Hude (Vieh)

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Einleitung

Die Hude bedeutete einerseits die Hütung des Viehs (lateinisch „custodia“ oder „tutela“), in den Markenordnungen wurde aber andererseits damit auch die Örtlichkeit gemeint, an der das Vieh der Gemeinheit gehütet wird.

Hudeherren

  • Stadt Bad Lippspringe: Aufsicht über die Huden übten 4 Hudeherren, während übriges Gemeindeland ein Feldknecht bewachte.

Streitigkeiten um Huderechte

  • 1786 – 1791 Protokoll der Verhandlungen zwischen dem Freiherrn [Friedrich Wilhelm] von Schorlemer zu Herringhausen und dem Freiherrn von Schorlemer zu Niederhellinghausen wegen Treiben des Viehs auf die Gemeindehude (Prozess am Offizialatsgericht zu Werl)
  • 1563 – 1697 Hudegerechtigkeit des Schulten Böbbing im Bruche und Streitigkeiten mit der Stadt Lippstadt
  • (1600, 1677/78, 1700-03, 1751) 1773-83 Klage der Einwohner der Dörfer Garbeck, Leveringhausen und Frühlinghausen gegen Erbpächter Gebrüder Lürmann in Iserlohn wegen strittiger Hude bei Stephanopel (Ksp. Garbeck) im Balver Wald bzw. in der Balver Mark

Verweis

Weblinks

Zeitlich, regionale Begrifflichkeit

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