urpfarreien errichtet, von denen die später gegründeten Kirchen abgepfarrt worden. Die ältesten Kirchen der Mark, am Hellweg liegend, sind wohl Bochum, Dortmund und Unna, wohl strategisch abgesichert durch königliche Domänen. Die Kirchspielsgrenzen, besonders bei den Tochterkirchen und später abgetrennten und verselbständigten Filialkirchen stimmen nicht immer mit den sonstigen politischen Grenzen (auch nicht bei den Markenzugehörigkeiten) überein.

Daraus ergaben sich nach und nach kommunale Verwaltungseinheiten wie Kirchspiele, Marktorte, Flecken und Minderstädte (Freiheiten), diese umfaßten ihrerseits Höfe, Hofesverbände und Bauerschaften aus denen sich später wiederum Kirchspiele und Kommunen entwickeln konnten.

Amtsverfassung:
Als im April 1263 kölnische Reiter das nahe Dorf Hatneggen ( Hattingen ) brandschatzten, verjagte der Blankensteiner Burgdroste Bern Bitter die räuberische Soldateska. Berhard Bitter van Steynhues oder „lapidea domo“ (1258/64) war „officialis“ (Burgdroste) und „Dapifer“ (Landdrost) des Grafen Engelbert von der Mark (1249-77). In dieser Zeit waren die märkischen Landesherren noch in die Kämpfe um die Befestigung ihres Territoriums verwickelt.

Um die Wende zum folgenden Jahrhundert treten weitere „officiales oder „officiati“ sowohl als angehörige des Drosten- als auch des Richterstandes auf, dann jeweils von einer Burg oder festen Stadt aus. Deren Amsbezirke sind zur Verwaltung der landesherrlichen Gerechtsame untereinander in Ämtern (als untere märkische Verwaltungsbehörden) abgegrenzt:

Landtagsfähige Städte <1697:

Gerichtsbezirke:

Märkische Lehen in der Grafschaft Limburg:


Standesvertretungen [Bearbeiten]

Märkische Stände:
Die märkischen bzw. (seit 1510) kleve-märkischen Landtage der Landstände waren eine politische Körperschaft, die das Land gegenüber dem Landesherren vertrat, dazu gehörten

  • die landtagsfähigen Adeligen (Ritterschaft) und die
  • landtagsfähigen Städte

Die Bauernschaft war nicht vertreten und der Klerus hatte ebenfalls, obwohl Stifts-, wie Kloster- und Pfarrgeistlichkeit Steuern zu zahlen und daher keine Stimme auf den Landtagen.

Zum Landtag aber wurden von der Ritterschaft (gleich ob Graf, Freiherr, Ritter oder Edelmann) nur eingeladen

  • erstlich, welche ihre adeligen Quartiere (Generationen) zu vieren von väter- und mütterlicher Seite her erweislich darlegen und dieselben mit einem schweren Eid von zwei qualifizierten Adeligen bekräftigen lassen
    • Vater und Mutter väter- und mütterlicher Seite (nobilis qualificatus)
    • Großmutter väter- und mütterlicher Seite (nobilis qualificatus)
    • Ahnenmutter väter- und mütterlicher Seite (nobilis qualificatus)
    • Vorahnenmutter väter- und mütterlicher Seite (nobilis qualificatus)

Die obenstehenden 8 Quartiere (Generationen) sollen sowohl auf väter- und mütterlicher Seite rittermäßigen Standes mit nacheinander gesetzt Wappen sein und nicht Bastarde. Alles soll ordentlich beschworen und besiegelt und in Form eines Stammbaums dargestellt werden. Der unter gehabte Rittersitz oder das adelige Haus im erblichen Eigentum soll einen Wert von mindestens 6.000 Taler beinhalten (1697).

Die adlichen Güter enthalten außer der Hoflage eigentlich nur die Hofesaet (Ritteracker) und die sonstigen schatzungsfreien Wiesen und Büsche." Wenn die Stände immer für Freiheit des Handels eintreten, geschieht dies nicht aus Sorge für eine bedeutende eigene Getreideausfuhr, sondern aus Interesse für das Land überhaupt. Der Ritter lebt von dem Ertrag aus Meierzins , Dienstgeld usw., also von Renteneinkommen, daneben naturalwirtschaftlich von dem geringen eigenen landwirtschaftlichen Betrieb auf seinem Rittersitze, außerdem von eventuellen Beamtenbesoldungen, namentlich dem (vom Amt bezahlten) Drostengehalte.


Städtebuch [Bearbeiten]

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Kultur, Religion und Bildung [Bearbeiten]

Stifts- und Klostergeistlichkeit:

  • Stifter: Fröndenberg, Herdecke, Gevelsberg unf Clarenberg
  • Klöster: Kentrop, Probst zu Scheda, Convente zu Unna, Kamen, Lütgendortmund und Rhynern.
  • das Hospital zu Hamm.


Geschichte [Bearbeiten]

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Handel, Gewerbe, Verkehr, Industrie [Bearbeiten]


Bibliografie [Bearbeiten]

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Heimatkundliche Forschung [Bearbeiten]

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Personen, Familien und Bevölkerung [Bearbeiten]

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Archive [Bearbeiten]

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Webseiten [Bearbeiten]

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QS icon star red.svg Wichtiger Themenbegriff
Bedeutungsveränderungen des Begriffs “Stadt” in der Grafschaft Mark:

Erwähnung, Veränderungen und Beschreibung jeweils bei den einzelnen Orten in der Grafschaft Mark.

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enter Münzstätten in Westfalen

Dortmund und Soest sind die ältesten Münzstätten in Westfalen, wo bereits im 10. Jahrhundert Münzprägungen bezeugt sind. In Bochum, Hamm sowie in Iserlohn und Unna wurden auch Münzen geprägt.

Weitere Angaben aus Westfalen befinden sich bei den Aufschreibungen zu den einzelnen Städten, dazu ergänzende Angaben des 20. Jahrhunderts zum regionalen oder lokalen Notgeld.

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