Sassen (Landkreis Mohrungen): Unterschied zwischen den Versionen
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{{:Maldeuten/Gmina Małdyty}} | {{:Maldeuten/Gmina Małdyty}} | ||
== Von | == Von 1818 bis 1945 == | ||
* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,<br>wurde am 30.7.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der [[Gutsbezirk]] {{#var:Ortsname}}. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/mohr/ | {{:Landkreis Mohrungen/Kreis 1818}} | ||
* Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,<br>wurde am 30.7.1874 der [[Amtsbezirk]] Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der [[Gutsbezirk]] {{#var:Ortsname}}. <ref name="TER">http://www.territorial.de/ostp/mohr/sassen.htm</ref> | |||
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* '''{{#var:Ortsname}}''' war ein Gut und Dorf zur Ordenszeit in dem Kammeramt Neimen, welches zur [[Kommende|Komturei]] [[Christburg]] gehörte. <ref name="COPP">Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 40.Heft, Thorn 1932,E.Wernich/Elbing, S.79-85</ref> | |||
* ''' | * '''25.5.1315,Marienburg:''' Nachdem der Preuße Grasuta in den Wechsel seines früheren Feldes eingewilligt hat, verleiht der Hochmeister Karl von Trier ihm und seinen Erben das Feld Sasne<br>frei von Zehnten und bäuerlichen Arbeiten zu Erbrecht.<br> '''Grenzen''': Die erste Grenze beginnt zwischen den Gütern der Leute von [[Glocken (Landkreis Mohrungen)|Colken]] und der von Sasne bei dem See Tolyn (''Sassner See'') bei einem kleinen Grunde (fundus), von hier denselben Grund hinaufsteigend bei einer gezeichneten Eiche bei einem kleinen Sumpfe, darauf zu einer von einem Graben umgebenen Grenze, von dort zur Rechten zu einer von einem Graben umgebenen Eiche bei einem Sumpfe, darauf gerade jenseits des Sumpfes zu einer von einem Graben umgebenen Grenze auf einem Hügel,von dort gerade über einen Sumpf zu einer Eiche vor einem Sumpfe, darauf gerade bis zu einem Brombeerstrauch, der von einem Graben umgeben ist, vor einem Sumpfe, wo die Güter unserer Leute von [[Kröken|Crekin]] anfangen, von hier zur Rechten im Kreise vorschreitend in einem Tale bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze zwischen zwei Sümpfen, darauf in demselben Tale hinabsteigend bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze vor einem Sumpfe, von hier vor jenem Sumpfe hinabsteigend bis auf einen Grund, darauf denselben Grund hinabsteigend bis zu dem See von Lycke, der in sein Feld einbezogen ist, von dort von dem anderen Ende des Sees, bis ein Tal beginnt, zur Linken bis zu einer gezeichneten Eiche in demselben Tale, darauf zur Linken vor einem Sumpfe bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze, die am Ende des Sumpfes steht, von hier in einem Grunde unterhalb eines Hügels vorschreitend bis zu einem gezeichneten Apfelbaum bis zu einem Wege, auf dem man von Krekin nach Surkepurn geht, darauf, wie derselbe Weg gezeichnet ist, bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze auf der Wiese Budewaio bei demselben Wege, wo die Güter der von Surkapurn beginnen, von dort gerade über die Wiese bis zu einer gezeichneten Eiche bei dem Flusse im Sumpfe, darauf denselben Fluß hinaufsteigend bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze bei einem kleinen Grunde, von dort zur Rechten denselben Grund hinaufsteigend bis zu einer dort gezeichneten Eiche, darauf in dem Tale vorschreitend bis zu einer gezeichneten Grenze an dem Wege, wo man von Surkepurn nach Sasne geht, von dort gerade bis zu einer gezeichneten Buche vor dem Sumpfe, wo einst eine Darre war, darauf gerade bis zu einer gezeichneten von einem Graben umgebenen Eiche bei der Wiese Markowaio, von dort gerade bis zu einer gezeichneten Grenze bei dem See Lochsdorff, die nicht weit von dem Wege steht, darauf gerade zur Rechten zu dem vorgenannten See Tolim, der ziemlich nah ist, darauf zur Rechten herumgehend bei dem See bis zu der ersten oben vermerkten Grenze.<br>'''Größere und kleinere Gerichte''' über die Leute auf ihren Gütern, die Gefälle von ihnen mögen sie zu ihrem Bedarf verwenden. Die Straßengerichte mit ihren Einkünften behält sich der Orden vor. Die Bauern, die sie auf ihren Gütern ansetzen, werden ihnen den Zehnten geben und Dienste und Arbeiten leisten. Und wenn ein Erbe ledig wird, sollen sie es nehmen, jedoch unter mitleidiger Beobachtung der Gerechtigkeit Gottes gegen die Witwe.<br>'''Freie Fischerei''' in dem See Tolyn zum Bedarf ihres Tisches, ebenso in dem Flusse, der in den oft genannten See Lochsdorff fließt.<br>'''Verpflichtung''' zur Teilnahme an Reisen, Landwehren und besonders am Bau neuer Befestigungen mit ihren Leuten, ihren Pferden und landesüblichen Waffen.<br>'''Zins''' von jedem Pfluge ein Scheffel Weizen und ein Scheffel Korn, von jedem Haken ein Scheffel Weizen. <ref name="COPP"/> | ||
* '''25.4.1398, Pruschenmarkt:''' Johann von Beffard, oberster Trappier und Komtur, vollzieht einen Wechsel mit Sclodien, Tolnen, Thomas und Mattis, Gebrüdern;<br>er verleiht ihnen 2 Hufen und 9 Morgen zu Sasnen für 2 Hufen und 9 Morgen zu Kexten frei von bäuerlicher Arbeit.<br>'''Zins''' von jedem Pfluge 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Weizen auf [[Martini|Sankt Martin]].<br>'''Dienst''' mit Pferden und landesüblichen Waffen gegen alle Feinde des Ordens, zum Bau neuer Häuser und zur Besserung oder zum Abbruch alter.<br>'''Aus besonderer Gnade''' verleiht er den Brüdern 6 bäuerliche Haken, so daß jeder Haken 15 Morgen enthalten soll, mit der Bestimmung, daß die 6 Haken Stück für Stück unter den 2 Hufen 9 Morgen liegen sollen, so daß das Holz auf den bäuerlichen Haken ebenso bleiben soll wie auf dem Freien binnen den Grenzen, die ihnen angewiesen sind.<br>Die 6 Haken dürfen von den 2 Hufen und 9 Morgen nicht getrennt werden.<br>'''Von 6 Haken''' sollen sie allen gewöhnlichen Dienst tun und Zehnten und Dienstgut geben wie andere preußische Bauern, und sie sollen dienen von je 3 Haken mit einem Hengst. <ref name="COPP"/> | |||
* '''1437:''' Im Großen Zinsbuch des [[Deutscher Orden|Deutschen Orden]] von 1437 wird das preußische Dorf Sassen, das in der Handfeste von 1315 erwähnt wird, nicht mehr geführt.<br>Es ist wahrscheinlich in dem Krieg 1410/11 eingegangen. <ref name="COPP"/> | |||
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* '''1437:''' | |||
== [[Herzogtum Preußen]] (1525 -1701) == | == [[Herzogtum Preußen]] (1525 -1701) == | ||
== [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) == | == [[Königreich Preußen]] (1701 - 1918) == | ||
< | * '''1715:''' Hugo Friedrich von Venedigen wird als zu Sassen genannt. <ref name="COPP"/> | ||
* '''1820:''' | * '''1769 - 1776:''' Sassen im Besitz der Linie Dohna-Sassen. <ref name="COPP"/> | ||
*'''1785:''' Sassen war ein adlig Gut und Vorwerk mit einem gräflichen Schloss das 11 Feuerstellen hatte. Es gehörte zum Haupt-Amt Preußisch Mark im landräthlichen Kreis Morungen.<br>Sassen war in Arensdorf eingepfarrt. Es gehörte der verwitterten Gräfin zu Dohna. <ref name="GOLD">Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1785,S.162</ref> <br> | |||
* '''1802:''' Sassen in Besitz von Otto Friedrich Heinrich von Foelkersamb und seiner Gattin, einer Reichsgräfin zu Dohna-Sassen. <ref name="COPP"/> | |||
* '''1820:''' Sassen war ein adlig Vorwerk mit 13 Feuerstellen und 144 Seelen. Es gehörte zum [[Kirchspiel]] Groß Arnsdorf. Sassen gehörte den Erben der Gräfin zu Dohna. <ref name="TOPO1820"/> | |||
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Aktuelle Version vom 6. Januar 2024, 09:59 Uhr
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Sassen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Sassen. |
Hierarchie
Regional > Deutsches Reich > Ostpreußen > Regierungsbezirk Königsberg > Landkreis Mohrungen > Sassen
Einleitung
Allgemeine Information
Sassen war eine Gemeinde im Landkreis Mohrungen.
Seit 1945 gehört das Dorf zu Polen und heißt auf polnisch Sasiny. [1]
Zur Gemeinde Sassen gehörten folgende Dörfer und Wohnplätze [2]:
Politische Einteilung
Nach 1945
- Sasiny gehört zur Sołectwa Kreki. Zur Sołectwa Kreki gehören folgende Orte: Bartno, Kreki und Sasiny. Die Sołectwa Kreki gehört zur Gemeinde Maldeuten
(polnisch: Gmina Małdyty) im Landkreis Osterode (polnisch: Powiat ostródzki) in der Provinz Ermland-Masuren (polnisch: Województwo warmińsko-mazurskie).
Sasiny hat 30 Einwohner. [3] [4] - Zur Landgemeinde Maldeuten (polnisch: Gmina Małdyty) gehörten folgende Sołectwa: Budwity, Gumniska Wielkie, Dobrocin, Drynki, Dziśnity, Jarnołtowo, Kadzie, Klonowy Dwór,
Koszajny, Kreki, Leśnica, Linki, Małdyty, Sambród, Sople, Szymonowo, Wilamowo, Wielki Dwór, Wodziany und Zajezierze. [3]
Von 1818 bis 1945
- Am 1.2.1818 wurde der Kreis Mohrungen gegründet, er löste den Mohrungschen Kreis ab. Zum Kreis Mohrungen gehörten die Kirchspiele Liebstadt, Silberbach, Kahlau,
Herzogswalde, Mohrungen, Reichau, Alt Christburg, Miswalde, Liebwalde, Altstadt, Arnsdorf, Wilmsdorf, Simnau, Saalfeld, Weinsdorf, Schnellwalde, Jäskendorf,
Sonnenborn mit Venedien und Samrodt. - Mit der Einführung der Kreisordnung für die Provinzen Preußen, Brandenburg, Pommern, Posen, Schlesien und Sachsen vom 13. 12. 1872 am 1.1.1874,
wurde am 30.7.1874 der Amtsbezirk Nr.8 Sassen im Landkreis Mohrungen gegründet. Zum Amtsbezirk Sassen gehörte der Gutsbezirk Sassen. [5] - Durch das preußische Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Form der Eheschließung vom 9. März 1874, wurden auf Grund des Paragraphen 55 zum
1. Oktober 1874 in Ostpreußen in den Amtsbezirken die Standesämter gegründet. Deren Aufgabe es war die Standesamtsbücher zu führen. Da es aus Kostengründen keine
hauptamtlichen Standesbeamten gab, war diese Arbeit ehrenamtlich. Oft war der Lehrer oder ein Rentner der Standesbeamte. So das sich mehrere Amtsbezirke zusammen
geschlossen hatten und ein gemeinsames Standesamt gegründet haben. Im Landkreis Mohrungen wurden fast immer die Standesämter in Dörfern mit Kirchspiel gegründet.[6] [7]
Der Amtsbezirk Sassen hatte ein eigenes Standesamt, zwischenn 1885 und 1905 wurde es aufgelöst. Nach der Auflösung des Standesamt gehörten die Orte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
Der Gutsbezirk Sassen gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf. [8] [2] - Am 30.9.1928 wurde aus den Gutsbezirken Glocken und Sassen die neue Landgemeinde Sassen gebildet. [5]
- Mit der Einführung der Deutschen Gemeindeordnung vom 30. 1. 1935, wurde am 1.4.1935 die Landgemeinde Sassen in Gemeinde umbenannt. [5]
- Der Amtsbezirk Sassen bestand bis zum 1.1.1945. [5]
Verwaltung
Standesamt Sassen
- Sassen gehörte zum Standesamt Sassen.
- Das Standesamt Sassen wurde am 1.10.1874 gegründet und wurde zwischen 1885 und 1905 aufgelöst.
- Zum Standesamt Sassen gehörten folgende Orte : Sassen, und .... [8]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Sassen
- Zwischen 1885 und 1905 wurde das Standesamt Sassen aufgelöst, Sassen wechselte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
Standesamt Groß Arnsdorf
- Sassen gehörte zum Standesamt Groß Arnsdorf.
- Das Standesamt Groß Arnsdorf wurde am 1.10.1874 gegründet und bestand bis zum 1.1.1945.
- Zum Standesamt Groß Arnsdorf gehörten folgende Orte : Groß Arnsdorf, und .... [8]
- Für die noch existierenden Dokumente des Standesamtes siehe: Standesamtsunterlagen Groß Arnsdorf
Einwohnerzahlen
1820 [9] | 1885 [10] | 1905 [8] | 1910 [11] | 1933 [12] | 1939 [12] |
---|---|---|---|---|---|
144 | 227 | 223 | 203 | 273 | 246 |
Kirchliche Einteilung/Zugehörigkeit
Evangelische Kirchen
Evangelisches Kirchspiel Groß Arnsdorf
- Sassen gehörte zu der evangelischen-lutherischen Gemeinde Groß Arnsdorf.
- Zum Kirchspiel Groß Arnsdorf gehörten folgende Orte : Groß Arnsdorf, und .... [8]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchspiels siehe: evangelische Kirchbuchbestände Groß Arnsdorf
Schulorte
Katholische Kirchen
Katholisches Kirchspiel Mohrungen
- Sassen gehörte zum Kirchspiel Mohrungen, St. Joseph.
- Zum Kirchspiel Mohrungen gehörten folgende Orte : Mohrungen, und .... [8]
- Für die noch existierenden Dokumente des Kirchenspiels siehe: katholische Kirchenbuchbestände Mohrungen
Geschichte
Sassen hatte in seiner Geschichte verschiedene Namen: Sasne, Sassnen und Sasnen [14] [9] [15]
Ordensstaat bis 1525
- Sassen war ein Gut und Dorf zur Ordenszeit in dem Kammeramt Neimen, welches zur Komturei Christburg gehörte. [14]
- 25.5.1315,Marienburg: Nachdem der Preuße Grasuta in den Wechsel seines früheren Feldes eingewilligt hat, verleiht der Hochmeister Karl von Trier ihm und seinen Erben das Feld Sasne
frei von Zehnten und bäuerlichen Arbeiten zu Erbrecht.
Grenzen: Die erste Grenze beginnt zwischen den Gütern der Leute von Colken und der von Sasne bei dem See Tolyn (Sassner See) bei einem kleinen Grunde (fundus), von hier denselben Grund hinaufsteigend bei einer gezeichneten Eiche bei einem kleinen Sumpfe, darauf zu einer von einem Graben umgebenen Grenze, von dort zur Rechten zu einer von einem Graben umgebenen Eiche bei einem Sumpfe, darauf gerade jenseits des Sumpfes zu einer von einem Graben umgebenen Grenze auf einem Hügel,von dort gerade über einen Sumpf zu einer Eiche vor einem Sumpfe, darauf gerade bis zu einem Brombeerstrauch, der von einem Graben umgeben ist, vor einem Sumpfe, wo die Güter unserer Leute von Crekin anfangen, von hier zur Rechten im Kreise vorschreitend in einem Tale bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze zwischen zwei Sümpfen, darauf in demselben Tale hinabsteigend bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze vor einem Sumpfe, von hier vor jenem Sumpfe hinabsteigend bis auf einen Grund, darauf denselben Grund hinabsteigend bis zu dem See von Lycke, der in sein Feld einbezogen ist, von dort von dem anderen Ende des Sees, bis ein Tal beginnt, zur Linken bis zu einer gezeichneten Eiche in demselben Tale, darauf zur Linken vor einem Sumpfe bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze, die am Ende des Sumpfes steht, von hier in einem Grunde unterhalb eines Hügels vorschreitend bis zu einem gezeichneten Apfelbaum bis zu einem Wege, auf dem man von Krekin nach Surkepurn geht, darauf, wie derselbe Weg gezeichnet ist, bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze auf der Wiese Budewaio bei demselben Wege, wo die Güter der von Surkapurn beginnen, von dort gerade über die Wiese bis zu einer gezeichneten Eiche bei dem Flusse im Sumpfe, darauf denselben Fluß hinaufsteigend bis zu einer von einem Graben umgebenen Grenze bei einem kleinen Grunde, von dort zur Rechten denselben Grund hinaufsteigend bis zu einer dort gezeichneten Eiche, darauf in dem Tale vorschreitend bis zu einer gezeichneten Grenze an dem Wege, wo man von Surkepurn nach Sasne geht, von dort gerade bis zu einer gezeichneten Buche vor dem Sumpfe, wo einst eine Darre war, darauf gerade bis zu einer gezeichneten von einem Graben umgebenen Eiche bei der Wiese Markowaio, von dort gerade bis zu einer gezeichneten Grenze bei dem See Lochsdorff, die nicht weit von dem Wege steht, darauf gerade zur Rechten zu dem vorgenannten See Tolim, der ziemlich nah ist, darauf zur Rechten herumgehend bei dem See bis zu der ersten oben vermerkten Grenze.
Größere und kleinere Gerichte über die Leute auf ihren Gütern, die Gefälle von ihnen mögen sie zu ihrem Bedarf verwenden. Die Straßengerichte mit ihren Einkünften behält sich der Orden vor. Die Bauern, die sie auf ihren Gütern ansetzen, werden ihnen den Zehnten geben und Dienste und Arbeiten leisten. Und wenn ein Erbe ledig wird, sollen sie es nehmen, jedoch unter mitleidiger Beobachtung der Gerechtigkeit Gottes gegen die Witwe.
Freie Fischerei in dem See Tolyn zum Bedarf ihres Tisches, ebenso in dem Flusse, der in den oft genannten See Lochsdorff fließt.
Verpflichtung zur Teilnahme an Reisen, Landwehren und besonders am Bau neuer Befestigungen mit ihren Leuten, ihren Pferden und landesüblichen Waffen.
Zins von jedem Pfluge ein Scheffel Weizen und ein Scheffel Korn, von jedem Haken ein Scheffel Weizen. [14] - 25.4.1398, Pruschenmarkt: Johann von Beffard, oberster Trappier und Komtur, vollzieht einen Wechsel mit Sclodien, Tolnen, Thomas und Mattis, Gebrüdern;
er verleiht ihnen 2 Hufen und 9 Morgen zu Sasnen für 2 Hufen und 9 Morgen zu Kexten frei von bäuerlicher Arbeit.
Zins von jedem Pfluge 1 Scheffel Korn und 1 Scheffel Weizen auf Sankt Martin.
Dienst mit Pferden und landesüblichen Waffen gegen alle Feinde des Ordens, zum Bau neuer Häuser und zur Besserung oder zum Abbruch alter.
Aus besonderer Gnade verleiht er den Brüdern 6 bäuerliche Haken, so daß jeder Haken 15 Morgen enthalten soll, mit der Bestimmung, daß die 6 Haken Stück für Stück unter den 2 Hufen 9 Morgen liegen sollen, so daß das Holz auf den bäuerlichen Haken ebenso bleiben soll wie auf dem Freien binnen den Grenzen, die ihnen angewiesen sind.
Die 6 Haken dürfen von den 2 Hufen und 9 Morgen nicht getrennt werden.
Von 6 Haken sollen sie allen gewöhnlichen Dienst tun und Zehnten und Dienstgut geben wie andere preußische Bauern, und sie sollen dienen von je 3 Haken mit einem Hengst. [14] - 1437: Im Großen Zinsbuch des Deutschen Orden von 1437 wird das preußische Dorf Sassen, das in der Handfeste von 1315 erwähnt wird, nicht mehr geführt.
Es ist wahrscheinlich in dem Krieg 1410/11 eingegangen. [14]
Herzogtum Preußen (1525 -1701)
Königreich Preußen (1701 - 1918)
- 1715: Hugo Friedrich von Venedigen wird als zu Sassen genannt. [14]
- 1769 - 1776: Sassen im Besitz der Linie Dohna-Sassen. [14]
- 1785: Sassen war ein adlig Gut und Vorwerk mit einem gräflichen Schloss das 11 Feuerstellen hatte. Es gehörte zum Haupt-Amt Preußisch Mark im landräthlichen Kreis Morungen.
Sassen war in Arensdorf eingepfarrt. Es gehörte der verwitterten Gräfin zu Dohna. [15] - 1802: Sassen in Besitz von Otto Friedrich Heinrich von Foelkersamb und seiner Gattin, einer Reichsgräfin zu Dohna-Sassen. [14]
- 1820: Sassen war ein adlig Vorwerk mit 13 Feuerstellen und 144 Seelen. Es gehörte zum Kirchspiel Groß Arnsdorf. Sassen gehörte den Erben der Gräfin zu Dohna. [9]
Genealogische und historische Quellen
Genealogische Quellen
Historische Quellen
- Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn
- 42.Heft,Die Siedlungen im Kammeramt Neimen (Komturei Christburg) im Mittelalter.
Seite 1-113, Arthur Semrau, Thorn 1934,E.Wernich/Elbing
Digitalisat der Kujawsko-Pomorska Digital Library
Bibliografie
- Volltextsuche nach Sassen in der Familienkundlichen Literaturdatenbank
Genealogische Bibliografie
Historische Bibliografie
In der Digitalen Bibliothek
Archive und Bibliotheken
Archive
Bibliotheken
Verschiedenes
Karten
- Meßtischblatt 2083 Miswalde Jahrgang 1930 [1]
Weblinks
Offizielle Webseiten
- Artikel Maldeuten. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- Artikel Gmina Małdyty. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Artikel Sassen. In: Wikipedia, Wolna encyklopedia [in Polnisch].
- Offizielle Seite der Gemeinde Maldeuten (polnisch) [2]
Genealogische Webseiten
Zufallsfunde
Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).
Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote
Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.
Die Datenbank FOKO sammelte und ermöglichte Forscherkontakte. Seit Frühjahr 2018 ist der Zugriff jedoch, aufgrund der unklaren Lage durch die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), vorerst deaktiviert.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
<gov>SASSENJO93TW</gov>
Fußnoten
- ↑ http://stat.gov.pl/broker/access/performSearch.jspa?searchString=Sasiny&level=miejsc&wojewodztwo=398&powiat=6388&gmina=5632&miejscowosc=&advanced=true
- ↑ 2,0 2,1 Gemeindelexikon für den Freistaat Preußen, Band I: Provinz Ostpreußen, Königsberg 1931, S.84-87
- ↑ 3,0 3,1 http://bip.maldyty.pl/index.php?strona=dokument&podstrona=20&id=2&bip_sid=akZOwnjkXrhrNP5zCcSUhy8VX5LDK5
- ↑ http://bazy.hoga.pl/kody.asp?wybor=kod1&gdzie=miasto&wlrodzmiejsc=0&nrpoczty=609&pytanie=Sasiny
- ↑ 5,0 5,1 5,2 5,3 http://www.territorial.de/ostp/mohr/sassen.htm
- ↑ Artikel Gesetzessammlung Gesetz-Sammlung für die Königlichen Preußischen Staaten Jahrgang 1874, Seite 95, Gesetz Nr. 8182. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
- ↑ Westfälische Geschichte online
- ↑ 8,0 8,1 8,2 8,3 8,4 8,5 Gemeindelexikon für das Königreich Preußen I (1905,Ostpreußen),S.162-173 Referenzfehler: Ungültiges
<ref>
-Tag. Der Name „GEMEIN2“ wurde mehrere Male mit einem unterschiedlichen Inhalt definiert. - ↑ 9,0 9,1 9,2 Topographische Übersicht des Verwaltungs-Bezirks der Königlichen Preussischen Regierung,1820,S.189
- ↑ Gemeindelexikon für das Königreich Preussen, Berlin 1888, S.184-185
- ↑ http://www.gemeindeverzeichnis.de/gem1900/gem1900.htm?ostpreussen/mohrungen.htm
- ↑ 12,0 12,1 http://www.verwaltungsgeschichte.de/mohrungen.html
- ↑ Chronik und Statistik der evangelischen Kirchen in den Provinzen Ost- und Westpreussen, 1890, S. 168
- ↑ 14,0 14,1 14,2 14,3 14,4 14,5 14,6 14,7 Mitteilungen des Coppernicus-Vereins für Wissenschaft und Kunst zu Thorn, 40.Heft, Thorn 1932,E.Wernich/Elbing, S.79-85
- ↑ 15,0 15,1 Vollständige Topographie vom Ost-Preußischen Cammer Departement,Goldbeck,1785,S.162
Stadt- und Landkreise im Regierungsbezirk Königsberg (Provinz Ostpreußen) Stand 1.1.1945 | |
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