Hamm: Unterschied zwischen den Versionen

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* Heimatbuch Kreis und Stadt Hamm (1922).  
* Heimatbuch Kreis und Stadt Hamm (1922).  
* Magistrat der Stadt Hamm, Festschrift zur Erinnerung an das 700-jährige Bestehen der Stadt (1926).
* Magistrat der Stadt Hamm, Festschrift zur Erinnerung an das 700-jährige Bestehen der Stadt (1926).
* Ossenberg und Lappe,Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen, Bd. 43, Stadt Hamm (1936).
* Ossenberg und Lappe, Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen, Bd. 43, Stadt Hamm (1936).
* Zur Erinnerung an den 4. Juli 1894, Einweihungsfeierlichkeit des neuen Oberlandesgerichtsgebäudes Hamm, Hamm i. W., Griebsch, 1894, [http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/2715174 Online]
* Zur Erinnerung an den 4. Juli 1894, Einweihungsfeierlichkeit des neuen Oberlandesgerichtsgebäudes Hamm, Hamm i. W., Griebsch, 1894, [http://sammlungen.ulb.uni-muenster.de/hd/content/titleinfo/2715174 Online]



Version vom 12. August 2021, 10:17 Uhr

Hamm: historisch – familienkundliche Entwicklung im lokalen und regionalen Zusammenhang, Land und Leute, Siedlung, Sprache, Kirche, Bibliografie, Archive, Quellen, Hinweise...

Disambiguation notice Hamm ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hamm (Begriffserklärung).

Hierarchie: Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Westfalenprovp-wap.jpg - Portal:Westfalen-Lippe > Regierungsbezirk Arnsberg > Stadt Hamm

Lokalisierung der Stadt Hamm in Nordrhein-Westfalen
Hamm auf der Preußischen Kartenaufnahme von 1839/41

Name

  • [1] In Hammone, Hammo(na) (bis Mitte 14. Jhdt.); in den Hamm (vor 1235); tho dem(e), to den, ten, tom, ton, van deme, van den Hamme (1331-1464); zum, der Hamm, Ham(me) (1470 bis 1714); Hamm (seit 1718); im Hamme (mdal. noch 19. Jh.).

Landschaftslage

Hamm liegt in der Westfälischen Tieflandsbucht im landschaftlichen Übergang vom inneren Münsterland zu den fruchtbaren Hellwegbörden etwa 60 m hoch auf den beiderseitigen flachgeböschten breiten Terrassen der mittleren Lippetalung, mit der Altstadt auf dem Südufer der Lippe in dem von ihr und ihrem südlichen Zufluß Ahse gebildeten Winkel („der Hamm"). Die Stadt ist rings umgeben von überwiegend offener, aber von Streusiedlungen und Bergwerksanlagen dicht übersäter und nur schwach bewegter Landschaft, die gegen die Stadtränder nördl. und südl. der Lippe hin bis auf 93 m Höhe ansteigt. Nordöstlich der Stadt warme Solquellen.

Ortsursprung

Einzelspuren früher Besiedlung, eine geschlossene Ortschaft jedoch nicht nachweisbar. Grund und Boden gehörten zu dem östlich gelegenen gräflichen Oberhof Mark bzw. zu der bei ihm gelegenen, bald wieder zu einem Dorf gewordenen gleichnamigen Stadt. [2]

Stadtgründung

Stadtrecht

Gründung durch Graf Adolf von der Mark 1226, veranlaßt durch die Zerstörung der nahe flußabwärts gelegenen Burg und Stadt Nienbrügge, deren Herr, Graf Friedrich von Isenburg, als Urheber des Totschlags am Erzbischof Engelbert von Köln geächtet und dessen Besitzungen zerstört worden waren. Die heimatlos gewordenen Bewohner wurden von Graf Adolf in dem „Hamm", etwa in der Mitte zwischen Menbrügge und Mark, angesiedelt und die Neugründung als Grenzfeste gegen das Fürstbistum Münster ausgebaut. Lippstädter Recht, bestätigt 1279 durch Graf Engelbert. [3]

Bezeichnungen

Gerichtsstätten

  • St. Georg, Schutzpatron der Stadt- und Pfarrkirche, auf dem Markt als Symbol der städtischen Freiheit und Gerichtsbarkeit noch 1716. Je ein Freistuhl vor dem Norden- und Ostentor noch Anfang des 16. Jhdts.

Stadtsiedlung

Hammona - Hamm, Stadtansicht nach Merian


Bevölkerung

Herkunft, ältere Einwohnerzahlen

Erste Einwohner waren die obdachlosen Bürger und Burgmannen von Nienbrügge, vermehrt durch zahlreiche Unfreie, die laut Stadtrecht das Bürgerrecht erwerben konnten. Gewerbetreibende vom Landesherrn zur Ansiedlung gezwungen. Seit 1648 auch ausgediente Soldaten der Garnison, französische Emigranten 1792. Mit Aufkommen der Industrie weiterer Zuzug aus der Umgebung, auch aus dem Osten. Seit 1945 Ostflüchtlinge (bis 01.12.1953: 8.860). Ministeriale schon 1263 als Bürger erwähnt, 1803 noch 3 Adlige ansässig.

  • 1618: 1.000 Bürger, 1633: 500 Bürger, 1635: 300 Bürger, 1719: 3.250 Einwohner (E.), 1722: 3.300 E., 1756: 2.299 E., 1763: 1.694 E., 1765: 1.786 E., 1770: 1.886 E., 1775: 2.317 E., 1776: 2.461 E., 1788: 2.810 E.,
  • 1798: 3.065 Einwohner.
  • 1810: 6.839
  • 1812: 6.905

Seuchen

  • Pest: 1350 (7 Familien blieben übrig), 1553, 1581, 1599, 1615, 1617 (Pestfriedhof war zu klein), 1636 (Vergrößerung des Pestfriedhofs). Epidemische Seuchen: 1673, 1679. Cholera 1849/50.

Bevölkerungsverzeichnisse

Die Statt Hamm um 1707
  • Personenstandsaufnahmen seit 1765.

Kirchenbücher

  • Evangelische Kirche. Garnisongemeinde Hamm:

Adressbücher

Staats- und Personenstandsarchiv Detmold

Hamm:

  • Zivilstandsregister: Heiraten 1810-1812
  • Kirchenbuchduplikate: ev., Geburten, Heiraten, Tote 1818-1874
  • Kirchenbuchduplikate: ev., Geburten 1818-1827; Geburten, Heiraten, Tote 1828-1874
  • Kirchenbuchduplikate: kath. Militär: Geburten, Heiraten, Tote 1844-1870
  • Gerichtsbuch, Juden: Geburten, Heiraten, Tote 1847-1874
  • Juden, Mischbestand, Geburten, Heiraten, Tote 1854-1977
  • Gerichtsbuch, Dissidenten: Geburten, Tote 1864


GEDBAS

Totenzettel

Berühmte Personen

Jüngere Einwohnerzahlen

  • 1806: 4.616 Einwohner (E.), 1818: 4.688 E., 1821: 4.979 E., 1832: 6.272 E., 1843: 7.003 E., 1858: 10.022 E., 1860: 10.589 E., 1871: 16.924 E., 1885: 22.520 E., 1895: 28.589 E., 1905: 38.429 E., 1910: 43.307 E., 1920: 45.570 E., 1925: 50.040 E., 1933: 53.532 E., 1939: 59.035 E., 1941: 55.689 E., 01.06.1945: 35.433 E., 1946: 49.751 E., 1950: 59.866 E., 1953: 64.797 Einwohner.

Sprache

Amtssprache lateinisch bis Mitte 14. Jh. Die Mundart war Umgangssprache bis ins 19. Jh. Sie liegt an der Grenze des Dortmunder Unterraums des Westfälischen, in dem das auffällige imk 'euch' und it 'ihr' gesprochen, wird. Hamm sagt ferner: ick bin 'ich bin', bauen 'bauen', mäiht '(sie) mähen'. [4]

Wirtschaft

  • Hamm/Wirtschaft (Gewerbe, Handel, Fabriken, Verkehrseinrichtungen, Umgebungsbedeutung)

Verwaltung

Rat

Stadtverfassung zuerst 1263 erwähnt. Rat zuerst genannt 1279: jährliche Wahl, „sitzender Rat" mit 12 Mitgliedern, die nach Ablauf des Amtsjahres den „alten Rat" bildeten. Ursprünglich vom Landesherrn, wohl unter Beistimmung der Bürgerschaft, ernannt, wurde der Rat laut landesherrlichem Privileg von 1376 von der gesamten Bürgerschaft jährlich auf Cathedra Petri (22. Februar) gewählt. Später indirekte Wahl durch 8 Kurherren, zu denen je 2 aus jeder der 4 Hofen (Stadtteile) durch die Bürgerschaft gewählt wurden. Seit 1464 besetzten die „geschworenen" Ämter, d. h. mit politischen Rechten begabten Zünfte, von den 12 Ratsstellen 4, seit Mitte des 16. Jhdts.: 6, seit 1642:4, ab 1644 wieder 6 und seit 1665: 7 Stellen. 1718 gehörten dem Rat 8 Handwerker an. Seit 1592 nahmen an den Ratssitzungen die Vorsteher genannten Richtleute der geschworenen Ämter (2 von jeder Zunft) teil. 1633 Bildung eines Bürgerausschusses von 12 durch die geschworenen Ämter bestimmten Personen, mit denen sowohl der Rat als auch die Richtleute die „wichtigsten Stadt- und Bürgerschaftssachen" berieten, wenn die Bürgerschaft nicht zu den Morgensprachen zusammenkommen konnte.

An der Spitze des Rates stand ursprünglich 1 Bürgermeister (magister bürgensium, rector consulum, magister consulum, magister civium, ab 1314 stets proconsul genannt), 1370 zuerst 2 Bürgermeister erwähnt, von denen Anfang 18. Jh. der erste „ratender" und sein Kollege „zweiter" Bürgermeister hieß. Der geschäftsführende Teil des Rates, der Magistrat, bestand Anfang 16. Jhdts. aus 2 Bürgermeistern, 2 Kämmerern und 2 Fiscimeistem, die alle bei der Wahl des gesamten Rates von den Kurherren zu diesen Ämtern bestimmt wurden.

Seit der königlichen „Interims-Instruktion" vom 22.11.1718 wurde der jährlich wechselnde Rat durch einen unter ständiger Kontrolle der Regierung stehenden Magistrat ersetzt mit 7 vom Landesherrn auf Lebenszeit ernannten Mitgliedern (je 1 „worthaltender" und „zweiter" Bürgermeister, 4 Ratsverwandte, 1 Kämmerer), von denen keiner den Zünften entstammte. Unter dem Großherzogtum Berg 1810 Ablösung des Magistrats durch 1 Bürgermeister (Maire), an dessen Stelle 1835 wieder ein Magistrat (1 Bürgermeister, 4 Ratsherren) trat. Die Gemeinde-ordnung von 1850 erhöhte die Zahl der Ratsherren auf 5 (1 Beigeordneter, 4 Beisitzer). Später bestand der Rat aus 1 Bürgermeister, 3 Beigeordneten (1 besoldet) und 4 (unbesoldeten) Stadträten; 1902, nach der Bildung des Stadtkreises (1901): 1. und 2. Bürgermeister, 2 unbesoldete Beigeordnete und 5 unbesoldete Stadträte, 1907: Oberbürgermeister, Bürgermeister, Stadtbaurat, Stadtrechtsrat und 7 (später 10) unbesoldete Stadträte; Wahl der besoldeten Magistratsmitglieder auf 12, der unbesoldeten auf 6 Jahre. Seit 1935 Verwaltung nach der Deutschen Gemeindeordnung, ab 1946 Oberstadtdirektor.

Gericht

Mit Stadtrechtsverleihung auch Heraushebung Hamms aus dem Landgerichtsbezirk und Schaffung neuer Gerichte. Völlige Befreiung von allen auswärtigen Gerichten 1331 durch landesherrliches Privileg, später mehrmals bestätigt und 1503 von Kaiser Maximilian I. auch auf die Freigerichte ausgedehnt.

Landesherrliches Brüchtengericht (fiskalisches Gericht) für Stadt und Feldmark unter dem Amtmann (Drost) des Amtes Hamm unter Beteiligung des landesherrlichen Stadtrichters und des Anwalts der Grafschaft Mark. Aufhebung zugunsten des städtischen Ratsgerichts durch die Reformen von 1714 und 1718.

Landesherrliches Stadtgericht für die Stadt innerhalb der Umwallung unter einem Richter ("iudex oppidi", 2. Viertel 13. Jhdt.), der zugleich Richter des Landgerichtes war und vom Landesherrn mit Zustimmung des Rates ernannt wurde. Der Rat bestellte aus seinen Mitgliedern auch die Schöffen, setzte den Gerichtsschreiber und den Fronen ein, sorgte für die Exekution und besoldete den Scharfrichter. Sitzungen in der Wohnung des Richters, seit 1714 in besonderem Gerichtslokal. Appellation an das Appellationsgericht in Hamm, seit 1719 an das klevische Justizkollegium.

Freigericht mit je 1 Stuhl vor dem Norden- und Ostentor, seit Anfang 14. Jhdts.; Stuhlherr noch 1519 der Landesherr.

Städt. Ratsgericht im Rathaus, später Konkurrenz mit dem landesherrlichen Stadtgericht. Als Straf- (Brüchten-) und Kriminalgericht hieß es Bankgericht. Geltungsbereich: Stadt innerhalb der Umwallung, als Bankgericht zeitweise auch Feldmarken. Urteilsfinder: der gesamte sitzende Rat, im Bankgericht vermehrt durch die Mitglieder des alten Rates. Vollstreckbarkeitserklärung der Todesurteile durch den landesherrlichen Stadtrichter.

Städt. Appellationsgericht im Rathaus; Gericht 2. Instanz für die Städte und Ämter Hamm, Hattingen, Hoerde, Lünen und Unna, Stadt Bochum sowie Amt Blankenstein (1722 „von einigen 100 Jahren her"). Vorsitzender der 1. Bürgermeister, Urteilsfinder: der Rat. 1719 Aufhebung zugunsten des Justizkollegiums und späteren Hofgerichtes in Kleve.

Rats- und Stadtgericht wurden 1753 durch ein kollegiales staatliches Landgericht für Stadt und Amt Hamm ersetzt. 1780 wurde dem Magistrat jedoch ein besonderes Stadtgericht neben dem Landgericht zugestanden. Mit Einführung der französischen Gerichtsverfassung 1812 endeten beide Gerichte. [5]

Bürgerschaft

Ursprünglich waren Bürgermeister, Rat und Bürgerschaft (Gemeinheit) die Vertreter der Stadt. Der Rat hatte bei allen wichtigen Entscheidungen die Zustimmung der Bürgerschaft einzuholen, ihr auch am Ende seines Amts Jahres Rechenschaft abzulegen. Vertreter der gesamten Bürger-schaft waren 2 „Worthalter", die vom Rat gewählt wurden und zwischen ihm und der Bürgerschaft zu vermitteln hatten. Die Bürgerschaft gliederte sich in Erbgenossen und Zünfte (Ämter oder Gilden genannt). Erbgenossen (1464 zuerst erwähnt) waren die in der Stadt ansässigen Ministerialen, Kaufherren, Leinwandfabrikanten usw. Zünfte: Fleischhauer (um 1350), Bäcker (und Brauer), Schmiede, Schuster (und Gerber) sowie Schneider (1444-48) und die Wüllner (und Wandschneider, 1464). Rat und Verwaltung der Stadt lagen zuerst in den Händen der Erbgenossen, nach dem Statut von 1464 durften von den 8 Kurherren, die den Rat zu wählen hatten, nur noch 4 Erbgenossen sein, die übrigen 4 mußten aus den Gilden der Bäcker, Schmiede, Wüllner und Fleischhauer genommen werdem Seitdem hießen diese 4 Zünfte „geschworene" Ämter und erhielten damit 4 Ratsstellen. Danach wach-sender politischer Einfluß der Zünfte, wohl unter ihrer Führung erhob sich 1533 die Bürgerschaft und erreichte durch landesherrlichen Schieds-spruch die Beseitigung sozialer und politischer Mißstände sowie die Zusage, daß kein „Worthalter" mehr mit einem Ratsmitglied nahe ver-wandt sein dürfe. Ein Übereinkommen zwischen den Bürgermeistern, beiden Räten, Worthaltern, Erbgenossen und Richtleuten (Vorsteher) der Zünfte erreichte 1538 eine gerechtere Verteilung der städtischen Allmende. Schuhmacher und Schneider wurden um 1550 als geschworene Ämter anerkannt und ihnen auf Kosten der Erbgenossen je 1 Kurherr zugebilligt. 1590 hatten die Erbgenossen wie jede Zunft auch 2 Richtleute genannte Vorsteher, die gleich den Worthaltern und Gademherren (Finanzbeamte) zu ihrer Wahl der Zustimmung der Richtleute der geschworenen Ämter bedurften. Nach 1593 verschwanden die Erbgenossen als Vertreter der Stadt, die von nun an nur noch durch Worthalter und Richtleute der geschworenen Ämter vertreten wird.

1591 erhielten die Richtleute an Stelle der von der Gesamtbürgerschaft gewählten Schützen die Aufsicht über städtische Allmende und gemeine Mark mit der Befugnis, Flur- und Feldfrevel zu bestrafen. Die Erbgenossen galten 1614 zwar noch als „vornehmster Stand", aber ihr Einfluß war so gesunken, daß die Leinwandfabrikanten, die seit 1565 unter ihnen eine vom Rat anerkannte Bruderschaft bildeten, sich an die Landesregierung wendeten, um unter die geschworenen Ämter aufgenommen zu werden.

Schärfere Überwachung der städtischen Finanzen durch die Richtleute ab 1621, Bildung eines 12köpflgen Bürgerausschusses. Die Regierung zwang 1642 die Ämter, zugunsten der Erbgenossen auf 2 Kurherren zu verzichten; ab 1644 stellten die Erbgenossen 3, die Ämter 6. 1649: Erneuerung der Rechte der Kramergilde, Gleichberechtigung der Leineweber mit den geschworenen Ämtern; 1661 Gildegerechtigkeit für die Schreiner (einschließlich Tischler, Faßbinder und Wagner). Als die geschworenen Ämter sich gegen die Zulassung der Leineweber zu Kurherren- und Ratsstellen sträubten, kam es zu Zusammenstößen und zum Eingreifen des Landesherrn. Die beherrschende Stellung der Zünfte wurde durch die Interims-Instruktion von 1718 beseitigt, die Zahl der Worthalter auf 1, der Richtleute von 16 auf 8 herabgesetzt, also nur noch 1 Vertreter jeder Zunft (Fleischhauer, Bäcker, Schmiede, Schuhmacher, Schneider, Leineweber, Schreiner und Erbgenossen einschließlich der Kramer und Wüllner). Während der Worthalter Mittelsmann zwi-schen Magistrat einerseits und gesamter Bürgerschaft und Gilden andererseits blieb, bildeten die Richtleute das „Kollegium der 8 Vorsteher der Gemeinde von Gilden und Gewerken", dem jeder unmittelbare Einfluß auf die Gestaltung der städtischen Behörden genommen und nur das Recht belassen war, den Magistrat zu beraten und in gewissen Dingen zu überwachen. 1778 wurden den Richtleuten alle politischen Zusammenkünfte und jede Einmischung in Gemeindeangelegenheiten verboten. An ihre Stelle traten zugleich 4 von den Hofen gewählte Gemeinheitsvorsteher, die von Magistrat und Regierung bestätigt werden mußten. Neben ihrer Aufgabe als Feld- und Flurpolizei hatten sie als Verbindungsleute zwischen Magistrat und Einwohnerschaft an den Magistratssitzungen teilzunehmen. Die Gemeinheitsvorsteher wurden 1810 ersetzt durch 15 Gemeinderäte, mit der Befugnis, unter Vorsitz des von ihnen gewählten und von der Regierung bestätigten Bürgermeisters über alle Gemeindeangelegenheiten, soweit sie nicht ausschließlich dem Bürgermeister zugewiesen waren, zu beschließen. Seit 1835: 15 Stadtverordnete unter Vorsitz eines aus ihrer Mitte gewählten Vorstehers mit dem Recht, den Magistrat zu wählen, der von der Regierung zu bestätigen war. 1850: 18 Gemeinderäte (1856: Stadtverordnete), später 24, 1902: 30, dann 32, schließlich 40. Seit 1935: 15, später 22, ab 1941: 26 Ratsherren. 1945 zunächst ein Bürgerrat, den 1946 eine Stadtvertretung von 23 (seit 1948: 31, seit 1953: 36) Ratsherren ablöste.

Landesherrschaft

Landesherren

Seit Stadtgründung Hauptstadt der Grafschaft Mark, mit ihr im Erbgang 1391 an die Grafen (seit 1417 Herzöge) von Kleve. Vorübergehend selbständige Grafschaft unter den Grafen Dietrich (1391-98) und Gerhard (1431-61), fiel Hamm mit der Mark 1461 endgültig an Kleve, 1609 als Erbe an Brandenburg (Preußen). 1808-13 Großherzogtum Berg, Ruhrdepartement, Arrondissement Hamm und Kanton Hamm; 1814 Preußen, Provinz Westfalen, Landkreis Hamm, seit 1901 Stadtkreis. 1946 Land Nordrhein-Westfalen.

Während der Soester Fehde Bündnis mit Soest 1444-49. Mitglied der Hanse als Prinzipalstadt der märkischen Städte des Kölner Drittels 1469-1572. - Der Landesherr war Grundherr, Inhaber der öffentlichen Gewalt, der Regalien in der Stadt (Markt, Zoll, Münze) und Besitzer der Gemeinderechte. Seit 1331 wußte Hamm diese Rechte durch zahlreiche Privilegien so einzuschränken, daß der Landesherr 1414 eine förmliche Klage gegen die Stadt erhob. 1419 besaß fast die gesamte märkische Ritterschaft das Hammer Bürgerrecht.

Seit 1533 wieder allmähliches Erstarken der fürstlichen Landeshoheit, nach vorübergehendem Absinken während des jülich-klevischen Erbfolgestreits unter dem Großen Kurfürsten erneute landesherrliche Einwirkungen: Zurückdrängung der Zünfte 1642; Ausübung der Kriminalgerichtsbarkeit in der Feldmark 1653 verboten. Das alte, 1409 aufgegebene Recht, den neugewählten Rat nach Gutdünken zu verändern, 1655 wieder in Anspruch genommen. Der Versuch, die alte Mithudegerechtigkeit der Stadt in der gemeinen Mark zugunsten der angrenzenden Dörfer einzuschränken, veranlaßte 1657 einen bewaffneten Bürgeraufstand. Die verschiedene Auffassung der Berliner Zentralgewalt und der klevischen Regierung über die landesherrlichen Rechte gegenüber der Stadt wußte diese danach geschickt auszunutzen. Erst die Reformen Friedrich Wilhelms I. (Justizreform 1714, Einführung der kgl. Akzise 1716, Interims-Instruktion 1718) beseitigten jegliche kommunale Selbständigkeit.

Kriegerische Ereignisse

  • 1614-48: holländische Besatzung
  • 1618-22, spanische 1622-30, bayerische 1630-31, hessische 1633-34, kaiserliche 1634, hessische und lüneburgische 1634-36, kaiserliche 1636-48; Hamm wurde 1622 und 1636 je einmal, 1634 zweimal erobert.
  • Kriege Ludwigs XIV.: Besetzung durch Franzosen und Brandschatzung 1673 und 1679.
  • 1756-63: Besetzung und Brandschatzung durch Franzosen 1758-59, 1761; Beschießungen 1761 und 1762.[6]
  • 1759.24. Mai. Herzog Ferdinand v. Braunschweig, Schwager Friedrichs II., besetzt Hamm und schlägt auf dem Schloss von der Recke zu Uentrop sein Hauptquartier auf.
  • 1761.15. Juli. Der französische Feldherr Charles Alain Gabriel de Rohan, Fürst von Soubise, ist von Wesel aus bis nach Hamm vorgestoßen.

Reichssachen

Großes Turnier des Grafen Engelbert III. von der Mark 1349. Landfriede zwischen Graf Adolf III. und den Bischöfen von Paderborn, Münster und Osnabrück 1392. Grenzvertrag zwischen Herzog Wilhelm I. und dem Bischof von Münster 1575. - Hamm war Sitz der Landesregierung von Stadtgründung bis 1398 und 1431-36, der Märkischen (1803 Westfälischen) Kriegs- und Domänenkammer seit 1787,1806 Landesadministrationskolleg bzw. 1808 Gouvernementskommissariat, 1809-15 Unterpräfektur Hamm, 1816-1901 Landratsamt für Kreis und Stadt Hamm, 1901-30 Landratsamt für Landkreis Hamm. Land- und Stadtgericht seit 1815. Kreisgericht 1849, Amtsgericht 1879. Oberlandesgericht 1820, Appellationsgericht 1849, Oberlandesgericht für die Provinz Westfalen und die 3 rheinischen Kreise Essen, Duisburg und Rees 1879. Bergamt 1903. Wasserstraßenamt 1917. [7]

Kriegswesen

Wehrhoheit

Die Wehrhoheit war im Besitze der Stadt. Gewöhnlich beschränkte sich die Wehrpflicht auf die Unterhaltung der Befestigungswerke sowie Verteidigung von Stadt und Feldmarken. Wehrpflichtig war die gesamte Einwohnerschaft, jedoch zum Wachtdienst in Friedenszeiten wurden nur die Bürger herangezogen. Die Einberufung zum Wehrdienst erfolgte hofenweise durch den Rat. Die Hofen, an deren Spitze je 4 Offiziere aus der Bürgerschaft standen, gliederten sich in Rotten. Für äußere Kriegsdienste warb die Stadt seit dem 15. Jh. von Fall zu Fall Söldner.

Schützengilden

Mit Bogen bewaffnete Schützengilde (St.-Agathen-Bruderschaft) schon Anfang 15. Jhdts. Von ihr teilte sich 1564 die mit Büchsen bewaffnete St.-Antonius-Bruderschaft ab, jede zählte 50 Mann. Durch die Spanier aufgelöst 1622. 1631 Bildung einer 100 Mann starken neuen Schützengesellschaft, die, ebenfalls auf Bürger beschränkt, auch zu Kriegsdiensten für den Landesherrn verpflichtet war und noch vor 1700 aufgelöst wurde. Auf königlichen Befehl 1706 Bildung einer Schützen- kompanie, die aber schon 1713 wieder aufgehoben werden mußte.

Garnison

Brandenburg-preußische Truppenteile 1648 bis 1717, Inf.-Rgt. Nr. 9 1718-1806, Großhzg. Bergisches Lancier-Rgt. 1808-13, II./Inf.-Rgt. Nr. 13 und anschließend preußische Truppenteile 1815-59, II./Inf.-Rgt. Nr. 16 1859-66, II./Inf.-Rgt. Nr. 13 1866-77, Schwadr. 2. Westfälisches Husaren-Rgt. Nr. 11 1815-49, Schwadr. Kür.-Rgt. Nr. 4 1850-84, Ers.-Batl. 1. Lothringisches Inf.-Rgt. Nr. 130 1915-18, I./Inf.-Rgt. Nr. 64 1934-39, Panzerjäger-Abt. Nr. 16 1934-39, IL/ Art.-Rgt. Nr. 54 1934-36, II./Art.-Rgt. Nr. 16 1935-39, I./Art.-Rgt. Nr. 16 1938-39, Ers.-Truppenteile 1939-45. [8]

Siegel, Wappen, Fahne

Wappen NRW Kreisfreie Stadt Hamm.png Beschreibung:

Wappen (seit 1875): In Gold ein von Rot und Silber in 3 Reihen geschachter Balken. Entsprechend dem ältesten Sekretsiegel wurde 1935 die Zahl der Felder auf 3x7 herabgesetzt, außerdem die Farbgebung (1. Feld des Schachs rot) festgesetzt.

Siegel: Ältere Siegel und Wappen enthalten die Wappenbilder (wachsender Löwe und Schachbalken) des Stadtgründers Graf Adolf I. Das große Stadtsiegel (1263, 1282) zeigt eine Burg mit einem starken Mittelturm, zwei kleineren Seitentürmen und anschließender Mauer über einem breiten Giebel, der sich über einem wachsenden Löwen erhebt. Das kleine Sekretsiegel (1297), das noch im 14. Jh. Rücksiegel des großen war, dann nur allein gebraucht wurde, zeigt einen Schachbalken mit 3x7 Feldern. Hieraus entwickelte sich das „kleine" Stadtwappen, das vom 16. Jh. bis 1803 auf Siegeln und Münzen erscheint. Das älteste „große" Stadtwappen (um 1575) vereinigt beide (nur geringfügig abgeänderte) Siegelbilder auf einem gespaltenen, von Löwen gehaltenen Schild. 1836 auf die städt. Siegel übernommen, wurde dieses Wappen zugunsten des einfachen Schachbalkens wieder aufgegeben.

Stadtfahne  : rot-weiß. [9]

Finanzwesen

Münzwesen

Gräflich märkische Münzstätte errichtet vor 1235. 1269 übergab der Landesherr den Bürgern von Hamm die dauernde Aufsicht darüber. Münzstätte noch 1376 erwähnt, aber Prägungen nur bis 1347 erhalten. Geprägt wurden Pfennige und deren Teilstücke, und zwar unter Adolf I. (1198-1249) nach englischem Vorbild (Sterlinge), unter Engelbert I. (1249-77) neben einheimischen Mustern auch solche auf Münsterschen Schlag. Von Eberhard, Engelbert II. und Adolf II. sind Nachahmungen der Münzen fremder Herren bisher nicht bekannt geworden. Städtisches Kupfergeld wurde seit Anfang des 17. Jhdts. zunächst ohne Jahreszahl, seit 1609 mit Jahreszahl bis 1749 in zahlreichen Jahren ausgegeben. Folgende Werte sind bisher bekannt geworden: 12, 6, 4, 3, 2, 1, 1/2 Pfg., seit 1652 nur 3-Pfg.-Stücke, von denen 4 einen klevischen Stüber ausmachten. Eine landesherrliche Genehmigung scheint zunächst nicht vorgelegen zu haben, wurde aber 1718 mit der Beschränkung auf 3-Pfg.-Stücke erteilt. Wegen der zu umfangreichen Ausprägung wurde 1740 von Friedrich d. Großen die Genehmigung zurückgezogen, gleichwohl, wurden noch bis 1749, allerdings in recht beschränktem Maße, Dreier geschlagen. Die Stücke zeigen sämtlich auf der Vs. das Wappen, auf der Rs. die Wertzahl.

Notgeld. 1917: 1, 2, 5, 10, 50 Pfg. Zink. 1918: 1, 2, 10, 50 Pfg. Eisen. 1919: 1, 2, 5, 10, 50 Pfg. Eisen. Folgende Ausgaben in Papier: 1920-21: 10, 25, 50 Pfg. 1918: 5, 10 M. 1947: 10, 20 Rpfg. (Straßenbahn). [10]

Steuern

Im Mittelalter beanspruchte der Landesherr keine regelmäßigen Steuern, nur in besonderen Fällen außerordentliche Bede, zuerst 1470 erwähnt. Mit Beginn der Neuzeit häufiger solche von den Landständen festgesetzten Bewilligungen (Abfindung des Herzogs Karl von Geldern 1529, Türkenkrieg 1532, Bekämpfung der Wiedertäufer in Münster 1536, Türkenkrieg 1546), die schließlich in eine jährlich erhobene landesherrliche Kontribution übergingen. Diese setzte sich aus ver-schiedenen Steuerarten zusammen, 1640: Grund-, Einkommen-, Kapital-, Vieh- und Kopfsteuer. Direkte Steuer der Stadt war eine Realsteuer vom Grundbesitz (1533 Schatz, später Schätzung genannt), zuerst unregelmäßig, seit etwa 1640 jährlich. Sie bestand aus einer Gebäude-, Kapitalrenten-, Gewerbe-, Umsatz- und Viehsteuer. Ferner seit 1612: Erbschaftssteuer („aus Sterbefällen"), Fremdensteuer („Schlafgeld"), Zehntpfennig, Bürgergeld, Wachtgeld, seit 1638 Gildegulden (Zunftaufnahmegebühr) und Ratsgeld (von neugewählten Ratspersonen).

Städtische indirekte Steuern: Weinakzise 1414 erwähnt, dazu mit landesherrlicher Genehmigung 1484 Akzise von Brot und Bier. Außerdem bestanden 1612 folgende Akzisen: Branntwein, Leinentuch, Wollentuch, Leder, Vieh und Wegegeld, 1635 Marktumsatz. Dazu kamen 1638: Korn und Mahl, Salz, Kramerwaren; 1648: Höker; 1664: Schmiedewaren, Fleischhauer, fremde gefärbte Laken, Hochzeit und Tabak.

Die landesherrliche Kontribution wurde 1716 aufgehoben und zugleich der Stadt die Schatzung und (abgesehen vom Wegegeld) alle Akzisen genommen. Dafür wurde eine königliche Akzise auf Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände eingeführt, aus deren Aufkommen die Stadt jährliche Zuschüsse erhielt. Nach 1763 beschränkte Friedrich II. die Akzise auf die Mahl- und Schlachtsteuer und führte wieder die Kontribution ein. Die Erhebung des Wegegeldes mußte die Stadt 1838 am Norden-, Westen- und Südentor, 1851 am Ostentor einstellen.

Zölle

1773 erhielt Hamm vom Landesherrn das Privileg, daß alle in Hamm eingeführten und dort umgesetzten Waren zollfrei durch seine Lande gehen sollten. Doch der Zoll von der Habe und von Gütern, die durch die Nordenlandwehr nach Hamm getrieben oder gebracht wurden, stand bis 1803 weiter dem Landesherrn zu.

Stadtgebiet

Stand 1954: Das Wigbold erstreckte sich anfangs nur südlich der Lippe, so weit es der Landesherr (von seinem zum Oberhof und zur Burg Mark gehörenden Besitz und als ehemals Isenberg-Nienbrüggisches Gebiet) der Stadt bei der Gründung zugewiesen hatte. 1243 folgte nördlich der Lippe die spätere Nordenvorstadt, die damals dem Landesherrn ebenfalls aus dem Isenbergschen Besitz zugefallen war. 1395 umgab die Stadt ihr gesamtes Gebiet mit einer Landwehr.

Weiterer Gebietszuwachs durch die Markenteilungen von 1777-1830; 1830 umfaßte das Stadtgebiet 2.083 ha, 1858: 2.257 ha. Durch Gebietstausch mit Heeßen 1923: Zuwachs 2 ha und Verlust 910 Einwohner, mit Werries 1939: Verlust 32 ha und Zuwachs 67 Einwohner. Ferner 1939: Eingemeindung des größten Teils von Mark (238 ha, 1.117 Einwohner.) und Ausgemeindung eines Teils von Westtünnen (5 ha, 5 Einwohner). Gebiet 1939: 2.472 ha, 1951: 2.478 ha, 1953: 2.477 ha.

Kommunale Neugliederung

  • 1968 eingegliedert vom Amt Rhynern die Gemeinden Berge, Westtünnen, vom Amt Pelkum Teile der Gemeinde Wiescherhöfen.
  • 1975 Stadt Hamm aus den Gemeinden Pelkum (1968 aus den Gemeinden Herringen, Lerche, Pelkum, Sandbochum, Weetfeld und Teile von Wiescherhöfen; Rechtsnachfolgerin des Amtes Pelkum), aus der Gemeinde Rhynern (1968 aus den Gem. Allen, Freiske, Hilbeck - 1975 zu Werl -, Osterflierich, Osttünnen, Rhynern, Süddinker, Wambeln), aus der Gemeinde Uentrop (1968 aus den Gemeinden Braam-Ostwennemar, Frielinghausen, Haaren, Norddinker, Schmehausen, Uentrop, Vöckinghausen, Werries; Rechtsnachfolgerin des Amtes Rhynern).

Politische Einteilung

Kirchenwesen

Bistümer seit Mittelalter

Stadtgebiet nördlich der Lippe: Bistum Münster. Abtrennung von Pfarrei Heeßen und Erhebung zur selbständigen Pfarrei Herz-Jesu 1897. Stadtgebiet südlich der Lippe: Erzbistum Köln, Dekanat Dortmund, seit 1821 Bistum Paderborn, Dekanat Hamm. 1337 Abtrennung von der Pfarrei Mark und Erhebung zur selbständigen Pfarrei Hamm, die bis 1553 bestand. Wahrnehmung der katholischen pfarramtlichen Rechte durch das Franziskanerkloster seit 1638, anerkannt erst um 1660, bis 1825. Dann Pfarrei St. Agnes, davon abgetrennt als selbständige Pfarreien: St. Joseph 1897, Liebfrauen 1909, St. Bonifatius 1938.

Reformation

Erste Verkündigung der lutherischen Lehre 1533, Einführung der Reformation lutherischen Bekenntnisses 1553, Annahme des reformatorischen 1585. Öffentliche Religionsausübung für Lutheraner 1650. Vereinigung beider Gemeinden zur evangelischen Kirchengemeinde Hamm, Kreissynode Hamm 1821. Seit 1553: 1 Pfarrbezirk, 1882: 3, 1898: 4, 1912: 5, 1922: 6, 1947: 7 Pfarrbezirke. [11]

Bekenntnisse

1798: 2.067 Ev. (1.130 Ref., 937 Luth.), 935 Kath., 1843: 3.453 Ev., 4.304 Kath., 1846: 3.531 Ev., 3.318 Kath., 1849: 3.607 Ev., 3.646 Kath., 1880: 8.990 Ev., 11.552 Kath., 8 Andersgläubige, 12 Glaubenslose, 1900: 12.456 Ev., 18.557 Kath., 65 Andersgläubige, 1905: 15.136 Ev., 22.565 Kath., 76 Andersgläubige, 1911: 17.327 Ev., 26.745 Kath., 165 Andersgläubige, 1921: 19.573 Ev., 28.508 Kath., 500 Andersgläubige, 1930: 20.719 Ev., 30.901 Kath., 1.134 Andersgläubige, 1939: 21.751 Ev., 31.608 Kath., 1.281 Sonstige, 1946: 19.781 Ev., 28.639 (56%) Kath., 2.418 Sonstige, 1950: 24.509 Ev., 33.193 Kath., 1.081 Andersgläubige, 1.881 Glaubenslose, 1953: 27.046 Ev., 34.914 Kath., 631 Andersgläubige, 2.197 Glaubenslose.

Anfang des 17. Jh. nur wenige Wiedertäufer (Mennoniten) in Hamm, denen der Rat z. T. nur befristeten Aufenthalt gestattet hatte. Auf Betreiben der Bürgerschaft und des ref. Presbyteriums beschloß 1612 und 1613 der Rat, jeden weiteren Zuzug zu unterbinden und keinem Wiedertäufer mehr das Bürgerrecht zu verleihen. Auch ihre religiösen Zusammenkünfte wollte 1621 die Bürgerschaft verboten haben. Taufen und Beerdigungen von Mennoniten finden sich noch bis 1660 in den ref. Kirchenbüchern.

Juden

Juden 1348 zuerst erwähnt, im Pestjahr 1350 Vertreibung und Einziehung ihrer Güter durch den Landesherrn. 1419 erhielt Hamm das Privileg, daß es keine Juden zu dulden brauchte. Erst 1430-36 auf Bitten des Landesherrn vorübergehende Aufnahme eines Juden. Dann erst wie-der 1604: 2 Familien zugelassen, seitdem waren stets Juden in Hamm. Sie hatten Friedhof, Synagoge (seit 1656) und eigene Schule (1722) trotz der geringen Zahl; 1675: 3, 1736: 4, 1744: 5, 1747:6, 1754: 7, 1764: 8, 1765: 9, 1767: 10, 1770: 11 Familien. 1798: 63 Juden in 8 Familien.

Die Juden standen unter dem Schutz des Landesherrn, nur 1604-48 stellte die Stadt die Schutzbriefe aus und erhob selbst das Geleitsgeld. Die Juden waren vom Bürgerrecht ausgeschlossen und wurden nicht in Zünfte aufgenommen. Sie durften nur Geld wechseln und zu vorgeschriebenem Zinsfuß gegen Schuldscheine oder Pfänder ausleihen. Ende des 18. Jhdts. wurde ihnen der Handel mit neuen Kürschnerwaren gestattet, doch mußten diese in der Stadt angefertigt und gekauft worden sein. Trotzdem unterlagen die Juden (gleich anderen nicht vollberechtigten Einwohnern) allen bürgerlichen Lasten und Diensten (Wacht, Einquartierung, Steuern), bis sie 1808 dieselben Rechte und Freiheiten wie andere Staatsbürger erhielten. 1871: 174, 1925: 401 Juden. [12]

Wohlfahrtspflege

Stand 1954: Westenhospital 1319-1774. St.-Antonius-Gasthaus 1404-1555, später Armenstiftung. Leprosenstift wahrscheinlich vor 1419, bis 1675. Eine „Elende" 1517/37-1778. Ref. Waisenhaus 1655/56-1784. Stadt. Krankenhaus 1849. Kath. St.-Marien-Hospital 1849. Ev. Waisenhaus Friedrich-Wilhelm-Stift 1856. Kath. Waisenhaus Vorsterhausen 1867. Ev. Märkische Säuglings- und Kinderklinik 1926. Kath. Säuglings- und Kinderheilstätte St. Elisabeth 1926. Knappschaftskrankenhaus 1930. Hallenschwimmbad 1913-44. Warmquellensolbad Hamm 1882. Schlachthof 1895. Chem. Untersuchungsamt 1907. Gaswerksgesellschaft 1858, städt. 1883; Wasserwerk Wickede/Ruhr 1889, Warmen/Ruhr 1936. Kanalisation und Kläranlage 1892/93. Elektrizitätswerk 1898.

Bildungswesen

Schulen

Stand 1954: Erste Volksschule, städtisch 1348, Stadt und ref. Kirche seit 1621. Zweite Volksschule der luth. Kirche 1651. Dritte Volksschule der kath. Kirche 1675. Vierte Volksschule der jüdischen Gemeinde 1722. Zusammenschluß der 3 christlichen Schulen zu einer Anstalt mit ev. und kath. Abteilung 1821. Trennung in 2 Schulen der ev. bzw. kath. Schulgemeinschaft 1839. 1865: drei, 1876: vier, 1882: sechs, 1902: sieben Schulen (Träger: Stadt,Landesschulkasse), 1906: 8,1911: 10, 1913: 11, 1922: 13, 1931: 12, 1942: 13, 1949: 14 Volksschulen.

1. Mittelschule 1919 (privat), 2. Mittelschule 1940 (städtisch), 3. Mittelschule 1942 (privat). 1943: eine städtische Mittelschule, 1946: 2. (privat).

Latein Schule 1298 bis 1781 (Stadt und ref. Kirche), staatl. Gymnasium 1781. Kath. Rektoratschule, privat, 1886 bis 1922. Kath. Marienlyzeum, privat 1919-42. Erste Oberschule privat 1864, städt. 1875; 2. städt. 1902; 3. städt. 1922-44. Akademisches Gymnasium (Theologie, Jura, Philosophie), Stadt und Stiftungen, 1655-1781, dann mit Latein Schule zum staatl. Gymnasium zusammengelegt. Lehrerseminare (und Präparandenanstalten): kath. staatl. 1909-25, ev. staatl. 1912-25.

Freiwillige Sonntagsschule für Handwerkslehrlinge und Gesellen, privat 1830-67. Pflicht-Handwerkerfortbildungsschule privat 1876-93. Städt. Berufsschule: gewerbliche und kaufmännische Abt. 1893, hauswirtschaftliche Abt. 1938. Städt. Handelsschule 1914. Städt. Höhere Handelsschule 1919. Städt. Haushaltungsschule 1922. Städtische Wahlfreie Abendlehrgänge 1931. Städt. Schule für Kinderpflegerinnen und Haushaltsgehilfinnen 1942, Abt. Nadelwerk 1950. Volkshochschule nach 1919 nur wenige Jahre, Neugründung 1947. [13]

Druckereien / Zeitungen

Buchdruckerei des akademischen Gymnasiums 1661-1822, später Graphische Betriebe KG. Emil Griebsch, vereinigt mit Breer & Thielman, Buchdruckerei und Verlag, zum Westfäl. Heimatverlag 1949.

  • Intelligenzblatt für Cleve-Mark 1806-10.
  • Rheinisch-Westfälischer Anz. 1818-41.
  • Westfälische Ztg. 1825-27.
  • Westphalia, Zeitschrift für Gesch. und Altertumskunde Westfalens und Rheinlands 1825.
  • Hermione, Blätter für Unterhaltung, Kunst und Wissenschaft 1827-28.
  • Allg. Unterhaltungsbll. zur Verbreitung des Schönen, Guten und Nützlichen 1827
  • Allg. Unterhaltungsblätter für Leser aus allen Ständen 1831-33.
  • Herman, Der dt. Volkswächter in Rheinland und Westfalen bzw. Die Union, westfälisches Volksorgan für wahre Demokratie und konstitutio-nelles Königtum 1848-50.
  • Westfälische Ztg. 1850.
  • Hammer Ztg., Kopfbl. der Dortmunder Morgenztg., 1882-86.
  • Westfälischer Courier 1896.
  • Westfälischer Generalanz. bzw. Märkische Tagesztg., amtliches Kreisbl. für den Stadtkreis Hamm, 1903-13.
  • Der Hammer, Kopfbl. der Münsterschen Ztg. Der Volkswille (SPD) 1919-33.
  • Westfälische Landesztg., Rote Erde, Ausgabe Hamm (NSDAP) 1933-45.
  • Kreis Hammsches Wochenbl. 1822.
  • Hammsches Wochenbl., hauptsächlich zur genaueren Kunde der west-fälisch-rheinischen Gesch. 1824
  • Wochenbl. für die Stadt und den Kreis Hamm. 1825.
  • Westfälischer Anz. (überparteilich) 1850-1945.
  • Hammer Volksztg. bzw. Hamm-Soester Volksztg. 1872*
  • Westfälischer Volksfreund 1900
  • Westfälischer Kurier (Zentrum) 1924-41; als Sonntagsbeilage dazu: Liboriusbl. 1924-35, selbständige kath. Wochenschrift seit 1949. * Westfälischer Anz. und Westfälischer Kurier vereinigt als Westfälischer Anz. und Kurier (überparteilich) seit 1949.
  • Der Hausfreund für Stadt und Land, Wochenschrift (überparteilich) seit 1843.
  • Westfalenpost, Ausgabe Hamm (CDU) 1946.
  • Westfälische Rundschau, Ausgabe Hamm (SPD) 1946. [14]

Bibliografie

Genealogische Bibliografie

Verwaltungsberichte

  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten der Stadt Hamm i. W. für die Zeit vom ... bis ... 1881/1886 -1899/1900, Hamm, Digitalisat der ULB Münster
  • Verwaltungs-Bericht der Stadt Hamm (Westf.) für die Rechnungsjahre ..., Hamm, Mark. Tageszeitg, 1904 - 1908/1909, Digitalisat der ULB Münster
  • Auszug aus dem Verwaltungsbericht der Stadt Hamm (Westf.) für das Rechnungsjahr ... : Anlage zum Haushaltsplan für das Rechnungsjahr ... gemäß § 61 der Städteordnung für die Provinz Westfalen vom ... Hamm, 1929 -1931, Digitalisat der ULB Münster
  • Bericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeinde-Angelegenheiten der Stadt Hamm (Westf.) für das Rechnungsjahr ... 1921, Hamm, Digitalisat der ULB Münster

Periodika

  • Hammsches Wochenblatt hauptsächlich zur genaueren Kunde der westphälisch-rheinischen Geschichte. Hamm, 1824
  • Wochenblatt für die Stadt und den Kreis Hamm, 1825, 1831, Digitalisat
  • Heimatblätter Hamm. Geschichte, Kultur und Brauchtum in Hamm und in Westfalen. Beilage zum Westfälischen Anzeiger, Gutenbergstraße 1, 59065 Hamm. 14/2007.
  • Der Dorfbote. Mitteilungen des Heimatvereins Norddinker, Vöckinghausen und Frielinghausen, Johannes Ulmke, Viereggenkamp 6, 59071 Hamm-Frielinghausen, Tel.: 02388/2842. 19/2007.
  • Allgemeine Chronik der Königlich Preussischen Provinz Rheinland-Westfalen, 1831, Digitalisat
  • Westphälische Zeitung, 1824, Digitalisat
  • Intelligenzblatt / Intelligenz-Blatt, 1824, Digitalisate
  • Rheinisch-Westphälischer Anzeiger, weitere Titel: Der Rheinland-Westfaler Anzeiger, Der Rheinisch-westfälische Anzeiger oder Vaterländisches Archiv zur Beförderung und Verbreitung des Guten und Nützlichen, Der Sprecher oder Rheinisch-Westfälischer Anzeiger, Der Sprecher oder Rheinisch-Westphälischer Anzeiger, 1817, 1819, 1823 - 1830, Digitalisat
  • Der Sprecher oder Rheinisch-Westfälischer Anzeiger : Wahrheit - Gerechtigkeit - Gemeinwohl, 1832-1833, 1836, 1842, Digitalisate
  • Central-Volksblatt für den Regierungsbezirk Arnsberg : Arnsberger Zeitung : Sauerländer Bote : amtliches Kreisblatt für den Kreis Arnsberg; weitere Titel: Central-Volksblatt für den Regierungs-Bezirk Arnsberg zugleich Amtsblatt für den Kreis Brilon; Centralvolksblatt; Central-Volksblatt für die Kreise Soest, Arnsberg, Iserlohn und Hamm, 1856 - 1857, 1859, 1861 - 1920, 1923, Digitalisat
  • Centralvolksblatt / Central-Volksblatt für das gesamte Sauerland : Arnsberger Zeitung : Sauerländer Bote, 1923, 1925 - 1936, Digitalisat

Historische Bibliografie

  • Grote: Statistik des Kreises Hamm, Hamm, 1870, Digitalisat der ULB Münster
  • Merian, Topographia Westphaliae (1647).
  • Anonymus (Asbeck?), Das Denkenswürdige von der Stadt Hamm (1756).
  • von Steinen, Westphälische Geschichte, 4. Teil, XXVII. (1760).
  • Overmann: Die Stadtrechte der Grafschaft Mark, 2. Heft, in: Veröffentlichungen der Historischen Kommission für Westfalen, Rechtsquellen, Westfälische Stadtrechte (1903).
  • Overmann, A.: Hamm, Münster i. W., Aschendorff, (1903), 128 Seiten, Digitalisat der ULB Münster
  • Möller, Kurze Hist.-Genealog.-Stat. Gesch. der Hauptstadt Hamm und der ursprünglichen Entstehung der Grafschaft Mark, nebst einigen Berichtigungen (1803).
  • Essellen, Beschreibung und kurze Gesch. des Kreises Hamm und der einzelnen Ortschaften in demselben (1851).
  • Nordhoff, Die Kunst- und Geschichtsdenkmäler der Provinz Westfalen, Stück I, Kreis Hamm, (1880).
  • Dreymann, A.: Alphabetisches Ortschafts-Verzeichnis für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm / nach amtl. Quellen. Hamm i. W.: Grote'schen Buchh. (1885) Digitalisat der ULB Münster
  • Heimatbuch Kreis und Stadt Hamm (1922).
  • Magistrat der Stadt Hamm, Festschrift zur Erinnerung an das 700-jährige Bestehen der Stadt (1926).
  • Ossenberg und Lappe, Bau- und Kunstdenkmäler von Westfalen, Bd. 43, Stadt Hamm (1936).
  • Zur Erinnerung an den 4. Juli 1894, Einweihungsfeierlichkeit des neuen Oberlandesgerichtsgebäudes Hamm, Hamm i. W., Griebsch, 1894, Online

Bibliografie-Suche

Weitere Bibliografie

  • Hammer Verkehrsbuch, hrsg. Felix Wittenstein, Hamm i. W., Griebsch, (1902), Online, (eine Art Branchenbuch)

Karten


Archive

Stadtarchiv Hamm,

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (bis 2008 Staatsarchiv Münster)

Archiv des ev. Kirchenkreises Hamm

  • (ab 1578)

Archiv der kath. Kirchengemeinde Hamm

  • (ab 1624)

Historisches Archiv der Stadt Siegburg

  • Stadtarchiv, Rathaus, 53721 Siegburg, Tel. 02241-10 23 25
  • Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, Signat. A II/1 - A/II 31. Bearbeiter: W. Günter Henseler, Kierspe.
  • Schöffenprotokolle der Stadt Siegburg 1415-1662, A II/2, 1495, Blatt 216r. Edition: W. Günter Henseler, Kierspe.
  • 1495. Herman Hachenberch impetit Johan Overstoltz vur stockvyschs und haet eyn konde laessen lesen die zo Hamme in Westphalen gesegelt solde syn.
  • Der scheffen hait sy bescheiden na middage umb die sachen zo verhueren.


Bibliotheken

Verschiedenes

Heimat- und Volkskunde

Fußnoten

  1. Quelle: Keyser, Erich (Hrsg.): Westfälisches Städtebuch (1954)
  2. Literatur: Krebs, Die Vor- und Frühgesch. des Gebietes der Stadt Hamm, Festschrift (1926).
  3. Literatur: Overmann, Die Stadtrechte der Grafschaft Mark 2. Heft (1903). Philippi, Die „Gründungsurkunde" der Stadt Hamm, Festschrift (1926). Ders., Die Gründung der Stadt Hamm und die sich daran anknüpfenden Fragen, Beitr. zur Gesch. Dortmunds und der Grafschaft Mark (1928).
  4. Literatur: B. Eggert, Vergleichende Dialektgeographie des Gebiets der Beckumer Berge und der Soester Börde (Diss. Münster, Hdschr. 1921).
  5. Literatur: Dohmann, Hamm als Gerichtsstadt, in: Heimatbuch (1922). Heermann, Hamm im Gerichtswesen der Grafschaft Mark und der Provinz Westfalen, Festschrift (1926).
  6. Literatur: Kresing, Hamm während des 7jährigen Krieges, in: Heimatbuch (1922). Borger, Hamm und seine Garnison im 17. und 18. Jh. (1928).
  7. Literatur: Böckenholt, Zur Gesch. der Kgl.-Preußischen Provinzial-verwaltungsbehörde der ehem. Grafschaft Mark (1911). Meilmann, Hamm, Sitz der Kammer (Regierung), in: Heimatbuch (1922).
  8. Literatur: Borger, H. und seine Garnison im 17. und 18. Jh. (1928).
  9. Literatur: Bauermann, Siegel und Wappen der Stadt H., in: Festschrift (1926).
  10. Literatur: Kennepohl, Die Hammer Münzen, Festschrift Hamm (1926).
  11. Literatur: Mellmann, Geschichtliches über die Kirchen und Klöster Hamms, in: Heimatbuch (1922). Diodor Henniges, Das Franziskanerkloster zu Hamm 1455—1824 (1924). Eickhoff, Aus der Kirchen- und Schulgesch. Hamms, in: Festschrift (1926). A. Schillupp, Aus der Gesch. unserer Gem., in: Ev. Kirchengem. Hamm (1951).
  12. Literatur: Schülupp, Zur Gesch. der ev. Kirchengem. H. (1950, Hdschr.). Lappe, Die Juden in H., in: Festschrift (1926).
  13. Literatur: Berndt, Ältere Gesch. des Kgl. Gymnasiums in Hamm. (1909). Stakemeyer, Aus der Gesch. des Schulwesens unserer Heimat, in: Heimatbuch (1922). Eickhoff, Aus der Kirchen- und Schulgesch., in: Festschrift (1926). 75 Jahre Städt. Mädchengymnasium Hamm. (1950). 50 Jahre Städt. Mathematisch-Naturwissenschaftliches Gymnasium Hamm. (1952). Festschrift zur Feier des 100jährigen Bestehens des Wissenschaftlichen Vereins Hamm. (1952).
  14. Literatur: Wienstein, Zur Gesch. des Zeitungswesens, in: Heimat-kalender für Kr. und Stadt Hamm, Unna, Kamen (1926), Bänfer, Die alte Buchdruckerpresse aus der Druckerei des Gymnasiums, Beilage des Westfälischen Anz. (1932). Ders., Eine Buchdruckerpresse aus dem 16. Jhdt. im städt. Gustav-Lübcke-Mus. Hamm, in: Westfalen (1933).


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<gov>HAMAMMJO31VQ</gov>