Auritten (Bezirk): Unterschied zwischen den Versionen

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Im Jahre 1648 wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.<br>
Im Jahre 1648 wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.<br>


Nach dem Tode Hans '''v. Goetzens''', '''1639''' blieb Friedrich '''v. Goetzen''' (dessen Gemahlin Charlotte Sophie '''v. Halle''' war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.
Nach dem Tode Hans '''v. Goetzens''', '''1639''' blieb Friedrich '''v. Goetzen''' (dessen Gemahlin Charlotte Sophie '''v. Halle''' war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.<br>
 
Im Jahre '''1648''' wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter [[Amt Insterburg| Insterburg]] und [[Amt Barten| Barten]] auszahlen lassen, jedoch '''v. Goetzen''' hatte es nicht eilig.<br>
 
Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte [[Amt Insterburg| Insterburg]] unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht '''v. d. Trenck''' damit befrieden müsse. die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete Wißeicken und Auriethen Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah.
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Am 3. Oktober '''1652''' aber zahlte der Kurfürst an Friedrich '''v. Groetzen''' das capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich '''v. Halle''' hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.<br>
 
Als nun '''v. Halle''' diese summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November '''1657''' den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen, Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.





Version vom 28. Januar 2010, 18:51 Uhr

Einleitung

Auritten (Bezirk), (1540 Aurytten (Bezirk)) in Wildnüß oder Heydekrügischem Creyß

1540 zerfiel das Hauptamt Memel ohne die Stadt in 61 größere und kleinere Bezirke oder Gebiete, meist "Dörfer" genannt. Die Einteilung in diese Bezirke hatte lange noch Bedeutung für die Strukturierung von Schuldregistern und Steuergefälle

Geschichte

1635 hatte die Kammer wieder eine unvermeidliche Ausgabe wegen des Reichstags in Polen gehabt, wo wichtige Beschlüsse gefasst wurden. (Der am 26. September 1629 zu Stuhm zwischen Schweden und Polen geschlossene sechsjährige Waffenstillstand näherte sich seinem Ende. Dem folgte der am 12. September 1635 geschlossene Stuhmsdorfer Frieden.)

Nun zahlten Hans v. Goetzen und sein Neffe, der Hofgerichtsrath Geheimrath Friedrich v. Goetzen, die nötigen 12 000 Florin (= 18 000 Mark) und erhielten dafür unter denselben Bedingungen wie bei Wißeickendas "Dorf" Auriethen (Bezirk) Auriethenoder Auritten. Es hatte 151 Hufe, 28 Morgen und die Pfandverleihung lief auf neun Jahr, von Ende 1635 bis Ende 1644. Die Verschreibung datiert aber erst auf den 12. Juli 1936.

Im Jahre 1648 wird in Folge einer Neuvermessung die Größe auf 142 Hufen 18 Morgen Altmaaß, 65 Hufen 18 Morgen Neumaaß, zusammen 207 Hufen 24 Morgen und die Höhe der Gefälle auf 4 591 Mark 58 Schillinge, sowie 38 Stein Honig und Wachs angegeben.

Nach dem Tode Hans v. Goetzens, 1639 blieb Friedrich v. Goetzen (dessen Gemahlin Charlotte Sophie v. Halle war) alleiniger Pfandinhaber beider Gebiete und streckte dem Kurfürsten noch weitere 21 265 Mark vor.

Im Jahre 1648 wollte ihm der Kurfürst 4 725 Thaler 60 Groschen (14 777 Florin oder genausoviele Mark zum Stand 1920) von Martini über ein jahr aus den Einkünften der Ämter Insterburg und Barten auszahlen lassen, jedoch v. Goetzen hatte es nicht eilig.

Er bat, ihm nur 725 Thaler 60 Groschen aus dem Amte Insterburg unfehlbar zu zahlen, da er die Erben des Hans Albrecht v. d. Trenck damit befrieden müsse. die Restsumme, "weil das bey diesen schweren Zeiten und Zustand E. Churf. Durchl. Landen vond Leutten vnfüglich zu entrahten", möge noch stehen bleiben und ihm nur für die Pfandgebiete Wißeicken und Auriethen Befreiung von den extraordinairen Contributionen und von der Gestellung der Wybranzen (Milizsoldaten), "deren doch wenig sein würden", gewährt werden. Was auch am 5. April 1646 geschah.

Am 3. Oktober 1652 aber zahlte der Kurfürst an Friedrich v. Groetzen das capital von 12 460 Thaler 80 Groschen, das er sich zu diesem Zwecke von Heinrich Ehrentreich v. Halle hatte vorstrecken lassen, zurück und übertrug den Pfandbesitz an Letzteren unter der Bedingung, von den Einkünften aus dem Pfandbesitz die den Betrag von 6 Prozent obigen Capitals etwas überstehende Summe ihm dem Kurfürsten abzuliefern.

Als nun v. Halle diese summe bald auf die Höhe von 1590 Mark brachte, zeigte sich der Kurfürst darüber so erfreut, dass er ihm am 3. November 1657 den bisherigen Pfandbesitz, allerdings unter Vorbehalt der Zurückzahlung des Pfandschillings, erblich und eigenthümlich zu adeligkölmischen Rechten mit allen Freiheiten und gerechtigkeiten, auch der Jagd, Bären, Elen, Hirsch und Schwein ausgenommen, verlieh. Dies alles unter der Bedingung, der Kurfürstlichen Schatulle jährlich 1590 Mark, nach zwei Jahren aber noch 2000 Mark mehr, also 3590 Mark abzuliefern.


Datei:Gebiet Auritten1.jpg
Orte im Auritten (Bezirk) in der Schroetter Karte (1802, Maßstab 1: 160000)
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gekennzeichnet


Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: "Geschichte des Kreises Heydekrug" sind folgende Orte aufgeführt 1540 sind folgende Wirte aufgeführt (spätere Bezeichnung in Klammern)
Blausden
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Willeicken
Wilken
Woitkaten

Quellen:

  • Hans Heinz Diehlmann, Die Türkensteuer im Großherzogtum Preußen 1540, Band 2, Memel - Tilsit
  • Steuergefälle Vogtei Memel 1687
  • Sembritzki, Johannes u. Bittens, Arthur: Geschichte des Kreises Heydekrug, Memel 1920