Großherzogtum Hessen: Unterschied zwischen den Versionen
Arend (Diskussion • Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
(→Allgemeine Information: Entschädigungdländer) |
||
Zeile 43: | Zeile 43: | ||
== Allgemeine Information == | == Allgemeine Information == | ||
=== Politische Einteilung === | === Politische Einteilung === | ||
====Entschädigungslande 1803==== | |||
Der [[Reichsdeputationshauptschluß]] vom 25. Februar 1803 sprach dem '''Landgrafen von Hessen-Darmstadt''' für die [[Grafschaft Hanau-Lichtenberg]], die Aufhebung von Rechten in [[Wetzlar]] und gegenüber [[Frankfurt]] sowie für die Abtretung seines Anteils an der [[Niedergrafschaft Katzenellenbogen]] und [[Eppstein]] in § 7 „das [[Herzogtum Westfalen|Herzogthum Westphalen]] mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln, Abteyen und Klöstern", mehrere mainzische und pfälzische Ämter, Besitzungen und Einkünfte, den Rest des [[Hochstift Worms|Bistums Worms]], die [[Abtei Seligenstadt|Abteien Seligenstadt]] und [[Abtei Marienschloß|Marienschloß]], die [[Propstei Wimpfen]] und die Reichsstadt [[Friedberg]] zu. | |||
Bei den Entschädigungsverhandlungen hatte '''[[Landgraf]]''' Ludwig X. zur Abrundung seines Territoriums zunächst die Mainzer Ämter um [[Aschaffenburg]] erstrebt, erst ganz zuletzt wurde ihm statt dessen das kölnische [[Herzogtum Westfalen]] zugewiesen. Angesichts der weiten Entfernung vermochte man sich in [[Darmstadt]] erst nach einigem Zögern mit diesem Neuerwerb zu befreunden. Bereits im September 1802 wurde das [[Herzogtum Westfalen]] militärisch besetzt und am 6. Oktober provisorisch in Besitz genommen; am 16. August 1803 erfolgte die offizielle Huldigung zu [[Arnsberg]]. Mit dem 12. Oktober 1802 hatten die kurkölnischen Zentralbehörden - Revisionsgericht, Regierung im [[Vest Recklinghausen]], Offizialat in Arnsberg und Hofkammer in Brilon - ihre Tätigkeit für das Herzogtum eingestellt; gleichzeitig nahm in Arnsberg eine hessische Organisationskommission unter Oberleitung der Darmstädter Generalkommission für die Entschädigungslande die Geschäfte auf. | |||
* '''[[Großherzogtum Hessen/Entschädigungsländer]]''' | |||
==== Provinzen ab 1803 ==== | ==== Provinzen ab 1803 ==== | ||
Die Einteilung in Provinzen und Kreise wurde 1848 durch Regierungsbezirke ersetzt, bereits 1852 jedoch wiederhergestellt. | Die Einteilung in Provinzen und Kreise wurde 1848 durch Regierungsbezirke ersetzt, bereits 1852 jedoch wiederhergestellt. |
Version vom 31. Dezember 2006, 16:13 Uhr
Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffserklärung). |
Dieser Artikel behandelt speziell das Großherzogtum Hessen (1806-1918), auch als Hessen-Darmstadt bekannt. Weitere Information zur Geschichte dieses Landes können Sie im Hauptartikel Hessen-Darmstadt finden. |
Hierarchie
Regional > Deutschland 1871-1933 > Großherzogtum Hessen
Einleitung
Flagge
Wappen
Durch Großherzogliche Verordnung d.d. Darmstadt, 9. Dez. 1902 wurde bestimmt, dass an Stelle des unter dem 29. Juli 1808 eingeführten Staatswappens ein vermehrtes Wappen zu treten habe. Der zweimal gespaltene und zweimal geteilte Hauptschild trägt einen Herzschild, worin der hessische Löwe.
Von (heraldisch) rechts oben nach links unten werden im Schild durch 9 Felder folgende Herrschaften repräsentiert:
- Landgrafschaft Hessen
- Reichsfürstentum Mainz
- Reichsfürstentum Worms
- Grafschaft Ziegenhain
- Kleines Staatswappen des Großherzogtums Hessen
- Grafschaft Katzenelnbogen
- Grafschaft Büdingen
- Grafschaft Hanau
- Grafschaft Nidda
Die 5 Spangenhelme tragen (von heraldisch rechts) die Helmzierden zum 4., 2., 1., 6. und 8. Feld. Zwei gekrönte Löwen dienen als Schildhalter.
Das Großherzogliche kleine Staatswappen besteht aus dem als Feld 5 bezeichneten Schild, bedeckt mit einer zwei- (richtiger drei-)bügeligen offenen goldenen Königskrone.
(Beschreibung und Darstellung aus: Archiv für Stamm- und Wappenkunde, 5/1904-05)
Landesfarben
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Entschädigungslande 1803
Der Reichsdeputationshauptschluß vom 25. Februar 1803 sprach dem Landgrafen von Hessen-Darmstadt für die Grafschaft Hanau-Lichtenberg, die Aufhebung von Rechten in Wetzlar und gegenüber Frankfurt sowie für die Abtretung seines Anteils an der Niedergrafschaft Katzenellenbogen und Eppstein in § 7 „das Herzogthum Westphalen mit Zugehörden, und namentlich Volkmarsen, sammt den im genannten Herzogthume befindlichen Kapiteln, Abteyen und Klöstern", mehrere mainzische und pfälzische Ämter, Besitzungen und Einkünfte, den Rest des Bistums Worms, die Abteien Seligenstadt und Marienschloß, die Propstei Wimpfen und die Reichsstadt Friedberg zu.
Bei den Entschädigungsverhandlungen hatte Landgraf Ludwig X. zur Abrundung seines Territoriums zunächst die Mainzer Ämter um Aschaffenburg erstrebt, erst ganz zuletzt wurde ihm statt dessen das kölnische Herzogtum Westfalen zugewiesen. Angesichts der weiten Entfernung vermochte man sich in Darmstadt erst nach einigem Zögern mit diesem Neuerwerb zu befreunden. Bereits im September 1802 wurde das Herzogtum Westfalen militärisch besetzt und am 6. Oktober provisorisch in Besitz genommen; am 16. August 1803 erfolgte die offizielle Huldigung zu Arnsberg. Mit dem 12. Oktober 1802 hatten die kurkölnischen Zentralbehörden - Revisionsgericht, Regierung im Vest Recklinghausen, Offizialat in Arnsberg und Hofkammer in Brilon - ihre Tätigkeit für das Herzogtum eingestellt; gleichzeitig nahm in Arnsberg eine hessische Organisationskommission unter Oberleitung der Darmstädter Generalkommission für die Entschädigungslande die Geschäfte auf.
Provinzen ab 1803
Die Einteilung in Provinzen und Kreise wurde 1848 durch Regierungsbezirke ersetzt, bereits 1852 jedoch wiederhergestellt.
Provinzen des Großherzogtums Hessen und des Volksstaates Hessen (1803-1848 und 1852-1937) | |
Oberhessen | Rheinhessen (seit 1816) | Starkenburg | Westfalen (bis 1816) |
Kreise
Kreise der Provinz Oberhessen (1832-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen) | |
Alsfeld | Biedenkopf (bis 1866) | Büdingen (seit 1852) | Friedberg | Gießen | Grünberg (bis 1874) | Lauterbach (seit 1852) | Nidda (bis 1874) | Schotten (seit 1852) | Vilbel (1852-1874) |
Kreise der Provinz Rheinhessen (1835-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen) | |
Kreise der Provinz Starkenburg (1832-1848 und 1852-1937) (Großherzogtum Hessen und Volksstaat Hessen) | |
Bensheim | Darmstadt | Dieburg | Erbach (seit 1852) | Groß-Gerau | Heppenheim (seit 1852) | Lindenfels (bis 1874) | Neustadt (1852-1874) | Offenbach | Wimpfen (1852-1874) |
Regierungsbezirke 1848-1852
Am 31. Juli 1848 wurde die Einteilung in Provinzen und Kreise aufgehoben und es wurden 10 Regierungsbezirke gebildet, zu den 1850 noch die Regierungsbezirke Mainz und Worms kamen. Am 12. Mai 1852 wurden die Regierungsbezirke aufgelöst und die Einteilung in Provinzen und Kreise wiederhergestellt.
Regierungsbezirke im Großherzogtum Hessen (1848-1852) | |
Alsfeld | Biedenkopf | Darmstadt | Dieburg | Erbach | Friedberg | Gießen | Heppenheim | Mainz (seit 1850) | Nidda | Worms (seit 1850) |
Geschichte
1866 Eingliederung der Landgrafschaft Hessen-Homburg
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).