Amt Ahaus (historisch): Unterschied zwischen den Versionen
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* Die älteren Teile des neu gegründeten Amts Ahaus waren das Vest oder "[[Amt auf dem Braem]]", die Herrlichkeiten Bermentvelde (Barnsfeld) und Lembeck (Döring), sowie die Patrimonialgerichte Velen, Raesfeld und Lippramsdorf. Dieser Teil ging verwaltungsmäßig 1406 in dem [[Amt Ahaus (historisch)]] auf. In Ahaus war ab 1406 der Sitz des Amtsdrosten. Noch 1568 wurden für die Ämter Ahaus und auf dem Braem gemeinsame Erhebungslisten für die Landessteuern angelegt. Sie wurden bis dato zwar gemeinsam verwaltet, aber das Amt Ahaus war noch nicht Rechtsnachfolger des Amtes auf dem Braem geworden. | * Die älteren Teile des neu gegründeten Amts Ahaus waren das Vest oder "[[Amt auf dem Braem]]", die Herrlichkeiten Bermentvelde (Barnsfeld) und Lembeck (Döring), sowie die Patrimonialgerichte Velen, Raesfeld und Lippramsdorf. Dieser Teil ging verwaltungsmäßig 1406 in dem [[Amt Ahaus (historisch)]] auf. In Ahaus war ab 1406 der Sitz des Amtsdrosten. Noch 1568 wurden für die Ämter Ahaus und auf dem Braem gemeinsame Erhebungslisten für die Landessteuern angelegt. Sie wurden bis dato zwar gemeinsam verwaltet, aber das Amt Ahaus war noch nicht Rechtsnachfolger des Amtes auf dem Braem geworden. | ||
* Die beiden Ämter Ahaus (Herrlichkeit Ahaus) und „Auf dem Bram" wurden endgültig erst im 16. Jahrhundert vereinigt. | * Die beiden Ämter Ahaus (Herrlichkeit Ahaus) und „Auf dem Bram" wurden endgültig erst im 16. Jahrhundert vereinigt. | ||
* Die Herrlichkeit Lembeck (Sitz [[Haus Lembeck]]) spielte bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zur dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele [[Altschermbeck (Schermbeck)|Altschermbeck]], [[Erle]], [[Hervest]], [[Holsterhausen (Dorsten)]] , [[Lembeck]], [[Rhade]] und [[Wulfen]]. | * Die Herrlichkeit Lembeck (Sitz [[Haus Lembeck]]) spielte bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zur dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele [[Altschermbeck (Schermbeck)|Altschermbeck]], [[Erle]], [[Hervest (Dorsten)]], [[Holsterhausen (Dorsten)]] , [[Lembeck]], [[Rhade]] und [[Wulfen]]. | ||
* Die Herrlichkeit Ostendorf (Sitz [[Haus Ostendorf]])umfaßte ausschließlich das Kirchspiel Lippramsdorf. Auch mit ihr waren neben der Landfolge wesentliche Hoheitsrechte verbunden. Neben der Landfolge waren dies u. a. Zoll- und Steuergerechtigkeiten. | * Die Herrlichkeit Ostendorf (Sitz [[Haus Ostendorf]])umfaßte ausschließlich das Kirchspiel Lippramsdorf. Auch mit ihr waren neben der Landfolge wesentliche Hoheitsrechte verbunden. Neben der Landfolge waren dies u. a. Zoll- und Steuergerechtigkeiten. | ||
* Innerhalb des Amtes Ahaus lag die reichsunmittelbare [[Herrschaft Gemen]]. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemen-Wirthe und Gemen-Krückling. Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht [[Weseke]], gehörte aber zur Pfarrei Borken. | * Innerhalb des Amtes Ahaus lag die reichsunmittelbare [[Herrschaft Gemen]]. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemen-Wirthe und Gemen-Krückling. Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht [[Weseke]], gehörte aber zur Pfarrei Borken. |
Version vom 25. Juli 2011, 13:03 Uhr
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Historische Hierarchie
Regional > Historische deutsche Staaten > Fürstbistum Münster > Amt im Fürstbistum Münster > Amt Ahaus (historisch)
Einleitung
Siegelschilder mit 3 rechtsschreitenden Merlen benutzten im 13. Jhdt. die Familien Bitter, Werenze, von Bermentvelde (Barnsfeld) und Velen. Es war das Siegel einer im 12. / 13. Jahrhundert im Westmünsterland herrschenden Dynastenfamilie, auf diese Zeit deutet unter anderem auch die Dreiecksform des Siegels hin.
Die Familie Werenze war um 1200 die bestimmende Familie im Amt auf dem Braem . Das Gebiet dieses Amtes umfaßte 1380 unter anderem die Gerichte von Borken, Ramsdorf (Velen), Homborn, Stadtlohn und Gescher "up desser syt der Rederbruggen (zwischen Rhede und Borken)". Zuständig war der bischöfliche Amtshof Reken.
In der Zeit der Stadtwerdung von Bocholt und Borken scheint vom Vest oder " Amt auf dem Braem" an der "Rheder Brücke" (Rhedebrügge) das Amt Bocholt (historisch) abgetrennt worden zu sein.
Nach der Willkommenschatzung von 1498 lagen im Amt auf dem Braem die Kirchspiele Borken, Erle, Gescher, Heiden (Kreis Borken), Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Raesfeld, Ramsdorf, Reken, Rhade, Altschermbeck, Stadtlohn, Südlohn, Velen, Weseke und Wulfen, also gehörten auch die Herrlichkeiten Lembeck und Ostendorf zu Lippramsdorf mit in das Amtsgebiet.
Zusätzlich kamen später in dem zum Amt Ahaus (historisch) erweiterterten Verwaltungsbezirk die Kirchspiele Ahaus, Alstätte (Ahaus), Vreden und Wüllen hinzu.
Politische Einteilung
- Das historische Amt Ahaus wurde duch das Fürstbistum Münster mit der willkürlichen Zusammenlegung verschiedener Körperschaften gebildet.
- Mit der reichsunmittelbaren Burg und Herrschaft Ahaus belehnte der Kaiser wohl Anfang des 12 Jh. Bernhard von Diepenheim (Overissel); Lifhard, sein Sohn, nannte sich 1139 erstmals nach Ahaus. Johann I. griff als Anhänger Heinrich des Löwen das Stift Münster an, mußte sich aber nach der Zerstörung seiner Burgen Ahaus und Diepenheim 1177 durch Bischof Hermann II. diesem unterwerfen. Der Enkel Johann II. soll 1241 in der Schlacht bei Liegnitz gegen die Mongolen gefallen sein; durch die Heirat seiner Schwester Alheidis kam Ahaus an den Edelherren Otto von Horstmar. Goddert von der Ruhr, der zweite Mann der Erbtochter Johanna von Ahaus-Horstmar, verkaufte 1406 die Herrschaft an den Bischof von Münster. Seither war Ahaus bis 1803 Sitz des Amtsdrosten des Amtes Ahaus, das bis zur Lippe reichte
- Die älteren Teile des neu gegründeten Amts Ahaus waren das Vest oder "Amt auf dem Braem", die Herrlichkeiten Bermentvelde (Barnsfeld) und Lembeck (Döring), sowie die Patrimonialgerichte Velen, Raesfeld und Lippramsdorf. Dieser Teil ging verwaltungsmäßig 1406 in dem Amt Ahaus (historisch) auf. In Ahaus war ab 1406 der Sitz des Amtsdrosten. Noch 1568 wurden für die Ämter Ahaus und auf dem Braem gemeinsame Erhebungslisten für die Landessteuern angelegt. Sie wurden bis dato zwar gemeinsam verwaltet, aber das Amt Ahaus war noch nicht Rechtsnachfolger des Amtes auf dem Braem geworden.
- Die beiden Ämter Ahaus (Herrlichkeit Ahaus) und „Auf dem Bram" wurden endgültig erst im 16. Jahrhundert vereinigt.
- Die Herrlichkeit Lembeck (Sitz Haus Lembeck) spielte bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zur dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest (Dorsten), Holsterhausen (Dorsten) , Lembeck, Rhade und Wulfen.
- Die Herrlichkeit Ostendorf (Sitz Haus Ostendorf)umfaßte ausschließlich das Kirchspiel Lippramsdorf. Auch mit ihr waren neben der Landfolge wesentliche Hoheitsrechte verbunden. Neben der Landfolge waren dies u. a. Zoll- und Steuergerechtigkeiten.
- Innerhalb des Amtes Ahaus lag die reichsunmittelbare Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemen-Wirthe und Gemen-Krückling. Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte aber zur Pfarrei Borken.
- Ahaus, Borken (Kreis Borken) , Ottenstein, Ramsdorf (Velen), Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen.
Besitz
- Fürstbistum Münster bis 1802.
- 1802 Besitzwechsel: Die Fürsten von Salm-Salm und von Salm-Kyrburg nehmen in gemeinschaftlichen Besitz den größten Teil der vormals hochstift-münsterschen Ämter Ahaus und Bocholt so wie die Herrschaft Werth als Herrschaft Ahaus – Bocholt und Werth.
Präsenzpflicht zum Landtag
- 1653 Heidenreich Droste zu Vischering nimmt die Beschwerde der übrigen Stände entgegegen über das Nichterscheinen der Vertreter aus dem Amt Ahaus auf dem Landtag.
Hochstift Münsterische Beamte
und Gerichte auf dem Lande
Drosten
- 1265 war Johann von Döring bischöflicher Amtmann zu Bocholt und Borken.
- Heinrich III. von Gemen wurde 1380 Amtmann des Bischofs von Münster im vergößerten Amtsbezirk auf dem Braem.
- 1526 Nikolaus von Monnyckhusen, Amtmann
- 1565 / 1572 Heydenreich Freyherr Droste zu Vischering,Droste der Ämter Ahaus und Horstmar.
- 1617 Heydenreich Freyherr Droste zu Vischering,Droste der Ämter Ahaus und Horstmar.
- 1622 Friedrich Freyherr Droste zu Vischering,Droste zu Horstmar.
- 1622 / 1635 Heinrich Freyherr Droste zu Vischering,Droste zu Horstmar.
- 1776 Herr Adolf Heydenreich Freyherr Droste zu Vischering, Kuhrfürstlicher Geheimer Rath und Droste des Amtes Horstmar, Amtsdroste (+1776).
- 1776 Herr Clemens August Freyherr Droste zu Vischering, geheimer Rath, auch adlicher Hof- und Landrath, adjungirter Droste.
Amtmann
Rentmeister
- Herr Johann Ferdinand Zumbroock, Amtsrenthemeister (1776)
Gericht
- Michael Joseph van Coeverden, substituierter Richter zum steinern Kreutz Ahaus und Ottenstein, der Rechten Doctor, auch Richter zu Rheine und Gograf zu Bevergern (1776)
- Franz Joseph Klümper, Gerichtsschreiber (1776)
- Franz Joseph Hecking, substituirter Gerichtsschreiber (1776)
- Theodor Joseph Koppers, Procurator und Fiscus deren Gerichten Ahaus, Ottenstein, Vreden, Stadtlohn und Gescher (1776)
- Herr Henr. Dionysus Hofzumahaus, Procurator und Stadtsecretarius in Ahaus (1776)
- Franz Michael Ganz, Procurator (1776)
- Franz Anton Sinnigen, Procurator (1776)
- Michael Joseph van Coeverden, Hausvogt (1776)
- Ludwig Kemper Bürgermeister (1776)
- Rudolph Nacke, Bürgermeister (1776)
In Stadtlohn
- Herr Johann Andreas Engelen, Richter, der Rechten Docter (1776)
- Herr Franz Joseph Klümper, Gerichtsschreiber (1776)
- Theodor Joseph Koppers, Fiscus, Notarius und Procurator (1776)
- Jodocus Hermann Hover, Obervogt, Stadtsecretarius und Procurator (1776)
- Joseph Beckhaus Bürgermeister (1776)
- Johann Hermann Kemper, Bürgermeister (1776)
In Vreden
- Herr Clemens August Rotering, der Rechten Doctor, substituirter Richter (1776)
- Cornelius Alexander Brunsterinck, Gerichtsschreiber (1776)
- Herm. Gelscheforth, Stadt-Secretair (1776)
- Theodor Joseph Koppers, Fiscus (1776)
- Herr Johann Adam Gescher, Procurator (1776)
- Herr Johann Bitter Schöneberg Procurator (1776)
- Johan Hermann Dürre Procurator (1776)
- Franz Arnold Söntgen, Procurator (1776)
- Vincent Joseph Rasfeldt, Procurator (1776)
- Sebastian Wissing, Procurator (1776)
- Herr Bartholomöus Egeren, Scabini
- Peter Dinklage, Scabini
- Herr Johann Gescher, Bürgermeister
- Gerhard Henrich Esseling, Bürgermeister
- Johan Adam Gescher, Stadt-Secret.
- Bernhard Wermeling, Obervogt
- Johann Hermann Dürre, substituirter Obervogt
In Ramsdorf (Velen)
- Herr Wilhelm Anton Bruchausen, Richter und Obervogt in Rambstorf, Velen und Reken (1776)
- Henr. Ortwin Rave, Gerichtschreiber und Stadts-Secretarius (1776)
- Anton Florent Thonhausen, Bürgermeister und Gerichtsassessor (1776)
- Joh. Caspar Kösters, Bürgermeister und Gerichtsassessor (1776)
In Südlohn (Sudtlohn)
- 1776 Gerhard Wilhelm Schmitz, Vogt
In Heiden (Kreis Borken) (Heyden)
- 1776 Carl Anton Bernsmann, Vogt
Gogericht Borken (Kreis Borken)
- Herr Franz Anton Rotering, Gograf zum Homborn des Amts auf`m Braeme und Richter auf`m Venne vor Borken, der Rechten Doctor (1776)
- Joh. Gerhard Bischopinck, J.U.D. Advocatus Fisci (1776)
- Henrich Wilh. Trahe, Proc. Fiscalis (1776)
- Georg Christoph Matthias Goesens, Gerichtsschreiber (1776)
Stadt Borken (Kreis Borken)
- Herr Johann Ludger Wiedenbrügge, J.U.D., Richter, auch Rath der Fürstinn zu Elten als Äbtissin zu Vreden (1776)
- Joh. Henrich Conrad Glandorf, Gerichtsschreiber und Stadt-Secretair (1776)
- Franz Ernst Schugmann, Obervogt (1776)
- Hermann Gerhard Ebbing, Bürgermeister (1776)
- Joh. Wiedenbrück, Bürgermeister (1776)
In Weseke (Borken)
- Herr Johann Ludger Wiedenbrügge, J.U.D., Richter,
In Gescher
- Herr Bernard Walter Söeker, Obervogt
In Velen
- Herr Joh. Herm. Humperdinck, Richter
In Raesfeld
- Herr Christopher Peus, J.U.D., Richter
- Joh. Franz Fiegen, Gerichtsschreiber
- Joh. Herm. Conrad Glandorf, , Fiscus
- Johann Matthias Keller, Procurator
Maße und Gewichte
Borkener Maß
- 1848 Geltungsgebiet (im früheren Amt auf dem Braem), : Stadt Borken, Marbeck, Raesfeld,Heiden, Reken, Gemen, Ramsdorf, Weseke und Velen; vom Kreise Ahaus: Südlohn, (Wigbold und Kirchspiel); vom Kreis Recklinghausen: die Bürgermeisterei Lembeck (und bis 1802 auch das Kspl. Lippramsdorf), näheres siehe Borken.
- Siehe auch: Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten
Ahauser Maß
- 1848 Geltungsgebiet (im früheren Amt Ahaus (historisch)): Stadt und Landgemeinde Ahaus (Näheres siehe Ahaus).
- Siehe auch: Fürstbistum Münster/Maße und Einheiten
Jäger und Förster des Fürstbistums
- Ludwig Erhartz, Amtsjäger (1776)
- Michael Erhartz, in der Liessener Oberholzförster (1776)
- Ludwig Erhartz, Adjunct. (1776)
- Michael Dietmeyer, in der Liessener (1776)
- Michael Erhartz zu Wullen (1776)
- Joseph Erhartz, Adjunct. (1776)
- Fritz Akolch zu Stickede (1776)
- Georg Akolch zu Stickede (1776)
- N. Decken, Fasanenmeister (1776)
Vreden
- Ferdinand Dürre, Amtsjäger (1776)
- Johann Hermann Dürre, Adjunct (1776)
Führer
- Namensliste zur Vereidigung 22.08. 1707
- (1707) Dietherich Herman Akolck
- (1707) deßen sohn Gottfridt Akolck
- (1707) Johann Jurgen Erhardt
- (1707) Friedrich Erhardt
- (1707) Lambert Marß
- (Quelle: NW Staatsarchiv Münster, FSTM-Ms, A67 Hofkammer XVI Nr.3)
- Verzeichnüß deren fürstlichen Jägeren so in partem salarii im Amt Ahaus Führerschaften bekleiden:
- (um 1790) Michael Errhartz Führer zu Wüllen
- (um 1790) Godfrid Akolck Führer zu Wessum
- (um 1790) Rötger Errhartz Führer zu Altstett
- (um 1790) Ferdinand Dürre Führer zu Vreden und Recken
- (um 1790) Michael Erharz in liesener Führer zu Stattlohn
- (um 1790) Ferdinand Dürre Führer zu Ramstorff
- (um 1790) Godfrid Akolck Führer zu Lipp Ramstorff
- (um 1790) Anton Wiesman Führer zu Gescher
- Quelle: NW Staatsarchiv Münster, FSTM-Ms, Kab. Reg Bd. 4 Nr. 190
Bevölkerung
Zur Rekonstruktion von Familien reichen allein die Kirchenbücher häufig nicht aus. Da bedarf es zumindest im 18. Jahrhundert und früher weiterer Quellen über die Kirchenbücher hinaus. Dies gilt auch für historisch-demographische Untersuchen nach statistischer Methodik.
Historische Gerichtsbezirke
Die ursprünglichen Verwaltungsstrukturen des historischen Reichsgebietes bildeten vor der Einrichtung der Amtsbezirke die Bannereien und Gerichtsbezirke, so auch im Westmünsterland. Das Westmümsterland lag am Rand des Einflußbereiches der vier Erbbannereien der Bannerherren der allodialen Grafschaft Zutphen. Die heutigen Landesgrenzen überschreitend waren auch die Wirkungsbereiche der vom alten Reich lehnrührigen Freigrafschaften. Die kirchlichen Gerichte (Sendgericht) sollen hier zunächst außer Betracht bleiben.
Im Jahre 1380 wurde das Amt "uppen Braem up desser syt der Rhederbruggen" durch die Gerichtsbezirke Borken, ton Honborn, Ramsdorf, Stadtlohn und Gescher dargestellt. Später kamen die Gerichtsbezirke um Ahaus und Ottenstein mit den Herrlichkeiten dazu und bildeten dann das neue historische Amt Ahaus.
Diese Verwaltungsgemeinschaft mit Sitz in Ahaus war in folgende Gerichte gegliedert: Gogericht zum Steinernen Kreuz (Ahaus), Gogericht Gerkinklo (Vreden), Gogericht Stadtlohn, Stadtgericht Stadtlohn, Gericht Südlohn (Velen, Ramsdorf, Groß-Reken), Gericht Weseke, Gericht Gescher (Heiden), Stadtgericht Borken, Gogericht Borken, Gericht Raesfeld, Herrlichkeit Lembeck, Gericht Lippramsdorf. Diese Bezirke setzten sich wiederum aus Städten und Kirchspielen zusammen.
Freigerichtsbarkeit
Freigrafschaft Heiden
In einer von Hermann Nünning (+1753) zitierten Urkunde soll die westmünsterländische Freigrafschaft Heiden (Heythene) die Kirchspiele Heiden, Ramsdorf, Velen, Reken, Lippramsdorf, Wulfen, Lembeck, Hervest, Schermbeck, Erle, Raesfeld, Borken, (Süd- und Stadt-) Lohn, Aalten, Winterswijk, Vreden, Neede und Eibergen umfaßt haben.
Am 02.12.1317 versprach Ritter Menso von Heiden (1316-1368) dem Grafen Otto IV. von Ravensberg in Kampfzeiten beizustehen, dafür belehnte dieser ihn und seine Erben nach Lehnsrecht mit dem “comeciam de Heydene”, der Freigrafschaft Heiden, und nahm ihn als seinen Dienstmann auf. Die Freigrafschaften Heiden und Merfeld waren als münstersche Unterlehen, die als Dienstlehen dem Schenkenamt anklebten, an die Ravensberger gekommen, von wo aus sie im Erbweg an Kleve gingen (RAR).
Im Jahre 1335 übertrug nun Menso II. von Heiden als Sicherheit für ein Darlehen einen Teil der Freigrafschaft Heiden, nämlich über die Kirchspiele Lembeck, Raesfeld, Erle, Schermbeck, Wulfen und Hervest an den Herren von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf.
Da Menzo dies Darlehen nicht einlösen konnte, kaufte Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf dem Wennemar von Heiden die Freigrafschaft über den genannten Bezirk, mit den Freistühlen zu Ossenkamp bei Erle, Deuten bei Wulfen und Dirking bei Raesfeld im Jahre 1374 ab.
Nun belehnte am 16.10.1374 Wilhelm van Jülich, Graf zu Berg und zu Ravensberg als erblicher Lehnsherr dieser Gerichtsbarkeit, den Bitter von Raesfeld zu Raesfeld und Ostendorf mit der Freigrafschaft der Kirchspiels Lembeck, Wulfen, Hervest, Schermbeck, Raesfeld und Erle. Sie reichte bis vor die Tore der Stadt Dorsten.
Freistuhl Kusenhorst
Bei dem Umfang der Freigrafschaft Heiden werden das Kirchspiel Lippramsdorf und der Freistuhl in der Kusenhorst nicht erwähnt. Seine Zugehörigkeit zu einer Freigrafschaft ließ sich bisher nicht nachweisen. Dies Kirchspiel mit seinem Freistuhl und den benachbarten Dingbänken von Wulfen lag in der Schnittstelle der Freigrafschaften Heiden und Merfeld und der Vogtei Haltern. Da auch zwischen der Stadt Haltern und der Bauerschaft Sythen über eine Flurbezeichnung die Lage eines Freistuhls nachweisbar ist, bietet sich über die Vogtei Haltern eine Lösung regelrecht an.
Gogerichtsbarkeit
Im Amte Ahaus / Amt auf dem Braem erkennen wir folgende Gerichte:
- a. fürstliche:
- 1. die zuletzt vereinigten Gerichte: Ahaus, Ottenstein, und zum steinernen Kreuz,
- 2. Stadtgericht Borken,
- 3. Stadtgericht Stadtlohn,
- 4. Stadtgericht Ramsdorf,
- 5. Gogericht Homborn, des Amts aufm Braem, wozu gehörte:
- Gogericht Borken,
- Gericht Gescher,
- Gogericht Stadtlohn,
- Gericht Südlohn.
- 6. Gogericht Gerlinkloe oder Vreden.
- b. Private:
- 7. Gericht Lembeck,
- 8. Gericht Lippramsdorf (Hs. Ostendorf),
- 9. Gericht Velen,
- 10. Gericht Raesfeld,
- 11. Gericht Wesecke.
Diese zersplitterten privaten Gerichtsbezirke scheinen durch eine Erbteilung des Familienverbandes Bitter, Döring, Werence im 12ten Jahrhundert entstanden zu sein, ausgelöst durch mangelnde Erbfolge im Falle eines Thuringus (=Döring).
Gogericht Lon
Der Edelherr Godschalk (1152) oder von Versnevelde (1154 – 1163), auch von Lohn (1170 – 78), später Graf v. Lon, hatte sich nach dem Tod Werners, Bischof von Münster (1132- 1151) in den Besitz des Schlosses zu Lon eingedrängt, unter dem Vorwandt, damit belehnt zu sein. Bischof Friederich (1152 / 1168) zwang aber in einem Vergleich mit Godschalk 1152 diesen, auf den bischöflichen Hofdienst zu verzichten und anerkannte sein Landrichteramt (Regime populare) in den sechs Kirchspielen Lon, Winterswijck, Aladnon, Versnefelde, Selehem und Hengeld.
Gogericht Homborn
Vor der Machtergreifung des bischöflichen Haupthofes Lon durch des Edelherrn Godschalk von Versnefelde (Varsseveld) um 1152, welcher sich dann nach Lon nannte, hatte wohl die Gografschaft Lon mit dem Amt auf dem Brahm eine Einheit gebildet, welche dann erbgeteilt wurde. Die Gografschaft Lon wurde in der Folge ein Erblehen des Hochstiftes Münster. Der südliche Teil der Gografschaft verblieb bei der Familie Werenze. In weiteren Erbteilungen kam das Gogericht zu Homborn dann an die 1305 in Ramsdorf ansässige Herrschaft Bermentvelde (Barnsveld), ehe auch diese ein Erblehen des Hochstiftes Münster wurde. Der Ritter Herman v. Bermentvelde, dictus Werence (1262/98) war ein Sohn des Adolf Werence. Zum Gogericht Homborn gehörten die Kirchspiele Borken, Ramsdorf, Heiden, beide Reken, Raesfeld, Gemen(später dann auch Südlohn, Gescher).
Gogericht Gescher
Um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt und in den Besitz der Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf gekommen.
Gogericht Stadtlohn
mit Lon, Winterwijk, Aalten, Varsseveld, Zelhem und Hengelo; nach Aufkauf durch den Bischof von Münster wieder mit Homborn vereint und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf
Gogericht Südlohn
1231 von Stadtlohn abgetrennt und im Erblehen an die Familie von Barnsfeld, zu Ramsdorf.
Gogericht Ostendorf zu Lippramsdorf
War um 1337 eigenes Kirchspielsgericht, wahrscheinlich eine jüngere Abspaltung von Homborn, im Besitz der Familie von Ostendorf / Werence / Bitter.
Privatgericht Velen (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Bermentvelde, von Velen.
Privatgericht Lembeck (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt, im Besitz der Familien Werence, von Lembeck, von Gemen zu Döring. Es umfaßte ursprünglich die Herrlichkeiten Lembeck, Lippramsdorf und Raesfeld. Auch dieser Bereich wurde geteilt.
Privatgericht Ostendorf (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familien Bitter, im Erbverfahren von Raesfeldt.
So bekennen am 06.01.1385 Johann von Lembeck und sein Weib Mechelt von Lembeck, so wie ihre Kinder Godert, Herr Alef, Engelbert, Wessel und Alike, daß das Gericht von Lembeck als Lehen des Stifts Münster im Besitz des Bitter von Raesfeld sei. Es handelt sich dabei um das Gogericht in den Kirchspielen der Herrlichkeiten Lembeck, Raesfeld und Lippramsdorf.
Verbunden mit dem Haus Ostendorf war die Landfolge in Lippramsdorf und anderen Kirchspielen.
Privatgericht Raesfeld (Patrimonialgericht)
Wahrscheinlich um 1152 im Rahmen der Werenzeschen Erbteilung von Stadtlohn abgetrennt,im Besitz der Familie Werence, von Gemen, von Raesfeldt.
Winterswijk
Das Groß Kirchspiel Winterswijk mit seinen Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld (mit Silvolde) und Dixperlo wurde im 13. Jahrhundert zum Amt auf dem Brahm gerechnet und lag in der Herrlichkeit Bredevoort. Es bildete um 1152 einen eigenen Gogerichtsbezirk, welcher aber Anfang des 14. Jahrhunderts in die Gerichte Winterwijk, Aalten und Dinxperlo zerfallen war. Dazu kam der Gerichtsbezirk "das Land von Gooi", welches aus den Kirchspielen Zelhem und Hengelo gebildet wurde.
Hofgerichtsbarkeit
Die Höfe des Fürstbistums Münster im Amt Ahaus (historisch) fielen unter die Hofgerichtsbarkeit des Hofes zu Lon, dessen Hofrecht und Urteile überliefert sind.
Herrschaft Gemen
Gericht Gemen
Gemen
Gerichtsarchiv Herrschaft Gemen
- Staatsarchiv Münster (STAM), Bestanmd Fürstbistum Münster, Gerichte, darin: Stadtgerichte Gericht Gemen.
Im alten Amt Ahaus
Gogericht Gerkingloh
Es umfaßte das Kirchspiel Vreden und das Gebiet westlich der Herrschaft Ottenstein.
Zum steinernen Kreuz
Dieser Bereich umfaßte die Kirchspiele Wüllen, Wessum und Alstätte (Ahaus) mit den beiden Orten Ottenstein und Ahaus.
Gerichtsarchive im Amt Ahaus (historisch)
- Staatsarchiv Münster (STAM), Bestanmd Fürstbistum Münster, Gerichte, darin: Amt Ahaus: Gogericht Ahaus (Zum Steinernen Kreuz), Borken (Zum Homborn, mit Gericht Südlohn), u. Vreden (Gerkinkloe), Stadtgerichte Borken, Ramsdorf und Stadtlohn, Privatgericht Velen, Hofgerichtsbarkeit.
Provinzialrecht
Kirchspiele und ihre Bauerschaften
Amt Ahaus: Politischer Aufbau 16. Jhdt bis 1803
Zum historischen Amt Ahaus gehörten vierundzwanzig Pfarreien bzw. Kirchspiele, denn die Pfarreien bildeten, von unserem Standpunkt aus gesehen, eine kommunalpolitische Einheit: das Kirchspiel. Ursprünglich setzte sich das Amt Ahaus aus der ehemaligen Herrschaft Ahaus, dem " Amt auf dem Brahm ", der Herrlichkeit Lembeck sowie aus den beiden Patrimonialgerichten Raesfeld und Lippramsdorf zusammen. Die beiden Ämter Ahaus und "Amt auf dem Brahm" wurden endgültig im 16. Jahrhundert verschmolzen. Die zugehörigen Kirchspiele unterstanden ausschließlich fürstlich münsterischen Gerichten.
Bis zur Aufhebung des Fürstbistums Münster (1803) spielte die Herrlichkeit Lembeck eine Sonderrolle. Mit dem Besitztum des Hauses Lembeck waren wesentliche Hoheitsrechte, u.a. die Landfolge, verbunden. Zu dieser Herrlichkeit gehörten die Kirchspiele Altschermbeck, Erle, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Rhade und Wulfen.
An Lembeck grenzte die Herrlichkeit Ostendorf. Wie Lembeck besaß auch sie wesentliche Hoheitsrechte, darunter die Hochgerichtsbarkeit, Steuerrechte, den Freistuhl in der Kusenhorst, die Landfolge zumindest im Kirchspiel Lippramsdorf und darüber hinaus auch die Koppeljagd im größten Teil des ehemaligen Amtes auf dem Brahm bis hin zum Dorf Heiden, den Wildpferdefang in der Hohen Mark und den Krebsfang im Heubach im Norden von Reken.
Innerhalb des Amtes Ahaus lag die Herrschaft Gemen. Hoheitsmäßig gehörten zu ihr die beiden Bauerschaften Gemenwirthe und Gemenkrückling.
Letztere Bauerschaft war aber auch ein Bestandteil des Kirchspieles Ramsdorf und unterstand daher dem münsterischen Gericht Südlohn. Gemenwirthe unterstand dagegen dem münsterischen Gericht Weseke, gehörte jedoch zur Pfarrei Borken.
Ahaus, Borken, Ottenstein, Ramsdorf, Stadtlohn und Vreden waren Städte bzw. Minderstädte. Weiterhin gab es noch die Freiheiten Lippramsdorf, Raesfeld, Südlohn und Velen.
Das Amt Ahaus bestand aus folgenden Kirchspielen und Bauerschaften:
- Kirchspiel Ahaus mit der Stadt und Bauerschaft Ammeln
- Kirchspiel Alstätte (Ahaus)mit den Bauerschaften Dorf, Kirchspiel, Brook, Waldhaus (nach 1679)
- Kirchspiel Altschermbeck mit den Bauerschaften Dorf (Unterbauerschaft Buschhausen), Emmelkamp, Üfte, Rüste
- Kirchspiel Borken (Kreis Borken) mit der Stadt und den Bauerschaften Borkenwirthe, Gemenwirthe, Grütlohn, Hoxfeld, Marbeck, Rhedebrügge, Westenborken
- Kirchspiel Erle mit den Bauerschaften Dorf, Oestrich, Westrich
- Kirchspiel Gemen mit den Bauerschaften Wirthe - bis 1700, Gemenwirthe ("binnen Wirthe") ab 1700, Gemenkrückling ("buten Wirthe") ab 1700
- Kirchspiel Gescher mit den Bauerschaften Büren, Estern, Harwick, Tungerloh – Kapellen, Tungerloh – Pröbsting
- Kirchspiel Heiden (Kreis Borken) mit den Bauerschaften Dorf, Leblich Nordick, Drögen Bockholt
- Kirchspiel Hervest mit den Bauerschaften Dorf Orthöve, Wenge
- Kirchspiel Holsterhausen
- Kirchspiel Lembeck mit den Bauerschaften Dorf, Beck, Stroick, Endeln, Lasthausen, Wessendorf
- Kirchspiel Lippramsdorf mit den Bauerschaften Dorf, Eppendorf, St. Annaberger, Kusenhorst, Freiheit, Greving
- Kirchspiel Raesfeld mit den Bauerschaften Dorf, Dorfbauerschaft
- Kirchspiel Ramsdorf (Velen) mit den Bauerschaften Bleking, Holthausen, Krückling, Ostendorf
- Kirchspiel Reken mit den Bauerschaften Hülsten, Kirchbauerschaft, Klein Reken, Groß Reken, Middelbauerschaft
- Kirchspiel Rhade
- Kirchspiel Stadtlohn mit dem Wigbold Stadtlohn und den Bauerschaften Almsick, Estern, Hengeler, Hundewick, Wenningfeld, Wessendorf
- Kirchspiel Südlohn mit den Bauerschaften Eschlohn, Nichtern, Unterbauerschaft Oeding
- Kirchspiel Velen mit den Bauerschaften Nordvelen, Waldvelen
- Kirchspiel Vreden mit den Bauerschaften Ammeloe, Ammeloehövener, Doemern, Ellewick, Gaxel, Hörsteloe, Köckelwick, Krosewick, Lünten, Mast, Wennewick
- Kirchspiel Weseke mit den Bauerschaften Averesch, Graes[
- Kirchspiel Wessum Bauerschaften Averesch, Graes
- Kirchspiel Wulfen mit den Bauerschaften Dorf, Dimke, Deuten
- Kirchspiel Wuellen mit den Bauerschaften Barle, Ortwick, Quantwick, Sabstätte.
Am 24.3.1803 beschloß der Reichsdeputationshauptschluß die Auflösung des Fürstbistums Münster und die landesherrliche Hoheit des Fürstbischofs von Münster endete. Die Fürsten Salm-Salm und Salm-Kyrburg erhielten die bisher bestehenden Ämter Ahaus und Bocholt. Dies kennzeichnet die Übergangszeit zur vollständigen politischen Neuorganisation.
Kirchliche Einteilung
Archidiakonate
Das ältere Archidiakonat Bocholt gehörte ursprünglich zu den Einküften des Domdechanten. Es umfaßte neben Bocholt auch Dinxperlo, Brodenahle (Anholt), Ramestorpe (Ramsdorf), Velen, Reken und Schermbeck. Damit gehörte es um 1230 zu den Pfründen des Domkapitulars Johan Werence. Dieser legte die Grundlagen für die strukturelle Neuorganisation im Westmünsterland. Ihm gelang, mit Billigung des Papstes, die Verschmelzung der Archidiakonate „auf dem Braam“ und Bocholt zum neuen Archidiakonat Winterswijck, was zur erheblichen Verbesserung seiner Einkünfte führte.
Zum Archidiakonat Winterswijk gehörten nach der Vereinigung aus dem Westmünsterland um 1660 die Kirchspiele Altschermbeck, Borken, Brünen, Dingden, Erle, Gemen, Groß Reken, Heiden, Holtwick, Klein Reken, Osterwick, Raesfeld, Ramsdorf, Velen und Weseke.(Akten im Bestand St. Remigius zu Borken des Generalvikariats). Das Großkirchspiel Winterswijk selber beinhaltete die Filialkirchen Aalten, Bredevoort, Varsseveld mit Silvolde und Dinxperlo und lag damit in der Herrschaft Bredevoort.
Zum Archidiakonat des Domdechanten gehörten zeitweilig auch die Kirchspiele Gescher, Holtwick bei Coesfeld, Osterwick, Burgsteinfurt, Büren und Schepsdorf.
Der vorgenannte Johan Werence gehörte von 1220 bis 1266 dem Domkapitel zu Münster an, von 1250 bis 1263 als Domthesaurar und von 1263 bis 1266 als Domdechant des alten Domes und Archidiakon in Billerbeck, mit den Kirchspielen Billerbeck, Darfeld und Holthausen. Er war Probst in Friesland, Archidiakon von Vreden, mit Ottenstein, und auch der Rekener Amtshof des Hochstiftes Münster trug zu seinem Einkommen bei.
In diesem südlichen Teil des Westmünsterlandes war im 13. Jahrhundert der adelige Familienverband Werence/Bitter beherrschend. Zumindest seit 1217 war Bernhard Werence Domherr zu Münster. Seine Familie hatte sich um die Stadtwerdung von Bocholt und Borken bemüht und war in der kirchlichen, wie auch in der weltlichen Verwaltung des Hochstiftes Münster gleichermaßen präsent und mit ihr verflochten.
Aus der Zeit stammt wohl auch der Wer(e)nser Zehnte, ein kleiner Zehnter und früherer Kirchenzehnter in Teilen des Kirchspiels Lippramsdorf. Der Münsterische Amtshof Reken, zu dem Teile des späteren Amtes Ahaus gehörten, unterstand zeitweise dem Domkanoniker Johan de Rethe aus der Familie Bitter, dictus de Rethe (1253/77), welcher der Werence Sippe entstammte.
Ein Register sämtlicher Urkunden und Akten des Archidiakonats des Domdechanten befindet sich in den Beständen des Generalvikariats zu Münster unter: Dülmen, Pfarrkirche St. Victor.
Archidiakonat des Domthesaurars
Im Norden tangierte das Archidiakonat des Domthesaurars das Kreisgebiet. Es umfaßte 1660 die Kirchspiele Albachten, Alverskirchen, Alstätte, Epe, Gronau, Heek, Leer, Nienborg, Ottenstein, Rhede, Roxel, Vreden, Wessum, Wüllen und in Holland außerdem Aalten, Borculo, Dinxperlo, Groenlo, Hengelo, Lichtenvoorde, Neede, Zilvolden und Varsseveld.
Archidiakonat des Vizedomus
Zum Archidiakonat des Vizedomus im Hochstift Münster gehörte um 1660 Ascheberg, Bork, Bösensell, Darup, Everswinkel, Haltern, Handorf, Hullern, Hervest, Holsterhausen, Lembeck, Lippramsdorf, Nordkirchen, Ostbevern, Rhade, Rorup, Stromberg, Südkirchen, Telgte, Westbevern, Wulfen und ferner in Holland Eibergen und Geistern.
Datenerfassung von Kirchenbüchern
Zur Vermeidung von Doppelarbeit bei der Erfassung von Daten aus Kirchenbüchern und kirchlichen Akten, so wie zur Schonung der Bestände, werden die von Verkartern oder Verkartergruppen bearbeiteten Bestände im Kreis Borken erfaßt.
Erbrecht
Über die Ämter und Gerichtsbezirke des Westmünsterlandes hinaus galt Zutphensches Erbrecht, auch bei Erblehen. Zutphensches Recht beinhaltete die Möglichkeit der weiblichen Erbfolge Kunkellehen, welche im Dienstmanns- oder Burglehen als Mannlehen ausgeschlossen war. Zutphensches Recht wurde angewandt im Lehnsrecht der Grafschaften Geldern (mit den Herrschafften Zutphen und Arnheim) und Kleve, im Bereich der vier zutphenschen Bannerherrschaften, im Westmünsterland, Stevergau und im Hettergau um Rees/Wesel, Duisburg, Dinslaken, Kaiserswerth, Xanten, Kalkar und im Vest Recklinghausen.
Bei einer Untersuchung von 150 Bauernhöfen im Amt Ahaus - Kirchspiel Lippramsdorf, im Amt Dülmen - Kirchspiel Haltern und Vest Recklinghausen - Kirchspiel Hamm - Bossendorf, wurde im Herrschaftsbereich der freiadeligen Häuser Ostendorf und Hamm für die Zeit von 1628 bis 1800, und darüber hinaus, im Regelfall die Anwendung des zutphenschen Rechts im Erbfall bei leibeigenen Hofhörigen eingehalten. (Quelle: Bodo Stratmann, 45657 Recklinghausen)
Archive
- Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (bis 2008 Staatsarchiv Münster), Fürstbistum Münster, Amt Ahaus (Findbuch A 83 I) [1]
- Fürstl. Salm-Salm`sches und Fürstlich Salm-Horstmar`sches gemeinschaftliches Archiv zu Isselburg, Bestand C, Münsterisches Amt Ahaus, 98 Kartons, Akten 15. bis 19, Jhdt.
- Archivdepot Cappenberg, Archiv Ruhr, Akten A Varia, darin Amt Ahaus.
Gerichtsverfahren
- 1806 (RKG) Adl. Landsassen des Amtes Ahaus mit den Städten Vreden und Borken gegen Fürstl. Salm - Kyrburgsche Regierung wg. Ungültigkeit der ohne Zuziehung der Kläger erlassene Stempelverordnung vom 18.02.1804. Darin: Fürstbischöfl. Münstersche Steuerausschreibungen 1567 u. 1569, 1764 - 1796, Auszüge aus Wahlkapitulationen 1679 - 1706 etc.
Bibliografie
Geschichte
Weiterführende Internetlinks
Der westliche Teil des Hamalandes reicht bis zur Ijssel.
- In dem historischen Zentrum Overijssel können Sie Antworten finden auf Fragen über die Geschichte im Raum Overijssel und Zwolle.
- Inhaltsangabe mit Seitenverlinkung zu Adel, Genealogien und der mittelalterlichen Geschichte in der Grafschaft Zutphen, im Achterhoek und der Liemers.
- Geschichtsportal für das niederländische Gelderland
- Portal für das Mittelalter in den Niederlanden
- Streifzug durch das Mittelalter in den Niederlanden
Weitere:
- Centraal Bureau voor Genealogie CBG,Familie Wapens
- Alte und neue Kommunalwappen, INTERNATIONAL CIVIC ARMS
- Webgeschichte:
- Geschichtsportal Westfalen.
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