Kellaren (Amt): Unterschied zwischen den Versionen

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* 02.01.1891: Eingliederung von Teilen der Landgemeinde Reußen ([[Soykamühle|Soyka-Mühle]] nebst den zugehörigen Landflächen westlich der Alle belegenen Flächen mit 23,467 ha) in den Gutsbezirk Lanskerofen Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Lanskerofen; Eingliederung der Landgemeinde Reußen (Soyka-Mühle nebst den zugehörigen Landflächen östlich der Alle belegenen Flächen mit 21,567 ha sowie die Alle) in den Gutsbezirk Ramuck Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Ramuck.
* 02.01.1891: Eingliederung von Teilen der Landgemeinde Reußen ([[Soykamühle|Soyka-Mühle]] nebst den zugehörigen Landflächen westlich der Alle belegenen Flächen mit 23,467 ha) in den Gutsbezirk Lanskerofen Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Lanskerofen; Eingliederung der Landgemeinde Reußen (Soyka-Mühle nebst den zugehörigen Landflächen östlich der Alle belegenen Flächen mit 21,567 ha sowie die Alle) in den Gutsbezirk Ramuck Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Ramuck.
* 01.01.1908: Der Amtsbezirk Kellaren umfasst die Landgemeinde Reußen und die Gutsbezirke Ganglau, Kellaren und Teile von Lanskerofen Oberförsterei (Forsthaus Reussen).
* 01.01.1908: Der Amtsbezirk Kellaren umfasst die Landgemeinde Reußen und die Gutsbezirke Ganglau, Kellaren und Teile von Lanskerofen Oberförsterei (Forsthaus Reussen).
* 17.10.1928: Umwandlung des Gutsbezirks Ganglau in eine Landgemeinde gleichen Namens; Eingliederung des von Teilen Gutsbezirks Kellaren (Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Leynau im Amtsbezirk Klaukendorf; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (ohne Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Reußen.
* 17.10.1928: Umwandlung des Gutsbezirks Ganglau in eine Landgemeinde gleichen Namens; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Leynau im Amtsbezirk Klaukendorf; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (ohne Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Reußen.


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Version vom 22. Dezember 2011, 08:14 Uhr

Disambiguation notice Kellaren ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Kellaren (Begriffserklärung).

Allgemeine Hinweise

Amtsbezirk im ehemaligen Landkreis Allenstein in Ostpreußen. Zum Amt gehörten 1905:

Geschichte

  • 07.05.1874: Bildung des Amtsbezirks Kellaren Nr. 28 aus den Landgemeinden Kolpacken und Reußen sowie den Gutsbezirken Ganglau und Kellaren.
  • 04.04.1878: Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (1,013 ha) in den Gutsbezirk Ramuck Forst; Eingliederung des Gutsbezirks Ramuck Forst (Fläche von 1,098 ha der Dienstländereien der Waldwärterstelle Zasdrosz) in den Gutsbezirk Kellaren.
  • 29.01.1879: Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Ramuck Forst (Wiesenfläche mit 0,143 ha) in den Gutsbezirk Kellaren; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Ramuck Forst (Wiesenfläche mit 0,304 ha) in die Landgemeinde Reussen.
  • 11.12.1880: Eingliederung des Gutsbezirks Kellaren (0,777 ha) in die Landgemeinde Jomendorf im Amtsbezirk Klein Bertung.
  • 01.01.1883: Der Amtsbezirk Kellaren umfasst die Landgemeinden Kolpacken und Reußen und die Gutsbezirke Ganglau, Kellaren und Zasdrose Forst.
  • 26.03.1885: Eingliederung von Teilen der Landgemeinde Reussen (69 ha) in den Gutsbezirk Lanskerofen Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Lanskerofen.
  • 14.07.1889: Eingliederung der Landgemeinde Kolpacken in die Landgemeinde Groß Trinkhaus im Amtsbezirk Klaukendorf.
  • 02.01.1891: Eingliederung von Teilen der Landgemeinde Reußen (Soyka-Mühle nebst den zugehörigen Landflächen westlich der Alle belegenen Flächen mit 23,467 ha) in den Gutsbezirk Lanskerofen Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Lanskerofen; Eingliederung der Landgemeinde Reußen (Soyka-Mühle nebst den zugehörigen Landflächen östlich der Alle belegenen Flächen mit 21,567 ha sowie die Alle) in den Gutsbezirk Ramuck Forst im Amtsbezirk Oberförsterei Ramuck.
  • 01.01.1908: Der Amtsbezirk Kellaren umfasst die Landgemeinde Reußen und die Gutsbezirke Ganglau, Kellaren und Teile von Lanskerofen Oberförsterei (Forsthaus Reussen).
  • 17.10.1928: Umwandlung des Gutsbezirks Ganglau in eine Landgemeinde gleichen Namens; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Leynau im Amtsbezirk Klaukendorf; Eingliederung von Teilen des Gutsbezirks Kellaren (ohne Etablissement Kolpacken) in die Landgemeinde Reußen.


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