Verkehr
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Einleitung
Kurfürstentümer, Herzogtümer, Grafschaften, Erzstifte, Hochstifte, Abteien, Reichsstädte und Reichsdörfer, Reichsfürsten und Reichsritter — dies waren vor dem Reichsdeputationshauptschluss (25.02.1803) und im Mittelalter unübersehbar verwickelte territoriale Verhältnisse, mit unzähligen großen und kleinen Herrschaften, im weit über die heutigen Grenzen ausgreifenden alten Deutschen Reich HRR. In jeder dieser unzähligen Ländchen und Gebiete wurde nach unterschiedlichsten Kriterien (und zeitlichen Gesichtspunkten) Verkehrspolitik betrieben oder unterlassen. Von früh an bekannt waren im Heiligen Römisches Reich Deutscher Nation die uralten Heerwege, Handels- und Fernverkehrswege.
Landstraßen als überörtliche Verkehrswege
Die Landstraße, eine Straße, das ist großer breiter Weg, welcher durch ein ganzes Land oder auch aus einem Lande in das andere (z.B. vom Fürstbistum Münster in die Grafschaft Mark) geht, und gemeiniglich auf Kosten des Landes unterhalten, und auch die Heerstraße genannt wird, nicht so wohl von Heer, Kriegsheer, als von Heer, eine jede Menge Menschen. In einigen Gegenden auch die Geleitsstraße, weil sie immer sicheres Geleit hat, ehedem der Königsweg, weil er unter dem besonderen Schutze der Deutschen Könige und Kaiser stand, im Schwabenspiegel Kap. 214 des "Kungez strauzz", wo aber auch schon "Lantstrauzz" vorkommt, im Niedersachsen und Westfalen "Hellweg", welches vielleicht aus Heerweg verderbt ist. [1]
Hölzerne Bohlenweg oder Knüppeldamm in Spenge
Im November 2020 kamen die hölzernen Überreste eines Bohlenweges an der Neuenkirchener Straße in Spenge-Wallenbrück (Kreis Herford) ans Licht. Ein ehrenamtlicher Bodendenkmalpfleger, beauftragt durch die Stadt, hatte bei Kanalarbeiten die Holzreste im Boden erkannt und dafür gesorgt, dass sie durch Archäologinnen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) begutachtet wurden. In 2022 hat eine Altersbestimmung die Hölzer auf das 17. Jahrhundert datiert.
Die Reste von Balken, Schalenbrettern, Stämmen und Ästen lagen in einer Tiefe von 1,30 Metern und verliefen über eine Strecke von 60 Metern. An einer Stelle war erkennbar, dass die Stämme und unbearbeiteten Äste Nord-Süd ausgerichtet waren und damit rechtwinklig zum heutigen Straßenverlauf lagen. Der etwas mehr als drei Meter breite Bohlenweg führte ehemals an der Marienkirche vorbei. Über diesen Weg konnten die Wallenbrücker die feuchte Niederung der Warmenau besser durchqueren.
Von zwölf eingereichten Proben - zumeist Eiche, aber auch Buche und Fichte - konnten vier der Eichenproben anhand ihrer Jahrringe datiert werden. Mit 1671, 1683, 1684 und 1690 n. Chr. liegen die Fälljahre der für den Wegebau genutzten Bäume im ausgehenden 17. Jahrhundert. Der Holzweg aus Wallenbrück datiert damit eindeutig in die frühe Neuzeit. Hinweise auf einen älteren Vorgänger des Weges konnten dagegen nicht festgestellt werden.
Verkehrswege in Westfalen
Wegeregal
Der Verkehr auf den Land- und Wasserstraßen ist -insbesondere der Postverkehr- frühzeitig in den meisten Territorien zum Regal erklärt worden.
Es wurden zeitlich lokale Brücken- und Wegegelder erhoben die nicht der Verbesserung der Wege und Brücken dienten, sonder der Vermehrung des Einnahmen der Erheber. Im 18. Jahrhundert kennen wir allerdings bereits Wegeordnungen (wie z.B. für die Chaussee von Meinerzhagen zur kölnischen Grenze) eingeschlossen die Benutzungsgebühren und Bußgelder. Im 17. und 18. Jahrhundert kennen wir ordnungspolitische Ansätze in den einzelnen Territorien zur Verbesserung der Wegeunterhaltung der Land- und Wasserstraßen (Uferbefestigungen, Flussbegradigungen, Befestigung der Treidelpfade).
Diese Verkehrswege waren zur Durchführung eines geordneten Verkehrs für die unterschiedlichsten Verkehrsteilnehmern oder –mitteln zwischen den anzustrebenden Orten angelegt. In Deutschland waren es einige westdeutsche Territorien, welche seit dem Beginn des 18. Jahrhunderts den Chausseebau (insbesondere Brandengurg-Preussen) förderten und auch den Kanalbau (Kanäle verbinden über Havel und Spree die Elbe mit der Oder) seit dem Großen Kurfürsten von Staats wegen betrieben.
Postwege
- <1802 Häufiger erfogten in preußischen Grafschaften (z.B. Kleve, Mark, Ravensberg) Bitten lokaler Postmeister um Ausräumung von Entwässerungsgräben entlang der Postwege, wobei sie sich durchaus erboten, die Hälfte der Mannschaft dabei zu stellen.
- 1730 Königlich-preußische Anordnung zur Reparatur der Brücke, des Dammes (Postweg) und der Poststation bei Hellinghausen wegen Hochwasserschäden.
Freies Geleit
In manchen Fällen war lokal eine zusätzliche Absicherung des Postverkehrs erforderlich:
- 28.01.1785 Attest der Schöffen der Stadt Geldern für freies Geleit bei der Postbeförderung für den Postexpediteur zu Köln, Martinus Haugh.
Verordnungen zur Besserung von Wegen
Zahlreiche Verordnungen in allen Territorien über Hand- und Spanndienste zur Besserung lassen seit dem Mittelalter deren laufende Notwendigkeit erkennen. Diese Aufgabe übernahm der moderne Staat im Straßenbau.
Verbesserungen erfolgten auch bei Fuhrwerken
- Rüstwagen ab dem Mittelalter
- Kutschen ab dem 13. Jhdt.
- gefederte Wagen seit dem 18. Jhdt.
Verbesserungen der individuellen Mobilität
- Laufmaschine (Draisine) seit 1817
Transportaufgaben
Im Wesentlichen ging es aber um den Transport, also um Ortsveränderungen oder auch Beförderungen und zwar von
- Personen
- Sachgütern (auch Briefe und Botschaften)
- Nachrichten (Telegraf, Telefon ab 19. Jahrhundert)
Verkehrsmittel
Neben der Nutzung der Verkehrswege durch Fußgänger wurden im Laufe der Zeit weitere Verkehrstechniken entwickelt oder verbessert wie
- Reittechnik,
- Landfahrtechnik (Fuhrwerke: diese sowohl vierrädrig oder zweirädrig)
- Zugkraft (Tiere – Dampfmaschine – Elektromotoren)
- Eisenbahn
- Schifffahrtstechnik
- Kraftfahrzeug
- Flugtechnik...
- Nachrichtentechnik (Boten, Telegraf, Telefon, Internet)
Verkehrsordnungen
Der Ordnung im Verkehr diente die Schaffung von Verkehrseinrichtungen durch Bereitstellung von Verkehrsmitteln.
Wegelagerbuch
Seit Einrichtung der preussischen Provinzen im Rheinland und in Westfalen kennen wir das Wegelagerbuch, zur Erfassung aller Strassen und Wege in einer Kommune. Hier erfolgte die Zusammenstellung von Straßen- u. Wegebau-Angelegenheiten in einer Verwaltung zu den Themen: Wegesachen (Verfügungen betr. Wegebau Naturaldienste und Straßen.
Land- und Wasserstraßen in Preußen
Durch Ministerial-Rescript vom 11. April 1859 wurden die Landräthe in Preußen angewiesen, in dem jedesmal auf die Volkszählung folgenden Jahre eine Darstellung der „statistischen Verhältnisse“ ihrer Kreise zu liefern. Ein sehr allgemein gehaltenes, wenig systematisches, einer Verfügung vom Jahre 1838 entnommenes Schema wurde zum Anhalt mitgetheilt. Die Folge hiervon war, daß die meisten Landräthe ihrer Arbeit ein selbstgemachtes Schema zu Grunde legten, daher die in den Jahren 1859–61 eingelieferten Kreisstatistiken nach Form und Inhalt weit von einander abwichen. Ein Punkt befasste sich dabei mit dem Umfang und Zustand der regionalen Land und Wasserstraßen.
- Statistische Darstellungen der preußischen Kreise
- Statistische Darstellung des Kreises Recklinghausen 1863 (Halterner Reprints, Heimatverein)
Literatur
- Das Verkehrswesen (Leipz. 1894)
- Lotz: Verkehrsentwickelung in Deutschland 18001900 (2. Aufl., das. 1906)
- Jentsch: Unter dem Zeichen des Verkehrs (Stuttg. 1903)
- Grunzel: System der Verkehrspolitik (Leipz. 1908);
Fußnoten
- ↑ Quelle: Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart. J. C. Adelung (Leipzig 1793-1801)