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Beispiel

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Ritters geographisch-statistisches Lexikon/1910
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(67 ≡)

die Nr. 5, der mütterliche Großvater die Nr. 6 und die mütterliche Großmutter die Nr. 7.

      Beifolgende Tafel verdeutlicht auch diese Methode.

      Man sieht leicht, daß die in jeder Ahnenreihe am meisten links stehenden Personen, es ist die Reihe der mit dem Probandus den gleichen Familiennamen tragenden Ahnen, die Reihe der väterlichen Vorfahren, die Reihe der Stammhalter, nach der von mir meinen Vorträgen zu Grunde gelegten Nomenklatur durch die Zahlen 2, 4, 8, 16, 32, 64 u. s. f. bezeichnet sind.

      Gerade so also, wie bei Lorenz der Zähler erkennen läßt, wieviel Personen in der betreffenden Ahnenreihe im Ganzen vorkommen, ebenso wird hier die Gesammtzahl der in der betreffenden Ahnenreihe stehenden Personen aus der Nummer der ersten in dieser Reihe stehenden Person erkennbar.

      Was seine Methode leistet, hat Lorenz selbst ausführlich beschrieben. Meine Methode leistet ungefähr das Gleiche.

      Zum Vergleiche, auf welche Weise beide Methoden ihre Aufgabe erfüllen, mag folgende synoptische Tabelle dienen, bei welcher ich, der leichteren Vergleichbarkeit halber, die Beschreibung von Lorenz, seinem Lehrbuche wörtlich zu entnehmen und meine Beschreibung nach Satzbau etc. in die gleiche Fassung zu bringen, mir gestattet habe.


Leistung. Lorenz. Kekule.
      1. Man erkennt, ob der Ahn männlich oder weiblich ist.       Alle männlichen Ahnen haben ungerade, alle weiblichen Ahnen gerade Ordnungszahlen (Nummern).       Alle männlichen Ahnen haben gerade, alle weiblichen Ahnen ungerade Zahlen.
      Beispiele: 8/2, 8/4, 8/6, 8/8, ferner 16/8, 16/2 sind Frauen; 8/1, 8/3, 8/5, 8/7, ferner 4/1, 4/3 sind Männer.       Beispiele: 9, 11, 13, 15, ferner 17, 23 sind Frauen; 8, 10, 12, 14, ferner 4, 6 sind Männer.
      2. Man erkennt das entsprechende in Betracht kommende Ehepaar.       Eine zugehörige Ehefrau ist durch die Formel <math>\textstyle \frac{u}{a+1}</math> gegeben, wo <math>a</math> eine ungerade Zahl, <math>u</math> die Reihe bedeutet, ein zugehöriger Ehemann durch <math>\textstyle \frac{u}{b-1}</math>, wo <math>b</math> eine gerade Zahl bedeutet. Die zugehörige Ehefrau wird durch Addition von 1, der Ehemann durch Subtraktion von 1 zu ihrem Gespons gefunden.       Eine zugehörige Frau ist durch die nächstfolgende ungerade Zahl gegeben, ein zugehöriger Ehemann durch die vorhergehende gerade Zahl.

Wie kann der Sprung vermieden werden?

        Beispiele: Zur Frau 8/6 gehört der Mann 8/5, zum Manne 4/3 die Frau 4/4; 16/1 und 16/2, 16/3 und 16/4 sind Paare.       Beispiele: Zur Frau 13 gehört der Mann 12, zum Manne 6 die Frau 7; 16 und 17, 18 und 19 sind Paare.
      3. Es läßt sich sofort angeben, ob der bezeichnete Ahn zum Vater oder zur Mutter (auch zu welchen Großeltern) des Probanden gehört.       Zu diesem Zwecke dividirt man den Zähler (Reihenzahl) durch 2, während man den Nenner (Ordnungszahl) unverändert läßt. Ist die erhaltene Zahl kleiner (im Texte bei Lorenz steht, wohl in Folge Irrthums, im Satze: größer) als der Nenner, so gehört der Ahne zur Mutter, ist sie größer (im Texte bei Lorenz steht: kleiner) oder gleich dem Nenner, so gehört er zum Vater.       Zu diesem Zwecke macht man sich klar, daß die erste Hälfte der in einer Reihe stehenden Ahnen zum Vater, die zweite Hälfte zur Mutter des Probanden gehört.
      Beispiele: Der Ahn 8/2 ergibt durch Division des Zählers 4/2; er gehört daher zum Vater. Die Ahnen 16/1, 16/2 bis 16/8 gehören zum Vater, die Ahnen 16/9 bis 16/18 zur Mutter.       Beispiele: Der Ahn 9 gehört zur ersten Hälfte der in dieser Reihe stehenden Ahnen; er gehört daher zum Vater.
      In der mit Nr. 8 beginnenden Reihe stehen 8 Ahnen; erste Hälfte, also die Ahnen 8–11 inkl, gehören zum Vater, zweite Hälfte, also die Ahnen 12–15 inkl, zur Mutter.
      4. Auch die genealogische Reihe der Ahnen in der Stammtafel läßt sich angeben. Man ersieht, ob der Betreffende mit seiner Frau oder die Betreffende mit ihrem Mann durch einen Sohn oder eine Tochter sich an dem Zustandekommen des Probanden betheiligt haben.       Zu diesem Zwecke dividiert man Zähler wie Nenner durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein männlicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der Nenner zuerst um 1 erhöht werden muß (der Auffindung des zeugenden Ehepaares entsprechend).       Zu diesem Zwecke dividiert man die Nummer des gegebenen Ahnen durch 2. Hierbei ist jedoch zu bemerken, daß, wenn ein weiblicher Ahne vorliegt (ungerade Zahl), der bei der Division übrig bleibende Bruch unberücksichtigt bleibt.