Auritten (Bezirk): Unterschied zwischen den Versionen
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Im Jahre '''1648''' wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.<br> | Im Jahre '''1648''' wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.<br> | ||
Nach dem Tode Hans '''v. Goetzens''', '''1639''' blieb Friedrich '''v. Goetzen''' (dessen Gemahlin Charlotte Sophie '''v. Halle''' war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.<br> | Nach dem Tode Hans '''v. Goetzens''', '''1639''', blieb Friedrich '''v. Goetzen''' (dessen Gemahlin Charlotte Sophie '''v. Halle''' war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.<br> | ||
Im Jahre '''1648''' wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter [[Amt Insterburg| Insterburg]] und [[Amt Barten| Barten]] auszahlen lassen, jedoch '''v. Goetzen''' hatte es nicht eilig.<br> | Im Jahre '''1648''' wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter [[Amt Insterburg| Insterburg]] und [[Amt Barten| Barten]] auszahlen lassen, jedoch '''v. Goetzen''' hatte es nicht eilig.<br> | ||
Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte [[Amt Insterburg| Insterburg]] unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht '''v. d. Trenck''' damit befrieden müsse. | Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte [[Amt Insterburg| Insterburg]] unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht '''v. d. Trenck''' damit befrieden müsse. Die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete [[Wießeigken (Bezirk)| Wißeicken]] und [[Auriethen (Bezirk)| Auriethen]] Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah. | ||
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Am 3. Oktober '''1652''' aber zahlte der Kurfürst an Friedrich '''v. Groetzen''' das | Am 3. Oktober '''1652''' aber zahlte der Kurfürst an Friedrich '''v. Groetzen''' das Capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich '''v. Halle''' hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.<br> | ||
Als nun '''v. Halle''' diese Summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November '''1657''' den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen (? viell. Elche?), Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.<br> | Als nun '''v. Halle''' diese Summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November '''1657''' den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen (? viell. Elche?), Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.<br> | ||
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Nach '''v. Halles''' Tod '''1663''' übernahm der Kurfürst die beiden verpfändeten Ämter wieder, doch zog sich die Regulierung der finanziellen Verhältnisse mit den Erben bis '''1675''' hin.<br> | Nach '''v. Halles''' Tod '''1663''' übernahm der Kurfürst die beiden verpfändeten Ämter wieder, doch zog sich die Regulierung der finanziellen Verhältnisse mit den Erben bis '''1675''' hin.<br> | ||
Die Ämter sollten zuerst wieder zum [[Hauptamt Memel]] kommen. Am 29. Mai '''1670''' wurde aber bestimmt, dass sie noch weiter in des Amtshauptmanns zu [[Tilsit]] und des Kammermeisters '''Büttner''' Verwaltung bleiben sollten. Es wurde durch Verfügung vom 22. Dezember '''1671''' zwecks geordneter Verwaltung ein Landschöppe, auch Ober-Landschöppe genannt, für sie eingesetzt, der ein paar Diensthuben erhalten sollte. der erste hieß Georg '''Paremins'''. Schon am 9. März '''1674''' wurde eine Untersuchung seiner Amtsführung befohlen. Er kneipte, statt seinen Dienst zu versehen, in [[Heydekrug]], nahm Geld ein, ohne Quittung zu geben, hatte die Schuldregister in größter Unordnung und ließ die aus dem Wißeikischen meherer | Die Ämter sollten zuerst wieder zum [[Hauptamt Memel]] kommen. Am 29. Mai '''1670''' wurde aber bestimmt, dass sie noch weiter in des Amtshauptmanns zu [[Tilsit]] und des Kammermeisters '''Büttner''' Verwaltung bleiben sollten. Es wurde durch Verfügung vom 22. Dezember '''1671''' zwecks geordneter Verwaltung ein Landschöppe, auch Ober-Landschöppe genannt, für sie eingesetzt, der ein paar Diensthuben erhalten sollte. der erste hieß Georg '''Paremins'''. Schon am 9. März '''1674''' wurde eine Untersuchung seiner Amtsführung befohlen. Er kneipte, statt seinen Dienst zu versehen, in [[Heydekrug]], nahm Geld ein, ohne Quittung zu geben, hatte die Schuldregister in größter Unordnung und ließ die aus dem Wißeikischen meherer Meilen weit gekommenen Unterthanen, fünf, sechs Tage lang auf Abfertigung warten u.s.w. Er wurde abgesetzt. Kurze Zeit folgte Christoph '''Lembke''', dann Oktober '''1676''' Simon '''Groß''' und '''1689''' ist der Burggraf zu [[Kukerneese]] gleichzeitig Landschöpp von [[Auritten (Bezirk)| Auritten]], wie der Landkämmerer zu [[Prökuls]] für [[Wießeigken (Bezirk)| Wißeicken]]. | ||
Version vom 28. Januar 2010, 20:07 Uhr
Einleitung
Auritten (Bezirk), (1540 Aurytten (Bezirk)) in Wildnüß oder Heydekrügischem Creyß
1540 zerfiel das Hauptamt Memel ohne die Stadt in 61 größere und kleinere Bezirke oder Gebiete, meist "Dörfer" genannt. Die Einteilung in diese Bezirke hatte lange noch Bedeutung für die Strukturierung von Schuldregistern und Steuergefälle
Geschichte
1635 hatte die Kammer wieder eine unvermeidliche Ausgabe wegen des Reichstags in Polen gehabt, wo wichtige Beschlüsse gefasst wurden. (Der am 26. September 1629 zu Stuhm zwischen Schweden und Polen geschlossene sechsjährige Waffenstillstand näherte sich seinem Ende. Dem folgte der am 12. September 1635 geschlossene Stuhmsdorfer Frieden.)
Hans v. Goetzen und sein Neffe, der Hofgerichtsrath Geheimrath Friedrich v. Goetzen, liehen dem Kurfürsten die nötigen 12 000 Florin (= 18 000 Mark) und erhielten dafür unter denselben Bedingungen wie bei Wißeicken das "Dorf" Auriethen oder Auritten. Es hatte 151 Hufe, 28 Morgen und die Pfandverleihung lief auf neun Jahr, von Ende 1635 bis Ende 1644. Die Verschreibung datiert aber erst auf den 12. Juli 1936.
Im Jahre 1648 wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.
Nach dem Tode Hans v. Goetzens, 1639, blieb Friedrich v. Goetzen (dessen Gemahlin Charlotte Sophie v. Halle war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.
Im Jahre 1648 wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter Insterburg und Barten auszahlen lassen, jedoch v. Goetzen hatte es nicht eilig.
Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte Insterburg unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht v. d. Trenck damit befrieden müsse. Die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete Wißeicken und Auriethen Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah.
Am 3. Oktober 1652 aber zahlte der Kurfürst an Friedrich v. Groetzen das Capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich v. Halle hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.
Als nun v. Halle diese Summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November 1657 den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und Gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen (? viell. Elche?), Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.
Nach v. Halles Tod 1663 übernahm der Kurfürst die beiden verpfändeten Ämter wieder, doch zog sich die Regulierung der finanziellen Verhältnisse mit den Erben bis 1675 hin.
Die Ämter sollten zuerst wieder zum Hauptamt Memel kommen. Am 29. Mai 1670 wurde aber bestimmt, dass sie noch weiter in des Amtshauptmanns zu Tilsit und des Kammermeisters Büttner Verwaltung bleiben sollten. Es wurde durch Verfügung vom 22. Dezember 1671 zwecks geordneter Verwaltung ein Landschöppe, auch Ober-Landschöppe genannt, für sie eingesetzt, der ein paar Diensthuben erhalten sollte. der erste hieß Georg Paremins. Schon am 9. März 1674 wurde eine Untersuchung seiner Amtsführung befohlen. Er kneipte, statt seinen Dienst zu versehen, in Heydekrug, nahm Geld ein, ohne Quittung zu geben, hatte die Schuldregister in größter Unordnung und ließ die aus dem Wißeikischen meherer Meilen weit gekommenen Unterthanen, fünf, sechs Tage lang auf Abfertigung warten u.s.w. Er wurde abgesetzt. Kurze Zeit folgte Christoph Lembke, dann Oktober 1676 Simon Groß und 1689 ist der Burggraf zu Kukerneese gleichzeitig Landschöpp von Auritten, wie der Landkämmerer zu Prökuls für Wißeicken.
Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: "Geschichte des Kreises Heydekrug" sind folgende Orte aufgeführt | 1540 sind folgende Wirte aufgeführt (spätere Bezeichnung in Klammern) |
Blausden | |
Boegschen | |
Bruiß Pakull | |
Dronßeln | |
Gurgsden | |
Jagstellen | |
Jugnaten | |
Kenkeln | |
Klaubersten | |
Klugohnen | |
Kunz Rupeiken | |
Kuhlins | |
Laudschen | |
Mankulauken | |
Maßellen | |
Metterkwethen | |
Minneicken | |
Mussaten | |
Okslinden | |
Paul Budwill | |
Paßießen | |
Peter Janisch | |
Peter Latzen | |
Piktaten | |
Ridßen | |
Ruboken | |
Schilwen | |
Swelen | |
Tarwiden | |
Tautischken | |
Ußlöknen | |
Wießen | |
Willeicken | |
Wilken | |
Woitkaten |
Quellen:
- Hans Heinz Diehlmann, Die Türkensteuer im Großherzogtum Preußen 1540, Band 2, Memel - Tilsit
- Steuergefälle Vogtei Memel 1687
- Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920