Grafschaft Mark/Steuerkataster-1687
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Hierarchie Regional > Historisches Territorium > Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation > Niederrheinisch-Westfälischer Reichskreis > Herzogtum Kleve > - Portal:Grafschaft Mark > Grafschaft Mark
Steuerkataster für Stadt und Land
Festsetzung der unterschiedlichen Steuerbelastung im Jahre 1677 für den Bereich des Herzogtums Kleve un der Grafschaft Mark.
- 1677 Entwurf einer Capitation für Cleve-Mark
Unsere Räthe und Bediente
- Unsers Statthalters und Vetters, des Fürsten zu Nassau Ld 200 Rthlr.
- Unsere geheime Räthe, sie seien es würklich oder haben den Titul, ohne Unterschied des Standes 60 Rthlr.
- Unser Clevisch-Märkischer Vice-Canzler 40 Rthlr.
- Unsere Clevisch - Märkische Regierungs - Räthe, Jeder 35 Rthlr.
- Unser Regierungs Rath und Amts Cammer Praesident 40 Rthlr.
- Rat und Landrentmeister 25 Rthlr.
- Rat und Oberempfänger 25 Rthlr.
- Archivarius.
- Landschreiber
- Märkischer Anwalt weiln den Titul des Rats haben, jeder 15 Rthlr.
- Secretarii, jeder 10 Rthlr.
- Adjungirte Secretarii zur Halbscheid 5 Rthlr.
- Unser Hofgerichts- und Justiz Präsident 40 Rthlr.
- Unsere Hofgerichts- und Justiz Räthe, jeder 30 Rthlr.
- Advocatus fisci, weiln er mit Justiz Raht ist 30 Rthlr.
- Protonotarius, weiln er den Titul eines Raths hat 15 Rthlr.
- Übrige, welche den Titul eines Rahts haben 15 Rthlr.
- Auswärtiger Rath, der im Lande gesessen 15 Rthlr.
- Hofmedicus 6 Rthlr.
- In einem früheren Konzept noch 1 Apotheker 4 Thlr.
- 1 Chirurgus 2 Thlr.
- Rechenmeister 8 Rthlr.
- Registrator 6 Rthlr. „
- Adjungirter Rechenmeister zur Halbscheid 4 Thlr.
- Registrator zur Halbscheid 3 Thlr.
- Canzelist 3 Thlr.
- Adjungirter Canzelist 1 ½ Thlr.
- Canzelei Diener 1 Thlr.
- Adjungirter Canzelei Diener ½ Thlr.
- Postmeister (in Kleve, Wesel, Lünen, Hamm und Lippstadt) 6 Thlr.
- Postverwalter (in Xanten, Emmerich, Rees und Duisburg) 3 Thlr.
- Postschreiber 2 Thlr.
- Postillion 1 Thlr.
- Münzguardien oder Münzemeister 4 Thlr.
- Hofbuchdrucker 3 Thlr.
- Burggraf 2 Thlr.
- Castellan 2 Thlr.
- Hoffischer 1 Thlr.
- Gärtner 1 Thlr.
- Pförtner ½ Thlr.
- Thurm- oder Hausknecht (?)
- Unser clevischer Erbmarschall 20 Thlr.
- Erbcämmerer 20 Thlr.
- Erbhofmeister 20 Thlr.
- Erbschenk 20 Thlr.
- Ein Cämmerer 20 Thlr.
- Landdrost weiln Regierungs Rath 60 Thlr.
- Drost oder Amtmann 20 Thlr.
- Amtsverwalter 15 Thlr.
- Jägermeister 30 Thlr.
- Waldgraf 20 Thlr.
- Land Commissarius 20 Rthlr.
- Landhofmeister 15 Rthlr.
- Commissarius 15 Rthlr.
- Richter, Schultheissen, Hohgreven 4 Rthlr.
- die adjungirte 2 Rthlr.
- Gerichtsschreiber in Hauptstädten 3 Rthlr.
- Gerichtsschreiber in andren Städten und aufm Lande 2 Rthlr.
- Gerichtsdiener 1 Rthlr.
- Waldförster 15 Rthlr.
- Waldschreiber 15 Rthlr.
- Waldbereiter 4 Rthlr.
- Walddiener 2 Rthlr.
- Zollinspector 25 Rthlr.
- Rentmeister oder Schlüter 10 Rthlr.
- Wagenbote 2 Rthlr.
- Zöllner oder Licentmeister 10 Rthlr.
- Contrerolleur 5 Rthlr.
- Beseher 5 Rthlr.
- Zollknecht 1 Rthlr.
Früheres Konzept
In einem früheren Konzept noch hinzugefügt, aber dann durchstrichen:
- Sprachmeister 4 Thlr.
- Perrückenmacher 4 Thlr.
- Maler 6 Thlr.
- Ein Koch 3 Thlr.
- Schlächter 2 Thlr.
- Fischmeister 3 Thlr.
- Stellmacher 1 Thlr.
- Kutscher 1 Thlr.
- Reitknechte 1 Thlr.
- Vorreiter ½ Thlr.
- Ein Wächter ½ Thlr.
- Thorwärter ½ Thlr.
- Baumeister 4 Thlr.
Ritterschaft
- Ein Graf 60 Rthlr.
- Freiherr 30 Rthlr.
- Domherr 20 Rthlr.
- Ritter 20 Rthlr.
- Ein vornehmer vermögender Edelmann 10 Rthlr.
- mittelmässigen Vermögens 6 Rthlr.
- schlechten Vermögens 2 Rthlr.
- vermögende Burgmänner 6 Rthlr.
- mittelmässige Burgmänner 4 Rthlr.
- schlechten Vermögens 2 Rthlr.
- Der Ritterschaft Syndicus 15 Rthlr.
- Der Städte Syndicus 10 Rthlr.
- Ständereceptor 10 Rthlr.
- Ein Kammerdiener 2 Rthlr.
- Ein Page 1 Rthlr.
- Ein Laquai und andere Diener 1 ½ Rthlr.
Professores
- Professores in den dreien Facultäten 4 Rthlr.
- die übrige Professores 2 Rthlr.
- Studiosi, welche keine Eltern haben, die für ihnen bezahlen 2 Rthlr.
- Schüler in den Gymnasiis , wie mit den studiosis 1 Rthlr.
Geistliche
- Ein Praelat oder Abt vor sich und dem Closter 30 Rthlr.
- Ein Probst 15 Rthlr.
- Ein Dechant 10 Rthlr.
- Ein Canonicus 5 Rthlr.
- Ein Prior vor sich und ganzen Convent 15 Rthlr.
- Ein Pastor 4 Rthlr. (durchstrichen, da Prediger u. Schulbedients frei sind)
- Ein Vicarius 2 Rthlr.
- Ein Capellan 2 Rthlr.
- Organist 1 Rthlr.
- Küster 1 Rthlr.
- Eine Äbtissin und Frau in den Stiftern oder Kloster vor sich und Capitular Jungfern 20 Rthlr.
- Eine Matersche 54 sampt Beguinen Convent 8 Rthlr.
In einem früheren Konzept noch, aber durchstrichen
- Eine Frau in den Stiftern: 8 Rthlr.
- Eine Priorin: 6 Rthlr.
- Eine Kellerin: 4 Rthlr.
- Eine Capitularjungfer: 3 Rthlr.
- Eine Frau samt dem Kloster: 12 Rthlr.
- Ein Beguinenpater (Beichtvater im Kloster): 3 Rthlr.
Städte
- Bürgermeister in Hauptstädten 10 Rthlr.
- Bürgermeister in den andern mittelmässigen Städten 3 Rthlr.
- Bürgermeister in geringen Städten 2 Rthlr.
- Schöffen in Hauptstädten 4 Rthlr.
- Schöffen in andren mittelmässigen Städten 3 Rthlr.
- Schöffen in den geringen Städten 2 Rthlr.
- Rathsverwandter in Hauptstädten Rthlr.
- Rathsverwandter in mittelmässigen Städten 2 Rthlr.
- Rathsverwandter in geringen Städten 1 Rthlr.
- Stadtschreiber in Hauptstädten 2 Rthlr.
- Stadtschreiber in kleinen Städten 1 Rthlr.
- Ein Vogt ½ Rthlr.
- Ein Unterbote 1/8 Rthlr.
- Pförtner ½ Rthlr.
- Ein Advocatus, uer eine starke Praxin hat 8 Rthlr.
- Ein Advocatus, der eine mittelmässige Praxin hat 6 Rthlr.
- Ein Doctor juris, der gar keine Praxin hat 4 Rthlr.
- Ein Medicinae Doctor 4 Rthlr.
- Ein Procurator am Hofgericht 3 Rthlr.
- Ein Procurator am Untergericht 2 Rthlr.
- Ein Notarius 2 Rthlr.
- Ein Schreiber, so einem Herrn aufwartet 1 Rthlr
- Ein Copist 1 Rthlr
- Ein vornehmer Kaufmann 12 Rthlr
- Ein mittelmässiger Kaufmann 6 Rthlr
- Ein geringer Kaufmann oder Krämer 2 Rthlr
- Ein wohl conditionirter Künstler oder Handwerksmann 4 Rthlr
- Ein mittelmässiger Handwerksmann 2 Rthlr
- Ein geringer Handwerksmann 1 Rthlr
- Ein Bürger in grossen Städten 2 Rthlr
- Ein Bürger in kleinen Städten 1 Rthlr
- Ein vermögender Schiffer, der einen eigenen „Beytelachen" hat 4 Rthlr
- Ein ander, der ein eignes Schiff führet 3 Rthlr
- Einer, der ein gemiethetes Schiff führet 2 Rthlr
- Ein geringerer 1 Rthlr
- Schifferknecht ½ Rthlr
- Ein Taglöhner in grossen Städten ½ Rthlr.
- Ein Taglöhner in kleinen Städten 1 ¼ Rthlr
- Ein Kunstpfeifer in grossen 3 Rthlr
- die Gesellen 1 Rthlr
- in kleinen der Meister 1 Rthlr
- die Gesellen ½ Rthlr.
Plattes Land
- Bauer oder Meyer, der einen eignen ganzen Hof besitzet 2 Rthlr
- Ein Dreilinge 1 ½ Rthlr.
- Einer, der einen halben besitzet 1 Rthlr.
- Ein Bauer, der einen ganzen Hof gepachtet 1 Rthlr.
- Ein Dreilinger 3/4 Rthlr.
- Einer, der einen halben Hof gepachtet ½ Rthlr.
- Käther oder Cassat ½ Rthlr.
- Brinksitzer 1/3 Rthlr.
- Ein Krüger, der Wirtschaft treibet 2 Rthlr.
- Ein Müller, der eigne Mühle hat 4 Rthlr.
- Ein Pachtmüller 2 Rthlr.
- Ein Schmied 2 Rthlr.
- Ein Schäfer, dem die Herde zuständig 2 Rthlr.
- Ein Schäferknecht ½ Rthlr.
- Ein Schneider 1 Rthlr.
- Ein Leinweber 1 Rthlr.
- Kuhhirte ½ Rthlr.
- Schweinehirte ½ Rthlr.
- Ochsenhirte ½ Rthlr.
- Ein Taglöhner 1/8 Rthlr.
- Ein Scharfrichter 3 Rthlr.
- Ein Schornsteinfeger 1 Rthlr.
- Ein Abdecker 1 Rthlr.
- Ein Schweinebeschneider 1 Rthlr.
Zusatz im früheren Konzept, nicht durchstrichen:
- Knecht, so ums blosse Lohn dienet: 1/3 Rthlr.
- Ein Baumeister: ½ Rthlr.
- Ein Junge: ¼ Rthlr.
- Magd: 1/6 Rthlr.
- Ein Pferdehirte: ½ Rthlr.
Desgleichen, aber durchstrichen:
- Schäfer, so umbs 5te [se. Schaf] dienet: 2 Rthlr.
- Schäfer, so seine eignen Schafe mit bei der Herde hat: 3 Rthlr.
- Schütze: 2 Rthlr.
- Fischer: 1 Rthlr.
Aus Soest zahlen:
- 1 Richter 4 Thlr.
- ein adjungirter Richter: 2 Rthlr.
- 1 Gerichtsschreiber 3 Rthlr.
- 3 Gerichtsdiener ä 1 Thlr.
Aus Lippstadt zahlen:
- der Amtsverwalter : 7 ½ Thlr.
- der Samtrichter: 2 Thlr.
- 1 Gerichtsschreiber 1 Rthlr.
- und 1 Gerichtsdiener ½ Thlr.