Verkehrswege (Westfalen)

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Unterwegs auf Poststraßen:
Postillione oder Postknechte vor einer Poststation

Reisen auf Postwegen

Im 18. Jhdt. benötigte man für eine Reisedistanz von etwa vierzig Kilometern um die fünf Stunden — wenn es bei den schlechten Wegeverhältnissen nicht zu Rad- oder Achsenbrüche kam. Wollte man Fahrgebüren sparen, mußte man einen ungefederten Postwagen in Anspruch nehmen, welcher aber für den Reisenden entsprechend unbequem war

Kanal- Wege- und Brückenbau, Wegegeldkasse

Der schlechte Zustand der Straßen in den verschiedenen Ländern Westfalens schon vor 1802 beeinträchtigte Handel und Gewerbe stark. Durch abweichende Radabstände der unterschiedlicher Fuhrwerken waren tiefeingefahrene Wagengeleise entstanden, die das Regenwasser nicht ablaufen ließen. Aus anfänglichen Pfützen entwickelten sich unübersichtliche Schlaglöcher mit steinigen Holperstellen für die benutzten ungefederten Wagen.

Bemühungen regionaler übergeordneter Stellen in den Ländern, regionale Verbindungswege zwischen den Kirchspielen und den Postwegen in einem erträglichen Zustand zu versetzen, scheiterten an der Gleichgültigkeit der lokal zuständigen Amtsträger oder belehnten.

Mögliche und tatsächliche Schäden an den Fuhrwerken (Radbrüche) führten zu unnötigen Verzögerungen. Hinzu kamen für Reisende und Lasten Gebühren für Zölle, Brücken- und Wegegelder, was die Kosten in die Höhe trieb.

Im 18. Jahrhundert forderte der Siebenjähriger Krieg im Vest Recklinghausen (1756-1763), dem Kurfürstentum Köln und im Fürstbistum Paderborn auch zu erheblichen Schäden an Wegen und Brücken, welche teilweise erst nach Generationen beseitigt waren.

Verkehrswege im Postwesen

Im HRR wurde die Post auf besonderen Postwegen benutzt, welche unter dem besonderen Schutz des Reiches standen. Das Fürstbistum Münster wurde von unterschiedlichen Postbetreibern im Boten- und Fuhrpostwesen tangiert. Seit 1815, nach Napoleon, beförderte wieder die preußische Post Briefe und Pakete aus Münster, seit 1871 die Deutsche Reichspost, die bis 1945 bestand:

Spurbreite bei Wagengeleisen

Im Fürstbistum Münster wurde am 28.12.1715 verordnet, daß künftig alle neuen Achsen an Kutschen, Kaleschen, Wagen und Karren ausnahmslos auf eine Breite von 4 Fuß 11 Zoll münsterschen Holzmaß innerhalb der gegenüberstehenden Räderfelgen angefertigt werden mußten. Von daher sollten alle Hohlwege, Gebirgspässe und Brücken, welche für diese Breite der künftig allgemeinen Wagenspur zu schmal sein würden, von den Wegebaupflichtigen sofort dementsprechend gehörig geebnet und verbreitert werden.

An diesen Maßstab sollten sich die Wagner, Rad- uns Achsenmacher, Schmiede und Zimmerleute im Fürstbistum Münster bei Strafandrohung von 10 Goldgulden halten.

Vom 30sten Juni 1829 erfolgte eine Verordnung wegen Einführung gleicher Wagengeleise in der Provinz Westfalen. Darin wurde die Spurbreite mit "neuen Achsen an allen zwei- und vierrädrigen Wagen, Karrn und sonstigen Fuhrwerken" geregelt, dies in Zollmaßen ab Mitte der Felge gemessen.

Diese Verordnung diente gleichzeitig für Stellmacher (daher Wagner) und Schirrmacher als Vorschrift. Als Übergangsfrist war eine genannte Zeit bestimmt, nach welcher der Gebrauch andersspuriger Fahrzeuge strafbar war. Sowohl Fuhrleute, Frachtführer als auch Reisende waren in Regress. Ausgenommen waren Militärfahrzeugen, Kutsch- und Luxuswagen, sowie ausländische Fahrzeuge im ehemaligen Königreich Westfalen.

Stichpunkte zu den Regionen

Fürstbistum Paderborn

Fürstbistum Münster

Grafschaft Rietberg

Herrschaft Büren

Herrschaft Rheda

Herzogtum Westfalen

  • 1769 – 1835 Archivalien: Generalakte Wegebau im Herzogtum Westfalen

Grafschaft Mark

  • Archivalien: Der schlechte Zustand der Wege in der Grafschaft Mark wurde von privater und amtlicher Seite in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts häufig beklagt. Vom Ausbau eines befestigten Straßennetzes versprach man sich eine Steigerung des Binnen- und Transithandels, eine Verbesserung der Kohle- und Salztransportmöglichkeiten sowie überhaupt "neues Leben und Munterkeit" in bislang abgelegenen Landesteilen

Fürstentum Minden

  • 1800-1810 Archivalien, Kommission für die Entschädigung für die zum Wegbau in Anspruch genommenen Gründe; Taxation der entbehrlich gewordenen alten Wege (alter Postweg)
  • 1800 – 1802 Archivalien, Anlegung der Chaussee von Herford nach Bielefeld

Fürstentum Lippe

  • 1792-1838 Archivalien, Fürstentum Lippe, Rentenkammer: Wegegeld-Erhebung von der Hiddeser Chaussee und von der Heiligenkirchener Chaussee (ab 1800)
  • 1795-1808 Archivalien, Dienstleistungen zum Bau und zur Unterhaltung der Straße (Chaussee) nach Meinberg

Johanniterorden

  • 1800 Archivalien: Verlauf der Chaussee von Herford nach Minden über Kommendengrundstücke.

Haus Herringhausen

  • 1678 - 1818 Archivalien: Unterhaltung der Post- und Landstraße nach Soest, hier Reparaturen des Hellinghauser Post-Dammes bei Lippstadt, insb. Verlegung der Trasse über eine Schorlemersche Wiese, weil der Postweg unpassierbar ist.

Literatur

  • Wacker, Reinhold: Das Verkehrswesen im Rheinland vom 15. Jahrhundert bis 1794. (Verlag: Porta Alba, 2008) ISBN 978-3-933701-32-9