Großherzogtum Hessen/Regierungsblatt 1884/265
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Anhang.
Terminskalender
über diejenigen Dienstgeschäfte, welche von den Kreisärzten in voraus bestimmten Perioden zu erledigen sind.
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über diejenigen Dienstgeschäfte, welche von den Kreisärzten in voraus bestimmten Perioden zu erledigen sind.
Abgesehen von den im Nachstehenden verzeichneten den Kreisgesundheitsämtern im Allgemeinen zukommenden Auflagen sind Seitens der bezüglichen Stellen folgende besondere Geschäfte regelmäßig zu erledigen:
1) | Die Aufstellung von Wochenübersichten über die Todesfälle in den Städten Mainz-Kastel, Darmstadt-Bessungen, Offenbach, Worms und Gießen und Einsendung derselben an die Ministerialabtheilung in den ersten Tagen jeder folgenden Woche.*) | |
2) | Dieselben Aufstellungen für das Kaiserliche Gesundheitsamt nach vorgeschriebenem Schema für die Städte Mainz, Darmstadt-Bessungen, Offenbach, Worms und Gießen. | |
3) | Die Aufstellung von monatlich en Uebersichten über die Todesfälle aus den 15 volkreichsten Gemeinden, nämlich Mainz, Darmstadt, Offenbach, Worms, Gießen, Bessungen, Bingen, Kastel, Bensheim, Lampertheim, Alzey, Pfungstadt, Heppenheim, Viernheim und Friedberg für die Ministerialabtheilung bis zum 10. des folgenden Monats. | |
1) | Einsendung der Waisentabelle an das Kreisamt. | |
2) | Rücksendung der Ueberwachungsbogen über die Pflegekinder ebendahin. | |
3) | Aufstellung der Uebersichten über die Todesfälle in den Gemeinden von den Monaten November und December des verflossenen Jahres. Dazu eine Anlage, welche eine vervollständigte bezw. berichtigte summarische Monats-Zusammenstellung der Sterbfälle des Vorjahres und eine Uebersicht über die Art der Todesfälle gewaltsamer Art enthält; Einsendung an die Ministerialabtheilung bis zum 25. dieses Monats. | |
4) | Einsendung der Sterbfalls-Zählkarten aus den Monaten September bis December des Vorjahres an das Secretariat der Centralstelle für die Landesstatistik. |
*) Den Karten über die 13., 26. und 39. Woche sind die rectificirten Summen vom Beginn des Jahres bis zum Schluß der bezeichneten Wochen beizufügen, beim Jahresschluß ist eine Gesammtübersicht einzutragen.