Topographie Holstein 1841/I-Z/213

aus GenWiki, dem genealogischen Lexikon zum Mitmachen.
< Topographie Holstein 1841‎ • I-Z
Version vom 8. März 2010, 16:16 Uhr von Matschkowski (Diskussion • Beiträge) (Texterfassung)
(Unterschied) ← Nächstältere Version • aktuelle Version ansehen (Unterschied) • Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Zur Navigation springen Zur Suche springen
GenWiki - Digitale Bibliothek
Topographie Holstein 1841
Teil 1: A B C D E F G H
Teil 2: J K L M N O P Q R S T U V W Y Z
<<<Vorherige Seite
[212]
Nächste Seite>>>
[214]
Datei:Topographie Holstein 1841 IZ.djvu
unkorrigiert
Dieser Text wurde noch nicht korrekturgelesen und kann somit Fehler enthalten.

Kathen ohne Land. Eine ausgebauete Stelle und Wirthshaus heißt Stahfast. Zum Gute gehören 1 Vollh., 3 Halbh., 3 Viertelh. und 3 Kathen. - Ein, auch Ottenbüttel genannter, Freihof ist eine mit adelichen Freiheiten versehene Halbhufe, sortirt das forum superius und ist kein Pertinenzstück des Gutes Drage. Diesen Hof hat vormals die Familie Krumendiek besessen und er wurde, der Sage nach, bei einer Theilung zwischen den Gebrüdern Krummendiek von allen Contributionen befreit. - Schule (60 K.). - Unter den Einwohnern sind: 1 Zimmermann, 2 Schuster, 1 Schneider und mehrere Weber. - Von dem Areale gehört zum Kloster Itzehoe: 303 Steuert.; zum Gute Drage: 151 Steuert. - Der Boden ist verschieden, zum Theil lehmigt, aber größtentheils sandigt und moorigt; die Hölzungen und Möre geben ausreichende Feuerung. - Im Jahre 1376 schenkte Iven Krummendiek der Kirche in Aspe einige jährliche Einkünfte aus einer Hufe dieses Dorfes.
Ottendorf
Dorf 1 M. nordwestlich von Kiel, im Amte Cronshagen; Ksp. Kiel; enthält 4 Vollhufen, 18 Kathen und 5 Instenstellen, (6 Pfl.). - Schule (110 K.). - Zahl der Einwohner: 271, worunter 1 Krüger, 1 Schmied, 1 Rademacher, 2 Schuster und 2 Schneider. - Zwischen Ottendorf und Cronshagen liegt eine Landstelle Bahrenbrook. Hier ist eine Todtengilde, deren Mitglieder am Sonntage nach Pfingsten Zusammenkünfte halten. - Areal: 623 Steuert. - Der Boden ist gut und fruchtbar. - Im Jahre 1270 verkaufte Thetbernus v. Stampe an Emeco v. Hegkendorp 2 Hufen in diesem Dorfe, und im Jahre 1452 ward dieses Dorf von Claus und Cai Rantzau den Vorstehern des Heiligengeist-Klosters in Kiel überlassen.
Ottendorf
Dorf 1 1/4 M. nordöstlich von Ahrensbök; Amt Ahrensbök; Ksp. Süsel. - Es ward im Jahre 1488 an das Ahrensböker Kloster verkauft, und enthält 4 Vollh., 1 Viertelh., 4 Kathen mit, und 4 Kathen ohne Land, (4 5/8 Pfl.). - Schule (70 K.) - Zahl der Einwohner: 151, worunter 1 Schuster und 2 Schneider. - Areal: 601 Steuert. - Der Boden ist sandigt. - Oestlich und westlich vom Dorfe liegen ansehnliche Wiesen und südlich ein kleiner See, der Peper-See genannt.
Ottenhof
Meierhof im Gute Salzau; Ksp. Seelent; enthält ein Areal von 528 Ton., die Tonne zu 240 Q. R., worunter Acker 454 Ton., Wiesen 59 Ton. und Wasser, Wege, Gärten u. s. w. 15 Ton., (431 Steuert.). - Der Boden ist größtentheils Waizenboden; die Wiesen sind moorigt. - Das Wohnhaus ist von Brandmauern, einstöckig und hat ein Frontispice. In diesem Hause wird zugleich die Meiereiwirthschaft betrieben.
Ottenhof
s. Heilshoop.
Ottensen
Kirchdorf, westlich an Altona gränzend, in der Herrschaft Pinneberg; Kspv. Ottensen. - Dieses Dorf, welches in den letzten Jahren sehr an Bevölkerung und Ausdehnung zugenommen hat, liegt sehr anmuthig auf dem hohen Elbufer, und enthält etwa 280 Häuser mit 2095 Einwohnern. Unter den Häusern zeichnen sich der Rainvillesche Hof und mehrere schöne Landhäuser aus. Eine Stelle heißt Brommenhof und zwei Gasthäuser werden Carlsruhe und Sommerhude benannt - In enger Beziehung ist Ottensen ein Theil der Herrschaft Pinneberg, und steht mit Neumühlen zu 5 119/144 Pfl., aber seit 1715 ist der Ort mit Altona in so ferne vereinigt, daß die Königlichen Gefälle von dem dortigen Kämmerer erhoben und nach Pinneberg abgeliefert werden. In polizeilicher Hinsicht steht Ottensen unter dem Oberpräsidenten, dem Polizeimeister und dem Stadtvogte von Altona, der zugleich Landherr von Ottensen ist. Hinsichtlich der Jurisdiction