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Version vom 17. August 2012, 14:22 Uhr
Hierarchie
Regional > Europa > Bundesrepublik Deutschland
Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland wurde am 23. Mai 1949 im Gebiet der westlichen Besatzungszonen (französische, amerikanische und britische Zone) gegründet.
Am 3. Oktober 1990 trat die Deutsche Demokratische Republik der Bundesrepublik Deutschland bei.
Flagge
Wappen
Das Wappen der Bundesrepublik Deutschland zeigt einen rot bewehrten schwarzen Adler auf goldenem Grund.
Die Geschichte des Adlers als Wahrzeichen von Herrschaft ist sehr alt, sie reicht bis in die Anfänge der menschlichen Kultur zurück. Als Symbol der Sonne, der Lebenskraft, der obersten Gottheit wurde der Adler schon in den orientalischen Hochkulturen, in der Antike bei den Griechen und bei den Germanen verehrt. Auch bei den Römern symbolisierte er den höchsten Gott, später auch den Kaiser. Von dort und über seine religiöse Bedeutung im Christentum fand er seinen Weg in die mittelalterliche Kaiser- und Reichssymbolik. Seine Ursprünge auf deutschem Boden hat der "Reichsadler" wohl schon bei Karl dem Großen gehabt. Um 1200 war der schwarze Adler auf goldenem Grund allgemein als Reichswappen anerkannt; seit dem 15. Jahrhundert war als Kaisersymbol der doppelköpfige Adler gebräuchlich, der im 19. Jahrhundert auch zum Wappen Österreichs und in der 1848er Revolution zum Reichswappen des Paulskirchenparlaments wurde. Auch im Kaiserreich (1871-1918) und in der Weimarer Republik (1918-1933) hielt man, wenngleich mit unterschiedlichem Symbolgehalt und in jeweils veränderter Gestaltung, an dem Adler fest.
In bewusster Anknüpfung an das demokratische Vermächtnis der Weimarer Republik übernahm die Bundesrepublik Deutschland deren Adlersymbol in ihr Staatswappen. Der Entwurf stammt von Tobias Schwab aus dem Jahr 1926. Bundespräsident Prof. Dr. Theodor Heuss führte es durch "Bekanntmachung betreffend das Bundeswappen und den Bundesadler vom 20. Januar 1950" offiziell wieder ein. In dieser Bekanntmachung werden Bundeswappen und Bundesadler (nur) beschrieben. Auch der Text zur Beschreibung wurde in leicht veränderter Form von der Weimarer Republik übernommen (das Wort "Reich" wurde durch "Bund" ersetzt). Amtliche Darstellungen des Bundesadlers finden sich nicht nur im Bundeswappen, sondern auch auf der Bundesdienstflagge, der Standarte des Bundespräsidenten und in Dienstsiegeln wieder, die auf unterschiedliche Künstler der Weimarer Zeit zurückgehen, und die sich vorwiegend in der Ausrichtung der Flügel unterscheiden. Neben den amtlichen Darstellungen ist eine künstlerische Ausgestaltung des Bundesadlers zulässig, wie sie auf Münzen, Briefmarken oder in Briefköpfen von Bundesbehörden Eingang gefunden hat.
Quelle: http://www.bund.de/
Allgemeine Information
Politische Einteilung
Die Bundesrepublik Deutschland umfasst seit dem 03.10.1990 16 Bundesländer:
Der Code der Bundesländer
Liste der Kreise und Landkreise
Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland | |
Baden-Württemberg | Bayern | Berlin | Brandenburg | Bremen | Hamburg | Hessen | Mecklenburg-Vorpommern | Niedersachsen | Nordrhein-Westfalen | Rheinland-Pfalz | Saarland | Sachsen | Sachsen-Anhalt | Schleswig-Holstein | Thüringen |
Historische politische Strukturen
Baden-Württemberg
inklusiv des Großherzogtum Baden, des Fürstentum Hohenzollern und des Königreich Württemberg
Bayern
inklusiv des früheren Königreich Bayern, außer Rheinpfalz und des Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha
Berlin
inklusive der früheren Preußische Provinzen Stadt Berlin
Brandenburg
inklusiv des westlichen Teils der früheren preussischen Provinz Brandenburg
Bremen
auch als frühere Freie und Hansestadt Bremen
Hamburg
auch als frühere Freie und Hansestadt Hamburg
Hessen
inklusiv der früheren freien Stadt Frankfurt am Main, des Großherzogtums Hessen (außer der Provinz Rheinhessen), Teile von Hessen-Homburg, Hessen-Kassel, der früheren preussischen Provinz Hessen-Nassau sowie des Gebietes Wetzlar (Teil der früheren preussischen Rheinprovinz) und des Fürstentum Waldeck
Mecklenburg-Vorpommern
inklusiv der füheren Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin und Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz, außer des Fürstentum Ratzeburg und inklusiv des westlichen Teils der früheren Provinz Pommern (Hinterpommern)
Niedersachsen
inklusiv des früheren Herzogtum Braunschweig, der Provinz Hannover, des Großherzogtum Oldenburg, und des Fürstentum Schaumburg-Lippe
Nordrhein-Westfalen
inklusiv der früheren preussischen Provinz Westfalen, des nördlichen Teil der früheren preussischen Rheinprovinz und des früheren Fürstentum Lippe (Detmold)
Rheinland-Pfalz
inklusiv des Fürstentums Birkenfeld, Großherzogtum Oldenburg, der Provinz Rheinhessen, Großherzogtum Hessen, Teile von Hessen-Homburg, des größten Teils der früheren bayrischen Rheinpfalz und des südlichen Teils der früheren preussischen Rheinprovinz
Saarland
inklusiv einiger Teile der früheren bayrischen Rheinpfalz, des südlichen Teils der früheren preussischen Rheinprovinz und des Fürstentums Birkenfeld, Großherzogtum Oldenburg
Sachsen
inklusiv des früheren Königreich Sachsen, Teilen der früheren preussischen Provinz Schlesien, Kreis Hoyerswerda und Teilen der Kreise Rothenburg (Oberlausitz) und Görlitz westlich der Oder-Neisse Linie
Sachsen-Anhalt
inklusiv des früheren Herzogtum Anhalt und der früheren preussischen Provinz Sachsen außer dem Regierungsbezirk Erfurt
Schleswig-Holstein
inklusiv der früheren preussischen Provinz Schleswig-Holstein mit Lauenburg außer: Nord Schleswig, sowie inklusiv der Freie und Hansestadt Lübeck, und des Fürstentums Ratzeburg, Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
Thüringen
inklusiv der früheren Fürsten-, und Herzogtümer von Thüringen, und des Regierungsbezirks Erfurt der früheren preussischen Provinz Sachsen
Kirchliche Einteilung
Katholische Kirche in Deutschland
Evangelische Kirche in Deutschland
Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden (Baptisten) in Deutschland
Andere Glaubensgemeinschaften
Personenstandsregister jüdischer Gemeinden
Genealogische Quellen
Maßgebliche genealogische Quelle für die Zeit seit Bestehen der Bundesrepublik Deutschland sind die Personenstandsregister, die allerdings nur mit Einschränkungen genutzt werden dürfen. Sie befinden sich für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland in den jeweils zuständigen örtlichen Standesämtern.
Ein weitere nützliche Quelle sind Adressbücher, die ab etwa 1950 in den meisten Städten wieder regelmäßig erschienen. Seit den 1990er Jahren wurde jedoch vielerorts die Adressbücher eingestellt. Einen gewissen Ersatz bieten Telefonbücher, Telefon-CDs und Online-Telefonverzeichnisse.
Daten aus dem genealogischen Ortsverzeichnis
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