Hessen-Homburg
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Hessen ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hessen (Begriffsklärung). |
Homburg ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Homburg. |
Hierarchie
Regional > Historisches Territorium > Hessen-Homburg
Einleitung
Hessen-Homburg ist die in der historischen und genealogischen Literatur übliche, jedoch inoffizielle Bezeichnung für die Landgrafschaft Hessen-Homburg.
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Hessen-Homburg bestand bis 1866 aus den Ämtern:
- Homburg (1622-1866)
- Meisenheim (1815-1866)
Geschichte
1866 Eingliederung in das Großherzogtum Hessen
Am 24. März 1866 wurde die Landgrafschaft Hessen-Homburg in das Großherzogtum Hessen eingegliedert, fiel jedoch noch im gleichen Jahr an Preußen (das Amt Homburg an die Provinz Hessen-Nassau, das Amt Meisenheim an die Rheinprovinz).
Archive und Bibliotheken
Archive
Internetlinks
Weitere Internetseiten
- Artikel Hessen-Homburg. In: Wikipedia, Die freie Enzyklopädie.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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