Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/267
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Nr 28.
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Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884 | |
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Datei:Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1884.djvu | |
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2) | Einsendung der Rechnungen für Behandlung erkrankter Gendarmen und deren Angehörigen im abgelaufenen Halbjahre an das Gendarmeriecorps bis Monatsschluß. | |
3) | Uebersendung der Formulare für die Wiederimpfung des laufenden Jahres nach erfolgtem Uebertrag der Restanten an die Schulvorstände. | |
4) | Rückempfang der Impflisten des Vorjahres von dem Kreisamt. | |
5) | Rückempfang der Impflisten für die Erstimpfung des laufenden Jahres von den Bürgermeistereien. | |
6) | Einsendung des kreisärztlichen Jahresberichtes über das Vorfahr mit den vorgeschriebenen Anlagen an die Ministerialabtheilung. | |
1) | Einsendung sämmtlicher Speciallisten über die Impfung und Wiederimpfung des Vorjahres an die Ministerialabtheilung. | |
2) | Rückempfang der Impflisten für die Wiederimpfung des laufenden Jahres von den Schulvorständen bis zum 15. April. | |
3) | Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom I. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats. | |
4) | Einsendung der Verzeichnisse über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom I. Quartal des laufenden Jahres an die Ministerialabtheilung. |
1) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden in den Monaten März und April des laufenden Jahres und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 23. | |
2) | Einsendung der Sterbfalls-Zählkarten aus den Monaten Januar bis April des laufenden Jahres an das Secretariat der Centralstelle für die Landesstatistik. | |
3) | Beginn der öffentlichen Impfungen. | |
Fortsetzung der öffentlichen Impfungen. | ||
1)) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten Mai und Juni und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung bis zum 25. | |
2) | Einsendung des Verzeichnisses über gerichtsärztliche Gebühren vom II. Quartal des laufenden Jahres (in duplo) an den ersten Staatsanwalt am Landgericht in den ersten 8 Tagen des Monats. | |
3) | Einsendung der Verzeichnisse über Tagegelder und Transportkosten (mit Belegen) in öffentlichen, Gemeinde- und Privatangelegenheiten vom II. Quartal an die Ministerialabtheilung. | |
4) | Oeffentliche Impfungen. |