Kirchenwesen (Kreis Coesfeld)

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Kirchenwesen (Kreis Coesfeld)

Bistümer seit dem Mittelalter

Bistum Münster, Archidiakonat des Abtes von Varlar bis zur Aufhebung des Klosters 1803, Dekanat Coesfeld 1825.

Katholisch

1862: Der Kreis Coesfeld gehört in katholischer Hinsicht zur Diözese Münster mit Sitz in Müster und bildet 1862 das Dekanat Coesfeld 1825. Damals bestand das Dekanat aus folgenden Pfarreien

  1. Stadt Coesfeld Kirchspiel St. Lamberti
  2. Stadt Coesfeld Kirchspiel St. Jacobi beide zusammen umfassen Stadt und Kirchspiel Coesfeld
  3. Stadt Dülmen, umfassend Stadt und Kirchspiel Dülmen und Merfeld
  4. Stadt Haltern, umfassend Stadt und Kirchspiel Haltern
  5. Stadt Haltern, umfassend das ganze Amt Billerbeck mit Ausschluß der Bauerschaft Esking, und Temming, die zur Pfarre Holthausen gehöreb
  6. Buldern, umfassend bis 1861 auch das Amt Buldern
  7. Hiddingsel (seit 1861 von der Pfarre Bulder getrennt und selbständig)
  8. Darfeld, umfassend die Gemeinde Darfeld
  9. Osterwick, umfassend die Gemeinde Osterwick
  10. Holtwick, umfassend die Gemeinde Holtwick
  11. Husdülmen, umfassend die Gemeinde Hausdülmen
  12. Gescher, umfassend das Amt Gescher
  13. Hullern, umfassend die Gemeinde Huillern
  14. Lippramsdorf, umfassend die Gemeinde Lippramsdorf
  15. Rorup, umfassend die Gemeinde Rorup
  16. Darup, umfassend die Gemeinde Darup
  17. Lette, umfassend die Gemeinde Lette

Streng genommen hat das Dekanat nur 16 Pfarrgemeinden. denn die Pfarre zu Hausdülmen ist keine selbständige, sondern nur Filiale von Stadt Dülmen, deren Pfarrer gleichzeitig auch jene verwaltet.

Evangelisch

1862: Evangelische Pfarrgemeinden bestehen 1862 im Kreis Coesfeld drei:

  1. zu Coesfeld. umfassend nach der evangelischen Diözesaneinteilung vom 09.07.1818 die Bezirke der Zivilgemeinden Stadt und Kirchspiel Coesfeld
  2. zu Dülmen, umfassend die Bezirke der Zivilgemeinden der Stadt Dülmen, des Amtes Dülmen und des Amtes Buldern
  3. Haltern, umfassend die Bezirke von Stadt und Amt Haltern (außerdem die Gemeinden Hamm, Flaesheim und Ahsen im Kreis Recklinghausen, sowie Groß Reken und Klein Reken im Kreis Borken).

Die beiden letztgenannten Pfarrgemeinden sind selbständige Kirchengemeinden, verbunden unter einem Pfarrer, der seinen Wohnsitz zu Dülmen hat.

Die Bezirke der Ämter Billerbeck, Darfeld, Osterwick, Gescher und Rorup sin einer besonderen evangelischen Pfarrgemeinde zugeteilt.

Die Gemeinde Coesfeld gehört zur Diözese Tecklenburg, deren Super-Intendent zu Lengerich wohnt.

Dülmen und Haltern standen bis zum Schluß des Jahres 1862 unter Aufsicht des Super-Intendenten der Diözese Bochum, sind aber seit Anfand 1863 auch der Diözese Tecklenburg zugewiesen.

Juden

In dem Gesetz über die Verhältnisse der Juden vom 23.07.1847 sind durch Erlaß Königlicher Regierung vom 25.02.1848 im Kreis Coesfeld 2 jüdische Synagogengemeinden gebildet:

  1. zu Coesfeld, welcher die Juden zu Coesfeld, Billerbeck, Darfeld, Osterwick, Gescher, Darup
  2. zu Haltern welcher die Juden zu Haltern und Dülmen zugewiesen wurden.

Der diesen beiden Gemeinden vorgesetzte Rabbiner hat seinen Wohnsitz in Münser. Für den jüdischen Kultus gab es zu Coesfeld, Haltern und Gescher 1862/65 im Kreis Coesfeld je einen gottesdienstlichen Versammlungsort. [1]

Fußnoten

  1. Quelle: Mersmann, Statistische Nachrichten über den Kreis Coesfeld pro 1862/64 (G.A.Hülswitt, Münstern 1865)