Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/266

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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884
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Nr 28.



5) Sammlung und Revision der Erhebungen über die Morbidität in den allgemeinen Krankenhäusern, Augenheilanstalten, Irrenanstalten und Entbindungsanstalten und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung.
6) Entgegennahme des kreisveterinäramtlichen Jahresberichts mit Seuchentabelle eventuell Mittheilung desselben an die benachbarten Kreisärzte, Einsendung desselben an die Ministerialabtheilung.
7) Einsendung der Rechnungen für ärztliche Behandlung von Landeswaisen im verflossenen Jahre an das Kreisamt im Beginne des Monats.
8) Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom IV. Quartal des Vorjahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht innerhalb der ersten acht Tage des Monats.
9) Einsendung des Verzeichnisses über Taggelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privat-Angelegenheiten vom IV. Quartal des Vorjahres zur Decretur an die Ministerialabtheilung.
10) Einsendung der Anweisung über das contirte Post-Porto vom vorausgegangenen Monat an die Districtseinnehmerei (bezw. Hauptstaatskasse) nach vorgängiger Controlirung des Postcontobuches durch die Post.*)
11) Erlaß von Aufforderungen an die Eltern etc. rückständiger Pflichtigen zur Erst- und Wieder-Impfung aus dem Vorjahre; Eintrag der stattgehabten Aufforderung in die Impflisten.
12) Aufstellung einer Liste über die rückständigen Impfpflichtigen des Vorjahrs.
13) Einsendung der Impfungs- und Wieder-Impfungslisten des Vorjahrs an das Kreisamt.
14) Uebersendung der Formulare für die Erstimpfung im laufenden Jahre an die Bürgermeistereien zur Abgabe an die Standesämter und zum Eintrag der ungeimpft zugezogenen zur Erstimpfung Pflichtigen.
Februar.
1) Einsendung folgender die Impfung des Vorjahres betreffenden Ausstellungen und Berichte an die Ministerialabtheilung:
a. der Jahresübersicht über die Impfung und Wiederimpfung;
b.des Impftagebuchs;
c. des Impfgebührenverzeichnisses;
d. des Impfberichts (nach Schema im A. Bl. Nr. 143).
2) Stellung von Strafanträgen gegen die erfolglos monirten säumigen Eltern etc. der Impfpflichtigen des Vorjahres (4 Wochen nach Insinuation der Aufforderungen).
3) Erlaß wiederholter Aufforderungen an diese bezw. Fortsetzung des Verfahrens bei dauernder Säumigkeit.
März.
1) Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden in den Monaten Januar und Februar und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25. dieses Monats.

*) Dieses Geschäft ist allmonatlich zu erledigen.