Straßenbau
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Verkehrswesen
Der Straßenbau ist Teil des Verkehrswesens
Straßenbauabgabe
- 1798-1802 Preussen: Entrichtung des Zehnten von den für den Chaussee-Bau abgetretenen Gründen.
- 1798-1802 Preussen: Antrag auf Befreiung vom Chausseegeld für Holz- und andere Fuhren.
Kommunale Mitwirkung
- 1772 Preussen: Beteiligung der Bauerrichter bei der Holzlieferung für den Straßen- und Wegebau
- 1798-1802 Preussen: Mitwirkung eines Deputierten bei der Oberaufsicht über den Wegebau.
Einbindung von Postwegen
- 1798-1802 Preussen: Benutzung des alten Postweges bei Festlegung der Chausseetrasse zur Schonung der Ländereien
Flurschäden
1798-1802 Schäden durch Materialfuhren und andere Arbeiten beim Wegebau.
Bodenrecht
- 1798-1802 Preussen: Recht auf die beim Wegebau zum Vorschein kommenden Steine,
Wegelagerbuch
Seit Einrichtung der preussischen Provinzen im Rheinland und in Westfalen kennen wir das Wegelagerbuch, zur Erfassung aller Strassen und Wege in einem Amt oder amtsfreien Kommune. Hier erfolgte die Zusammenstellung von Straßen- u. Wegebau-Angelegenheiten in einer Verwaltung zu den Themen: Wegesachen (Verfügungen betr. Wegebau Naturaldienste und Straßen.
Straßenbäume
- 1798-1802 Anpflanzung von italienischen Pappeln und Lärchen beim Wegebau.
- 1814-1815 Erfolgten Baumpflanzungen an den Heerstraßen und Feldwegen in Preußen, Kontrolle der von den Unternehmern vorgenommenen Pflanzungen und die Verpflichtung der Gemeinden zur Pflanzung bzw. zur Zahlung von Geldern an die ausführenden Unternehmen.
Straßenbaumeisterei
- 1798-1802 Bau eines Chaussee-Hauses;
- 1798-1802 Protokoll über die Besichtigung von Schäden einer Wegstrecke
- 1815 Entwurf zu einer Instruktion für die Wegeaufseher
- 1815 Entwurf zu einer Instruktion für die Wegewärter
- 1815 Nachweisung der anzustellenden Wegemeister und Schlichter
Straßenanforderungen Anfang des 19. Jahrhunderts
Eine gute Straße mußte sowohl bei trockener, als auch bei nasser Witterung mit dem schwersten Fuhrwerk und möglicht geringer Bespannung, ohne Hindernis befahren werden können. Bei geringster Steigung des Straßenzuges sollte auf dem größten Streckenteil, ohne übermäßige Anstrengung, ein Roß eine Last von 10 bis 12 Zentnern ohne Vorspann ziehen können.
Kunststraßen 1872
Der Strassenbau (Chausséebau), oder die Herrichtung von Chausséen (sprich Schosseen) oder Kunststrassen, richtet sich in der 2. Hälfte des 19.Jhdts nach bestimmten Regeln zum Bau dauerhaften Wege. Diese sollten nun zu jeder Zeit des Jahres eine bequeme und ungestörte Kommunikation gestatten.
Steigung des Planums 3 : 100, höchstens 5: 100. Breite 20-30 Fuß; an beiden Seiten Gräben, welche an der Sohle 1-2 Fuß breit sind, mit Böschung von 1-1 ½ Fuß. Der Oberbau zu Beförderung des Wasserabflusses sollte gewölbt sein, so dass der Pfell (Sinus) etwa, 1/48 bis 1/32 der ganzen Strassenbreite beträgt. Dabei ist ein gewisses Längengefälle von etwa 2-2 ½ Fuß auf 100 laufende Fuß vorgeschrieben, damit das Wasser aus den Fahrgeleisen abfliesst.
Die Unterlage bilden Bruchsteine, auf denen 2 Schichten geschlagener Steine und zu oherst eine 3zöllige Schicht Flusskies aufgeschüttet ist. Bei den Klinkerchausséen besteht die Aufschüttung aus hart gebrannten kleinen Ziegeln, bes. in Holland gebräuchlich. Eine besondere Art des Straßenbaus ist das Macadamisiren (Schotter als Straßenbelag, erfunden von dem Amerikaner John London Mc` Adam (*. 1755, +1836) wobei die Strasse nur eine geringe Wölbung (1 ¼ Zoll auf 10 Fuss Breite), als Untergrund eine 6-10 Zoll hohe Schicht von 1 ½ - 3 Kubikzoll und eine Beschüttuug mit etwa 1 Kubikzoll grossen Steinen erhält.
Literatur
- Joendl, Johann Philipp: „Die landwirtschaftliche Baukunst“ Bd. 3, S. 185 ff. "Straßenbau" (Prag 1826, 1828 und 1829, Druck v. Schönfeld)
- Wesermann: Handbuch des Straßen- und Brückenbaus (1830)
- Umpfbach: Theorie des Neubaus, der Herstellung und Unterhaltung der Kunststraßen (Berlin 1830)
- Steentrup: Leitfaden zur Anlage und Unterhaltung der Landstraßen ... (Kopenhagen 1843)
- Ahlburg: Der Straßen- und Eisenbahnbau in seinem ganzen Umfang (Stuttgart 1870)
- M. Becker: Der Straßen- und Eisenbahnbau in seinem ganzen Umfang (Stuttgart 1870)