Historisches Territorium: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 20. September 2007, 17:56 Uhr
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium
Der Begriff "Historisches Territorium"
Territorium von lat. terra: Erde, Land, Landschaft, lat. territorium: Gebiet
gem. Duden, Fremdwörterlexikon gleichbedeutend mit: a) Grund und Boden, Land, Bezirk, Gebiet b) Hoheitsgebiet eines Staates
Der Begriff Territorium wird heute in der Rechts- wie Geschichtswissenschaft vorzugsweise zur Kennzeichnung staatlicher Einheiten unterhalb der Ebene souveräner Staaten benutzt.
Es ist üblich, die Herrschaftsgebilde des Heiligen Römischen Reiches als Territorien zu bezeichnen.
Gemeint ist zunächst ein Gerichtsgebiet, dessen Inhaber – der auch eine Reichsstadt oder eine kirchliche Korporation sein kann – als Landesherr galt. Zunächst waren diese Territorien oft von anderen Herrschaftsansprüchen (verschiedene Gerichtsbarkeiten in verschiedenen Händen) durchsetzt und erst im weiteren Verlauf des späten Mittelalters und der frühen Neuzeit entwickelten sie sich zu mehr oder weniger geografisch geschlossenen Herrschaftsbereichen, die zunehmend als Territorialstaaten zu bezeichnen sind. Diese sind jedoch noch längst keine Staaten im modernen zentralistischen Sinne sondern zeichnen sich durch den Dualismus von Landesherrn auf der einen Seite und Ständen auf der anderen Seite aus. Die moderne zentralistische Staatsform entwickelt sich erst allmählich seit dem 18. besonders aber seit dem 19. Jahrhundert.
Das Historische Territorium im GenWiki
Hier wird der Begriff etwas weiter gefasst um es zu ermöglichen, jegliche erloschene Herrschaftsform, auch wenn es sich um Teilbereiche eines Territorialstaates handelt, der gleichnamigen Kategorie zuordnen zu können. Dazu können auch jüngst erloschene Regierungsbezirke und Kreise ebenso wie ehemalige Provinzen gehören.
Territorien im Heiligen Römischen Reich (Deutscher Nation)
Hier folgt eine (noch unvollständige) Aufstellung in alphabetischer Reihenfolge. Eine strukturierte Aufstellung befindet sich (noch im Aufbau) im Artikel Heiliges Römisches Reich Deutscher Nation.
- Herzogtum Bayern
- Herzogtum Berg
- Kurfürstentum Brandenburg
- Kurfürstentum Braunschweig Lüneburg
- Herzogtum Franken
- Herzogtum Kleve
- Kurfürstentum Köln
- Herzogtum Lothringen
- Grafschaft Mark
- Fürstbistum Münster bis 1802
- Erbfürstentum Münster ab 1802
- Markgrafschaft Neumark bis 1571 (danach brandenburgisch-preußische Provinz)
- Fürstbistum Osnabrück
- (Herzogtum Preußen bis 1701 namengebender Vorgänger des) Königreich Preußen)
- Fürstentum Ostfriesland
- Kurfürstentum Pfalz
- Herzogtum Sachsen
- Herzogtum Schwaben
- Herzogtum Thüringen
- Kurfürstentum Trier
Literatur
- HABERKERN, Eugen, WALLACH, Joseph Friedrich, Hilfswörterbuch für Historiker, Mittelalter und Neuzeit, Erster Teil: A-K, Zweiter Teil: L-Z, Tübingen 1987.
- Gerhard Köbler: Historisches Lexikon der deutschen Länder, die deutschen Territorien vom Mittelalter bis zur Gegenwart, München 1999.
- WILLOWEIT, D., Territorium, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 149 - 151.
- WILLOWEIT, D., Territorialstaat, in: ERLER, Adalbert, und KAUFMANN, Ekkehard (u.a.) [Hrsg.], Handwörterbuch zur Deutschen Rechtsgeschichte, V. Band, Spalte 146 - 149.