Haus Hamm (Hamm-Bossendorf)

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Disambiguation notice Hamm ist ein mehrfach besetzter Begriff. Zu weiteren Bedeutungen siehe unter Hamm (Begriffserklärung).

Hierarchie Regional > Bundesrepublik Deutschland > Nordrhein-Westfalen > Regierungsbezirk Münster > Kreis Recklinghausen > Hamm-Bossendorf > Haus Hamm

Ansicht einer Koelnischen Zeitungsausgabe 1762

Historische Lage

Name

Besitzer

Das Haus Hamm oder Hämmken umfaßte und beinhaltete den Allodialbesitz der Familie von Raesfeldt zu Ostendorf, wozu auch die Erblehen im Vest Recklinghausen zählten.

Uppelsches Lehen (Hüppelswick) und Hof zu Hamm

Am 16.08.1373, erwarb Ritter Bitter von Raesfeld (1355 / 1403, 1410+, verheiratet in erster Ehe mit Kartharina von Gemen 1358 / 1374), von Wessel von Lembeck (nicht zu Lembeck sondern Steverling und Burgmann zu Dülmen)dessen Frau Styne und dem Sohn Wessel, deren Hof zu Zykinck und die Mühlstätte Zykinch, gelegen im Kirchspiel Marl und in der Bauerschaft Hüppelswick (Sickingmühle). Es kann nach heutiger Erkenntnis, auch im Verfahren des negativen Ausschlusses, davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um den Erwerb eines Oberhofes handellte, nämlich des "Uppelschen Lehens".

Nech einem Protokoll von 1418 befanden sich die Oberhöfe „Uppelswick“ und der „ Hoff von Hamme by Halteren up der Lippe“ seit unbestimmten Zeiten im Besitz der Familie von Raesfeld zu Ostendorf. Vorher, am 22.02.1326 wurde Bernhard Bitter zu Ostendorf Amtmann des Vestes Recklinghausen mit seinen 9 1/2 Oberhöfen.

Als am 04.10.1434 Egbert Swartwaelt als Richter zu Versewelde (dem Ursprung der Familien von Lon und von Heiden), für Herman Armsiel gnt. der Reger, einen Gerichtsschein für die Güter des Hauses Ostendorf ausstellen ließ, welche den Hemerberch, Hülsberch, die Lenkelermarck und das Maerlerholt betrafen (AL Urkunde Nr. 298), waren diese Marken bereits im Besitz des Hauses Ostendorf.

Bitter II. von Raesfeld zu Ostendorf rundet seinen Besitz im Vest weiter ab: Vor dem Richter zu Lembeck, Goisen Spyrlinch verkauft Frederich van Strüenckede 1442 Juli 30, dusent veyrhundert en XLII, den manendag nest na sunte Jacobus, daghe des hilgen apostels, an Bitter von Raesfelde das Holzgericht in dem Hülsberge, den (Schulten-) Hof zu Herne mit den zugehörigen Höfen: Dael Hof (Kleine und Große Puppendahl), Albertes Hof (Albers), Poethescher Hof, gelegen im Gericht Recklinghausen, ferner das Markenrecht der Höfe zu Regenbodinck u. zu Bechum, des Gutes Lodinchtorpe u. des Borinch Hofes im Hülsberge. Zeugen: Meynecken van Westeroelde, Frederich Oldenbergh, Johan Schulte tho Grevinch u. Rotger ton Buddenbrocke (AL Urkunde 332, Vorgang wiederholt am 17.09.1443 mit Machgroys von Strünckede, AL). Damit hatte das Haus Ostendorf neben den Marken zu Sickingmühle, Herne, Hamm und Bossendorf, auch das Amt des Holzrichters in der Hülsberger Mark erworben, welche im nördlichen Vest wohl das größte Holzaufkommen erwarten ließ.

Vor dem Richter Johann Steymwerch zu Recklinghausen wurde am 26.01.1510 eine Gerichtssprache gehalten. Dabei ging es um die Gerechtigkeiten, der Drifft, der Zucht von Pferden, Kühen, Schweinen im vestischen Bereich der Herrschaft des Johan von Raisfelt zu Ostendorf. Es sagen aus: Alart Molner, Wessel op der Hustede, Johan Hürfelt, Johan Varenstege, Cop van Hamme, Berent van Ermellen, Balthasar Hesse (verheiratet mit Gertrud von Raesfeldt), Wessel Vunck, Evert Vunck, Johan van Lynde und Johan Schonebecke. Gerichtszeugen waren dabei Berthold van Varssen, Wennemar van der Hambecke und Herman Reckeman. Die strittigen Rechte nahm Haus Ostendorf weiter war.

Der die Bauerschaften Sickingmühle, Herne und das Puppendahl umfassende Bereich des späteren Kirchspiels, ist völlig befreit von Xantener Abgaben an den Speicher zu Dorsten, im Gegensatz zu den Schultenhöfen zu Hamm und allen anderen Bauernstätten in den östlichen Bauerschaften Hamm und Bossendorf.

Freiadelige Gerechtigkeit in Sickingmühle

Meierhof am Hammer Berg

Verkauf des Hofes zu Hamm am Hammer Berg

05.05.1456 Arnt von Hamme dessen Frau Segele und deren Kinder Wessel, Koip, Elseke und Fye verkaufen vor Johan von Westerholt als Richter zu Recklinghausen, an den Freischöffen Alhard van me Hamme (Alhard van Hamm gt. Hemmerberg, Sohn Wennemars) den Hof zu Hamme im Vest Recklinghausen, mit den dazugehörenden Leuten, mit Ausnahme eines Knechtes oder einer Magd.

  • Quelle: Archiv Haus Hamm (Buer)

Alart van Hamme nun Kirchenmeister

  • 08.01.1462 (Anno dm. millio. CCC ° LX secundo feria sexta proxima post Epiphanie dm) Vor dem Richter zu Reckelinchusen - Johan van Westerholte (Reyners Sohn) verkauften Alart van Hamme, Herman Burrichter (Sickingmühle) u. Johan Stalman (Hamm), als Kirchenmeister zu Hamme im Vest Recklinghausen, eine Rente von 2 Malter Hafer an Reyner van Westerholte (Reyners Sohn) aus dem Gute zu Boysingh. Zeugen waren dabei: Johan de Heger de olde und Johan Renßingh. Der Richter und Alart van Hamme hängten ihre Siegel an.

Alhard von Hamm gt. Hemmerberg

09.08.1469 (Land im Mersch) Vor den Bürgermeistern, Schöffen und Rat der Stadt Haltern überläßt Hinrick Gruterinck dem Diderike dem Suren und Elseken, Eheleute, 10 scheppelgeseide Gerstenlandes und 1 Garten, belegen in dem Mersche zu Haltern. Dieses Land hat Hinrick Gruterinck laut vorgelegtem Kaufbriefe von Aillarde van Hamme und Ailbert (e), Eheleuten, gekauft; er übergibt jetzt diesen Brief des Ailard und verzichtet auf jeden Eigentumsanspruch.

  • Quelle: Stadtarchiv Haltern am See

09.12.1475 Vor Hinrich van Neym, Richter zu Haltern, und den Gerichtsleuten Gerd, oilde Richter, Hinrik Coster, Johan up den Oirde, Bernhardus Quickstert, de Junge, und Gerhardus Querne, erscheint Aillarde van Hamme, und sagt auf Ersuchen des Bernd Queckstert, Prokurators und Klägers - von Seiten der Bürgermeister und des Rates der Stadt Haltern wird die Feststellung getroffen - eidlich aus, daß den Bürgern zu Haltern seit mehr als 40 Jahren ein Recht an der Vyschereye und Herrlichkeit seeligen Arndes van Hamme bis an den Stein tho Hamme zustehe und sie mit Waden, Tredekorven, Perdesterten und Bleyangelen angeln dürfen

  • (Quelle: Stadtarchiv Haltern am See)

Wennemar von Hamme

1474 März 18 Der Gograf Heinrich Langenesch zu Dülmen in der Grenkulen bekundet, dass Wenemar von Hamm und seine Ehefrau Grete an Rotger von Diepenbrock eine im Kirchspiele Buldern in der Delbrucken belegene Wiese verkauft haben. Zeugen: Johann Amerhorn und Johann Funcke (Regest)

  • Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Gesamtarchiv von Romberg, Haus Buldern, Urkunde

1492 Mai 2 Der Richter Johann Serges zu Haltern bekundet, dass Wennemar von Hamme und seine Ehefrau Margarethe Wulves an Johann Borger und dessen Ehefrau Elseke eine jährliche Kornrente von einem Kampe verkauft haben, der in der Marsch vor Haltern auf dem Hagen an der Neuen Brücke belegen ist

  • Quelle: Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen, Gesamtarchiv von Romberg, Haus Buldern, Urkunde

Wiederverkaufsrecht

Nach Urkunden des Archivs im Haus Lembeck vom 11. 12. 1473 übertrug Coep van Hamme dem Ritter Goesen von Raesfeldt zu Haus Ostendorf das Wiederkaufsrecht auf den Hof zu Hamm. Goesen von Raesfeldt hatte offensichtlich den Hof zu Hamm an Coep verkauft.

Im Stadtarchiv Dorsten, Nachlaß Strotkötter - Regesten Haus Beck, befindet sich die Abschrift einer undatierten Liste des Hofes zu Hamm, aus der Zeit des Dietrich Grave (1529+): „Instructio liquidatoris fructorum“, welche die Grundlage zur Wertermittlung des Hofes Hamm gegeben haben könnte.

Die Strotköttersche Liste führt den zeitlichen Umfang des Meierhofes (Schultenhof) zu Hamm wie folgt an: Instruction liquidationis fructorum des Hofes zu Hamm, welcher durch Goswin von Raesfelt (von Raesfeld zu Twickel) geteilt wurde, so daß zwei Bauernhöfe daraus gemacht wurden, worauf 2 Schulten sitzen. Johan Schulten zahlt an Pacht jährlich in Dorstener Maßen 3 Malter Roggen, dazu 1 Alten Schild, 6 Hühner und 3 Goldgulden Dienstgeld. Wessel Schulte gibt ebenfalls 3 Malter Roggen, dazu 1 Alten Schild, 6 Hühner und 3 Goldgulden Dienstgeld. Zu dem ganzen Hof Hamm gehören folgende Kotten:

  • 1. Bley, gibt an jährlicher Pacht 2 Scheffel Roggen, ½ Alten Schild, 1 ½ Goldgulden und 4 Hühner.
  • 2. Werner (Wennemar ?) und der Möller, welche gemeinsam wohnen: 3 ½ Scheffel Roggen, 3 Rudolfs Gulden, 1 ½ Goldgulden Dienstgeld, 1 Pfund Wachs und 4 Hühner.
  • 3. Baden (Meinhard Baden, Bodemein): 1 Courant Gulden, 1 Gulden Curant Dienstgeld, 1 Pfund Wachs und 4 Hühner.
  • 4. (Kirchen-) Köster: 1 Goldgulden courant, 1 Goldgulden courant Dienstgeld, 1 Pfund Wachs und 4 Hühner.
  • 5. Fischerei im Hof zu Hamm gelegen, zwischen dem „Olden Kolk“ und der Furt zu Bossendorf gelegen. Wenn der (Dietrich) Grav(e) (zu Buer) die verpachten wollte, betrüge diese jährlich etwa 25 Goldgulden.
  • Die vorgenannten Leute haben Anrechte auf die Lenckerbecker Marken und der „Hemoide“ und haben dort Markenrecht und sonstige Gerechtigkeiten. Auch dieses würde ebenfalls an jährlichen Einnahmen 25 Goldgulden einbringen und außerdem 1 Malter Roggen oder 1 Goldgulden.

Erbteilung

Nach dem Tod Johanns von Raesfeld zu Ostendorf teilten sich die Brüder Adolf von Raesfeld zu Ostendorf und Gosen von Raesfeld zu Twickel das Erbe:

1543: Aleff von Raesfeldt zu Ostendorf und Gosen von Raesfeldt zu Twickel vergleichen sich vor den Schiedsfreunden Dyrick von Wylich und Johan von und zu Raesfeldt wegen der ihnen angefallenen väterlichen und mütterlichen Güter. Am 12.11.1543 bestätigen Goesen von Raesfeldt zu Twickel, Drost des Landes Twente und seine Frau Agnes, Erbtochter zu Twickel und Moorkirchen, vor dem Richter Nicolaus Alartz zu Recklinghausen, daß sie die Summe von 1.700 Goldgulden von Adolf v. Raesfeldt zu Ostendorf erhalten haben, wofür sie ihrem Bruder ihre Rechte an Hof und Gütern zu Hamme (bei Haltern) überließen.

Ankauf weiterer Rechte

Am 6. 7. 1557 erhält, durch einen Vergleich mit dem Erzbischof von Köln, Adolf von Raesfeldt zu Ostendorf den Hof zu Hamm mit allem Zubehör. Damit war das Gut Hamm endgültig Allodialbesitz der Ostendorfer geworden.

Das freiadelige Haus Hamm war markenberechtigt in der Lenkerbecker Mark und Hülsberger Mark.

Konkurs Haus Ostendorf

Durch öffentliche Ausschreibung u. a. im „Eilfertigen Welt- und Staats Both" vom 22. 5. 1767 und in den „Cöllnischen Wöchentlichen Frag- und Anzeigungs-Nachrichten" vom 12. 5. 1767 waren die Besitzungen des freiadeligen Hauses Hamm oder "Hämgen" im Kirchspiel Hamm-Bossendorf, heute teilweise in der Stadt Haltern am See und der Stadt Marl gelegen, bereits abgetrennt und stückweise durch das kurfürstliche Gericht Recklinghausen zur Versteigerung am 4. 6. 1767 ausgeschrieben worden, da sie im Gegensatz zum Haus Ostendorf unstrittiger Allodialbesitz der Ostendorfer und kein Feudalbesitz des zuständigen Kölnischen Landesherrn waren. In den Gerichtsunterlagen zur am 4. 6. 1767 und am 17. 12. 1772 geplanten Versteigerung wurde der aktuelle Status des Hauses Hamm wie folgt beschrieben:

Protokoll

Folgend die Abschrift eines Protokollextraktes zur Versteigerung des freiadeligen Hauses Hamm (Hämgen) im Kirchspiel Hamm - Bossendorf:

Extractus Protokolli aestimationis in Betreff des an der Lippe gelegenen adeligen Gutes Hamm [1]

Freiadelige Gerechtigkeit

Die freiadelige Gerechtigkeit mit anklebender Jagd, jure patronatus und sonstigen patrogaticum, wie im Statu bonorum des mehreren enthalten, ist angeschlagen zu 1000 Rt.

Gerechtsame

Extractus des Status bonorum quoad elausulam concernentem der Gerechtamen sind zu bemerken:

Hovezaat

Die zum Hause Hamm gehörende Jagd welche cummulative im Vest gleich anderen Ritterbürtigen, privative aber in der zu diesem Hause Hamm gehöriger Hovezaat exerziert wird, und zwar nach Aussagen des jetzigen Jägers Kemna, so wie er es vor 30 bis 40 Jahren beobachtet hätte, daß diese Hovezaat angefangen an Knüvers Kamp zu Hamm, linker Hand längs die Hämmer Berge, den Hülsberg und Silvert, ferneres das zur rechten Hand liegen bleibendes Lettings Haus längs Hövings Schafstall und Feld, auf Hilgenbergs Haus und von da bis an die Lippe gehe.

Fischerei

Die Fischerey auf der Lippe gehört nicht zu dem Haus Hamm, weil sich davon nachrichtlich nichts findet, dasselbige von Goswin und Adolph v. Raesfeld angekauft seye, doch hat das Haus Hamm die Fischerey in denen in dessen Bezirk gelegenen Kuhlen, gleichwohl ist dato nichts eingegangen. Dieses Haus halt auch den Krebsfang auf beiden in dessen Bezirk gelegenen Mühlenbächen und zwar von der Borg bis an die Lippe. Ferner hat solches Haus das Recht, daß Niemand die Mühlenbachufer vorsätzlich abflößen dörfe, damit durch den Sand der Mühlenteich nicht verschlammt werde .

Adelige Gerechtigkeit

Und es kleben diesem Hause Hamm an, die adelichen predogativen und Gerechtigkeiten: als Landtagsfähigkeit. Ein zeitlicher Herr zu Hamm ist Erbmarkenrichter in der Lenkeler, Hemer und Bossendorfer Marken, auch Erbex in den Marler Marcken.

jus patronatus

Auch wird erinnert, daß derselbe daß jus patronatus zur Pastorat zu Hamm habe, doch nur alternative mit einem zeitlichen Landesherrn, dem Churfürsten zu Cölln.

Adelige Gerechtigkeit

Diese adliche Gerechtigkeit ist laut protocolli distractionis de 17. 12. 1772 denemahlen zum Verkauf ausgesetzt. Und zwar: Die adlichen Gerechtigkeiten mit Einschluß des großen Hidding, bis ausschließlich der Gosemöllers Schlenke, Herner Schafstall, Marken Zehnten, samt jenen Gründen, die im Protocollis astimationis benannt für 1190 Rt .

Markenzehnte

Hierbei hat Curator erinnert, daß der Markenzehnte nicht in Anschlag gebracht, der Herner Schafstall auch zwarn auf 1000 Rt ostimirt worden. Weilen aber die meisten Gründe particulariter schon verkauft, mithin der Herner Schafstall wegfallen würde, so wäre darauf auch Reflexion zu nehmen. Hierauf ist resorbiert worden, daß man es zu seiner Zeit würde verifiziert werden, daß der Markenzehnte jährlich 4 ad 25 Rt solle eingetragen haben, darnach auch ab dann der Aufschlag zu 4 % gemacht werden solle.

Verbesserter Status im Vest

Verbesserter Status derer zum Haus Hamm gehörenden und im Vest Recklinghausen gelegener Güter, Pachten und Gefällen, als wies das hochadelige Haus Ostendorf in derenselben Genuß und Besitz ist. Wobei die ausdrückliche Reservation geschieht, daß, falls sich finden sollte, daß diesem noch was ab- oder zuzusetzen seie, solches rechtlich gestattet werden müßte:

Spann- und Handdienste

Zur vorläufigen Information der Dienste dient, daß solche in Spanndienste und Handdienste bestehen, welche alle in Natura auf Verbottung und zwarn auf eigene Kosten und respee Fourage der Dienstpflichtigen müßten verrichtet werden, ausschließlich jedoch, wan sie übernachten müßten, da dann auf ein ganzes Gespann für Zehrung 15 Stüber gegeben und soviel Tage als das Gespann aus ist, auch soviel Dienste gerechnet worden. In Betreff aber der Handdienste sind zu ausländischen Reisen schuldig: Kleine Bley, Schnieder sive Küper und Reuter, welche bei solchen Reisen 10 Stüber zur Nachtzehrung empfangen. Die Pferdedienste müssen zwar mit allen Pferden so der Dienstpflichtige hat, verrichtet werden, doch weil selten einer mehr dan zwei Pferde besitzt, pflegen gemeinlich nur zwei verbottet zu werden. Diese Dienste sind mehrstenteils an die Dienstschuldigen verpachtet und zwarn 52 Spanndienste um 5 Rt und 52 Handdienste um 2 Rt 15 Stüber, doch steht es sowohl der Herrschaft als den Höfnern frei die Dienste in natura zu fordern und repse zu verrichten. Dergestalt jedoch wann ein- oder anderer Teil aus dem Pacht Contract scheiden will, dieses 1/2 Jahr zuvor bekannt gemacht werden müsse.

Eigenbehörigkeit

Die Leibeigenen (=Eigenbehörigen) müssen gewinnen, sich erbtheilen lassen, die Kinder freikaufen, auch solche zum halbjährigen Zwangsdienst gegen 7 1/2 Stüber Dienstgeld und 30 Stüber für ein paar Schuhe sich anschicken. Mit dem Gewinn und dem Versterb deren Leibeigenen wird es zwarn so gehalten, daß die Halbscheid aller im Haus vorhandenen Möbeln, in mäßigen Anschlag gebracht werden, doch ist vermög Lagerbuch jederzeit damit dieser Unterschied gehalten, daß die Schulden, Pacht und Güterstand dem Colonorum in Consideration gezogen, und zuweilen von einem Erbe, daß in gutem Stande 100 und mehr Rt gehoben, nachemal aber wenn solches heruntergekommen weiterhin für 20 Rt belassen wird, dann auch also mit dem Freikauf der Kinder beobachtet werden.

Erwerb durch Haus Lembeck 1773

Freiadelige Jagd

Aus den Akten des Hauses Lembeck ergibt sich der Bezirk der freiadeligen Jagd des Hauses „Hämbgen“ im Jahre 1773. Diese führte von dem Silvertbusch (oberhalb der Papiermühle am Silvertbach, Einmündung Loemühlenbach) südöstlich durch einen Weidegrund (Ishorst in Marl - Oelde), längs des zur rechten Hand liegenden Letting sive Dieckmann Hofes, ferner durch die Heide zu Oelde (Rossi) und längs Havicks Kämpe und Schafstall, bis an das Kreuz hinter dem Hilgenberg (im Oelderfeld) und von diesem quer ab, längs eines dort vorhandenen Aufwurfs, bis zur Lippe. Die Lippe aufwärts durch die Hovesaat des Hauses Hamm nach Hamm und Bossendorf, wo zwischen beiden Ortschaften der Knüvers Kamp an die Lippe stößt (Hier liegt auch die Fischereigrenze auf der Lippe zwischen Haus Ostendorf und Haltern). Von hier bis an das unweit des Kampes, an das an den Weg von Hamm nach Bossendorf führenden Weg stehende Kreuz. Weiterhin führte die Jagdgrenze von diesem Kreuz längs der Hammer Berge und des Hülsberges bis an den anfänglich genannten Silvertbusch. Dieser Silvertbusch und die Hammerberge selber sollten aber schon, nach Aussage des kurfürstlichen Jägers Ferdinand Randebrock und des Johann Henrich Stoltenberg, zur kurfürstlichen Jagd gehören. Diese Jagd wurde zeitweilig auch vom Grafen Belderbusch in Anspruch genommen, da auch sein Lehen aus dem Hochstift Münster bis südlich der Lippe reichte. Dieses Jagdrecht gaben die Herren von Raesfeldt schon 1664 gegen den Hüppelswicker Zehnten an das Erzstift ab.

Jagdverpachtung

1803 Herr Pastor Eick zu Hämgen, der laut abgeschlossenen Vertrag vom 28.09.1803 die Haus Hammische Jagd auf 6 Jahre in der Folge über auf unbestimmte Zeit gepachtet, muß dafür jählich, und zwar zum 3. male vor 01.09.1805 bis 1606, 17 Rt. zahlen.

Fischerei- und Markengerechtigkeit in Marl - Ölde

Bei der Inbesitznahme des Rittersitzes Hamm - Ostendorf durch den Grafen von Merfeld am 13.03.1773 befand sich auf einen kargen Strich Landes ein Fischgrund in einem alten Lippelauf, gegenüber dem Hof Paul. In diesem Fischgrund trieb allerlei Unrat und faules Holz, so daß das Netz beim Probefischen keinen Büchsenschuß weit gezogen werden konnte. Gleichwohl wurden bei zweimaligem Durchzug des Netzes mehrere kleine Fische und ein Hecht von 18 – 20 Pfund, wie auch ein kleiner Hecht von 4 – 5 Pfund (etwa 65 cm lang) gefangen. Alle zwei Teichräuber kamen in die Küche nach Lembeck.

Dem Kaufmann Rive wurde 1815 vom Schloß Lembeck mitgeteilt, daß bei den Teilungsverhandlungen der Marler- oder Frintroper Mark, die durch den Grafen von Merfeld zu Lembeck als Inhaber des Hauses Hamm angemeldete Eigenschaft eines Erbexen, und damit seine Berechtigung an der Markenteilung, strittig geworden sei. Hier war es also durch die ab 1767 stattgefundenen Güterversteigerungen und Lehnsübertragungen im Raum Marl - Ölde zu Verschiebungen der Markenberechtigungen gekommen

Brückengeld und Fischerei in Hüppelswick

Wie Perlen an einer Kette zogen sich 7 Fischteichen von der Mühle bis zu dem heutigen Hof Vahnstiege, an dem von Marl nach Haltern und der Mühle vorbeiführenden Weg hin und sind noch heute größtenteils ersichtlich. Jene 7 Fischteiche waren durch den Konkurs des Hauses Ostendorf so vernachlässigt worden, daß sie 1791 als Schandteiche bezeichnet wurden. Mit der Gerechtigkeit des ersten Fischteiches war die Unterhaltung und Reparatur der dort gelegenen steinernen Wegbrücke und der Schleuse auf eigene Kosten verbunden. Allerdings konnte für die Brückenbenutzung, über welche die Straße von Westerholt nach Haltern führte, Brückengeld verlangt werden.

Bei der Versteigerung 1791 durch den Grafen von Merfeld als neuen Besitzer des Rittersitzes Hamm, bot Joh. Henrich Amerkamp deswegen wohl noch 150 Reichtaler (Rt) dafür. Johan Dirk Farnstigge bot für den zweiten Teich 10 und für den 7. Teich 14 Rt, Johan Dirk Kläser für den 3. Fischteich 10 Rt und für den vierten, fünften und sechsten bot Johan Rüter je 5 Rt. Da der Graf von Merfeld nur im Paket verkaufen wollte erhielten letztlich Adolph Burrichter und Jan Dirk Wessels am 19.11.1791 für den Gesamtbetrag von 353 Rt, den sie am Haus Lembeck entrichteten, alle 7 Fischteiche zusammen.

Fischerei zu Herne

Am 13.03.1773 lag ein zum Hause Hamm - Ostendorf gehörender Fischkolk südlich der Lippe an der Bergbossendorfer Gemeinheit in der Bauerschaft Herne, gerade gegenüber dem Hof Overhoff.

Durch die Ausstockung der Marken in der Haard war ein Rückgang der Wasserzuläufe zu erkennen, welcher unter anderem die Teichanlage der „Grote Dieck“ in der Bauerschaft Herne austrocken ließ. Der nun ausgetrocknete damalige Zulaufgraben, bei Rieman / Bleys Peter gelegen, ist noch heute sichtbar. Hier war die Fischzucht schon lange vor 1606 nicht mehr möglich. So wurde den Herner Leibeigenen des Hauses Ostendorf 1653 der verlandete „alte Diyck“ in Herne als Ackerland verpachtet.

Ausstockung der Marken bewirkt Rückgang der Wasserläufe

1742 Pfarrer zu Hamm, Registrum Reditum Hamm-Bossendorf: "Sein Holtz aber muß er leyder kauffen, weil die Lenckler Holtz=Marck per invidiam fratrum rusticorum (neidvolle Landbewohner), et per turpem conniventiam (und beschämender Duldung) illustrissimorum Dominorum (der hochedlen Eigentümer) in Oistendorf et Herten dieser Marcken=Richtern successive (nach und nach) verhauen, und in jannuario 1742 die noch vorhanden gewesenen Junge Forsten von den Bauern mit Wurtzeln ausgerissen, mithin die Marck gantz und zumahl ruiniert, und verwüstet worden.

Fischerei zu Hamm

Weiterhin gehörte am 13.03.1773 zur Fischerei auch noch eine Kuhle, welche gegenüber dem Pastoratshaus und der Kirche zu Hamm im Lippetal lag. Diese war bei dem am gleichen Tage durchgeführten Probefischen durch zweimaliges Durchziehen eines Netzes sehr gut mit Fischen besetzt, von denen einige ebenfalls sofort mit nach Lembeck genommen wurden. Zeugen der Inbesitznahme des Rittersitzes Hamm durch den Grafen von Merfeld zu Lembeck waren übrigens Wilhelm Schulte im Hülse und Johann Henrich Stoltenberg aus der Bauerschaft Herne.

Allodialbesitz im Vest 1754

(STAM Bestand Ostendorf, Status bonorum 1754, Auszug:) Allodialbesitz des Hauses Ostendorf im Kirchspiel Hamm und Vest: Rüters Hannover, Tuttenkamp (Butenhof), Stemmenwiese, Mehrenwiese, alter Dieck zu Herne, Ruhrs Länderei, der drei Fichten Wiesengrund im Brook, Land im Schmelten, Beisenweide, Wiese im Beisen, kleine Wiese dabei, Land im Beisen, Rahebroick, Wiese im Hannover Beisen, die große Wiese - zur Burg gehörend, Uhnlandwiese, lange Wiese, Heinmehlwiese, dröge Wiese, Dyeckswiese, die Weide in der Burg, Land auf der Burg, Böntes Hausmiete, Burgweide mit dem Sandkämpken, Weckers Weide an der Lippe zu Hamm, Mersch an der Lippe nahe der Fähre, der neue Kamp, Bahmans Kamp in Sickingmühle, auf Schultenfeld zu Herne, Erbkamphagen von Muhle, das Sandland Schätzgen - ein Eichenwald, die Oelmühle, Kornmühle, der Hernische Kornzehnte. Jährliche Pachteinnahme dafür 548 Reichtaler.

Verpachtung Haus Hämgen

  • 1783 Das Haus Hämgen und den dazugehörigen Kamp und Grund, nebst die Jagd und Fischerey, ist an seine Exelenze Herrn General von Wemge auf 20 Jahre, welche 1781 angefangen und 1800 sich endigen, verpachtet worden. Jährlich termino Martini 20 Rt, ab 1782 gezahlt. 1809 hat seine Exelenz der General von Wenge de 1805 für die aufgelaufene Pacht 306 Rt. gezahlt.

Verkauf der Gerechtsame

1828 Haus Lembeck: Die Gerechtsame des im Kspl. Hamm-Bossendorf gelegenen Hauses Hamm am "Großen Hidding" in Sickingmühle wurden einschließlich der Jagd und des Patronatrechtes im Jahre 1816 vom Haus Lembeck dem Kaufmann Adolph Rive verkauft.

Hauslokalität

Markenrechte

Die bei den Gerechtigkeiten des Hauses Hamm vom Gericht 1767 mit angeführte Markengerechtigkeit und die -richterei in der Lenkerbecker Mark, war dem Vernehmen nach vorzeitig an die Vorfahren des Herren Reichsgrafen von Nesselrode – Reichenstein verkauft worden.

Grundherrschaft

Der Hausname war ein "Haus-Name" und klebte regelmäßig an den Höfen, Kotten und Häusern. Heiratete jemand in ein Erbe ein, trugen fortan der Einheiratende und dessen Kinder im Regelfall den "Haus-Name" des Erbes. [2]

Bauernerben

Kirchspiel Hamm-Bossendorf

Bauerschaft Herne
  • Große Schulte
  • Nieve (Kleine) Schulte
  • Köster
  • Strohman (Hermann auf dem Stein)
  • Grave, Theus
  • Boddemein
  • Spieker Jorgen (Bussmann
  • Sonndag
  • Berendt an den Puppendahl
  • Grote Puppendahl
  • Overhof
  • Huir Alif (Alfs)
  • Mersch Jorgen (Peters)
  • Große Blei
  • Kleine Blei
  • Poeth
  • Schäfer zu Herne
  • Conradt
  • Rieman
  • Stoltenberg
  • Kock zu Herne
  • Frans (Franzen)
  • Goßen Möller
  • Schrankert (24 Bauernerben)
Bauerschaft Hüppellsiek (Sickingmühle)
  • Johann Olgeschleger
  • Henrich Olgeschleger, mit obigem zusammen gelegt
  • Haacke
  • Varenstiege
  • Schefer Johann (Scheperjan, Albersjan, Sengelhoff)
  • Winnebehr (Wember)
  • Ruiter (Rüther)
  • Alberts (Lohmann, Olgeschleger, Niewindt, Albers)
  • Kleine Schwartenbrock
  • Lusenberg, ist Möller (Sellheyer, Möller, Pächter)
  • Burrichter
  • Wilde
  • Bodden Alif
  • Haardieck
  • Wessell
  • Kleaser
  • Amerkamp
  • Aliff up den Venne (Schlotjunker) (18 Bauernerben)

Kirchspiel Marl

  • Dieckman zu Ölde
  • Baumeister zu Ölde (Schwartenbrock, Albers gt. Baumeister)
  • Hafieck zu Ölde
  • Ebbiken zu Ölde
  • Pauell zu Ölde
  • Lemken zu Ölde
  • Lohofs zu Ölde
  • Lohofs zu Linde
  • Weßell zu Linde
  • Kemper
  • Ishorst (11 Bauernerben)

Kirchspiel Recklinghausen

Oberhof Brüninghof
  • Ebbinghuß
  • Hagtman
  • Brüninghof
  • Fronen Kott (Schröer)
  • Voeht
  • Berckellman
  • Reinike
  • Rittbrock (11 Bauernerben)

Kirchspiel Waltrop

  • Gröninck
  • Poete (2 Bauernerben) (insgesamt 63 Bauernerben im Vest Recklinghausen)

Fußnoten

  1. Quelle: Stratmann Bodo: Extractus Protokolli aestimationis in Betreff des an der Lippe gelegenen adeligen Gutes Hamm, in Vestische Zeitschrift 92/93 S.113-117.
  2. Quelle: Stratmann Bodo: Detaxation des freiadeligen Hauses Ostendorf in Vestische Zeitschrift Nr. 92/93. 1993/94 (1995) S. 113-117)

Archiv

Der Größte Teil des Archivs befindet sich unter den Beständen "Haus Hämgen" und "Haus Ostendorf" im Archiv der Familie von Merveldt auf Haus Lembeck und kann über das Westfälische Archivamt eingesehen werden. Ein anderer Teil befindet sich im Bestand "Haus Ostendorf" im Staatsarciv Münster.


Wappen_NRW_Kreis_Recklinghausen.png

Provinz Westfalen: Landtagsfähiges Rittergut im Kreis Recklinghausen / Vest Recklinghausen

Haus Beck | Haus Berge | Haus Hagenbeck | Haus Hamm (Buer) | Haus Henrichenburg | Haus Herten | Haus Horst | Haus Knippenburg | Haus Lembeck | Haus Löringhof | Haus Lüttinghof | Haus Niering | Haus Schörlingen | Haus Uhlenbrock | Haus Vogelsang | Haus Vondern | Haus Westerholt | Haus Wittringen |

Ab 1855 mit dazu: Haus Brabeck | Haus Wilbringen | Grafschaft Recklinghausen |

Historisch: Haus Backem | Haus Balken | Haus Beckloe | Haus Bruchhausen Haus Darl | Haus Dillenburg (erst 1822 erbaut) Haus Dringenburg | Haus Goy | Haus Gutacker | Haus Hamm (Hamm-Bossendorf) | Haus Kaynhorst | Haus Klostern | Haus Leythe | Haus Loburg | Haus Loe | Haus Malenburg | Haus Möcklinghof | Haus Oberfeldingen | Haus Schörlingen | Haus Sickenbeck | Haus Tyding | Haus Vettenbockholt | Burg Wildau

Zufallsfunde

Oft werden in Kirchenbüchern oder anderen Archivalien eines Ortes Personen gefunden, die nicht aus diesem Ort stammen. Diese Funde nennt man Zufallsfunde. Solche Funde sind für andere Familienforscher häufig die einzige Möglichkeit, über tote Punkte in der Forschung hinweg zu kommen. Auf der folgenden Seite können Sie Zufallsfunde zu diesem Ort eintragen oder finden. Bitte beim Erfassen der Seite mit den Zufallsfunden ggf. gleich die richtigen Kategorien zuordnen (z.B. über die Vorlage:Hinweis zu Zufallsfund).

Private Informationsquellen- und Suchhilfeangebote

Auf der nachfolgenden Seite können sich private Familienforscher eintragen, die in diesem Ort Forschungen betreiben und/oder die bereit sind, anderen Familienforschern Informationen, Nachschau oder auch Scans bzw. Kopien passend zu diesem Ort anbieten. Nachfragen sind ausschließlich an den entsprechenden Forscher zu richten.